Umstî Auftrag fedsst <strong>Riehen</strong>. Mm l»,lv»"%«l H? cleheïm R.Bi
8 Präsidenten <strong>und</strong> 1 Statthalter des Strafgerichtes 15 Richter des Strafgerichtes 7 Präsidenten des Zivilgerichtes 15 Richter des Zivilgerichtes 3 Präsidenten <strong>und</strong> 1 Statthalter des Appellationsgerichtes 6 Richter des Appellationsgerichtes Diese <strong>Wahlen</strong> werden nur durchgeführt, wenn mehr Nominationen vorliegen, als Sitze zu .'ergeben sind. Alle Richter haben eine Amtsdauer von sechs Jahren. Da immer nur eine Hälfte der Gerichte zu erneuern ist, besteht - von Nachwahlen abgesehen - die r löglichkeit einer Richterwahl alle drei Jahre. Die Konzeption des baselstädtischen Gerichtswesens geht auf das Jahr 1875 zurück, die Rechtsgr<strong>und</strong>lage bildet das Gesetz betreffend Wahl <strong>und</strong> Organisation der Gerichte 1895. Bis 1875 finden sich vereinzelt <strong>Riehen</strong>er als Mitglieder hoher kantonaler Gerichte, sie waren gleichzeitig Gross-oder Kleinräte. <strong>Riehen</strong>er Gerichtspräsidenten der letzten Jahre waren bzw. sind: Gerhard Börlin (1873-1954), Max Veith (1878-1963), Hans Müller (1897-1976), Hans Dressler (siehe S. 216), Rudolf König (1913-1984), Peter Dettwiler (*1926), Karl Senn (siehe S. 200), Walter Fellmann (siehe S. 216), Eugen Fischer (*1941), Catherine Geigv-Werthemann (*1937), Marco Lasagni (*1929), Stefan Gutzwiller (*1942) <strong>und</strong> Nikiaus Benkler (*1946). - 1 Präsident des Vorm<strong>und</strong>schafts-<strong>und</strong> Jugendrates Dieses Amt wurde 1967 durch eine Änderung des Gesetzes über die Vorm<strong>und</strong>schaftsbehörde <strong>und</strong> den behördlichen Jugendschutz von 1944 geschaffen. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre <strong>und</strong> eine Volkswahl (bis jetzt einmal: 1979) findet statt, wenn mehr als eine Nomination vorliegt. Die bisherigen Amtsinhaber wohnen in <strong>Riehen</strong>: Theo Buser 1*1916) <strong>und</strong> [seit 1979] Werner Brandenberger (*1935). 3. B<strong>und</strong>esangelegenheiten • im Wahlkreis Landgemeinden - von 1849 bis 1977 Vertreter der Landgemeinden für die baselstädtische Geschworenendelegation des B<strong>und</strong>esgerichtes Schon die B<strong>und</strong>esverfassung von 1848 sah \ or, dass bestimmte strafrechtliche Fälle (z.B. Hochverrat, Vergehen gegen das Völkerrecht usw.) durch die Kriminalkammer des B<strong>und</strong>esgerichtes unter Beiziehung "on (heute zwölf) Eidgenössischen Geschworenen (B<strong>und</strong>esassisen) zu beurteilen seien. Ursprünglich musste auf tausend Einwohner, seit 1934 auf 3000 Einwohner alle sechs Jahre ein Geschworener gewählt werden. Damals wurde die Möglichkeit der stillen Wahl eingeführt <strong>und</strong> meistens benutzt. Aus der grossen Zahl der so ermittelten Geschworenen loste das B<strong>und</strong>esgericht die benötigten Assisen aus <strong>und</strong> bot sie auf, was bisher 16 Mal, zuletzt 1933, vorgekommen ist. Es muss bezweifelt werden, ob ein <strong>Riehen</strong>er Geschworener je an einem B<strong>und</strong>esgerichtsurteil mitgewirkt hat. Geschworenenwahlen gab es trotzdem. Das kantonale Gesetz über die Wahl der eidgenössischen Geschworenen von 1849 erklärte die Landgemeinden zu einem Wahlkreis. Diesen Gr<strong>und</strong>satz behielt man trotz der Aufhebung des Landbezirks <strong>und</strong> der Eingemeindung Kleinhüningens bei (aus unerfindlichen Gründen gab es 1923 <strong>und</strong> 1941 in Bettingen <strong>und</strong> <strong>Riehen</strong> getrennte Geschworenenwahlen). Die letzte ausgetragene Volkswahl in der 7 Geschworene zu bestimmen waren, fand 1971 statt. 1977 übertrug das B<strong>und</strong>esgesetz über die politischen Rechte die Wahl der Geschworenen den kantonalen Parlamenten. • im Wahlkreis Kanton Basel-Stadt - die Vertreter des Kantons im Nationalrat <strong>Riehen</strong>er Einwohner waren folgende Mitglieder des Nationalrates: Albert Oeri (siehe S. 169), von 1931 bis 1949 (LDP); Nicolas Jaquet (1898-1986), on 1943 bis 1947 <strong>und</strong> ' -on 1949 bis 1959 (LDP); Peter Dürrenmatt (* 1904), on 1959 bis 1979 (LDP); Max Imboden (1915-1969), von 1965 bis 1967 (FDP) <strong>und</strong> Walter Jäger 1*1911), von 1971 bis 1975 (NA). <strong>Riehen</strong>er Bürger war der in Basel wohnhafte Arnold Gfeller (1902-1978), Nationalrat von 1939 bis 1943 <strong>und</strong> von 1951 bis 1959 (LdU). Ebenfalls in <strong>Riehen</strong> heimatberechtigt ist der basellandschaftliche Nationalrat (seit 1979) Heinrich Ott (*1929, SP). Anlässlich des Festes «Basel 450 Jahre im B<strong>und</strong> der Eidgenossen) (1951) tafelte die Vereinigte B<strong>und</strong>esversammlung (National-<strong>und</strong> Ständerat) im Landgasthof. 4. Das Wahlprozedere Die allgemeine Wahl- <strong>und</strong> Abstimmungsgr<strong>und</strong>sätze (Proporz-<strong>und</strong> Majorzsystem, absolutes Mehr usw.) gelten in <strong>Riehen</strong> wie anderswo. Sie sind festgehalten im Gesetz betreffend <strong>Wahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Abstimmungen</strong> (Kantonales Wahlgesetz) 1976 <strong>und</strong> in der Kommunalen Ordnung der <strong>Wahlen</strong> <strong>und</strong> <strong>Abstimmungen</strong> 1986. Abweichend vom allgemein üblichen ist der Umstand, dass der Gemeindepräsident gleichzeitig mit den übrigen Gemeinderäten (<strong>und</strong> nicht nach diesen) gewählt wird, ferner die Berechnungsgr<strong>und</strong>lage zur Ermittlung des absoluten Mehrs bei der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates (Anzahl der eingelegten Wahlzettel statt Stimmentotal) <strong>und</strong> schliesslich das Fehlen der Möglichkeit von Unterlistenverbindungen. Aufruf Die zuständige Behörde (der Gemeinderat für Gemeindewahlen <strong>und</strong> der Regierungsrat für alle übrigen) erlässt vor einer fälligen Wahl im Kantonsblatt einen Aufruf mit der Nennung von Terminen <strong>und</strong> der Bekanntgabe von Formvorschriften. Dieser Aufruf erscheint mindestens zwei Monate vor der Wahl. Publikation Wahl- <strong>und</strong> Abstimmungsresultate werden öffentlich angeschlagen <strong>und</strong> im Kantonsblatt publiziert. In <strong>Riehen</strong> ist das Gemeindehaus offizieller Anschlagplatz. Wahlbüro siehe Seite S. 214. Wahllokale Altes <strong>Riehen</strong>er Wahllokal ist das Gemeindehaus. Das Schulhaus an der Niederholzstrasse 95 dient seit 1947 als zweites Wahllokal der Gemeinde. 222