Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi
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Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> 10.1.2014 – Seite 3<br />
• in Schönebürg das Flst. 223, Gesundbrunnen;<br />
• in Kleinschafhausen das Flst. 668/6, Sonnenhang;<br />
• in Orsenhausen das Flst. 1597/18, Von-Hornstein-Weg<br />
und das Flst. 532/1, Schloßweg innerhalb des Geltungsbereichs<br />
des Bebauungsplans „An der Bußmannshauser<br />
Straße“ inklusive dem Einmündungsbereich in den Privatweg<br />
Flst. 526/7 in die Landstraße K 7515 wie in unten<br />
stehendem Lageplan schraffiert dargestellt.<br />
Die Widmung ist jeweils mit Wirkung ab deren öffentlicher<br />
Bekanntmachung, also mit Wirkung <strong>vom</strong> <strong>10.01.2014</strong> erfolgt.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die o. g. Widmungen der Gemeindestraßen kann<br />
innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />
schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Schwendi</strong>, Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong>, einzulegen.<br />
<strong>Schwendi</strong> den 02.01.2014<br />
Günther Karremann<br />
Bürgermeister<br />
• Deckblattänderung zum Bebauungsplan<br />
Kreuzäcker in Bußmannshausen im<br />
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat in öffentlicher<br />
Sitzung am 18.11.2013 beschlossen, den Bebauungsplan<br />
Kreuzäcker in Bußmannshausen zu ändern. Die Änderung<br />
erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die<br />
Voraussetzungen hierfür liegen vor. Naturschutzrechtliche<br />
Belange sind durch die Änderung nicht tangiert, auf die<br />
Erstellung eines Umweltberichts wird deshalb verzichtet.<br />
Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist das<br />
nebenstehend abgedruckte Deckblatt des Ingenieurbüros<br />
Funk <strong>vom</strong> 02.09.2013 zur Änderung des Lageplans zum<br />
Bebauungsplan Kreuzäcker.<br />
Ziele und Zwecke der Planänderung:<br />
Der Bebauungsplan Kreuzäcker in Bußmannshausen wurde<br />
am 10.02.1967 <strong>vom</strong> Landratsamt genehmigt. Das Allgemeine<br />
Wohngebiet ist mittlerweile vollständig bebaut.<br />
Allerdings sind im Baugebiet die Erschließungsstraßen<br />
Schwedenkreuz, Weldenstraße, Besserer Weg und Von-<br />
Roth-Weg noch nicht endgültig hergestellt.