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Info-Brief KSB – H 04 03-05 - SB SH

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Neu an diesem Projekt ist, dass in<br />

das Konzept die Ausbildung zur<br />

Schuldenpräventionsfachkraft integriert<br />

ist. Diese Ausbildung erfolgt in<br />

Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle<br />

und in enger Kooperation<br />

mit der Landesstelle gegen die<br />

Suchtgefahren (LS<strong>SH</strong>) und hat u.a.<br />

zum Ziel, ausgebildete Suchtpräventionsfachkräfte<br />

zu Multiplikatoren<br />

für die Schuldenprävention fortzubilden.<br />

Nähere <strong>Info</strong>rmationen zum Projekt<br />

und den Ansprechpartner/innen Julia<br />

Marake und Bernd Funk finden<br />

sich unter www.cash-oder-crash.de.<br />

Broschüre der VZ „Was kostet<br />

die Welt?“ neu aufgelegt<br />

Die Verbraucherzentrale S-H hat ihren<br />

Ratgeber „Was kostet die<br />

Welt?“ in überarbeiteter Form neu<br />

aufgelegt. Der Ratgeber wird von<br />

der VZ und dem Verein Hilfe für<br />

Gefährdete (hfg) in Veranstaltungen<br />

zur Schuldenprävention an Schulen<br />

eingesetzt, um Jugendlichen Basiswissen<br />

in Sachen Finanzkompetenz<br />

zu vermitteln. Neu ist vor<br />

allem der Anhang, in dem alle in<br />

Schleswig-Holstein existierende<br />

Projekte zur Schuldenprävention mit<br />

Adressen und Ansprechpartnern<br />

dargestellt und die Schuldnerberatungsstellen<br />

mit Telefonnummern<br />

aufgeführt werden.<br />

Der Ratgeber ist über<br />

die Koordinierungsstelle<br />

und die Verbraucherzentrale<br />

S-H<br />

kostenlos erhältlich.<br />

Aktuelle Veränderungen im Adressverzeichnis<br />

Aufgrund der Vielzahl der laufenden<br />

Veränderungen werden wir in Zukunft<br />

die jeweils aktuellste Übersicht<br />

auf unserer Internetseite einstellen.<br />

Rechtsprechung<br />

Hartz IV teilweise verfassungswidrig?<br />

Mehrere Gerichte bemängeln Regeln<br />

zu Partnereinkommen und<br />

Versicherung.<br />

So entschied das Düsseldorfer Sozialgericht<br />

in einer einstweiligen<br />

Anordnung, dass die Anrechnung<br />

von Partnereinkommen bei unverheirateten<br />

Paaren gegen das<br />

Grundgesetz verstößt. Vor dem Gericht<br />

hatte eine arbeitslose Frau geklagt,<br />

die bei einem berufstätigen<br />

Mann lebt.<br />

In dem Düsseldorfer Fall hatte die<br />

zuständige Arbeitsagentur den Antrag<br />

der Frau auf ALG II abgelehnt,<br />

weil der Mann nach dem SGB II mit<br />

seinem Einkommen die bei ihm lebende<br />

arbeitslose Frau unterstützen<br />

müsste. Das Sozialgericht zwang<br />

die Arbeitsagentur nun aber per<br />

einstweiliger Anordnung, der Frau<br />

doch ALG II zu zahlen. Zur Begründung<br />

hieß es, die Anrechnung von<br />

Vermögen und Einkommen bei<br />

nicht verheirateten heterosexuellen<br />

Paaren sei verfassungswidrig, weil<br />

sie nach SGB II bei homosexuellen<br />

Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen<br />

sei. Dies sei ein verfassungsrechtlich<br />

unzulässiger Verstoß gegen<br />

den Gleichheitsgrundsatz von<br />

Artikel 3 des Grundgesetzes.<br />

Außerdem ist die bisher praktizierte<br />

generelle Anrechnung von Partnereinkommen<br />

bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften<br />

nach Überzeugung<br />

des Gerichts rechtswidrig.<br />

Das sei nur möglich, "wenn zwischen<br />

den Partnern so enge Bindungen<br />

bestehen, dass von ihnen<br />

ein gegenseitiges Einstehen in den<br />

Not- und Wechselfällen des Lebens<br />

erwartet werden kann". Davon aber<br />

könne die Behörde nicht bei jeder<br />

"wilden Ehe" ausgehen.<br />

Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom<br />

16.02.<strong>05</strong> - AZ: S 35 SO 28/<strong>05</strong> ER<br />

www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.ph<br />

p?id=22065<br />

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