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Ausgabe 28 vom 12.07.2013 - Schwendi

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Seite 6 – 12.7.2013<br />

lich seit 31.08.2012 soll gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB für den Bereich Energiehof Thanner, Flst.<br />

Nrn. 399, 400, 401, 403 in Hörenhausen, Gemarkung Sießen<br />

im Wald geändert werden. Der Gemeinsame Ausschuss der<br />

Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong>-Wain hat<br />

in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2013 den Entwurf<br />

des Flächennutzungsplan 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Schwendi</strong>-Wain, Teilfortschreibung Zieljahr<br />

2027, 2. Änderung für den Bereich Hörenhausen in der<br />

Fassung <strong>vom</strong> 25.02.2013 gebilligt und beschlossen diesen<br />

Entwurf mit Lageplan, Textteil und Begründung nach § 3 Abs.<br />

2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Lageplan und<br />

Begründung in der Fassung <strong>vom</strong> 25.02.2013 wird von Montag<br />

22.07.2013 bis einschließlich Donnerstag 22.08.2013<br />

(Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>,<br />

Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong> vor dem Notariat im<br />

Rathaus von Montag bis Freitag, vormittags von 8.00 Uhr bis<br />

12.00 Uhr, Dienstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00<br />

Uhr, Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

öffentlich ausgelegt.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim<br />

Bauamt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> vorgebracht werden. Da<br />

das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt<br />

wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist<br />

abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />

über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO<br />

ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Schwendi</strong>, den 05.07.2013<br />

Günther Karremann<br />

Bürgermeister<br />

Vorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

• Aus der Sitzung des Gemeinderates<br />

<strong>vom</strong> 08. Juli 2013<br />

Grundschule und Gemeindehalle Sießen im Wald<br />

- Erneuerung Heizungsanlage mit Mess- und Regeltechnik<br />

Die ölbetriebene Heizungsanlage und die Schaltanlagen für<br />

die Lüftung und Heizung in der Grundschule und Gemeindehalle<br />

Sießen im Wald sind so alt, wie das Gebäude selbst<br />

und stammen aus dem Jahr 1962.<br />

Klaus Dangel <strong>vom</strong> Ingenieurbüro Fischer in Biberach erläuterte<br />

dem Gemeinderat die aktuelle Situation und die geplanten<br />

Erneuerungsmaßnahmen.<br />

Auf Grund des Alters der Anlagen sei es zwischenzeitlich<br />

äußerst schwierig Ersatzteile, insbesondere für die Regeltechnik,<br />

zu bekommen. Der gesamte Bestand sei erheblich<br />

sanierungs-, bzw. erneuerungsbedürftig.<br />

Nach seiner Analyse könnte der vorhandene Ölkessel durch<br />

ein Gas-Brennwert-Gerät ersetzt werden, die Schalt- und<br />

Regeltechnik für die Lüftung- und den Heizbetrieb der Mehrzweckhalle<br />

muss erneuert werden. Das Kamin wäre zu<br />

sanieren, die alten Umwälzpumpen sind auszutauschen,<br />

auch müsste die Warmwasserversorgung incl. Enthärtungsanlage<br />

neu hergestellt werden und Wärmemengenzähler<br />

eingebaut werden.<br />

Der vorhandene Erdöltank könnte stillgelegt, bzw. ausgebaut<br />

werden.<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

Mit den geplanten Maßnahmen kann der Energieverbrauch,<br />

mit derzeit rund 15.000 Litern/Jahr Heizöl, deutlich reduziert<br />

werden.<br />

Im Haushaltsplan 2013 sind 30.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen<br />

in der Mehrzweckhalle Sießen eingeplant. Die<br />

Gesamtkosten, einschl. MwSt, wurden <strong>vom</strong> Ingenieurbüro<br />

Fischer aber auf 143.315 € kalkuliert, sodass in diesem Jahr<br />

die Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können. In<br />

der Kostenschätzung ist zudem lediglich die Stilllegung, nicht<br />

aber der Ausbau des Erdöltanks enthalten. Nach ausführlicher<br />

und fachlicher Diskussion über die Möglichkeiten der<br />

zeitlichen Umsetzung der Maßnahme, nahm der Gemeinderat<br />

die Analyse und Kostenschätzung zustimmend zur Kenntnis.<br />

Zum weiteren Ablauf ist geplant, dass das Ingenieurbüro<br />

Fischer die vorhandene Planung weiter ausarbeitet und mit<br />

den betroffenen Nutzern der Mehrzweckhalle Sießen sowie<br />

der Ortschaft abstimmt. Die Ausschreibung soll im Frühjahr<br />

2014, der Austausch der Anlagen im Sommer kommenden<br />

Jahres erfolgen.<br />

Max-Weishaupt-Realschule <strong>Schwendi</strong><br />

- Erneuerung von zwei Eingangselementen<br />

In der Max-Weishaupt-Realschule ist geplant die Zugangsbereiche<br />

auf der Nord- und der Westseite zu erneuern. Die<br />

Eingangselemente sind ca. 50 Jahre alt und nicht mehr reparabel.<br />

Geplant ist eine Metallkonstruktion. Nach einer<br />

beschränkten Ausschreibung vergab der Gemeinderat den<br />

Auftrag an den günstigsten Bieter die Fa. Metallbau Neyer<br />

aus Bad Waldsee-Haisterkirch zum Bruttoangebotspreis von<br />

23.291 €.<br />

Das dritte Eingangselement auf der Südseite wird derzeit<br />

noch nicht erneuert, da in der Max-Weishaupt-Realschule<br />

der Entscheidungsprozess über die Nutzung der Räumlichkeiten<br />

auf der Südseite wie Bibliothek und Aufenthaltsraum<br />

noch nicht abgeschlossen ist und sich dadurch möglicherweise<br />

ein neuer Standort für die Türen ergibt. Die Erneuerung<br />

des Eingangselementes soll dann in diesem Zusammenhang<br />

mit ausgeführt werden.<br />

Gemeinderatswahlen am 25. Mai 2014<br />

Beibehaltung/Abschaffung der unechten Teilortswahl<br />

und Sitzverteilung im Gemeinderat<br />

Vor jeder Gemeinderatswahl haben die Gemeinden mit<br />

unechter Teilortswahl zu prüfen, ob die in der Hauptsatzung<br />

festgelegte Sitzverteilung auf die Wohnbezirke noch den örtlichen<br />

Verhältnissen und dem Bevölkerungsanteil entspricht.<br />

Das komplizierte System der unechten Teilortswahl in<br />

Baden-Württemberg bezweckt räumlich getrennten Ortsteilen<br />

eine zahlenmäßig bestimmte Vertretung im Gemeinderat<br />

zu sichern.<br />

Vor den Kommunalwahlen im Jahr 2004 wurde die Hauptsatzung<br />

dahingehend geändert, dass die Sitzzahl im Gemeinderat<br />

von 22 auf 15 reduziert wurde. Hierbei erhielt der Ortsteil<br />

<strong>Schwendi</strong> 5 Sitze, die Ortsteile Bußmannshausen,<br />

Großschafhausen, Orsenhausen, Schönebürg und Sießen<br />

im Wald je 2 Sitze. Bedingt durch das System der unechten<br />

Teilortswahl erhielt der Ortsteil <strong>Schwendi</strong> zudem einen Ausgleichssitz,<br />

sodass das Gremium derzeit aus 16 Gemeinderäten<br />

besteht.<br />

Nach Erläuterung der Systematik und Darlegung der Entwicklung<br />

der Bevölkerungszahlen seit 2004 war sich der Gemeinderat<br />

darüber einig, dass seit der letzten Gemeinderatswahl<br />

im Jahr 2009 keine solchen Veränderungen der Einwohnerzahlen<br />

und der örtlichen Verhältnisse eingetreten sind, dass<br />

eine Änderung der Sitzverhältnisse im Gemeinderat erforderlich<br />

wäre. Auch die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums<br />

und mit der Verwaltung funktioniere ohne Probleme.

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