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Bebauungsplan Nr. 59 - Stadt Schönebeck

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<strong>Stadt</strong> <strong>Schönebeck</strong> (Elbe)<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> der Innenentwicklung <strong>Nr</strong>. <strong>59</strong> "CWS Solarpark"<br />

Die grünordnerischen Maßnahmen folgen in erster Linie dem städtebaulichen<br />

Ziel, die Aufstellflächen für die Solarmodule mit einer zusammenhängenden<br />

Grünstruktur zu begleiten, die aus dem Bestand sowie anteiligen Neubegrünungen<br />

entwickelt wird und i. S. d. v. sog. "Trittsteinbiotopen" an vorhandene<br />

Strukturen in der Umgebung anknüpft. Die unbefestigten Flächen der Fotovoltaikfreiflächenanlage<br />

werden extensiv gepflegt. Damit können eine gewisse<br />

Durchgängigkeit und die Vernetzung von Freiflächen erhalten bzw. gewährleistet<br />

werden.<br />

Auf der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>es werden jedoch nur in untergeordnetem<br />

Umfang private Grünflächen festgesetzt, welche im Osten des<br />

Plangebietes gelegen sind. In der Verbindung mit den Freiflächen unterhalb<br />

der Modultische wird dabei das Ziel verfolgt, im Sinne des Biotopverbundes<br />

und der Vernetzung die Durchgängigkeit der Vegetationsbedeckung zu erhalten<br />

und insbesondere die Gehölzentwicklung in den Randbereichen zur<br />

Förderung der ökologischen Wertigkeit im Plangebiet zu unterstützen.<br />

Als Initialbewuchs ist eine durchgängige Bedeckung mit Grasfluren durch Ansaat<br />

und entsprechende Entwicklungspflege zu etablieren; die spätere Pflege<br />

hat dann in Form einer extensiven Beweidung oder Mahd, nicht vor Ende Juli<br />

zu erfolgen. Auf Herbizideinsatz ist aus Gründen des Artenschutzes generell zu<br />

verzichten, Mahdtermine sind ggf. den Bedürfnissen des lokalen Artenspektrums<br />

anzupassen. Als Zieltyp wird die Entwicklung von blütenreichen Gras- und<br />

Staudenfluren angestrebt, dafür kann in den ersten Jahren eine intensivere<br />

Mahd zur Förderung des Blühaspektes, respektive zur Aushagerung nötig sein,<br />

das Mahdgut soll von der Fläche entfernt werden.<br />

Die vorhandenen Bäume entlang der Hohendorfer Straße (außerhalb des<br />

Plangeltungsbereiches) würden zu einer nicht gewollten Verschattung der<br />

Fotovoltaikmodule im südlichen Randbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es führen.<br />

Demzufolge werden diese Bäume in Abstimmung mit der Umweltkoordinatorin<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Schönebeck</strong> (Elbe) auf die südliche Straßenseite verpflanzt. Die<br />

hierfür notwendigen Flächen befinden sich im Eigentum der CWS Industrieund<br />

Gewerbepark GmbH, südlich an das Straßenflurstück der Hohendorfer<br />

Straße angrenzend. Es erfolgt hierzu eine gesonderte Vereinbarung zwischen<br />

Vorhabenträger und <strong>Stadt</strong> <strong>Schönebeck</strong> (Elbe).<br />

2.5.3 Kampfmittel<br />

Durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst wurden die Flächen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten)<br />

und Erkenntnisse überprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Fläche von einem<br />

ehemals militärisch genutzten sowie bombardierten Gebiet erfasst wird.<br />

Sollten konkrete Bauvorhaben erfolgen, wird um entsprechende EinzeIabfragen<br />

gebeten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden<br />

Erkenntnisse einer ständigen Aktualisierung unterliegen und die Beurteilung<br />

von Flächen dadurch bei künftigen Anfragen ggf. von den bislang getroffenen<br />

Einschätzungen abweichen kann.<br />

Bekanntmachungsexemplar 18<br />

02.06.2013

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