Info-Brief KSB – H 04 03-05 - SB SH
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Neu an diesem Projekt ist, dass in<br />
das Konzept die Ausbildung zur<br />
Schuldenpräventionsfachkraft integriert<br />
ist. Diese Ausbildung erfolgt in<br />
Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle<br />
und in enger Kooperation<br />
mit der Landesstelle gegen die<br />
Suchtgefahren (LS<strong>SH</strong>) und hat u.a.<br />
zum Ziel, ausgebildete Suchtpräventionsfachkräfte<br />
zu Multiplikatoren<br />
für die Schuldenprävention fortzubilden.<br />
Nähere <strong>Info</strong>rmationen zum Projekt<br />
und den Ansprechpartner/innen Julia<br />
Marake und Bernd Funk finden<br />
sich unter www.cash-oder-crash.de.<br />
Broschüre der VZ „Was kostet<br />
die Welt?“ neu aufgelegt<br />
Die Verbraucherzentrale S-H hat ihren<br />
Ratgeber „Was kostet die<br />
Welt?“ in überarbeiteter Form neu<br />
aufgelegt. Der Ratgeber wird von<br />
der VZ und dem Verein Hilfe für<br />
Gefährdete (hfg) in Veranstaltungen<br />
zur Schuldenprävention an Schulen<br />
eingesetzt, um Jugendlichen Basiswissen<br />
in Sachen Finanzkompetenz<br />
zu vermitteln. Neu ist vor<br />
allem der Anhang, in dem alle in<br />
Schleswig-Holstein existierende<br />
Projekte zur Schuldenprävention mit<br />
Adressen und Ansprechpartnern<br />
dargestellt und die Schuldnerberatungsstellen<br />
mit Telefonnummern<br />
aufgeführt werden.<br />
Der Ratgeber ist über<br />
die Koordinierungsstelle<br />
und die Verbraucherzentrale<br />
S-H<br />
kostenlos erhältlich.<br />
Aktuelle Veränderungen im Adressverzeichnis<br />
Aufgrund der Vielzahl der laufenden<br />
Veränderungen werden wir in Zukunft<br />
die jeweils aktuellste Übersicht<br />
auf unserer Internetseite einstellen.<br />
Rechtsprechung<br />
Hartz IV teilweise verfassungswidrig?<br />
Mehrere Gerichte bemängeln Regeln<br />
zu Partnereinkommen und<br />
Versicherung.<br />
So entschied das Düsseldorfer Sozialgericht<br />
in einer einstweiligen<br />
Anordnung, dass die Anrechnung<br />
von Partnereinkommen bei unverheirateten<br />
Paaren gegen das<br />
Grundgesetz verstößt. Vor dem Gericht<br />
hatte eine arbeitslose Frau geklagt,<br />
die bei einem berufstätigen<br />
Mann lebt.<br />
In dem Düsseldorfer Fall hatte die<br />
zuständige Arbeitsagentur den Antrag<br />
der Frau auf ALG II abgelehnt,<br />
weil der Mann nach dem SGB II mit<br />
seinem Einkommen die bei ihm lebende<br />
arbeitslose Frau unterstützen<br />
müsste. Das Sozialgericht zwang<br />
die Arbeitsagentur nun aber per<br />
einstweiliger Anordnung, der Frau<br />
doch ALG II zu zahlen. Zur Begründung<br />
hieß es, die Anrechnung von<br />
Vermögen und Einkommen bei<br />
nicht verheirateten heterosexuellen<br />
Paaren sei verfassungswidrig, weil<br />
sie nach SGB II bei homosexuellen<br />
Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen<br />
sei. Dies sei ein verfassungsrechtlich<br />
unzulässiger Verstoß gegen<br />
den Gleichheitsgrundsatz von<br />
Artikel 3 des Grundgesetzes.<br />
Außerdem ist die bisher praktizierte<br />
generelle Anrechnung von Partnereinkommen<br />
bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften<br />
nach Überzeugung<br />
des Gerichts rechtswidrig.<br />
Das sei nur möglich, "wenn zwischen<br />
den Partnern so enge Bindungen<br />
bestehen, dass von ihnen<br />
ein gegenseitiges Einstehen in den<br />
Not- und Wechselfällen des Lebens<br />
erwartet werden kann". Davon aber<br />
könne die Behörde nicht bei jeder<br />
"wilden Ehe" ausgehen.<br />
Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom<br />
16.02.<strong>05</strong> - AZ: S 35 SO 28/<strong>05</strong> ER<br />
www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.ph<br />
p?id=22065<br />
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