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Umwelterklärung - EMAS

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Abbildung 11: Verbrauch Gemeindewasser 2007 – 2009<br />

Grundwasserbrunnen und technisches Wassersystem<br />

Wir betreiben auf dem Werksgelände in Buchenau ein technisches Wassersystem für interne Kühlzwecke<br />

von Fertigungsverfahren der Kunststoffverarbeitung. In diesem System werden verschiedene Verbraucher<br />

unterschieden.<br />

Um Trinkwasser zu sparen, wird für die Versorgung des technischen Wassersystems Brunnenwasser<br />

eingesetzt. Zu diesem Zweck wird ein von der Behörde genehmigter Grundwasserbrunnen auf dem<br />

Werksgelände betrieben.<br />

Wasserentnahme Grundwasserbrunnen:<br />

2009 wurden 13.251 m³ Wasser aus dem Grundwasserbrunnen entnommen.<br />

Verfahrensränderungen im technischen Ablauf und die Aufnahme neuer Kunststofffertigungsverfahren<br />

waren 2009/2010 Anlass, das gesamte technische Wassersystem den gestellten Veränderungen<br />

anzupassen. Bei der Neugestaltung wurden die wasserrechtlichen und die verfahrenstechnischen<br />

Anforderungen berücksichtigt.<br />

Direkt nach der Brunnenwasserentnahme erfolgt zentral die Wasseraufbereitung mit einer<br />

Doppelenthärtungs- und Umkehrosmoseanlage. Danach schließen sich zwei verschiedene Verbraucher<br />

mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren an. Zum Schutz der Verfahrenstechnik werden dem<br />

technischen Wassersystem schwermetall- und zinkfreie Korrosionsschutzmittel und Biozide zugegeben.<br />

Das komplexe technische Wassersystem wird von qualifizierten, geschulten und erfahrenen Mitarbeitern<br />

betreut. Wasser- und Dosiermittelmengen werden regelmäßig erfasst, kontrolliert, berechnet und<br />

verschiedene Daten für den Vergleich dokumentiert.<br />

Das gesamte technische Wassersystem mit der Ableitung von betrieblichem Abwasser unterliegt engen<br />

gesetzlichen Vorgaben sowie der Verpflichtung des Betreibers zur Eigenverantwortung.<br />

Das Wassersystem hat fünf Abwasserteilströme, davon<br />

• zwei erlaubnispflichtige Teilströme und<br />

• drei erlaubnisfreie Teilströme<br />

Wesentliche rechtliche Vorgaben für die Abwassereinleitung ergeben sich aus folgenden Verordnungen:<br />

• Indirekteinleiterverordnung und<br />

• Abwasserverordnung mit Anhang 31<br />

Die Schadstofffracht des Abwassers aller Teilströme wird so gering gehalten, dass alle aus Anhang 31 zur<br />

AbwV in Betracht kommenden Anforderungen eingehalten werden. Nach Abschluss der<br />

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