Bebauungsplan Nr. 59 - Stadt Schönebeck
Bebauungsplan Nr. 59 - Stadt Schönebeck
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<strong>Stadt</strong> <strong>Schönebeck</strong> (Elbe)<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung <strong>Nr</strong>. <strong>59</strong> "CWS Solarpark"<br />
Die grünordnerischen Maßnahmen folgen in erster Linie dem städtebaulichen<br />
Ziel, die Aufstellflächen für die Solarmodule mit einer zusammenhängenden<br />
Grünstruktur zu begleiten, die aus dem Bestand sowie anteiligen Neubegrünungen<br />
entwickelt wird und i. S. d. v. sog. "Trittsteinbiotopen" an vorhandene<br />
Strukturen in der Umgebung anknüpft. Die unbefestigten Flächen der Fotovoltaikfreiflächenanlage<br />
werden extensiv gepflegt. Damit können eine gewisse<br />
Durchgängigkeit und die Vernetzung von Freiflächen erhalten bzw. gewährleistet<br />
werden.<br />
Auf der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>es werden jedoch nur in untergeordnetem<br />
Umfang private Grünflächen festgesetzt, welche im Osten des<br />
Plangebietes gelegen sind. In der Verbindung mit den Freiflächen unterhalb<br />
der Modultische wird dabei das Ziel verfolgt, im Sinne des Biotopverbundes<br />
und der Vernetzung die Durchgängigkeit der Vegetationsbedeckung zu erhalten<br />
und insbesondere die Gehölzentwicklung in den Randbereichen zur<br />
Förderung der ökologischen Wertigkeit im Plangebiet zu unterstützen.<br />
Als Initialbewuchs ist eine durchgängige Bedeckung mit Grasfluren durch Ansaat<br />
und entsprechende Entwicklungspflege zu etablieren; die spätere Pflege<br />
hat dann in Form einer extensiven Beweidung oder Mahd, nicht vor Ende Juli<br />
zu erfolgen. Auf Herbizideinsatz ist aus Gründen des Artenschutzes generell zu<br />
verzichten, Mahdtermine sind ggf. den Bedürfnissen des lokalen Artenspektrums<br />
anzupassen. Als Zieltyp wird die Entwicklung von blütenreichen Gras- und<br />
Staudenfluren angestrebt, dafür kann in den ersten Jahren eine intensivere<br />
Mahd zur Förderung des Blühaspektes, respektive zur Aushagerung nötig sein,<br />
das Mahdgut soll von der Fläche entfernt werden.<br />
Die vorhandenen Bäume entlang der Hohendorfer Straße (außerhalb des<br />
Plangeltungsbereiches) würden zu einer nicht gewollten Verschattung der<br />
Fotovoltaikmodule im südlichen Randbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es führen.<br />
Demzufolge werden diese Bäume in Abstimmung mit der Umweltkoordinatorin<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Schönebeck</strong> (Elbe) auf die südliche Straßenseite verpflanzt. Die<br />
hierfür notwendigen Flächen befinden sich im Eigentum der CWS Industrieund<br />
Gewerbepark GmbH, südlich an das Straßenflurstück der Hohendorfer<br />
Straße angrenzend. Es erfolgt hierzu eine gesonderte Vereinbarung zwischen<br />
Vorhabenträger und <strong>Stadt</strong> <strong>Schönebeck</strong> (Elbe).<br />
2.5.3 Kampfmittel<br />
Durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst wurden die Flächen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten)<br />
und Erkenntnisse überprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Fläche von einem<br />
ehemals militärisch genutzten sowie bombardierten Gebiet erfasst wird.<br />
Sollten konkrete Bauvorhaben erfolgen, wird um entsprechende EinzeIabfragen<br />
gebeten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden<br />
Erkenntnisse einer ständigen Aktualisierung unterliegen und die Beurteilung<br />
von Flächen dadurch bei künftigen Anfragen ggf. von den bislang getroffenen<br />
Einschätzungen abweichen kann.<br />
Bekanntmachungsexemplar 18<br />
02.06.2013