Ausgabe 28 vom 12.07.2013 - Schwendi
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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> 12.7.2013 – Seite 5<br />
fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben<br />
können. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist<br />
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />
werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Schwendi</strong>, den 05.07.2013<br />
Günther Karremann<br />
Bürgermeister<br />
• Öffentliche Bekanntmachung<br />
Flächennutzungsplan 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Schwendi</strong>-Wain, Teilfortschreibung<br />
Zieljahr 2027, 2. Änderung für den Bereich Hörenhausen<br />
– Energiehof Thanner<br />
Auslegungsbeschlusses und öffentlichen Auslegung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Schwendi</strong>-Wain in der Fassung <strong>vom</strong><br />
14.12.2009, ergänzt 07.03.2011/ 09.11.2011, rechtsverbind-