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Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi

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Seite 6 – 10.1.2014<br />

ungsplan überplant zudem die bereits vorhandene aber noch<br />

nicht endgültig hergestellte Straße „Schwedenkreuz“. Da dieser<br />

Bebauungsplan neueren Datums ist wie der Bebauungsplan<br />

Kreuzäcker, gelten beim Ausbau der Straßen im Baugebiet<br />

die Festsetzungen des Bebauungsplanes Schinderhäusle.<br />

Für den Ausbau der Straße Schwedenkreuz sind in diesem<br />

Bebauungsplan konkrete Festsetzungen getroffen, z. B.<br />

ist die Herstellung von Verkehrsinseln, Parkplätzen und<br />

Grünflächen festgesetzt. Dies entspricht nicht mehr einer<br />

zeitgemäßen Straßenplanung und verursacht beim Straßenausbau<br />

hohe Kosten. Um die baulichen Möglichkeiten in dem<br />

zukünftigen Baugebiet zu erweitern und die Voraussetzungen<br />

zu schaffen, die Verkehrsflächen kostengünstiger auszubauen,<br />

wird der Bebauungsplan Schinderhäusle im vereinfachten<br />

Verfahren nach § 13 BauGB geändert.<br />

Maßgebend für die 1. Änderung des Bebauungsplans Schinderhäusle<br />

in Bußmannshausen ist der Entwurf des Ingenieurbüros<br />

Funk <strong>vom</strong> 18.10.2013 mit Lageplan, Textteil und<br />

Begründung. Dieser Entwurf wird von Montag, 20. Januar<br />

2014 bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar 2014 bei<br />

der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>, Biberacher Straße 1,<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

88477 <strong>Schwendi</strong> während der üblichen Öffnungszeiten<br />

öffentlich ausgelegt. Auslegungsort ist im Eingangsbereich<br />

des Ergeschosses des Rathausneubaus. Während<br />

der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />

Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Schwendi</strong> abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung<br />

der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der<br />

Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.<br />

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />

Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />

nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im<br />

Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Schwendi</strong>, 20.12.2013<br />

Günther Karremann<br />

Bürgermeister<br />

• Abwasserzweckverband Oberes Weihungstal<br />

- Bekanntmachung über die Feststellung der Jahresrechnung 2012 -<br />

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Oberes Weihungstal“ hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2013 die<br />

Jahresrechnung für das abgelaufene Rechnungsjahr 2012 wie folgt festgestellt:<br />

1. Der Gesamtabschluss für das Rechnungsjahr 2012 wird wie folgt anerkannt und festgestellt:<br />

2. Kassenmäßiger Abschluss<br />

Der von der Verwaltung ermittelte und im Rechenschaftsbericht dargestellte buchmäßige Kassenbestand wird mit einer<br />

Summe von +/- 0,00 €uro festgestellt (Stand am 31.12.2012/01.01.2013).<br />

3. Soweit über- und/oder außerplanmäßige <strong>Ausgabe</strong>n entstanden sind, werden diese nachträglich genehmigt.<br />

4. Die von den Verbandsmitgliedern zu erhebende endgültige Betriebskostenumlage nach § 16 der Verbandssatzung wird in<br />

Höhe von 153.665,12 €uro festgesetzt.<br />

Davon entfällt vorläufig auf die Gemeinde <strong>Schwendi</strong> ein Anteil von 58.039,32 €uro (37,77 v. H.) und auf die Gemeinde Wain<br />

ein Anteil von 95.625,80 €uro (62,23 v. H.).<br />

Eine Vermögensumlage nach § 17 der Verbandssatzung wird für das Rechnungsjahr 2012 in Höhe von 13.206,87 €uro<br />

(Gemeinde <strong>Schwendi</strong>: 8.809,14 €uro; Gemeinde Wain: 4.397,73 €uro) erhoben.<br />

Wain, 10.12.2013<br />

Christian Schlenk<br />

Verbandsvorsitzender

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