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Bebauungsplan Nr. 59 - Stadt Schönebeck

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<strong>Stadt</strong> <strong>Schönebeck</strong> (Elbe)<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung <strong>Nr</strong>. <strong>59</strong> "CWS Solarpark"<br />

die Vorbelastung der ehemaligen Sprengstoffwerke für die Erholung nicht geeignet.<br />

Besondere naturräumliche Ausstattungen und kulturhistorische Attraktionspunkte<br />

werden durch das Vorhaben ebenso nicht berührt bzw. sind im<br />

engeren Umfeld nicht vorhanden.<br />

Ziel der Planung ist es somit, die Konversionsfläche des (ehemaligen) Sprengstoffwerkes<br />

<strong>Schönebeck</strong> einer neuen Nutzung zuzuführen und die Voraussetzungen<br />

für die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Fotovoltaikfreiflächenanlage<br />

zu schaffen. Damit soll das Plangebiet möglichst schnell von einer Konversionsfläche<br />

in eine neue wirtschaftliche Nutzung überführt werden. Ein Vorhabenträger<br />

steht bereit, die Fotovoltaikfreiflächenanlage kurzfristig zu realisieren.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> steht der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung des<br />

Gemeindegebietes nicht entgegen, welches im Ergebnis des Planverfahrens<br />

durch die Berichtigung des Flächennutzungsplanes <strong>Schönebeck</strong> (Elbe) seinen<br />

Darstellungsgegenstand erfahren wird.<br />

2.3 Gebietsabgrenzung, Berücksichtigung angrenzender Planungen<br />

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:<br />

- im Norden durch aufgegebene Industrie- bzw. Gewerbeareale im Bereich<br />

des Flurstücks 10192, Flur 1, Gemarkung <strong>Schönebeck</strong>-Salzelmen,<br />

- im Osten durch den Einmündungsbereich der Hohendorfer Straße in die<br />

Wilhelm-Dümling-Straße sowie westlich der Wilhelm-Dümling Straße gelegene<br />

Bereiche ehemaliger gewerblicher Nutzung im Bereich des Flurstücks<br />

10192, Flur 1, Gemarkung <strong>Schönebeck</strong>-Salzelmen,<br />

- im Süden durch Teile der Hohendorfer Straße des Flurstücks 38/1, Flur 1,<br />

Gemarkung <strong>Schönebeck</strong>-Salzelmen und<br />

- im Westen durch nördlich der Hohendorfer Straße gelegene weitere Teile<br />

des Flurstücks 10192, Flur 1, Gemarkung <strong>Schönebeck</strong>-Salzelmen.<br />

Der gesamte Geltungsbereich nördlich der Hohendorfer Straße stellt sich als<br />

eingefriedet dar.<br />

Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt rd. 3,96 ha. Weitere städtebauliche<br />

Planungen in unmittelbarer Nachbarschaft des Geltungsbereiches finden<br />

sich mit dem ca. 200 m südlich angrenzenden <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 44 "Industriepark<br />

West – Die obere Wuhne" mit dem Hauptfestsetzungsgegenstand von<br />

Industriegebieten in rechtskräftiger Form. Die genaue Abgrenzung des vorliegenden<br />

Geltungsbereiches ist auf der Plandarstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

ersichtlich.<br />

Bekanntmachungsexemplar 12<br />

02.06.2013

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