Die Kaba Sustainability Charta
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7. Anhang 27<br />
PRINZIP ZWEI<br />
Unternehmen sollen sicherstellen,<br />
dass sie nicht an<br />
Menschenrechtsverletzungen<br />
mitwirken.<br />
Mitwirkung<br />
Viele teilen die Auffassung, eine<br />
«Mitwirkung» sei schwierig einzuschätzen<br />
und zu klassifizieren und<br />
eine Mitwirkung zu erkennen – um<br />
die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen<br />
zu vermeiden – sei<br />
eine bedeutende Herausforderung<br />
für Unternehmen. Im Zuge der sich<br />
wandelnden Dynamik zwischen<br />
Regierungen, Unternehmen und bürgerlichen<br />
Organisationen verändert<br />
sich auch unser Verständnis dafür,<br />
wann und wie verschiedene Organisationen<br />
Verantwortung für Menschenrechte<br />
übernehmen sollten.<br />
Während man erkannt hat, dass die<br />
Funktion von Regierungen in der<br />
Sicherung der Menschenrechte auch<br />
künftig ausserordentlich wichtig<br />
sein wird, hat der veränderte Handlungskontext<br />
von Unternehmen<br />
das Büro des Hohen Kommissars der<br />
Vereinten Nationen für Menschenrechte<br />
(Office of the High Commissioner<br />
for Human Rights [OHCHR])<br />
dazu veranlasst, die Mitwirkung von<br />
Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen<br />
zu definieren.<br />
Es ist wichtig, zu verstehen, dass<br />
eine Mitwirkung im geschäftlichen<br />
Umfeld in verschiedenen Formen<br />
gegeben sein kann:<br />
Direkte Mitwirkung liegt vor, wenn<br />
ein Unternehmen einem Staat wissentlich<br />
bei der Verletzung von<br />
Menschenrechten hilft. Zum Beispiel,<br />
wenn sich ein Unternehmen aus<br />
geschäftlichen Gründen an der<br />
Zwangsumsiedelung von Menschen<br />
beteiligt.<br />
Vorteilhafte Mitwirkung impliziert,<br />
dass ein Unternehmen direkt von<br />
Menschenrechtsverletzungen profitiert,<br />
die durch einen anderen begangen<br />
werden. Zum Beispiel das<br />
gewaltsame Eingreifen von Sicherheitskräften<br />
wie die Niederschlagung<br />
eines friedlichen Protests gegen<br />
Unternehmensaktivitäten oder der<br />
Einsatz repressiver Massnahmen bei<br />
der Bewachung von Unternehmenseinrichtungen.<br />
Stillschweigende Mitwirkung liegt<br />
in den Augen von Menschenrechtsverfechtern<br />
vor, wenn ein Unternehmen<br />
die Frage von systematischen<br />
oder kontinuierlichen Menschenrechtsverletzungen<br />
in seinen Geschäftsbeziehungen<br />
mit relevanten<br />
Behörden ignoriert. So könnte zum<br />
Beispiel das Ignorieren oder Akzeptieren<br />
systematischer Diskriminierung<br />
bestimmter Gruppen wegen<br />
ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder<br />
ihres Geschlechts bei Einstellungen<br />
zu einer Klage wegen stillschweigender<br />
Mitwirkung führen.<br />
Aktuelle Themen<br />
Menschenrechtsfragen haben im<br />
Zuge der sich wandelnden Unternehmenswelt<br />
zunehmend an Bedeutung<br />
gewonnen. Verschiedene Akteure<br />
müssen verschiedene Rollen spielen,<br />
und für Wirtschaftsunternehmen ist<br />
es unverzichtbar, sich jenen aktuellen<br />
Themen unserer Zeit zu stellen, die<br />
das Thema Menschenrechte zu<br />
einer unternehmensrelevanten Frage<br />
gemacht haben.