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Die Kaba Sustainability Charta

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7. Anhang 27<br />

PRINZIP ZWEI<br />

Unternehmen sollen sicherstellen,<br />

dass sie nicht an<br />

Menschenrechtsverletzungen<br />

mitwirken.<br />

Mitwirkung<br />

Viele teilen die Auffassung, eine<br />

«Mitwirkung» sei schwierig einzuschätzen<br />

und zu klassifizieren und<br />

eine Mitwirkung zu erkennen – um<br />

die Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen<br />

zu vermeiden – sei<br />

eine bedeutende Herausforderung<br />

für Unternehmen. Im Zuge der sich<br />

wandelnden Dynamik zwischen<br />

Regierungen, Unternehmen und bürgerlichen<br />

Organisationen verändert<br />

sich auch unser Verständnis dafür,<br />

wann und wie verschiedene Organisationen<br />

Verantwortung für Menschenrechte<br />

übernehmen sollten.<br />

Während man erkannt hat, dass die<br />

Funktion von Regierungen in der<br />

Sicherung der Menschenrechte auch<br />

künftig ausserordentlich wichtig<br />

sein wird, hat der veränderte Handlungskontext<br />

von Unternehmen<br />

das Büro des Hohen Kommissars der<br />

Vereinten Nationen für Menschenrechte<br />

(Office of the High Commissioner<br />

for Human Rights [OHCHR])<br />

dazu veranlasst, die Mitwirkung von<br />

Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen<br />

zu definieren.<br />

Es ist wichtig, zu verstehen, dass<br />

eine Mitwirkung im geschäftlichen<br />

Umfeld in verschiedenen Formen<br />

gegeben sein kann:<br />

Direkte Mitwirkung liegt vor, wenn<br />

ein Unternehmen einem Staat wissentlich<br />

bei der Verletzung von<br />

Menschenrechten hilft. Zum Beispiel,<br />

wenn sich ein Unternehmen aus<br />

geschäftlichen Gründen an der<br />

Zwangsumsiedelung von Menschen<br />

beteiligt.<br />

Vorteilhafte Mitwirkung impliziert,<br />

dass ein Unternehmen direkt von<br />

Menschenrechtsverletzungen profitiert,<br />

die durch einen anderen begangen<br />

werden. Zum Beispiel das<br />

gewaltsame Eingreifen von Sicherheitskräften<br />

wie die Niederschlagung<br />

eines friedlichen Protests gegen<br />

Unternehmensaktivitäten oder der<br />

Einsatz repressiver Massnahmen bei<br />

der Bewachung von Unternehmenseinrichtungen.<br />

Stillschweigende Mitwirkung liegt<br />

in den Augen von Menschenrechtsverfechtern<br />

vor, wenn ein Unternehmen<br />

die Frage von systematischen<br />

oder kontinuierlichen Menschenrechtsverletzungen<br />

in seinen Geschäftsbeziehungen<br />

mit relevanten<br />

Behörden ignoriert. So könnte zum<br />

Beispiel das Ignorieren oder Akzeptieren<br />

systematischer Diskriminierung<br />

bestimmter Gruppen wegen<br />

ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder<br />

ihres Geschlechts bei Einstellungen<br />

zu einer Klage wegen stillschweigender<br />

Mitwirkung führen.<br />

Aktuelle Themen<br />

Menschenrechtsfragen haben im<br />

Zuge der sich wandelnden Unternehmenswelt<br />

zunehmend an Bedeutung<br />

gewonnen. Verschiedene Akteure<br />

müssen verschiedene Rollen spielen,<br />

und für Wirtschaftsunternehmen ist<br />

es unverzichtbar, sich jenen aktuellen<br />

Themen unserer Zeit zu stellen, die<br />

das Thema Menschenrechte zu<br />

einer unternehmensrelevanten Frage<br />

gemacht haben.

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