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Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi

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Seite 4 – 10.1.2014<br />

Die Erschließungsstraßen sollen nun endgültig hergestellt<br />

werden. Der Ausbau des Baugebiets hat entsprechend den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Straßenbreite<br />

und Ausbauqualität zu erfolgen. Um hiervon abweichen<br />

zu können soll eine planungsrechtliche Zurückstufung<br />

der Verkehrsflächen mittels Bebauungsplanänderung erfolgen.<br />

Alle im Bebauungsplan als Straßenflächen gekennzeichneten<br />

Verkehrsflächen, die nicht der Erschließung bzw.<br />

Zufahrt eines Grundstücks dienen, werden zurückgestuft.<br />

Die im Bebauungsplan Kreuzäcker als Straße „B“ gekennzeichnete<br />

Straße wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

herausgenommen und gleichzeitig zu einem<br />

Feldweg heruntergestuft. Die beiden Straßenstücke, die<br />

angrenzend an den Grundstücken „Von-Roth-Weg 1“ und<br />

„Von-Roth-Weg 7“ verlaufen, sollen im Bebauungsplan als<br />

Feldwege umgewidmet werden. Die Straße B, Flst. 108/19<br />

sowie die beiden Teilstücke sind aktuell bereits Gras- bzw.<br />

Feldwege und können weiterhin als solche genutzt werden.<br />

Die Zufahrt zu den Gebäuden Von-Roth-Weg 1, 5 und 7<br />

sowie zum Gebäude Schwedenkreuz 8 erfolgt über die<br />

Straße „Von-Roth-Weg“.<br />

Der Entwurf der Deckblattänderung zum Bebauungsplan für<br />

das Baugebiet Kreuzäcker mit Lageplan und Begründung<br />

jeweils in der Fassung <strong>vom</strong> 02.09.2013 wird von Montag, 20.<br />

Januar 2014 bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar<br />

2014 bei der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>, Biberacher<br />

Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong> während der üblichen Öffnungszeiten<br />

öffentlich ausgelegt. Auslegungsort ist im Eingangsbereich<br />

des Ergeschosses des Rathausneubaus. Während der<br />

Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />

Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Schwendi</strong> abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung<br />

der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe<br />

der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.<br />

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />

Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />

nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im<br />

Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Schwendi</strong>, 20.12.2013<br />

Günther Karremann, Bürgermeister<br />

Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

• Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />

für den Bebauungsplan „An der Bühler<br />

Straße“ in Bußmannshausen;<br />

Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Kreuzäcker II“ in<br />

Bußmannshausen im vereinfachten Verfahren nach § 34<br />

Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 13 BauGB und Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Aus dem Jahr 1999 gibt es einen Aufstellungsbeschluss für<br />

den Bebauungsplan „An der Bühler Straße“ für einen Teilbereich<br />

des Flst. 108/1 in Bußmannshausen. Dieser Aufstellungsbeschluss<br />

wurde durch öffentlichen Gemeinderatsbeschluss<br />

<strong>vom</strong> 18.11.2013 aufgehoben. Gleichzeitig hat der<br />

Gemeinderat beschlossen, für einen Teilbereich des Flst.<br />

108/1 die Ergänzungssatzung Kreuzäcker II in Bußmannshausen<br />

im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3<br />

i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen hierfür<br />

liegen vor. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans<br />

ist der untenstehend abgedruckte Lageplan des Ingenieurbüros<br />

Funk <strong>vom</strong> 18.09.2013.<br />

Ziele und Zwecke der Planänderung:<br />

Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke im<br />

Geltungsbereich der Ergänzungssatzung geschaffen werden.<br />

Die Erschließungsstraße Weldenstraße, Flst. 108/2 dient bisher<br />

nur der Erschließung des bestehenden Baugebiets Kreuzäcker.<br />

Die Straßen in diesem Baugebiet sind noch nicht<br />

endgültig hergestellt. Es ist nun geplant, die Straßen endgültig<br />

herzustellen und auszubauen. Kann nun auf der bisher<br />

unbebauten Seite der Weldenstraße eine Bauzeile mit Bauplätzen<br />

realisiert werden, so können auch diese vier künftigen<br />

Bauplätze kostenmäßig an der Straßenherstellung beteiligt<br />

werden. In Bußmannshausen hat die Gemeinde nur noch<br />

einen gemeindlichen Bauplatz zur Verfügung. Für Bauwillige<br />

können durch Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

somit weitere vier Bauplätze geschaffen werden.<br />

Kurzdarstellung der bisher vorliegenden umweltbezogenen<br />

Informationen:<br />

Für die geplanten vier Bauplätze wurde von unserem Ingenieurbüro<br />

Funk eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz auf Grundlage<br />

der Ökokontoverordnung erstellt. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz<br />

liegt mit dem Entwurf der Ergänzungssatzung gemeinsam<br />

aus. In das Bewertungsschema der Bilanz fließen neben<br />

I. Zeichnerische Festsetzungen<br />

Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />

Ortsteil Bussmannshausen<br />

Kreis Biberach<br />

M.-1:500<br />

II. Sonstige Zeichnerische Festsetzungen<br />

und Darstellungen

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