27.06.2014 Aufrufe

Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi

Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi

Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> 10.1.2014 – Seite 3<br />

• in Schönebürg das Flst. 223, Gesundbrunnen;<br />

• in Kleinschafhausen das Flst. 668/6, Sonnenhang;<br />

• in Orsenhausen das Flst. 1597/18, Von-Hornstein-Weg<br />

und das Flst. 532/1, Schloßweg innerhalb des Geltungsbereichs<br />

des Bebauungsplans „An der Bußmannshauser<br />

Straße“ inklusive dem Einmündungsbereich in den Privatweg<br />

Flst. 526/7 in die Landstraße K 7515 wie in unten<br />

stehendem Lageplan schraffiert dargestellt.<br />

Die Widmung ist jeweils mit Wirkung ab deren öffentlicher<br />

Bekanntmachung, also mit Wirkung <strong>vom</strong> <strong>10.01.2014</strong> erfolgt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die o. g. Widmungen der Gemeindestraßen kann<br />

innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />

schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Schwendi</strong>, Biberacher Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong>, einzulegen.<br />

<strong>Schwendi</strong> den 02.01.2014<br />

Günther Karremann<br />

Bürgermeister<br />

• Deckblattänderung zum Bebauungsplan<br />

Kreuzäcker in Bußmannshausen im<br />

vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Schwendi</strong> hat in öffentlicher<br />

Sitzung am 18.11.2013 beschlossen, den Bebauungsplan<br />

Kreuzäcker in Bußmannshausen zu ändern. Die Änderung<br />

erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die<br />

Voraussetzungen hierfür liegen vor. Naturschutzrechtliche<br />

Belange sind durch die Änderung nicht tangiert, auf die<br />

Erstellung eines Umweltberichts wird deshalb verzichtet.<br />

Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist das<br />

nebenstehend abgedruckte Deckblatt des Ingenieurbüros<br />

Funk <strong>vom</strong> 02.09.2013 zur Änderung des Lageplans zum<br />

Bebauungsplan Kreuzäcker.<br />

Ziele und Zwecke der Planänderung:<br />

Der Bebauungsplan Kreuzäcker in Bußmannshausen wurde<br />

am 10.02.1967 <strong>vom</strong> Landratsamt genehmigt. Das Allgemeine<br />

Wohngebiet ist mittlerweile vollständig bebaut.<br />

Allerdings sind im Baugebiet die Erschließungsstraßen<br />

Schwedenkreuz, Weldenstraße, Besserer Weg und Von-<br />

Roth-Weg noch nicht endgültig hergestellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!