Feuerschutzreglement - Stadt Rorschach
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872.1<br />
Art. 17<br />
Entschädigung<br />
Der Feuerwehrdienst in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> wird entschädigt.<br />
Entschädigungen werden ausgerichtet für:<br />
a) Teilnahme an Einsätzen und Übungen;<br />
b) Pikettdienst;<br />
c) Teilnahme an Aus- und Weiterbildungskursen;<br />
d) Einsatz von privaten Fahrzeugen, sofern durch das Kommando<br />
angeordnet.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat legt die Entschädigungen sowie die Dienstversäumnisabgabe<br />
für unentschuldigte Absenzen auf Antrag der Feuerschutzkommission<br />
fest. Für Aufgaben des Stützpunktes dürfen<br />
die Entschädigungen die Höchstansätze der von der Regierung<br />
festgelegten Entschädigungen für Feuerwehrdienst im regionalen<br />
Stützpunkt nicht übersteigen.<br />
Art. 18<br />
Organisation<br />
a) Gliederung<br />
Die Feuerwehr gliedert sich in Stab und Einsatzelement 1 und 2,<br />
Die Formationen haben nach Möglichkeit folgende Bestände zu<br />
erreichen:<br />
Of Uof Mannschaft<br />
a) Stab<br />
- Kommandant 1<br />
- Kommandant-Stv 1<br />
- Chemie-Fachberater 1-2<br />
- Einsatzplaner<br />
1-2<br />
Rechnungsführer 1<br />
- Materialwart 2<br />
b) Einsatzelement 1 4 4-6 25-30<br />
c) Einsatzelement 2 4 4-6 25-30<br />
Art. 19<br />
b) Rechnungsführer<br />
Dem Rechnungsführer der Feuerwehr obliegen folgende Funktionen:<br />
a) Bestandeskontrolle der Feuerwehr und Bearbeitung der Mutationen;<br />
b) Erstellung der Soldlisten;<br />
c) Vollzug der Dienstversäumnisabgabe;<br />
d) administrative Arbeiten, soweit diese nicht der Aktuar der<br />
Feuerschutzkommission besorgt.<br />
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