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Evaluation der Mindestlohnregelungen im Bauhauptgewerbe - IAB

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Tabelle 2.11<br />

Wirtschaftszweige <strong>im</strong> Baugewerbe nach Klassifikation WZ73<br />

WZ73<br />

Bezeichnung<br />

590 Hoch-, Tief- und Ingenieurbau ohne ausgeprägten Schwerpunkt<br />

591 Hoch- und Ingenieurbau<br />

592 Tief- und Ingenieurtiefbau<br />

593 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau<br />

594 Stukkateurgewerbe, Gipserei, Verputzerei<br />

600 Z<strong>im</strong>merei und Ingenieurholzbau<br />

601 Dachdeckerei<br />

610 Klempnerei-, Gas- und Wasserinstallation<br />

611 Elektroinstallation (handwerklich)<br />

612 Glasergewerbe<br />

613 Maler- und Lackierergewerbe, Tapetenkleber<br />

614 Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei<br />

615 Ofen- und Herdsetzerei<br />

616 Gerüstbau, Fassadenreinigung<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2009).<br />

Wirtschaftsklassifikation WZ73 und von 1999 bis 2004 nach <strong>der</strong> Wirtschaftsklassifikation<br />

WZ93 geglie<strong>der</strong>t. Die Wirtschaftsklassifikation WZ03 findet von 2003 bis 2008 Anwendung<br />

und ab 2008 gilt die Wirtschaftsklassifikation WZ08. Die jeweiligen Klassifikationen<br />

beruhen auf einer drei- bzw. fünfstelligen Kennziffer. Die erste Stelle dieses<br />

Zahlencodes beschreibt die Wirtschaftsabteilung. In Kombination mit <strong>der</strong> zweiten Stelle<br />

ergibt sich die Wirtschaftsgruppe. Die gesamte dreistellige Kennziffer gibt schließlich<br />

die jeweilige Wirtschaftsklasse einer betrieblichen Organisation an. Ab 1999 ist mit <strong>der</strong><br />

WZ93, welche auf <strong>der</strong> statistischen Wirtschaftszweigsystematik in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft NACE Rev.1 aufbaut, in Form <strong>der</strong> Unterscheidung von „Unterklassen“<br />

eine noch tiefere Unterglie<strong>der</strong>ungsebene verfügbar, da diese Klassifikation als Fünfsteller<br />

ausgewiesen wird. Diese Systematik wird mit <strong>der</strong> WZ03 sowie WZ08 fortgeführt.<br />

Im folgenden Abschnitt werden diese Klassifikationen für das Baugewerbe dargestellt.<br />

2.5.3.1 Wirtschaftszweigklassifikationen<br />

Tabelle 2.11 stellt die gesamten 14 Wirtschaftsgruppen des Baugewerbes in <strong>der</strong> Wirtschaftsklassifikation<br />

WZ73 dar. Dabei werden die Abteilungen „<strong>Bauhauptgewerbe</strong>“,<br />

„Z<strong>im</strong>merei und Dachdeckerei“ sowie „Ausbau- und Bauhilfsgewerbe“ unterschieden.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einführung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurde die Baubranche<br />

in das <strong>Bauhauptgewerbe</strong> und das Ausbaugewerbe geglie<strong>der</strong>t. Unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz<br />

fielen damals größtenteils Betriebe aus dem Bereich des<br />

<strong>Bauhauptgewerbe</strong>s. Durch die Umstellung auf die Wirtschaftsklassifikation WZ93, welche<br />

in Tabelle 2.12 abgebildet ist, wurde auch die Unterglie<strong>der</strong>ung des Baugewerbes<br />

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