Umwelterklärung - EMAS
Umwelterklärung - EMAS
Umwelterklärung - EMAS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abbildung 11: Verbrauch Gemeindewasser 2007 – 2009<br />
Grundwasserbrunnen und technisches Wassersystem<br />
Wir betreiben auf dem Werksgelände in Buchenau ein technisches Wassersystem für interne Kühlzwecke<br />
von Fertigungsverfahren der Kunststoffverarbeitung. In diesem System werden verschiedene Verbraucher<br />
unterschieden.<br />
Um Trinkwasser zu sparen, wird für die Versorgung des technischen Wassersystems Brunnenwasser<br />
eingesetzt. Zu diesem Zweck wird ein von der Behörde genehmigter Grundwasserbrunnen auf dem<br />
Werksgelände betrieben.<br />
Wasserentnahme Grundwasserbrunnen:<br />
2009 wurden 13.251 m³ Wasser aus dem Grundwasserbrunnen entnommen.<br />
Verfahrensränderungen im technischen Ablauf und die Aufnahme neuer Kunststofffertigungsverfahren<br />
waren 2009/2010 Anlass, das gesamte technische Wassersystem den gestellten Veränderungen<br />
anzupassen. Bei der Neugestaltung wurden die wasserrechtlichen und die verfahrenstechnischen<br />
Anforderungen berücksichtigt.<br />
Direkt nach der Brunnenwasserentnahme erfolgt zentral die Wasseraufbereitung mit einer<br />
Doppelenthärtungs- und Umkehrosmoseanlage. Danach schließen sich zwei verschiedene Verbraucher<br />
mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren an. Zum Schutz der Verfahrenstechnik werden dem<br />
technischen Wassersystem schwermetall- und zinkfreie Korrosionsschutzmittel und Biozide zugegeben.<br />
Das komplexe technische Wassersystem wird von qualifizierten, geschulten und erfahrenen Mitarbeitern<br />
betreut. Wasser- und Dosiermittelmengen werden regelmäßig erfasst, kontrolliert, berechnet und<br />
verschiedene Daten für den Vergleich dokumentiert.<br />
Das gesamte technische Wassersystem mit der Ableitung von betrieblichem Abwasser unterliegt engen<br />
gesetzlichen Vorgaben sowie der Verpflichtung des Betreibers zur Eigenverantwortung.<br />
Das Wassersystem hat fünf Abwasserteilströme, davon<br />
• zwei erlaubnispflichtige Teilströme und<br />
• drei erlaubnisfreie Teilströme<br />
Wesentliche rechtliche Vorgaben für die Abwassereinleitung ergeben sich aus folgenden Verordnungen:<br />
• Indirekteinleiterverordnung und<br />
• Abwasserverordnung mit Anhang 31<br />
Die Schadstofffracht des Abwassers aller Teilströme wird so gering gehalten, dass alle aus Anhang 31 zur<br />
AbwV in Betracht kommenden Anforderungen eingehalten werden. Nach Abschluss der<br />
29