16.06.2014 Aufrufe

Umwelterklärung - EMAS

Umwelterklärung - EMAS

Umwelterklärung - EMAS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• die Vorgehensweise bei Notfällen systematisch zu planen um den beteiligten Personen<br />

Handlungssicherheit zu geben und Schäden zu begrenzen.<br />

Notfallplanung und -leitfaden<br />

Gegenstand der Notfallplanung ist die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung<br />

von Störungen im Prozessablauf. Im Rahmen der Notfallvorsorge und -planung werden umweltrelevante<br />

Notfälle als wesentliche Umweltaspekte bewertet.<br />

Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Bewertungen von betrieblichen Tätigkeiten<br />

und technischen Verfahren wurden Sicherheitsmaßnahmen für die Bereiche: Brand-, Gewässer- und<br />

Bodenschutz ermittelt. Nachfolgend werden eingeführte Sicherheitsmaßnahmen für besondere Störfälle<br />

und Unfälle dargestellt:<br />

• Brandschutz<br />

- Brandschutzordnung, Feuerwehreinsatzplan,<br />

- Automatische Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Leitstelle Marburg,<br />

- Standort Buchenau: Sprinkleranlage in den Bereichen der Halle 1 und der Halle 2,<br />

ebenfalls mit Aufschaltung,<br />

- Handfeuerlöscher.<br />

• Gewässerschutz<br />

Wassergefährdende Stoffe werden grundsätzlich entsprechend der rechtlichen Grundlage<br />

(VAwS) gelagert, d. h., sie stehen entweder in Regalen mit Auffangwannen oder sie werden in<br />

doppelwandigen Behältern mit Leckanzeigegerät aufbewahrt.<br />

• Bodenschutz<br />

Die Verunreinigung von Böden auf dem Werksgelände ist im Normalbetrieb auszuschließen<br />

und wird momentan als nicht wesentlicher Umweltaspekt bewertet. In Notfällen, bei denen die<br />

Gefahr einer Bodenkontamination eintreten kann, werden umgehend Maßnahmen zu deren<br />

Vermeidung ergriffen.<br />

• Organisation<br />

- Die MitarbeiterInnen sind durch Betriebsanweisungen für verschiedene Tätigkeiten und für den<br />

Umgang mit Gefahrstoffen sowie durch die Brandschutzordnung zum Verhalten bei Störungen<br />

des Betriebsablaufes informiert und unterwiesen,<br />

- in einer Arbeitsanweisung Alarmplan sind Anweisungen und Sicherheitsratschläge für<br />

Sofortmaßnahmen im Notfall fixiert,<br />

- in einem Unfallleitfaden sind die Maßnahmen für Arbeitsunfälle, Störungen der Telefonanlage,<br />

Feueralarm, Wasser-, Hagel- und Umweltschaden, Leckölalarm und Gaswarnanlagen<br />

beschrieben. Im Notfallleitfaden sind interne und externe Ansprechpartner mit Telefonnummer<br />

hinterlegt.<br />

- Der Unfallleitfaden und die Arbeitsanweisung Alarmplan ist für alle MitarbeiterInnen<br />

zugänglich Intranet,<br />

- In einer Arbeitsanweisung “Fremdfirmen-Management“ sind Sicherheitsmaßnahmen<br />

(Betriebsordnung, Unterweisung, Freigabeschein u. a.) für Fremdfirmen bei Tätigkeiten im<br />

Unternehmen geregelt.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!