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Info-Brief KSB – H 04 03-05 - SB SH

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Verbraucherrecht<br />

Online-Verträge – 14 Tage Zeit<br />

zum Rücktritt<br />

Bausparverträge, Kredite kurzum<br />

alle Verträge, die im Rahmen von<br />

Finanzdienstleistungen online abgeschlossen<br />

werden, können<br />

grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen<br />

widerrufen werden. Zudem sind<br />

Unternehmen, die diese Dienste im<br />

Direktvertrieb anbieten, verpflichtet,<br />

die Kunden umfassend zu informieren.<br />

Ist das Unternehmen dieser<br />

Pflicht nicht oder nur unzureichend<br />

nachgekommen, gilt das Widerrufsrecht<br />

unbegrenzt. Bei Ärger können<br />

sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle<br />

der Bundesbank wenden.<br />

Verbrauchertelegramm Nr. 1/20<strong>05</strong> der<br />

Verbraucherzentrale S-H.<br />

Gerichte weisen Dialer-Klagen ab<br />

(S. auch <strong>Info</strong>-<strong>Brief</strong> 02-<strong>04</strong>/<strong>04</strong>, S.10)<br />

Die Gerichte in Schleswig-Holstein<br />

haben in diesem Jahr fast alle Klagen,<br />

bei denen es um die strittige<br />

Zahlung von sogenannten „Mehrwertdiensten“<br />

ging, zugunsten der<br />

Verbraucher entschieden. Vorwiegend<br />

betraf es hohe Rechnungen,<br />

die durch Dialerprogramme verursacht<br />

wurden, die sich, von den betroffenen<br />

Verbrauchern unbemerkt,<br />

auf dem Computer eingenistet hatten<br />

und den unseriösen Anbietern<br />

hohe Gewinne einfahren sollten.<br />

Viele Verbraucher haben auf Rat<br />

der Verbraucherschützer die ungerechtfertigten<br />

Entgeltforderungen<br />

der Telekommunikationsunternehmen<br />

nicht widerspruchslos bezahlt<br />

und ihre Telefonrechnungen um die<br />

streitigen Dialerentgelte gekürzt. Zu<br />

Recht, wie jetzt in zwei Fällen vor<br />

dem Landgericht Kiel (Urteil vom<br />

09.09.20<strong>04</strong> - Az. 10 S 65/<strong>04</strong>) und<br />

vor dem Amtsgericht Plön (Urteil<br />

vom <strong>03</strong>.09.20<strong>04</strong> - Az. 1 C 352/<strong>04</strong>)<br />

entschieden worden ist.<br />

Beiden Entscheidungen liegen ursprüngliche<br />

Forderungen des in<br />

Schleswig-Holstein ansässigen Telekommunikationsunternehmens<br />

Talkline GmbH zugrunde.<br />

Bei unerklärlichen Rechnungsentgelten<br />

sollte man sich immer einen<br />

(kostenlosen) detaillierten Einzelverbindungsnachweis<br />

vorlegen lassen.<br />

Unrechtmäßige Rechnungsbeträge,<br />

insbesondere Mehrwertdienstforderungen,<br />

brauchen nicht<br />

bezahlt zu werden.<br />

Erfolgte die Anwahl der Mehrwertdienste-Rufnummer<br />

aus dem Internet<br />

per Dialer, so besteht eine Entgeltpflicht<br />

schon dann nicht, wenn<br />

keine 09009xy Nummerngasse<br />

verwendet wurde oder wenn das<br />

genutzte Dialerprogramm nicht<br />

nachweislich bei der Regulierungsbehörde<br />

registriert war. Selbst wenn<br />

diese Voraussetzungen vorliegen,<br />

besteht nach Auffassung der meisten<br />

Gerichte ebenfalls kein Entgeltanspruch,<br />

wenn der Kläger einen<br />

Vertragsabschluss im Internet zwischen<br />

Beklagten und Dienstanbieter<br />

nicht konkret nachweisen kann.<br />

Nicht bezahlt zu werden brauchen<br />

0190er / 0900er-Rechnungsbeträge<br />

laut Telekommunikationsgesetz<br />

(TKG) dann, wenn mehr als 2,00 €<br />

pro Minute oder mehr als 30,00 €<br />

pro Anwahl im sogenannten Blocktarif<br />

gefordert werden! Dies gilt seit<br />

1.8.20<strong>04</strong> auch für Anwahlen vom<br />

Handy!<br />

Pressemitteilung Nr. 62 der Verbraucherzentrale<br />

S-H vom 29.10.<strong>04</strong>.<br />

BGH-Urteil zur Berechnung der<br />

Vorfälligkeitsentschädigung<br />

Wer ein Hypothekendarlehen vorzeitig<br />

zurückzahlen will, muss dem<br />

kreditgebenden Geldinstitut für den<br />

verlorengegangenen Gewinn bis<br />

zum Vertragsende eine sogenannte<br />

Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.<br />

Da die Bank oder Sparkasse mit<br />

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