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Weiterbildungsangebot der Wirtschaft - Schule-Wirtschaft Osthessen

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Weiterbildungsmöglichkeiten im Handwerk<br />

mit Hochschulreife<br />

Lehre in einem Ausbildungsberuf des Handwerks<br />

Abschluss: Gesellenprüfung<br />

Fachbezogene<br />

Weiterbildung<br />

Fachübergreifende<br />

Weiterbildung<br />

Ausbil<strong>der</strong>eignungsprüfung<br />

(AdA)<br />

Fachkauffrau/mann<br />

(HWK)<br />

Meister/in<br />

Studium<br />

Restaurator/in<br />

im Handwerk<br />

Gestalter/in<br />

im Handwerk<br />

Sachverständige/r<br />

Betriebswirt/in<br />

im Handwerk<br />

Meisterprüfung<br />

Gleich nach <strong>der</strong> Gesellenprüfung<br />

zur Meisterprüfung durchstarten<br />

Die 2004 in Kraft getretene novellierte Handwerksordnung<br />

(HwO) hat den Weg in die Selbständigkeit und die Zulassung zur<br />

Meisterprüfung vereinfacht.<br />

41 Gewerke sind in <strong>der</strong> Anlage A, für die <strong>der</strong> Meisterbrief Voraussetzung<br />

für die Existenzgründung ist (zulassungspflichtige<br />

Handwerke) geblieben. Die Anlage B unterscheidet zwischen 53<br />

zulassungsfreien Handwerken (B1), die den Meisterbrief nicht<br />

mehr zwingend für die Selbständigkeit voraussetzen, und 57<br />

handwerksähnlichen Gewerben (B2).<br />

So können Gesellen jetzt also gleich nach <strong>der</strong> Gesellenprüfung<br />

ohne Wartezeit die Meisterprüfung in ihrem Handwerk ins Visier<br />

nehmen. Mehr denn je wird <strong>der</strong> Meisterbrief künftig zum zentralen<br />

Unterscheidungsmerkmal, mit dem sich beson<strong>der</strong>s qualifizierte<br />

Marktteilnehmer im Handwerk von ihren Mitbewerbern<br />

abheben. Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel<br />

wird auch in Zukunft die Basis für Existenzgründungen im Handwerk<br />

sein o<strong>der</strong> den Grundstein für den beruflichen Erfolg <strong>der</strong><br />

Führungskräfte bilden.<br />

Die Anlagen A und B <strong>der</strong> HwO wurden neu strukturiert:<br />

Der Meisterbrief kann nicht nur in den Berufen mit Meisterpflicht<br />

erworben werden, son<strong>der</strong>n auch in den zulassungsfreien<br />

Handwerken und den handwerksähnlichen Gewerben, sofern<br />

für sie eine Ausbildungsordnung und eine Meisterprüfungsordnung<br />

erlassen sind. Gesellen können so in zulassungsfreien<br />

Handwerksgewerben freiwillig die Meisterprüfung ablegen<br />

(fakultatives Qualitätssiegel).<br />

Für die Prüfungszulassung müssen in <strong>der</strong> Regel die auf Seite 25<br />

aufgeführten formalen Voraussetzungen nach § 49 HwO erfüllt<br />

sein. Wesentliche Neuerung ist <strong>der</strong> Verzicht auf die bisher<br />

vorgeschriebene, mehrjährige praktische Gesellentätigkeit als<br />

Voraussetzung für die Zulassung zu Meisterprüfung.<br />

24<br />

Weitere Infos & Anmeldung: www.kh-hanau.de

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