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Ausgabe 28 vom 12.07.2013 - Schwendi

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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> 12.7.2013 – Seite 5<br />

fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben<br />

können. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist<br />

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Schwendi</strong>, den 05.07.2013<br />

Günther Karremann<br />

Bürgermeister<br />

• Öffentliche Bekanntmachung<br />

Flächennutzungsplan 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Schwendi</strong>-Wain, Teilfortschreibung<br />

Zieljahr 2027, 2. Änderung für den Bereich Hörenhausen<br />

– Energiehof Thanner<br />

Auslegungsbeschlusses und öffentlichen Auslegung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Schwendi</strong>-Wain in der Fassung <strong>vom</strong><br />

14.12.2009, ergänzt 07.03.2011/ 09.11.2011, rechtsverbind-

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