Ausgabe 1-2 vom 10.01.2014 - Schwendi
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Seite 4 – 10.1.2014<br />
Die Erschließungsstraßen sollen nun endgültig hergestellt<br />
werden. Der Ausbau des Baugebiets hat entsprechend den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Straßenbreite<br />
und Ausbauqualität zu erfolgen. Um hiervon abweichen<br />
zu können soll eine planungsrechtliche Zurückstufung<br />
der Verkehrsflächen mittels Bebauungsplanänderung erfolgen.<br />
Alle im Bebauungsplan als Straßenflächen gekennzeichneten<br />
Verkehrsflächen, die nicht der Erschließung bzw.<br />
Zufahrt eines Grundstücks dienen, werden zurückgestuft.<br />
Die im Bebauungsplan Kreuzäcker als Straße „B“ gekennzeichnete<br />
Straße wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
herausgenommen und gleichzeitig zu einem<br />
Feldweg heruntergestuft. Die beiden Straßenstücke, die<br />
angrenzend an den Grundstücken „Von-Roth-Weg 1“ und<br />
„Von-Roth-Weg 7“ verlaufen, sollen im Bebauungsplan als<br />
Feldwege umgewidmet werden. Die Straße B, Flst. 108/19<br />
sowie die beiden Teilstücke sind aktuell bereits Gras- bzw.<br />
Feldwege und können weiterhin als solche genutzt werden.<br />
Die Zufahrt zu den Gebäuden Von-Roth-Weg 1, 5 und 7<br />
sowie zum Gebäude Schwedenkreuz 8 erfolgt über die<br />
Straße „Von-Roth-Weg“.<br />
Der Entwurf der Deckblattänderung zum Bebauungsplan für<br />
das Baugebiet Kreuzäcker mit Lageplan und Begründung<br />
jeweils in der Fassung <strong>vom</strong> 02.09.2013 wird von Montag, 20.<br />
Januar 2014 bis einschließlich Donnerstag, 20. Februar<br />
2014 bei der Gemeindeverwaltung <strong>Schwendi</strong>, Biberacher<br />
Straße 1, 88477 <strong>Schwendi</strong> während der üblichen Öffnungszeiten<br />
öffentlich ausgelegt. Auslegungsort ist im Eingangsbereich<br />
des Ergeschosses des Rathausneubaus. Während der<br />
Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift<br />
Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Schwendi</strong> abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung<br />
der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe<br />
der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.<br />
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der<br />
Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong> Antragsteller im<br />
Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Schwendi</strong>, 20.12.2013<br />
Günther Karremann, Bürgermeister<br />
Amtsblatt der Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
• Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />
für den Bebauungsplan „An der Bühler<br />
Straße“ in Bußmannshausen;<br />
Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Kreuzäcker II“ in<br />
Bußmannshausen im vereinfachten Verfahren nach § 34<br />
Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 13 BauGB und Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Aus dem Jahr 1999 gibt es einen Aufstellungsbeschluss für<br />
den Bebauungsplan „An der Bühler Straße“ für einen Teilbereich<br />
des Flst. 108/1 in Bußmannshausen. Dieser Aufstellungsbeschluss<br />
wurde durch öffentlichen Gemeinderatsbeschluss<br />
<strong>vom</strong> 18.11.2013 aufgehoben. Gleichzeitig hat der<br />
Gemeinderat beschlossen, für einen Teilbereich des Flst.<br />
108/1 die Ergänzungssatzung Kreuzäcker II in Bußmannshausen<br />
im vereinfachten Verfahren nach § 34 Abs. 4 Nr. 3<br />
i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen hierfür<br />
liegen vor. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans<br />
ist der untenstehend abgedruckte Lageplan des Ingenieurbüros<br />
Funk <strong>vom</strong> 18.09.2013.<br />
Ziele und Zwecke der Planänderung:<br />
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke im<br />
Geltungsbereich der Ergänzungssatzung geschaffen werden.<br />
Die Erschließungsstraße Weldenstraße, Flst. 108/2 dient bisher<br />
nur der Erschließung des bestehenden Baugebiets Kreuzäcker.<br />
Die Straßen in diesem Baugebiet sind noch nicht<br />
endgültig hergestellt. Es ist nun geplant, die Straßen endgültig<br />
herzustellen und auszubauen. Kann nun auf der bisher<br />
unbebauten Seite der Weldenstraße eine Bauzeile mit Bauplätzen<br />
realisiert werden, so können auch diese vier künftigen<br />
Bauplätze kostenmäßig an der Straßenherstellung beteiligt<br />
werden. In Bußmannshausen hat die Gemeinde nur noch<br />
einen gemeindlichen Bauplatz zur Verfügung. Für Bauwillige<br />
können durch Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
somit weitere vier Bauplätze geschaffen werden.<br />
Kurzdarstellung der bisher vorliegenden umweltbezogenen<br />
Informationen:<br />
Für die geplanten vier Bauplätze wurde von unserem Ingenieurbüro<br />
Funk eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz auf Grundlage<br />
der Ökokontoverordnung erstellt. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz<br />
liegt mit dem Entwurf der Ergänzungssatzung gemeinsam<br />
aus. In das Bewertungsschema der Bilanz fließen neben<br />
I. Zeichnerische Festsetzungen<br />
Gemeinde <strong>Schwendi</strong><br />
Ortsteil Bussmannshausen<br />
Kreis Biberach<br />
M.-1:500<br />
II. Sonstige Zeichnerische Festsetzungen<br />
und Darstellungen