neuer Vordruck APr 181
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Finanzamt<br />
Datum<br />
Auftragsbuch-Nr.<br />
Steuernummer<br />
Finanzamt<br />
Betreff:<br />
(Art der Prüfung bei)<br />
Aktenvermerk<br />
1. Strafrechtlich/bußgeldrechtlich bedeutsame Feststellungen<br />
1.1 Objektiver Tatbestand<br />
(Art der straf- bzw. bußgeldrechtlich bedeutsamen Feststellungen, die zu Mehrsteuern bzw.<br />
zur Versagung oder Rückforderung von Investitionszulagen, sonstigen Zulagen und Prämien<br />
führen - stichwortartige Aufzählung mit Hinweisen auf die Fundstellen im Prüfungsbericht)<br />
Wurden nicht gerechtfertigte Steuervorteile beansprucht?<br />
(z.B. USt-, ESt- Vergünstigungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundungen,<br />
Steuererlasse, -erstattungen)<br />
<strong>APr</strong> <strong>181</strong> Aktenvermerk über straf- und bußgeldrechtlich bedeutsame Feststellungen (grüner Bogen) (OFD Chmz - 03.05)
Wurden Zuwiderhandlungen festgestellt nach § 379 AO? (Steuergefährdung, z.B.<br />
Ausstellen unrichtiger Belege, unrichtiger oder Nichtverbuchung von Geschäftsvorfällen,<br />
Verletzung der Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 AO, Verletzung der Pflicht zur<br />
Kontenwahrheit nach § 154 Abs. 1 AO -<br />
nach § 160 StBerG (unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen)<br />
1.2 Subjektiver Tatbestand<br />
Wer ist für die Straf- bzw. bußgeldrechtlich bedeutsamen Handlungen oder Unterlassungen<br />
verantwortlich und welche Tatsachen sprechen für Vorsatz oder Leichtfertigkeit?<br />
Das Steuerstraf- / Bußgeldverfahren wurde am<br />
eingeleitet.<br />
gegen<br />
Liegt Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe vor?<br />
Was bringen die verantwortlichen Personen zu ihrer Entlastung vor?<br />
<strong>APr</strong> <strong>181</strong> Aktenvermerk über straf- und bußgeldrechtlich bedeutsame Feststellungen (grüner Bogen) (OFD Chmz - 03.05)
1.3 Liegt Selbstanzeige vor? (ggf. für welche Steuern und Zeiträume)<br />
1.4 Welche Umstände erscheinen für die Bemessung der Strafe oder Geldbuße<br />
bedeutsam? (mildernde und verschärfende Umstände)<br />
1.5 Wodurch können die Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten bewiesen werden? (z.B.<br />
Benennung von Zeugen, Hinweise auf Beweismittel oder auf gleichartige Feststellungen in<br />
früheren Prüfungsberichten)<br />
1.6 Wurden andere Straftaten, soweit sie mit Steuerstraftaten in Zusammenhang stehen,<br />
festgestellt? (z.B. Zoll-, Devisen-, Wirtschaftsvergehen, Urkundenfälschung, Betrug,<br />
Untreue, Unterschlagung, Geldwäsche)<br />
1.7 Auslagen der Prüfung, soweit sie nach Einleitung des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens (§§<br />
397 Abs.1, 410 Abs.1 Nr.6 AO) angefallen sind:<br />
__________________________________<br />
(Unterschrift des Prüfers)<br />
<strong>APr</strong> <strong>181</strong> Aktenvermerk über straf- und bußgeldrechtlich bedeutsame Feststellungen (grüner Bogen) (OFD Chmz - 03.05)