Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi
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Seite 6 – 10.1.2014<br />
ungsplan überplant zudem die bereits vorhandene aber noch<br />
nicht endgültig hergestellte Straße „Schwedenkreuz“. Da dieser<br />
Bebauungsplan neueren Datums ist wie der Bebauungsplan<br />
Kreuzäcker, gelten beim Ausbau der Straßen im Baugebiet<br />
die Festsetzungen des Bebauungsplanes Schinderhäusle.<br />
Für den Ausbau der Straße Schwedenkreuz sind in diesem<br />
Bebauungsplan konkrete Festsetzungen getroffen, z. B.<br />
ist die Herstellung von Verkehrsinseln, Parkplätzen und<br />
Grünflächen festgesetzt. Dies entspricht nicht mehr einer<br />
zeitgemäßen Straßenplanung und verursacht beim Straßenausbau<br />
hohe Kosten. Um die baulichen Möglichkeiten in dem<br />
zukünftigen Baugebiet zu erweitern und die Voraussetzungen<br />
zu schaffen, die Verkehrsflächen kostengünstiger auszubauen,<br />
wird der Bebauungsplan Schinderhäusle im vereinfachten<br />
Verfahren nach § 13 BauGB geändert.<br />
Maßgebend für die 1. Änderung des Bebauungsplans Schinderhäusle<br />
in Bußmannshausen ist der Entwurf des Ingenieurbüros<br />
Funk <strong>vom</strong> 18.10.2013 mit Lageplan, Textteil und<br />
Begründung. Dieser Entwurf wird von Montag, 20. Januar<br />
2014 bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar 2014 bei<br />
der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>, Biberacher Straße 1,<br />
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
88477 <strong>Schwendi</strong> während der üblichen Öffnungszeiten<br />
öffentlich ausgelegt. Auslegungsort ist im Eingangsbereich<br />
des Ergeschosses des Rathausneubaus. Während<br />
der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />
Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Schwendi</strong> abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung<br />
der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der<br />
Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.<br />
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />
Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im<br />
Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Schwendi</strong>, 20.12.2013<br />
Günther Karremann<br />
Bürgermeister<br />
• Abwasserzweckverband Oberes Weihungstal<br />
- Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2012 -<br />
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Oberes Weihungstal“ hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2013 die<br />
Jahresrechnung für das abgelaufene Rechnungsjahr 2012 wie folgt festgestellt:<br />
1. Der Gesamtabschluss für das Rechnungsjahr 2012 wird wie folgt anerkannt und festgestellt:<br />
2. Kassenmäßiger Abschluss<br />
Der von der Verwaltung ermittelte und im Rechenschaftsbericht dargestellte buchmäßige Kassenbestand wird mit einer<br />
Summe von +/- 0,00 €uro festgestellt (Stand am 31.12.2012/01.01.2013).<br />
3. Soweit über- und/oder außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong>n entstanden sind, werden diese nachträglich genehmigt.<br />
4. Die von den Verbandsmitgliedern zu erhebende endgültige Betriebskostenumlage nach § 16 der Verbandssatzung wird in<br />
Höhe von 153.665,12 €uro festgesetzt.<br />
Davon entfällt vorläufig auf die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> ein Anteil von 58.039,32 €uro (37,77 v. H.) und auf die Gemeinde Wain<br />
ein Anteil von 95.625,80 €uro (62,23 v. H.).<br />
Eine Vermögensumlage nach § 17 der Verbandssatzung wird für das Rechnungsjahr 2012 in Höhe von 13.206,87 €uro<br />
(Gemeinde <strong>Schwendi</strong>: 8.809,14 €uro; Gemeinde Wain: 4.397,73 €uro) erhoben.<br />
Wain, 10.12.2013<br />
Christian Schlenk<br />
Verbandsvorsitzender