Umwelterklärung - EMAS
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• die Vorgehensweise bei Notfällen systematisch zu planen um den beteiligten Personen<br />
Handlungssicherheit zu geben und Schäden zu begrenzen.<br />
Notfallplanung und -leitfaden<br />
Gegenstand der Notfallplanung ist die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung<br />
von Störungen im Prozessablauf. Im Rahmen der Notfallvorsorge und -planung werden umweltrelevante<br />
Notfälle als wesentliche Umweltaspekte bewertet.<br />
Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Bewertungen von betrieblichen Tätigkeiten<br />
und technischen Verfahren wurden Sicherheitsmaßnahmen für die Bereiche: Brand-, Gewässer- und<br />
Bodenschutz ermittelt. Nachfolgend werden eingeführte Sicherheitsmaßnahmen für besondere Störfälle<br />
und Unfälle dargestellt:<br />
• Brandschutz<br />
- Brandschutzordnung, Feuerwehreinsatzplan,<br />
- Automatische Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Leitstelle Marburg,<br />
- Standort Buchenau: Sprinkleranlage in den Bereichen der Halle 1 und der Halle 2,<br />
ebenfalls mit Aufschaltung,<br />
- Handfeuerlöscher.<br />
• Gewässerschutz<br />
Wassergefährdende Stoffe werden grundsätzlich entsprechend der rechtlichen Grundlage<br />
(VAwS) gelagert, d. h., sie stehen entweder in Regalen mit Auffangwannen oder sie werden in<br />
doppelwandigen Behältern mit Leckanzeigegerät aufbewahrt.<br />
• Bodenschutz<br />
Die Verunreinigung von Böden auf dem Werksgelände ist im Normalbetrieb auszuschließen<br />
und wird momentan als nicht wesentlicher Umweltaspekt bewertet. In Notfällen, bei denen die<br />
Gefahr einer Bodenkontamination eintreten kann, werden umgehend Maßnahmen zu deren<br />
Vermeidung ergriffen.<br />
• Organisation<br />
- Die MitarbeiterInnen sind durch Betriebsanweisungen für verschiedene Tätigkeiten und für den<br />
Umgang mit Gefahrstoffen sowie durch die Brandschutzordnung zum Verhalten bei Störungen<br />
des Betriebsablaufes informiert und unterwiesen,<br />
- in einer Arbeitsanweisung Alarmplan sind Anweisungen und Sicherheitsratschläge für<br />
Sofortmaßnahmen im Notfall fixiert,<br />
- in einem Unfallleitfaden sind die Maßnahmen für Arbeitsunfälle, Störungen der Telefonanlage,<br />
Feueralarm, Wasser-, Hagel- und Umweltschaden, Leckölalarm und Gaswarnanlagen<br />
beschrieben. Im Notfallleitfaden sind interne und externe Ansprechpartner mit Telefonnummer<br />
hinterlegt.<br />
- Der Unfallleitfaden und die Arbeitsanweisung Alarmplan ist für alle MitarbeiterInnen<br />
zugänglich Intranet,<br />
- In einer Arbeitsanweisung “Fremdfirmen-Management“ sind Sicherheitsmaßnahmen<br />
(Betriebsordnung, Unterweisung, Freigabeschein u. a.) für Fremdfirmen bei Tätigkeiten im<br />
Unternehmen geregelt.<br />
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