Weiterbildungsangebot der Wirtschaft - Schule-Wirtschaft Osthessen
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Weiterbildungsmöglichkeiten im Handwerk<br />
mit Hochschulreife<br />
Lehre in einem Ausbildungsberuf des Handwerks<br />
Abschluss: Gesellenprüfung<br />
Fachbezogene<br />
Weiterbildung<br />
Fachübergreifende<br />
Weiterbildung<br />
Ausbil<strong>der</strong>eignungsprüfung<br />
(AdA)<br />
Fachkauffrau/mann<br />
(HWK)<br />
Meister/in<br />
Studium<br />
Restaurator/in<br />
im Handwerk<br />
Gestalter/in<br />
im Handwerk<br />
Sachverständige/r<br />
Betriebswirt/in<br />
im Handwerk<br />
Meisterprüfung<br />
Gleich nach <strong>der</strong> Gesellenprüfung<br />
zur Meisterprüfung durchstarten<br />
Die 2004 in Kraft getretene novellierte Handwerksordnung<br />
(HwO) hat den Weg in die Selbständigkeit und die Zulassung zur<br />
Meisterprüfung vereinfacht.<br />
41 Gewerke sind in <strong>der</strong> Anlage A, für die <strong>der</strong> Meisterbrief Voraussetzung<br />
für die Existenzgründung ist (zulassungspflichtige<br />
Handwerke) geblieben. Die Anlage B unterscheidet zwischen 53<br />
zulassungsfreien Handwerken (B1), die den Meisterbrief nicht<br />
mehr zwingend für die Selbständigkeit voraussetzen, und 57<br />
handwerksähnlichen Gewerben (B2).<br />
So können Gesellen jetzt also gleich nach <strong>der</strong> Gesellenprüfung<br />
ohne Wartezeit die Meisterprüfung in ihrem Handwerk ins Visier<br />
nehmen. Mehr denn je wird <strong>der</strong> Meisterbrief künftig zum zentralen<br />
Unterscheidungsmerkmal, mit dem sich beson<strong>der</strong>s qualifizierte<br />
Marktteilnehmer im Handwerk von ihren Mitbewerbern<br />
abheben. Der Meisterbrief als Qualitäts- und Vertrauenssiegel<br />
wird auch in Zukunft die Basis für Existenzgründungen im Handwerk<br />
sein o<strong>der</strong> den Grundstein für den beruflichen Erfolg <strong>der</strong><br />
Führungskräfte bilden.<br />
Die Anlagen A und B <strong>der</strong> HwO wurden neu strukturiert:<br />
Der Meisterbrief kann nicht nur in den Berufen mit Meisterpflicht<br />
erworben werden, son<strong>der</strong>n auch in den zulassungsfreien<br />
Handwerken und den handwerksähnlichen Gewerben, sofern<br />
für sie eine Ausbildungsordnung und eine Meisterprüfungsordnung<br />
erlassen sind. Gesellen können so in zulassungsfreien<br />
Handwerksgewerben freiwillig die Meisterprüfung ablegen<br />
(fakultatives Qualitätssiegel).<br />
Für die Prüfungszulassung müssen in <strong>der</strong> Regel die auf Seite 25<br />
aufgeführten formalen Voraussetzungen nach § 49 HwO erfüllt<br />
sein. Wesentliche Neuerung ist <strong>der</strong> Verzicht auf die bisher<br />
vorgeschriebene, mehrjährige praktische Gesellentätigkeit als<br />
Voraussetzung für die Zulassung zu Meisterprüfung.<br />
24<br />
Weitere Infos & Anmeldung: www.kh-hanau.de