Ausgabe 28 vom 12.07.2013 - Schwendi
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Seite 6 – 12.7.2013<br />
lich seit 31.08.2012 soll gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit<br />
§ 2 Abs. 4 BauGB für den Bereich Energiehof Thanner, Flst.<br />
Nrn. 399, 400, 401, 403 in Hörenhausen, Gemarkung Sießen<br />
im Wald geändert werden. Der Gemeinsame Ausschuss der<br />
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Schwendi</strong>-Wain hat<br />
in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2013 den Entwurf<br />
des Flächennutzungsplan 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Schwendi</strong>-Wain, Teilfortschreibung Zieljahr<br />
2027, 2. Änderung für den Bereich Hörenhausen in der<br />
Fassung <strong>vom</strong> 25.02.2013 gebilligt und beschlossen diesen<br />
Entwurf mit Lageplan, Textteil und Begründung nach § 3 Abs.<br />
2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Lageplan und<br />
Begründung in der Fassung <strong>vom</strong> 25.02.2013 wird von Montag<br />
22.07.2013 bis einschließlich Donnerstag 22.08.2013<br />
(Auslegungsfrist) bei der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>,<br />
Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong> vor dem Notariat im<br />
Rathaus von Montag bis Freitag, vormittags von 8.00 Uhr bis<br />
12.00 Uhr, Dienstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00<br />
Uhr, Donnerstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
öffentlich ausgelegt.<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim<br />
Bauamt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> vorgebracht werden. Da<br />
das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt<br />
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist<br />
abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />
über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO<br />
ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />
gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Schwendi</strong>, den 05.07.2013<br />
Günther Karremann<br />
Bürgermeister<br />
Vorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
• Aus der Sitzung des Gemeinderates<br />
<strong>vom</strong> 08. Juli 2013<br />
Grundschule und Gemeindehalle Sießen im Wald<br />
- Erneuerung Heizungsanlage mit Mess- und Regeltechnik<br />
Die ölbetriebene Heizungsanlage und die Schaltanlagen für<br />
die Lüftung und Heizung in der Grundschule und Gemeindehalle<br />
Sießen im Wald sind so alt, wie das Gebäude selbst<br />
und stammen aus dem Jahr 1962.<br />
Klaus Dangel <strong>vom</strong> Ingenieurbüro Fischer in Biberach erläuterte<br />
dem Gemeinderat die aktuelle Situation und die geplanten<br />
Erneuerungsmaßnahmen.<br />
Auf Grund des Alters der Anlagen sei es zwischenzeitlich<br />
äußerst schwierig Ersatzteile, insbesondere für die Regeltechnik,<br />
zu bekommen. Der gesamte Bestand sei erheblich<br />
sanierungs-, bzw. erneuerungsbedürftig.<br />
Nach seiner Analyse könnte der vorhandene Ölkessel durch<br />
ein Gas-Brennwert-Gerät ersetzt werden, die Schalt- und<br />
Regeltechnik für die Lüftung- und den Heizbetrieb der Mehrzweckhalle<br />
muss erneuert werden. Das Kamin wäre zu<br />
sanieren, die alten Umwälzpumpen sind auszutauschen,<br />
auch müsste die Warmwasserversorgung incl. Enthärtungsanlage<br />
neu hergestellt werden und Wärmemengenzähler<br />
eingebaut werden.<br />
Der vorhandene Erdöltank könnte stillgelegt, bzw. ausgebaut<br />
werden.<br />
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
Mit den geplanten Maßnahmen kann der Energieverbrauch,<br />
mit derzeit rund 15.000 Litern/Jahr Heizöl, deutlich reduziert<br />
werden.<br />
Im Haushaltsplan 2013 sind 30.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen<br />
in der Mehrzweckhalle Sießen eingeplant. Die<br />
Gesamtkosten, einschl. MwSt, wurden <strong>vom</strong> Ingenieurbüro<br />
Fischer aber auf 143.315 € kalkuliert, sodass in diesem Jahr<br />
die Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können. In<br />
der Kostenschätzung ist zudem lediglich die Stilllegung, nicht<br />
aber der Ausbau des Erdöltanks enthalten. Nach ausführlicher<br />
und fachlicher Diskussion über die Möglichkeiten der<br />
zeitlichen Umsetzung der Maßnahme, nahm der Gemeinderat<br />
die Analyse und Kostenschätzung zustimmend zur Kenntnis.<br />
Zum weiteren Ablauf ist geplant, dass das Ingenieurbüro<br />
Fischer die vorhandene Planung weiter ausarbeitet und mit<br />
den betroffenen Nutzern der Mehrzweckhalle Sießen sowie<br />
der Ortschaft abstimmt. Die Ausschreibung soll im Frühjahr<br />
2014, der Austausch der Anlagen im Sommer kommenden<br />
Jahres erfolgen.<br />
Max-Weishaupt-Realschule <strong>Schwendi</strong><br />
- Erneuerung von zwei Eingangselementen<br />
In der Max-Weishaupt-Realschule ist geplant die Zugangsbereiche<br />
auf der Nord- und der Westseite zu erneuern. Die<br />
Eingangselemente sind ca. 50 Jahre alt und nicht mehr reparabel.<br />
Geplant ist eine Metallkonstruktion. Nach einer<br />
beschränkten Ausschreibung vergab der Gemeinderat den<br />
Auftrag an den günstigsten Bieter die Fa. Metallbau Neyer<br />
aus Bad Waldsee-Haisterkirch zum Bruttoangebotspreis von<br />
23.291 €.<br />
Das dritte Eingangselement auf der Südseite wird derzeit<br />
noch nicht erneuert, da in der Max-Weishaupt-Realschule<br />
der Entscheidungsprozess über die Nutzung der Räumlichkeiten<br />
auf der Südseite wie Bibliothek und Aufenthaltsraum<br />
noch nicht abgeschlossen ist und sich dadurch möglicherweise<br />
ein neuer Standort für die Türen ergibt. Die Erneuerung<br />
des Eingangselementes soll dann in diesem Zusammenhang<br />
mit ausgeführt werden.<br />
Gemeinderatswahlen am 25. Mai 2014<br />
Beibehaltung/Abschaffung der unechten Teilortswahl<br />
und Sitzverteilung im Gemeinderat<br />
Vor jeder Gemeinderatswahl haben die Gemeinden mit<br />
unechter Teilortswahl zu prüfen, ob die in der Hauptsatzung<br />
festgelegte Sitzverteilung auf die Wohnbezirke noch den örtlichen<br />
Verhältnissen und dem Bevölkerungsanteil entspricht.<br />
Das komplizierte System der unechten Teilortswahl in<br />
Baden-Württemberg bezweckt räumlich getrennten Ortsteilen<br />
eine zahlenmäßig bestimmte Vertretung im Gemeinderat<br />
zu sichern.<br />
Vor den Kommunalwahlen im Jahr 2004 wurde die Hauptsatzung<br />
dahingehend geändert, dass die Sitzzahl im Gemeinderat<br />
von 22 auf 15 reduziert wurde. Hierbei erhielt der Ortsteil<br />
<strong>Schwendi</strong> 5 Sitze, die Ortsteile Bußmannshausen,<br />
Großschafhausen, Orsenhausen, Schönebürg und Sießen<br />
im Wald je 2 Sitze. Bedingt durch das System der unechten<br />
Teilortswahl erhielt der Ortsteil <strong>Schwendi</strong> zudem einen Ausgleichssitz,<br />
sodass das Gremium derzeit aus 16 Gemeinderäten<br />
besteht.<br />
Nach Erläuterung der Systematik und Darlegung der Entwicklung<br />
der Bevölkerungszahlen seit 2004 war sich der Gemeinderat<br />
darüber einig, dass seit der letzten Gemeinderatswahl<br />
im Jahr 2009 keine solchen Veränderungen der Einwohnerzahlen<br />
und der örtlichen Verhältnisse eingetreten sind, dass<br />
eine Änderung der Sitzverhältnisse im Gemeinderat erforderlich<br />
wäre. Auch die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums<br />
und mit der Verwaltung funktioniere ohne Probleme.