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NORME PER LA PARTECIPAZIONE - SEL AG

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS<br />

POR<strong>PER</strong>TY<br />

Vergabestelle:<br />

Ausschreibungskodex’ (CIG):<br />

WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />

<strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />

Kanonikus Michael Gamper Str. Nr. 9<br />

39100 Bozen<br />

Tel. +39 0471 060 700<br />

Fax. + 39 0471 060 703<br />

e-mail: info@sel.bz.it<br />

53821323D4<br />

Art. 1<br />

Gegenstand<br />

Die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> beabsichtigt für sich und für andere Gesellschaften der <strong>SEL</strong>-Gruppe eine<br />

Versicherungspolice ALL RISKS PRO<strong>PER</strong>TY – Materielle Schäden und aus Betriebsunterbrechung zu<br />

den in den besonderen Vergabebedingungen (Ausschreibungsdokument 5) angeführten Bedingungen<br />

zu vergeben.<br />

Die Vergabe dieses Versicherungsdienstes erfolgt mittels offenem Verfahren gemäß Art. 55 Absatz 5<br />

des GvD 163/2006 mit dem Kriterium des günstigsten Preises mittels Angebot von Einheitspreisen<br />

gemäß den Bestimmungen des Art. 82 des GvD 163/2006.<br />

Der Zuschlag wird pauschal erteilt.<br />

Art. 2 Ausschreibungsgrundbetag<br />

ALL RISKS PRO<strong>PER</strong>TY<br />

Euro 1.500.000,00 (eine Milliion fünfhunderttausend)<br />

für die gesamte Dauer des Vertrages (2 Jahre)<br />

Die Beträge verstehen sich inklusive der vom Gesetz vorgesehenen Steuern.<br />

Die Kosten für die Sicherheit sind gleich Null, da es sich um Dienste handelt, die außerhalb der<br />

Niederlassungen der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> und der begünstigten Gesellschaften erbracht werden und daher keine<br />

Risiken aus Interferenzen entstehen.<br />

Art. 3 Dauer<br />

Die Dauer des Auftrages beläuft sich auf zwei Jahre beginnend ab 24.00 Uhr des 31.12.2013 und<br />

endet um 24.00 Uhr des 31.12.2015.<br />

Jegliche stillschweigende Erneuerung der vorstehenden Laufzeit ist ausgeschlossen.<br />

Art. 4 Subjekte die an der Ausschreibung teilnehmen dürfen<br />

An der gegenständlichen Ausschreibung dürfen die im Art. 34 des GvD 163/2006 angeführten<br />

Subjekte teilnehmen, welche im Besitz der im Artikel 6 Ziffer A) dieser Wettbewerbsbedingungen<br />

angeführten Teilnahmebedingungen sind.<br />

Es dürfen die im Sinne des Art. 37 des GvD 163/2006 zusammengeschlossenen Versicherungen und<br />

die an einer Mitversicherung im Sinne des Art. 1911 ZGB beteiligten Unternehmen teilnehmen.<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Art. 5 Modalitäten der Angebotsunterbreitung<br />

Der Teilnehmer muss innerhalb der nachstehend angeführten Ausschlussfrist einen verschlossenen<br />

und angemessen versiegelten oder einen mittels eines äquivalenten Systems, das die Unversehrtheit<br />

und die Geheimhaltung des Inhalts garantiert, verschlossenen äußeren Umschlag, der auf den<br />

Verschlussrändern von einem Vertreter des bietenden Unternehmens unterzeichnet werden muss und<br />

an dessen Außenseite sowohl die Bezeichnung des Teilnehmers als auch die nachstehende Aufschrift<br />

angebracht werden muss: „OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER<br />

VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY“ an die nachstehende Adresse zukommen<br />

lassen:<br />

<strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />

2. Stock – Direktionssekretariat<br />

Kanonikus Michael Gamper Str. Nr. 9<br />

39100 BOZEN<br />

innerhalb 12.00 Uhr des 04.12.2013.<br />

Im Falle von Vorläufig Zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften muss der Umschlag<br />

auf den Verschlussrändern vom federführenden Unternehmen oder von dem als solchen designierten<br />

Unternehmen unterzeichnet werden und auf der Außenseite des Umschlags muss die<br />

Zusammensetzung der gegründeten oder noch zu gründenden Bietergemeinschaft angeführt werden.<br />

Im Falle eines Konsortiums oder einer Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft muss<br />

der Umschlag an den Verschlussrändern vom gesetzlichen Vertreter des Konsortiums oder der<br />

Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft unterzeichnet werden und an der Außenseite<br />

des Umschlags muss die Bezeichnung der Konsortiums oder der Europäischen wirtschaftlichen<br />

Interessensgemeinschaft angeführt werden.<br />

Es muss zudem der Hinweis „ANGEBOT – NICHT ÖFFNEN“ angebracht werden!<br />

Besagter Umschlag muss in einer der nachfolgenden Arten gesendet werden:<br />

a) mittels Einschreiben mit Rückantwort;<br />

b) mittels spezialisierten Kurieren;<br />

c) mittels direkter Übergabe an die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> zu den Bürozeiten zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und<br />

14.00 und 17.00 Uhr an Werktagen, ausgenommen Samstag; die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> wird den Erhalt mittels<br />

Anbringung des Datums und der Uhrzeit des Erhalts auf dem Umschlag bestätigen.<br />

Die Zustellung des Umschlags erfolgt auf ausschließliches Risiko des Absenders. Es werden<br />

daher keine Angebote zugelassen, die die Vergabestelle erst nach dem Ablauf der Frist für die<br />

Angebotsunterbreitung erhalten sollte, auch wenn die nicht erfolgte oder verspätete Zusendung auf<br />

höhere Gewalt, Zufall oder Dritten zuzuschreibende Umstände zurückzuführen ist. Es werden auch<br />

keine Angebote zugelassen, welche nach der für die Angebotsunterbreitung festgesetzten Frist<br />

einlangen sollten, auch wenn es sich um Zusatzangebote oder Angebote handelt, die zuvor vorgelegte<br />

Angebote ersetzen.<br />

Man weist darauf hin, dass die eventuell von anderen als den oben genannten Stellen erlassene<br />

Empfangsbestätigung keinen Beleg für die erfolgte Zustellung darstellt und dass daher die Angebote,<br />

die nicht innerhalb der obenstehenden Frist bei der angeführten Stelle einlangen sollten, nicht<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

berücksichtigt werden.<br />

Man weist darauf hin, dass die Angebote am<br />

geöffnet werden.<br />

06.12.2013, 14.00 Uhr<br />

am Sitz der<br />

<strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />

Kanonikus Michael Gamper Str. Nr. 9<br />

I-39100 Bozen<br />

Die Interessierten (gesetzliche Vertreter der Unternehmen und bevollmächtigte Personen) können an<br />

der Sitzung teilnehmen.<br />

Art. 6 Teilnahmeantrag und vorzulegende Dokumente<br />

Der äußere Umschlag gemäß Art. 5 muss einen “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”<br />

enthalten, welcher die nachstehenden Erklärungen und Unterlagen beinhalten muss (siehe hierzu:<br />

Inhalt “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”); dieser Umschlag muss, bei sonstigem<br />

Ausschluss, mit denselben Modalitäten, die für den äußeren Umschlag vorgesehen sind,<br />

verschlossen und versiegelt werden und an der Außenseite muss die Bezeichnung des Unternehmens,<br />

der Gegenstand der Ausschreibung sowie die Bezeichnung “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”<br />

angebracht werden.<br />

Der Teilnehmer muss zudem einen “Umschlag B – Wirtschaftliches Angebot” beifügen, welcher,<br />

bei sonstigem Ausschluss, mit denselben Modalitäten, die für den äußeren Umschlag vorgesehen<br />

sind, verschlossen und versiegelt werden muss und an dessen Außenseite die Bezeichnung des<br />

Unternehmens, der Gegenstand der Ausschreibung sowie die Bezeichnung “Umschlag B –<br />

Wirtschaftliches Angebot” angebracht werden muss. Bezüglich der Modalitäten der Ausarbeitung und<br />

Unterbreitung siehe Art. 10 der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen.<br />

ACHTUNG: Das Fehlen eines oder beider oben genannter Umschläge hat den Ausschluss<br />

vom Verfahren zur Folge!<br />

Inhalt “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”<br />

In den “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen” müssen die nachstehenden Dokumente eingefügt<br />

werden, welche vorzugsweise durch Verwendung der von der Vergabestelle ausgearbeiteten<br />

Vordrucke erstellt werden sollten:<br />

A). Teilnahmeantrag und Ersatzerklärung des Notorietätsakts und der Zertifizierungen<br />

Die Teilnahmeerklärung, welche die von Seiten des gesetzlichen Vertreters des teilnehmenden<br />

Subjekts (oder einer Person die über die Vollmachten verfügt, für das Unternehmen rechtsgültig zu<br />

handeln) erlassene Ersatzerklärungen des Notorietätsakts und der Zertifizierungen im Sinne des D.P.R.<br />

445/2000 enthalten muss und welche vollständig ausgefüllt und auf jeder Seite unterzeichnet werden<br />

und welcher, bei sonstigem Ausschluss, eine einfache Ablichtung eines gültigen Ausweises des<br />

unterzeichnenden Subjekts beigefügt werden muss, mittels welcher Folgendes erklärt wird:<br />

• ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

1. Eintragung des teilnehmenden Unternehmens in das Handelsregister oder äquivalentes Berufsoder<br />

Handelsverzeichnis des Niederlassungslandes für Tätigkeiten, die für den<br />

Auftragsgegenstand angemessen sind;<br />

2. dass das teilnehmende Unternehmen im Besitz der IVASS-Autorisierung zur Ausübung der<br />

Versicherungstätigkeit in Italien im Sinne der Artt. 13 ff. des GvD 209/2005 und nachfolgende<br />

Änderung und Ergänzungen bezüglich des gegenständlichen Versicherungszweiges ist;<br />

3. Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe gemäß Art. 38 des GvD vom 12. April 2006 Nr. 163<br />

und daher Erklärung dass:<br />

a) sich das teilnehmende Unternehmen nicht in Konkurs, Zwangsliquidierung oder Ausgleich<br />

befindet, mit Ausnahme des vom Art. 186-bis des Königlichen Dekrets 16 März 1942 Nr.<br />

267 vorgesehenen Falls, und dass kein Verfahren für die Erklärung einer dieser<br />

Situationen eröffnet wurde;<br />

b) kein Verfahren zur Anwendung einer der vom Art. 3 des Gesetzes vom 27. Dezember<br />

1956 Nr. 1423 vorgesehenen Vorbeugemaßahmen behängt oder ein vom Art. 10 des<br />

Gesetzes vom 31. Mai 1965 Nr. 575 vorgesehener Hinderungsgrund vorliegt.<br />

Der Ausschluss und das Verbot gelten, falls die Anhängigkeit des Verfahrens den Inhaber<br />

oder Technischen Leiter, im Falle von Einzelunternehmen, die Gesellschafter oder den<br />

technischen Leiter, falls es sich um eine offene Handelsgesellschaft handelt, die<br />

Kommanditisten oder den technischen Direktor, falls es sich um eine einfache<br />

Kommanditgesellschaft handelt, die Verwalter mit Vertretungsbefugnis oder den<br />

technischen Direktor oder den einzigen Gesellschafter oder den Mehrheitsgesellschafter<br />

im Falle von Gesellschaften mit weniger als vier Gesellschaftern, falls es sich um<br />

Gesellschaften anderer Art handelt, betrifft.<br />

c) kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde oder ein rechtskräftiger Strafbefehl erlassen<br />

oder mit Urteil die Strafzumessung gemäß Art. 444 St.P.O. verhängt wurde, für<br />

schwerwiegende Verbrechen zum Nachteil des Staates oder der Europäischen Union,<br />

welche die Berufsmoral beeinträchtigen; in jedem Fall ist ein Ausschlussgrund die<br />

Verurteilung mit rechtskräftigem Urteil wegen einer oder mehrerer der nachstehenden<br />

Straftaten: Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Bestechung, Betrug,<br />

Geldwäsche, gemäß ihrer Definition in den von Art. 45 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2004/18<br />

erwähnten Rechtsakten.<br />

Der Ausschluss und das Verbot gelten, falls die Anhängigkeit des Verfahrens den Inhaber<br />

oder Technischen Leiter, im Falle von Einzelunternehmen, die Gesellschafter oder den<br />

technischen Leiter, falls es sich um eine offene Handelsgesellschaft handelt, die<br />

Kommanditisten oder den technischen Direktor, falls es sich um eine einfache<br />

Kommanditgesellschaft handelt, die Verwalter mit Vertretungsbefugnis oder den<br />

technischen Direktor oder den einzigen Gesellschafter oder den Mehrheitsgesellschafter<br />

im Falle von Gesellschaften mit weniger als vier Gesellschaftern, falls es sich um<br />

Gesellschaften anderer Art handelt, betrifft<br />

In jedem Fall gilt der Ausschluss und das Verbot auch gegenüber jenen Subjekten, die im<br />

Jahr vor der Veröffentlichung der Ausschreibung aus ihrem Amt geschieden sind, falls das<br />

Unternehmen nicht beweist, dass es sich vollkommen und effektiv vom strafrechtlich<br />

sanktionierten Verhalten distanziert hat; der Ausschluss und das Verbot kommen<br />

jedenfalls nicht zur Anwendung, wenn die Straftat entkriminalisiert wurde oder wenn die<br />

Rehabilitierung eingetreten ist oder wenn die Straftat nach der Verurteilung für erloschen<br />

erklärt wurde oder im Falle des Widerrufs der Verurteilung.<br />

Wenn der gesetzliche Vertreter nicht direkte Kenntnis davon hat, ob bezüglich<br />

der vorgenannten Subjekte Verfahren für die Anwendung einer der<br />

Vorbeugemaßnahmen gemäß Art. 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 1956 Nr.<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

1423 anhängig sind oder einer der vom Art. 10 des Gesetzes vom 31. Mai 1965<br />

Nr. 575 vorgesehenen Hinderungsgründe vorliegen, sowie ob die oben<br />

genannten Verurteilungen vorliegen, muss von jedem einzelnen dieser<br />

Subjekte eine Ersatzerklärung im Sinne des DPR 445/2000 erlassen werden,<br />

mit welcher das Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe gemäß Art. 38<br />

Absatz 1 Buchstabe b) und c) des GvD 163/2006 bestätigt wird.<br />

Die erklärende Person muss in jedem Fall alle erlittenen Verurteilungen<br />

angeben, auch jene für welche ihr die Nichterwähnung im Strafregister<br />

gewährt wurde. Der Erklärende muss die Verurteilungen für Straftaten, die<br />

entkriminalisiert wurden oder für Straftaten, die nach der Verurteilung<br />

erloschen sind sowie die widerrufenen Straftaten und die Straftaten, für<br />

welche er rehabilitiert wurde, nicht angeben.<br />

d) nicht gegen das Verbot zur treuhänderischen Eintragung gemäß Art. 17 des Gesetzes vom<br />

19. März 1990 Nr. 55 verstoßen wurde; der Ausschluss gilt für die Dauer von einem Jahr<br />

ab der definitiven Feststellung des Verstoßes und muss verfügt werden, wenn der Verstoß<br />

nicht beseitigt wurde;<br />

e) keine schwerwiegende definitiv festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen im<br />

Bereich Sicherheit und gegen jede andere Verpflichtung aus Arbeitsverhältnissen<br />

begangen wurden;<br />

f) bei der Ausführung der von der Vergabestelle vergebenen Leistungen keine grobe<br />

Nachlässigkeit begangen oder nicht im schlechten Glauben gehandelt wurde oder im<br />

Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde;<br />

g) keine endgültig festgestellte grobe Verstöße gegen die Pflichten zur Zahlung der Steuern<br />

und Abgaben gemäß den Gesetzen des italienischen Staates oder jenen des Staates, in<br />

dem sie niedergelassen sind, begangen wurden;<br />

h) keine Eintragung im Sinne von Artikel 38 Absatz 1ter GvD 163/2006 in das vom Art. 7<br />

Absatz 10 des GvD 163/2006 vorgesehene EDV-Registers wegen Abgabe unwahrer<br />

Erklärungen oder unechter Unterlagen in Bezug auf Anforderungen und Bedingungen, die<br />

für die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren und für die Vergabe von Unteraufträgen<br />

erheblich sind, vorhanden ist;<br />

i) keine schwerwiegende definitiv festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen im<br />

Bereich Fürsorge- und Vorsorgebeiträge, gemäß den Gesetzen des italienischen Staates<br />

oder jenes des Niederlassungsstaates, begangen wurden;<br />

j) das Unternehmen die Bestimmungen, die das Recht auf Arbeit der beeinträchtigten<br />

Personen regeln, im Sinne des Art. 68/99 oder nachkommt oder nicht dieser Bestimmung<br />

zu unterliegen, wobei die Gründe angeführt werden müssen;<br />

k) keine Verbotsstrafe laut Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c) des GvD vom 8. Juni 2001, Nr.<br />

231, oder eine andere Sanktion verhängt wurde, die die Unfähigkeit zum Abschluss von<br />

Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat, einschließlich der<br />

Verbotsmaßnahmen laut Artikel 36bis. Absatz 1 des Gesetzesdekrets vom 4. Juli 2006, Nr.<br />

223, umgewandelt mit Änderungen in das Gesetz vom 4. August 2006, Nr. 248 (NB: es<br />

wird der Art. 304 des GvD vom 9. April 2008 Nr. 81 angewandt, welcher die “Umsetzung<br />

des Artiktels 1 des Gesetzes vom 3. August 2007 Nr. 123 im Bereich der Gesundheit und<br />

der Sicherheit am Arbeitsplatz” zum Gegenstand hat);<br />

l) keine Eintragung in das vom Art. 7 Absatz 10 des GvD 163/2006 vorgesehene EDV-<br />

Registers wegen Abgabe unwahrer Erklärungen oder unechter Unterlagen zum Zwecke<br />

der Erlangung der SOA-Zertifizierung vorhanden ist;<br />

m) die vom Art. 38 Absatz I lit. m-ter des GvD 163/2006, wie vom Gesetz Nr. 94/2009 und<br />

vom Gesetzesdekret Nr. 70/2011 abgeändert und ergänzt, vorgesehenen<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Teilnahmeverbote nicht gegeben sind („die entsprechenden Verträge dürfen nicht von<br />

jenen Subjekten abgeschlossen werden, welche, obgleich sie Opfer der in den Artikeln<br />

317 und 629 des Strafgesetzbuches vorgesehenen und sanktionierten und im Sinne des<br />

Artikels 7 des Gesetzesdekrets vom 13. Mai 1991 Nr. 152, umgewandelt mit Änderungen<br />

Gesetz vom 12. Juli 1991, Nr. 203., erschwerten strafbaren Handlungen sind, eben diese<br />

Tatsachen nicht bei der Gerichtsbehörde angezeigt haben, es sei denn es liegen die Fälle<br />

laut Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. November 1981, Nr. 689 vor. Der im ersten<br />

Satz genannte Umstand muss aus den Indizien hervorgehen, auf die sich der gegen den<br />

Angeklagten im Jahr vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung erhobene Antrag auf<br />

Einleitung des Hauptverfahrens stützt, und muss vom befassten Staatsanwalt zusammen<br />

mit den Personalien des Subjekts, das die besagte Anzeige unterlassen hat, der<br />

Aufsichtsbehörde laut Artikel 6 des GvD 163/2006 mitgeteilt werden, welche die Mitteilung<br />

auf der Internetseite der Beobachtungsstelle veröffentlicht“).<br />

sowie<br />

n) Erklärung bezüglich des etwaigen Vorhandenseins in Bezug auf einen anderen<br />

Teilnehmer an demselben Verfahren eines Beherrschungsverhältnisses gemäß Art. 2359<br />

ZGB oder einer beliebigen, auch faktischen Beziehung, falls die Angebote aufgrund<br />

dieses Beherrschungsverhältnisses oder dieser Beziehung auf ein einziges<br />

Entscheidungszentrum zurückzuführen sind.<br />

Im Sinne des Art. 38 Absatz 1 lit. m-quater, fügt der Teilnehmer alternativ bei:<br />

a) die Erklärung, dass er sich bezüglich keines Subjekts in einer der Beherrschungssituationen<br />

gemäß Art. 2359 ZGB befindet;<br />

b) die Erklärung, dass er keine Kenntnis von der Teilnahme an demselben Verfahren durch<br />

Subjekte hat, welche sich gegenüber dem Teilnehmer in einer der Beherrschungsverhältnisse<br />

gemäß Art. 2359 ZGB befinden, und dass er das Angebot unabhängig formuliert hat;<br />

c) die Erklärung, dass er Kenntnis von der Teilnahme an demselben Verfahren durch Subjekte<br />

hat, welche sich gegenüber dem Teilnehmer in einer der Beherrschungsverhältnisse gemäß<br />

Art. 2359 ZGB befinden, und dass er das Angebot unabhängig formuliert hat.<br />

Im den unter lit. a), b) und c) vorgesehenen Fällen schließt die Vergabestelle jene<br />

Teilnehmer aus, bezüglich derer sie aufgrund eindeutiger Elemente feststellt, dass<br />

die Angebote auf ein einziges Entscheidungszentrum zurückzuführen sind. Die<br />

Überprüfung und der etwaige Ausschluss werden nach der Öffnung der<br />

Umschläge mit den wirtschaftlichen Angeboten verfügt.<br />

Die Teilnahme von Mitversicherungen im Sinne und zu den Bedingungen des Art.<br />

1911 ZGB ist erlaubt. Die Versicherungsdeckung muss in jedem Fall 10%<br />

betragen. Das delegierte Unternehmen muss eine Quote von nicht weniger als<br />

40% und jedes mitversichernde Unternehmen eine Quote von nicht wenige als<br />

30%.<br />

4. dass das Unternehmen in alle Bedingungen der “Ausschreibungsbekanntmachung”, der<br />

“Wettbewerbsbedingungen” der “besonderen Vergabebedingungen - Versicherungspolice” und<br />

jedenfalls sämtlicher Zusatzdokumentation und/oder beigefügter Dokumentation bezüglich des<br />

gegenständlichen Verfahrens Einsicht genommen hat und diese annimmt;<br />

5. dass die Angaben der “Ausschreibungsbekanntmachung”, der “Wettbewerbsbedingungen” der “<br />

besonderen Vergabebedingungen - Versicherungspolice” und jedenfalls sämtlicher<br />

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Zusatzdokumentation und/oder beigefügter Dokumentation vollständig und angemessen alle<br />

Elemente für eine angemessene wirtschaftliche Beurteilung der anzubietenden Leistungen<br />

festlegen;<br />

6. dass das Unternehmen bei seiner Angebotsunterbreitung den Verpflichtungen im Bereich<br />

Sicherheit und Schutz der Arbeitnehmer und allen Arbeitsbedingungen sowie den vom<br />

Nationalen Kollektivvertrag und den Vorsorge- und Fürsorgegesetzen festgesetzten<br />

Arbeitskosten Rechnung getragen hat;<br />

7. dass das Unternehmen im Sinne des GvD vom 9.4.2008 Nr. 81 im Besitz der technischberuflichen<br />

Voraussetzungen bezüglich des gegenständlichen Auftrages ist und alle vom GvD<br />

81/2008 vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt hat;<br />

8. (eventuell) dass das Unternehmen im Besitz der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems<br />

gemäß den europäischen Normen UNI EN ISO 9000, ausgestellt von akkreditierten Stellen, ist,<br />

falls man die Kaution, unter Nutzung der vom Art. 75 Absatz 7 des GvD 163/2006 gewährten<br />

vorgesehenen Begünstigung, im verringerten Ausmaß von 50% bereitstellen möchte;<br />

9. (eventuell im Falle einer vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft): Angabe des<br />

federführenden Unternehmens, der Teile und Quoten der Leistungen, welche von jedem<br />

Unternehmen ausgeführt werden und Verpflichtung, im Falle des Zuschlags, sich den<br />

Bestimmungen des Art. 37 des GvD 163/2006 anzupassen und daher sich dazu zu verpflichten,<br />

dem als federführendes Unternehmen angeführten Unternehmen eine kollektive<br />

Sondervollmacht mit Vertretungsbefugnis zu erteilen;<br />

10. (eventuell im Falle von Konsortien gemäß Art. 34 Absatz I, lit. b) des GvD 163/2006): es müssen<br />

die Unternehmen angeführt werden, in deren Interesse das Konsortium teilnimmt und die Teile<br />

und Quoten der Leistung, welche von jedem am Konsortium teilnehmenden Unternehmen<br />

ausgeführt werden;<br />

11. (eventuell im Falle von Konsortien gemäß Art. 2602 ZGB und Europäischen wirtschaftlichen<br />

Interessensgemeinschaften): es müssen die Unternehmen angeführt werden, die das<br />

Konsortium gemäß Art. 2602 ZGB und/oder die Europäische wirtschaftliche<br />

Interessensgemeinschaft bilden und die Teile und Quoten, welche von jedem Unternehmen<br />

ausgeführt werden;<br />

12. (eventuell für Wirtschaftsteilnehmer, welche ihren Sitz, Wohnsitz, ihr Domizil in Ländern haben,<br />

die im Dekret des Finanzministeriums vom 4. Mai 1999 und im Dekret des Wirtschafts- und<br />

Finanzministeriums vom 21. November 2001 aufgelistet sind): im Besitz der Ermächtigung zur<br />

Teilnahme an Verfahren für die Vergabe von öffentlichen Verträgen gemäß Ministerialdekret vom<br />

14. Dezember 2010 zu sein oder, alternativ, eine Kopie des entsprechenden gemäß Art. 4 des<br />

vorgenannten Dekrets bereits eingebrachten Ansuchens vorzulegen<br />

• WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE VORAUSSETZUNGEN<br />

13. dass das Unternehmen in jedem der letzten drei genehmigten Geschäftsjahre ein<br />

Prämienportfolio von nicht weniger als Euro 50.000.000,00 erzielt hat:<br />

14. geeignete Erklärung von mindestens zwei Bankinstituten oder von im Sinne des GvD vom 1.<br />

September 1993 Nr. 385 ermächtigten Vermittlungsgesellschaften, mit welchen die finanzielle<br />

und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Teilnehmers bestätigt wird;<br />

Es muss zudem das für die Mitteilungen erwählte Domizil sowie die Faxnummer und die zertifizierte<br />

elektronische Postadresse für die Zustellungen der Mitteilungen (Art. 79, Absatz 5-quinquies des GvD<br />

163/2006) erklärt werden.<br />

Im Sinne des Art. 3 des D.P.R. 445/2000 besteht die Möglichkeit der Abgabe einer Ersatzerklärung des<br />

Notorietätsakts und der Bescheinigungen sowohl für die physischen und juridischen Personen, die in<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Italien wohnhaft sind oder ihren Rechtssitz dort haben, als auch für die physischen und juristischen<br />

Personen welche ihren Wohnsitz oder Rechtssitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten haben.<br />

Vorläufige zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften und Konsortien<br />

Im Falle von vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften, muss jedes daran teilnehmende<br />

Unternehmen die Erklärung bezüglich des Besitzes der allgemeinen Voraussetzungen gemäß den<br />

Punkten 1 – 10) und 12) abgeben. Die wirtschaftlich finanzielle Voraussetzung gemäß Punkt 13)<br />

muss das federführenden Unternehmen im Ausmaß von mindestens 40% und die Auftraggeber im<br />

Ausmaß von mindestens 20% besitzen, wobei die Summe der Umsätze der einzelnen Unternehmen in<br />

jedem Fall das für die einzelnen Teilnehmer vorgesehene Minimum erreichen muss. Bezüglich der<br />

wirtschaftlich finanzielle Voraussetzung gemäß Punkt 14) muss das federführende Unternehmen<br />

zumindest eine positive Erklärung eines Bankinstitutes oder einer im Sinne des GvD vom 1. September<br />

1993 Nr. 385 ermächtigten Vermittlungsgesellschaften vorlegen. Insgesamt muss die vorläufig<br />

zusammengeschlossene Bietergemeinschaft die Erklärung von mindestens zwei Bankinstituten oder<br />

von im Sinne des GvD vom 1. September 1993 Nr. 385 ermächtigten Vermittlungsgesellschaften<br />

besitzen, aus welchen der Besitz der wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen von Seiten des<br />

Unternehmens zugunsten dessen sie erlassen wurden hervorgeht.<br />

Die an der vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft teilnehmenden Unternehmen<br />

müssen zudem die Bezeichnung des federführenden Unternehmens, die Teile/Quoten der Leistungen,<br />

welche von jedem teilnehmenden Unternehmen ausgeführt werden, angeben sowie sich<br />

verpflichten, sich den Bestimmungen des Art. 37 des GvD 163/2006 anzupassen.<br />

Im Falle eines Konsortiums gemäß Art. 2602 ZGB und Europäischen wirtschaftlichen<br />

Interessensgemeinschaften muss das Konsortium gemäß Art. 2602 ZGB und die daran beteiligten<br />

Unternehmen, die Europäische wirtschaftliche Interessengemeinschaft und die daran teilnehmenden<br />

Unternehmen die Erklärung bezüglich des Besitzes der juristischen Voraussetzungen gemäß den<br />

Punkten 1 – 8) und 10 – 12) abgeben. Die wirtschaftliche und finanzielle Voraussetzung gemäß<br />

Punkt 13 muss von einem am Konsortium oder an der Europäischen wirtschaftlichen<br />

Interessensgemeinschaft teilnehmendem Unternehmen im Ausmaß von mindestens 40% und von den<br />

anderen beteiligten Unternehmen im Ausmaß von mindestens 20% besessen werden, wobei die<br />

Summe der Umsätze aller beteiligten Unternehmen in jedem Fall das für die einzelnen Teilnehmer<br />

vorgesehene Minimum erreichen muss. Die unter Punkt 14) vorgesehene Voraussetzung muss<br />

insgesamt besessen werden (es können sowohl die Referenzen des Konsortiums gemäß Art. 2602 ZGB<br />

und der Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft als auch jene der daran teilnehmenden<br />

Unternehmen herangezogen werden).<br />

Die Konsortien gemäß Art. 2602 ZGB und Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaften<br />

müssen die Teile oder Quoten der Leistungen angeben, die von den einzelnen Teilnehmenden<br />

Unternehmen ausgeführt werden.<br />

Für alle anderen Formen von Konsortien muss das Konsortium die Erklärung über den Besitz der<br />

Voraussetzungen laut den Punkten 1 – 9) und 11 – 14) abgeben und die Unternehmen angeben, in<br />

deren Interesse sie das Angebot unterbreitet und die Teile oder Quoten der Leistungen, welche von<br />

diesen ausgeführt werden. Die am Konsortium teilnehmenden Unternehmen müssen im<br />

Besitz der allgemeinen Voraussetzungen sein und müssen eine entsprechende Erklärung<br />

abgeben.<br />

Mit Bezugnahme auf etwaige ausländische Unternehmen, muss der Besitz der<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Teilnahmevoraussetzungen im Sinne der Bestimmungen des Art. 47 des GvD 163/2006 nachgewiesen<br />

werden.<br />

Im Falle von Mitversicherungen, muss jedes daran teilnehmende Unternehmen die<br />

Erklärung bezüglich des vollständigen Besitzes der allgemeinen Voraussetzungen und der<br />

oben angeführten wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen abgeben.<br />

***<br />

Im Sinne des Art. 37 Absatz 8 des GvD 163/2006 müssen Unternehmenszusammenschlüsse für die<br />

Teilnahme am gegenständlichen Verfahren keine bestimmte rechtliche Form haben. Im Falle der<br />

Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den bei der Angebotsunterbreitung noch nicht<br />

gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften die Unterlagen verlangen, aus<br />

denen die Gründung der vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft und die Erteilung von<br />

Seiten der Auftraggeber des kollektiven Sondermandats mit Vertretungsbefugnis an das<br />

federführende Unternehmen hervorgeht sowie die entsprechende Privaturkunde, deren Unterschrift im<br />

Sinne des Gesetzes notariell beglaubigt wurde, oder eine beglaubigten Kopie derselben fordern, aus<br />

der Folgendes hervorgeht:<br />

- dass die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen eine Gemeinschaft im Sinne des Art.<br />

37 des GvD 163/2006 gegründet haben;<br />

- dass die vorgenannte vorläufige Gemeinschaft das Ziel verfolgt, an einer oder mehreren<br />

spezifischer Ausschreibungen teilzunehmen mit expliziter Anführung der vorliegenden<br />

Ausschreibung;<br />

- dass die gemeinsame Angebotslegung die solidarische Haftung aller zusammengeschlossenen<br />

Unternehmen gegenüber der Vergabestelle bewirkt;<br />

- dass das Mandat unentgeltlich und unwiderruflich ist und dass sein Widerruf wegen<br />

gerechtfertigter Gründe keine Wirkung gegenüber der Vergabestelle hat;<br />

- dass dem federführenden Unternehmen bis zum Erlöschen jeder Beziehung die alleinige<br />

Vertretung, auch vor Gericht, der zusammengeschlossen Unternehmen gegenüber der<br />

Vergabestelle in Bezug auf den Auftrag obliegt;<br />

Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13.<br />

August 2010 Nr. 136 muss im Falle einer vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft der<br />

Mandatar bei den Zahlungen gegenüber allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen die<br />

Bestimmungen bezüglich der Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse einhalten, welche auch in den Vertrag<br />

eingebunden werden.<br />

Falls der Gründungsakt der Bietergemeinschaft mit dem entsprechenden kollektiven Spezialmandat<br />

mit Vertretungsbefugnis und die entsprechende Vollmacht zusammen mit den Teilnahmeunterlagen<br />

vorgelegt werden, kann das wirtschaftliche Angebot nur vom federführenden Unternehmen im<br />

eigenen Namen und im eigenen Interesse und im Interesse der Mandanten unterzeichnet werden.<br />

Falls die Gründungsurkunde nicht alle obenstehenden Klauseln enthält, kann der<br />

Unternehmenszusammenschluss zur Teilnahme am Verfahren zugelassen werden, wenn alle<br />

Unterlagen, die den Zusammenschluss bilden, die Erklärung abgegeben haben, dass sie<br />

sich an die im Bereich Dienstleistungs- und Lieferaufträgen geltenden Bestimmungen<br />

bezüglich vorläufiger Unternehmenszusammenschlüsse halten.<br />

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Die geforderten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Teilnahme an der<br />

Ausschreibung und zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehen.<br />

NUTZUNG KAPAZITÄTEN DRITTER<br />

Im Sinne des Art. 49 des GvD 163/2006, bezüglich der Nutzung der Kapazitäten Dritter, müssen zum<br />

Nachweis des Vorhandenseins der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen<br />

gemäß den Punkten 13-14) die nachstehenden Unterlagen vorgelegt werden:<br />

a) Erklärung von Seiten des gesetzlichen Vertreters des bietenden Unternehmens bezüglich der<br />

Nutzung Kapazitäten Dritter in Bezug auf die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß<br />

den Punkten 13 und 14), welche für die Teilnahme am Verfahren notwendig sind, mit<br />

spezifischer Angabe der Voraussetzungen und des Hilfsunternehmens;<br />

b) Erklärung des Teilnehmers, mit welcher dieser bestätigt, dass er die allgemeinen<br />

Teilnahmevoraussetzungen gemäß Art. 38 des GvD 163/2006 besitzt;<br />

c) Erklärung von Seiten des gesetzlichen Vertreters des Hilfsunternehmens, mit welchem dieses<br />

erklärt, die allgemeinen Voraussetzungen gemäß Art. 38 des GvD 163/2006 zu besitzen (man<br />

siehe hierzu den Punkt 2 der oben genannten Erklärungen);<br />

d) Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Hilfsunternehmens mit welcher dieses sich gegenüber<br />

dem Teilnehmer und der Vergabestelle verpflichtet, für die gesamte Dauer des Auftrages die<br />

notwendigen Ressourcen, die dem Teilnehmer fehlen, zur Verfügung zu stellen;<br />

e) Original oder beglaubigte Kopie des Vertrages aufgrund dessen das Hilfsunternehmen sich<br />

gegenüber dem Teilnehmer und der Vergabestelle verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen<br />

zu liefern und die notwendigen Ressourcen für die gesamte Dauer des Auftrages bereit zu stellen;<br />

f) Erklärung durch den gesetzlichen Vertreter des Hilfsunternehmens mit welcher dieses bestätigt,<br />

dass es nicht selbst oder im Zusammenschluss oder Konsortium mit anderen Unternehmen im<br />

Sinne des Art. 34 des GvD 163/2006 an der Ausschreibung teilnimmt.<br />

Im Falle der Nutzung der Kapazitäten eines Unternehmens derselben Unternehmensgruppe, kann das<br />

teilnehmende Unternehmen anstelle des Vertrages gemäß lit. e) eine Ersatzerklärung vorlegen, mit<br />

welcher die rechtliche und wirtschaftliche Bindung in der Gruppe bestätigt wird.<br />

Der Teilnehmer und das Hilfsunternehmen sind solidarisch gegenüber der Vergabestelle haftbar. Der<br />

Teilnehmer darf sich für jede Voraussetzung nur eines einzigen Hilfsunternehmens bedienen. Es ist,<br />

bei sonstigem Ausschluss, nicht gestattet, dass sich mehrere Teilnehmer desselben Hilfsunternehmens<br />

bedienen und dass sowohl das Hilfsunternehmen als auch das Unternehmen, das dessen<br />

Voraussetzungen in Anspruch nimmt, am Verfahren teilnehmen.<br />

***<br />

Die Vergabestelle kann, falls notwendig, die Teilnehmer auffordern, in Übereinstimmung mit Art. 46<br />

des GvD 163/2006 die vorgelegten Bescheinigungen, Dokumente und Erklärungen zu ergänzen oder<br />

Klärungen hierzu zu liefern. In keinem Fall ist aber die Vorlage fehlender Erklärungen und/oder<br />

Dokumente zulässig.<br />

Man weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabestelle im Sinne des Art. 46 Absatz 1bis des GvD<br />

163/2006 die Bewerber oder die Bieter in folgenden Fällen ausschließt: wenn die Vorgaben des GvD<br />

163/2006 und der Verordnung (DPR 207/2010) sowie der anderen geltenden Gesetzesbestimmungen<br />

nicht erfüllt sind, bei völliger Unsicherheit über den Inhalt oder die Herkunft des Angebots, wenn die<br />

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Unterschrift oder andere wesentliche Angaben fehlen, wenn der Umschlag, der das Angebot oder den<br />

Teilnahmeantrag enthält, nicht unversehrt ist oder im Falle anderer Unregelmäßigkeiten bezüglich des<br />

Verschlusses der Umschläge, die aufgrund der konkreten Umstände Anlass zur Vermutung geben,<br />

dass der Grundsatz der Vertraulichkeit der Angebote verletzt wurde;<br />

B). Wettbewerbsbedingungen<br />

In den „Umschlag A – Verwaltungsunterlagen“ müssen die “Wettbewerbsbedingungen” eingefügt<br />

werden, welche auf jeder Seite vom gesetzlichen Vertreter oder Prokuristen des Unternehmens oder,<br />

im Falle einer Bietergemeinschaft oder Mitversicherung, von allen gesetzlichen Vertretern oder allen<br />

mit den entsprechenden Befugnissen der teilnehmenden Unternehmen ausgestatteten Prokuristen<br />

zum Zeichen der vollständigen und bedingungslosen Annahme unterzeichnet werden müssen.<br />

C). Vorläufige Kaution.<br />

In den „Umschlag A – Verwaltungsunterlagen“ muss die vorläufige Kaution in Höhe von 2% des<br />

Ausschreibungsgrundbetrages gemäß Art. 75 Absatz 1 des GvD 163/2006 eingefügt werden. Falls die<br />

Voraussetzungen gemäß Art. 75 Absatz 7 des GvD 17´63/2006 vorliegen, kann die vorläufige Kaution<br />

um 50% reduziert werden.<br />

Bezüglich der Modalitäten der Bereitstellung der vorläufigen Kaution verweist man auf den Art. 7<br />

dieser „Wettbewerbsbedingungen“.<br />

D). Einzahlungsbestätigung des Beitrages zugunsten der Aufsichtsbehörde über die<br />

öffentlichen Verträge<br />

In den “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen” muss die Einzahlungsbestätigung über die erfolgte<br />

Bezahlung des Beitrages in Höhe von Euro 140,00 zugunsten der Aufsichtsbehörde über die<br />

öffentlichen Verträge als Beitrag für die Teilnahme an der Ausschreibung eingefügt werden. Die<br />

operativen Anweisungen für die Bezahlung werden von derselben Behörde auf der Internetseite<br />

http://www.avcp.it/riscossioni.html erteilt (man siehe hierzu den Beschluss vom 21.12.2011<br />

(Umsetzung des Art. 1, Absatz 65 und 67 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 Nr. 266).<br />

Als Grund für die Bezahlung muss angeführt werden:<br />

<br />

<br />

der Erkennungskodex CIG;<br />

die Steuernummer des Teilnehmers.<br />

Die Teilnehmer müssen daher, je nach gewählter Zahlungsmodalität, die nachstehende<br />

Dokumentation beifügen:<br />

a) im Falle der Online-Bezahlung mittels Kreditkarte Visa, MasterCard, Diners, American Express<br />

(um die Zahlung durchzuführen wird es notwendig sein, sich mit dem “Einzugsdienst” [Servizio<br />

riscossione] zu verbinden): die Einzahlungsbestätigung, welche auszudrucken ist und die der<br />

Teilnehmer an seine elektronische Postadresse erhalten wird. Die Einzahlungsbestätigung ist<br />

jedenfalls zu jeder Zeit über die Funktion „durchgeführte Zahlungen“ („pagamenti effettuati“)<br />

abrufbar;<br />

b) im Falle der Barzahlung: die Einzahlungsbestätigung (Kassabon – Lottomatica), welche von<br />

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allen Verkaufsstellen der befähigten Tabaktrafiken ausgegeben werden. Dieser Kassabon muss im<br />

Original beigelegt werden. Die Zahlung kann bei genannten Verkaufsstellen, versehen mit dem<br />

Zahlungsformular des Einzugsdienstes, erfolgen.<br />

c) Nur für ausländische Teilnehmer, im Falle der Zahlung mittels internationaler Überweisung<br />

auf das Bankkonto Nr. 4806788 bei der Bank Monte dei Paschi di Siena (IBAN: IT 77 O 01030<br />

03200 0000 04806788), (BIC: PASCITMMROM), lautend auf „Autorità per la vigilanza sui contratti<br />

pubblici di lavori, servizi e forniture“: Überweisungsbestätigung, Im Original oder beglaubigte<br />

Kopie im Sinne des D.P.R. 445/00 und nachfolgende Änderungen (Kopie der Überweisung mit<br />

einer Übereinstimmungserklärung und einer Kopie des gültigen Personalausweises des<br />

Erklärenden).<br />

Im Falle einer bereits gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft muss die<br />

gesamte Einzahlung vom federführenden Unternehmen durchgeführt werden. Im Falle von nicht<br />

gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften muss die gesamte Einzahlung<br />

des gesamten Betrages von einem der beteiligten Unternehmen durchgeführt werden.<br />

Im Falle von Konsortien muss die Zahlung des gesamten Betrages von einem beteiligten Unternehmen<br />

vorgenommen werden.<br />

Falls das vorgelegte Dokument nicht den sicheren Beweis der erfolgten Einzahlung liefert, wird die<br />

Vergabestelle den Teilnehmer bedingt zulassen, um die erfolgte Zahlung zu verifizieren.<br />

Die fehlende Zahlung des Beitrags hat den automatischen Ausschluss vom Verfahren zur<br />

Folge.<br />

E). Vorläufig zusammengeschlossene Bietergemeinschaften<br />

Im Falle von vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften, die vor der Angebotslegung<br />

gegründet wurden, muss die Gründungsurkunde der Bietergemeinschaft, im Original oder in<br />

beglaubigter Kopie gemäß DPR 445/2000, beigefügt werden, welcher die Daten der erfolgten<br />

Registrierung und die Erteilung des unwiderruflichen kollektiven Spezialmandats mit<br />

Vertretungsbefugnis an das federführende Unternehmen enthält.<br />

---- Inhalt des “Umschlags B – Wirtschaftliches Angebot” ----<br />

Hinsichtlich der Modalitäten der Vorbereitung und Unterbreitung verweist man auf den Artikel 10 der<br />

vorliegenden “Wettbewerbsbedingungen”. Der Umschlag mit dem wirtschaftlichen Angebot muss in<br />

den äußeren Umschlag laut Art. 5 eingefügt werden.<br />

Art. 7<br />

Modalitäten der Bereitstellung der vorläufigen Kaution<br />

Für die Teilnahme am Verfahren muss, bei sonstigem Ausschluss, die Dokumentation vorgelegt<br />

werden, aus der die erfolgte Bereitstellung einer Kaution in Höhe von 2% des<br />

Ausschreibungsgrundbetrages im Sinne des Art. 75 Absatz 1 GvD 163/2006 hervorgeht, als Sicherheit<br />

für den Abschluss des Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung.<br />

Die Unterlagen bezüglich der erfolgten Bereitstellung der Kaution, welche die explizite Angabe die<br />

Bezeichnung der Ausschreibung und den CIG-Kodex enthalten muss, muss in den “Umschlag<br />

A – Verwaltungsunterlagen” eingefügt werden.<br />

Disciplinare di gara Pag. 12 di 24


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Der Betrag der Sicherheit und ihrer etwaigen Erneuerung wird für jene Wirtschaftsteilnehmer um 50<br />

Prozent reduziert, welchen von akkreditierten Stellen nach den europäischen Normen der Serien UNI<br />

CEI EN 45000 und UNI CEI EN ISO/IEC 17000 die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems<br />

nach den europäischen Normen der Serie UNI CEI ISO 9000 ausgestellt wird. Um die genannte<br />

Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Wirtschaftsteilnehmer eine Ersatzerklärung<br />

vorlegen, mit welcher der Besitz der obenstehenden Bescheinigungen bestätigt wird. Die<br />

Dokumentation muss in den „Umschlag A – Verwaltungsunterlagen“ gemäß Art. 5 eingefügt werden.<br />

Im Falle einer vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft oder eines Konsortiums gemäß<br />

Art. 2602 ZGB gilt die etwaige Reduzierung zu den im Beschluss der Aufsichtsbehörde über die<br />

öffentlichen Verträge Nr. 44 vom 27. September 2000 angeführten Bedingungen.<br />

Die Bereitstellung der Kaution kann nach freier Wahl des Teilnehmers in den nachstehenden vom Art.<br />

75 des GvD 163/2006 vorgesehenen Formen erfolgen:<br />

<br />

Mittels Bankbürgschaft, ausgestellt von einem im Sinne des Gesetzes ermächtigten Bankinstitut<br />

oder mittels einer Bürgschaftspolice, ausgestellt von einer im Sinne des Gesetzes ermächtigten<br />

Versicherungsgesellschaft oder mittels einer von einer Finanzvermittlungsgesellschaft, deren<br />

Tätigkeit ausschließlich oder vorwiegend in der Ausstellung von Sicherheiten besteht und die<br />

hierzu vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen im Sinne des D.P.R. vom 30.03.2003 Nr. 115<br />

ermächtigt wurde, ausgestellten Bürgschaft;<br />

Die genannten Bankgarantien oder Bürgschaftspolicen müssen unter Einhaltung der<br />

nachstehenden Vorschriften ausgestellt werden:<br />

‣ Unterzeichnung durch den Bürgen (Versicherungsgesellschaft, Kreditinstitut oder<br />

Finanzvermittler) in einer der nachstehenden Formen:<br />

I. mittels notarieller Beglaubigung mit spezifischer Angabe, dass der Unterzeichner im Besitz<br />

der Vollmachten ist, um für den Bürgen zu handeln zu können, welche am Ende der<br />

Bankbürgschaft oder Versicherungspolice angebracht werden muss;<br />

oder<br />

II. mittels Anfügung einer Erklärung des Subjekts, welches die Bürgschaftspolice oder die<br />

Bankbürgschaft unterzeichnet, mit welcher dieser im Sinne des Art. 445/2000 bestätigt, über<br />

die Vollmachten zu verfügen, um für den Bürgen (Versicherungsgesellschaft, Kreditinstitut<br />

oder Finanzvermittler) zu handeln;<br />

‣ Ausdrückliche Angabe der nachstehenden Klauseln:<br />

a) “der Bürge verpflichtet sich, die Vergabestelle im Falle der fehlenden Unterzeichnung des<br />

Vertrages aus Gründen, die vom Zuschlagsempfänger zu vertreten sind, schadlos zu<br />

halten”;<br />

b) “die mit der vorliegenden Bürgschaft geleistete Sicherheit hat eine Gültigkeit von 180<br />

Tagen ab dem Tag der Angebotsunterbreitung”;<br />

c) “der Bürge verzichtet auf die Begünstigung der vorherigen Betreibung des<br />

Hauptschuldners gemäß Art. 1944 Absatz 2 ZGB und auf die Einrede gemäß Art. 1957<br />

Absatz 1 und 2 ZGB und erklärt, dass die Sicherheit auf einfache schriftliche Anforderung<br />

der Vergabestelle innerhalb von 15 Tagen wirksam sein wird.“<br />

Disciplinare di gara Pag. 13 di 24


OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

d) “der Bürge verpflichtet sich, auf Anfrage der Vergabestelle, die Garantie für weitere 180<br />

Tage zu verlängern, falls zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Sicherheit, der Zuschlag noch<br />

nicht erteilt wurde”;<br />

<br />

Mittels Barzahlung, Zirkularscheck oder staatlich garantierten öffentlichen Anleihen mit den<br />

nachstehenden Modalitäten:<br />

‣ in bar: mittels Überweisung zugunsten der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> auf das Konto bei der Südtiroler Sparkasse<br />

<strong>AG</strong>, IBAN IT07G0604511600000000650000, BIC (SWIFT): CRBZIT2B090. In diesem Fall muss<br />

der Teilnehmer das Original der Überweisungsbestätigung der Kaution vorlegen. Als<br />

Überweisungsgrund muss der Titel der Ausschreibung „OFFENES VERFAHREN FÜR DEN<br />

ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY“ oder der CIG-Kodex<br />

angeführt werden.<br />

‣ Nicht übertragbarer Zirkularscheck zugunsten der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong>;<br />

‣ staatlich garantierte öffentliche Anleihen zum Kurs am Tag der Hinterlegung bei einer<br />

Niederlassung des Landesschatzamtes oder bei befähigten Unternehmen als Pfand zugunsten<br />

der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong>. In diesem Fall muss der Teilnehmer das Original des Aktes oder Dokumentes<br />

vorlegen, welches die Hinterlegung der Anleihen belegt.<br />

Das Angebot muss außerdem, bei sonstigem Ausschluss, von der Zusage eines Bürgen begleitet<br />

sein, mit welcher sich dieser sich verpflichtet, die Bürgschaft für die Erfüllung des Vertrages<br />

gemäß Art. 113 des GvD 163/2006 im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter zu erlassen.<br />

Im Falle von noch nicht gegründeten Bietergemeinschaften und Konsortien muss die Kaution auf alle<br />

beteiligten Unternehmen lauten.<br />

Die obenstehende Dokumentation, die eventuell in einer ausländischen Sprache vorgelegt werden<br />

sollte, muss von einer, vor einem Konsulat oder Botschaft oder einem offiziellen Übersetzer im Sinne<br />

des Art. 33 des DPR 445/2000 beeideten, Übersetzung in die italienische oder deutsche Sprache<br />

begleitet werden.<br />

Es werden keine Bürgschaftspolicen oder Bankgarantien zugelassen, welche Klauseln enthalten mittels<br />

derer Belastungen jeglicher Art für die Vergabestelle vorgesehen werden.<br />

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Kontrollen bei den Banken, Versicherungsgesellschaften<br />

und Finanzvermittlungsunternehmen durchzuführen, um den effektiven Erlass der Bürgschaft sowie<br />

die Legitimation des Unterzeichners zum Handeln für die Bank, die Versicherungsgesellschaft oder für<br />

den Finanzvermittler zu überprüfen.<br />

Die fehlende Bereitstellung der Kaution hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.<br />

Unbeschadet des oben vorgesehenen Ausschlusses wegen einiger unverzichtbarer Inhalte der<br />

Bürgschaftspolice oder Bankgarantie, kann die Vergabestelle, im Falle von Abweichungen oder<br />

weiteren Mängeln, eine Frist für die Richtigstellung oder Ergänzung des Dokuments, bei sonstigem<br />

Ausschluss, einräumen.<br />

Die Kaution bleibt bis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für alle Teilnehmer gebunden.<br />

Ausgenommen ist jene des Zuschlagsempfängers, für welche die Freistellung erst zum Zeitpunkt der<br />

Vertragsunterzeichnung erfolgt. Zu den diversen Zeitpunkten der Freistellung wird die Vergabestelle<br />

Disciplinare di gara Pag. 14 di 24


OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

die von den Unternehmen als Beleg für die erfolgte Bereitstellung der Kaution vorgelegte<br />

Dokumentation rückerstatten.<br />

Art. 8<br />

Abwicklung des Verfahrens<br />

Das offene Verfahren wird in Übereinstimmung mit dem GvD vom 12. April 2006 Nr. 163 abgewickelt.<br />

Man weist darauf hin, dass der Zuschlag auf Grund des Kriteriums des niedrigsten Preises mittels<br />

Angebot von Einheitspreisen im Sinne des Art. 82 des GvD 163/2006 erteilt werden wird.<br />

Man hält fest, dass keine Änderungen oder Ergänzungen zu den besonderen Vergabebedingungen<br />

(Ausschreibungsdokument 5) erlaubt sind. Eventuell vom Teilnehmer vorgeschlagene Varianten oder<br />

Ergänzungen bleiben wirkungslos und der Auftragnehmer bleibt trotzdem an sein Angebot gebunden.<br />

An dem festgesetzten Tag wird die Ausschreibungskommission in ihrer ersten öffentlichen Sitzung die<br />

Öffnung der eingelangten äußeren Umschläge vornehmen und die Ordnungsmäßigkeit und<br />

Vollständigkeit der vorgelegten Verwaltungsunterlagen prüfen und, im negativen Fall, den Ausschluss<br />

des Teilnehmers verfügen.<br />

An dieser Sitzung und an den eventuellen nachfolgenden öffentlichen Sitzungen kann der Inhaber<br />

bzw. gesetzliche Vertreter des Bieters oder eine von ihm eigens schriftlich ermächtigte Person<br />

anwesend sein.<br />

Der Zutritt und der Verbleib des Vertreters des Teilnehmers in den Lokalen, in denen sich die<br />

Ausschreibungstätigkeiten abwickeln werden, unterliegt der vollständigen Einhaltung der gültigen<br />

Zutritts- und Sicherheitsprozeduren der Vergabestelle und dem Vorweis des Originals des Ausweises.<br />

Um es dem Personal der Vergabestelle zu ermöglichen, die Identifizierung vorzunehmen, muss der<br />

Beauftragte des Teilnehmers sich mindestens 10 (zehn) Minuten vor der festgesetzten Uhrzeit jeder<br />

öffentlichen Sitzung am Sitz der Vergabestelle einfinden.<br />

In der ersten Sitzung wird die Vergabestelle im Sinne des Art. 48 des GvD 163/2006 zudem öffentlich<br />

eine Anzahl von Teilnehmern, die mindestens zehn Prozent der abgegebenen Angebote entspricht und<br />

auf die nächst höhere ganze Zahl aufgerundet wird, auslosen, von welchen verlangt wird,<br />

nachzuweisen, dass sie die geforderten wirtschaftlich-finanziellen und technischen Voraussetzungen<br />

und die Erfahrungsvoraussetzungen erfüllen, indem sie die Bilanzauszüge aus welchen die kassierten<br />

Prämien im Schadensbereich hervorgehen, vom Teilnehmer anfordert oder von Amtswegen die<br />

Bilanzen der Teilnehmer einholt.<br />

Die Ausschreibungskommission wird, nach dieser Überprüfung (am selben Tag, falls die ausgewählten<br />

Teilnehmer bereits bei der Teilnahme die notwendige Dokumentation vorgelegt haben oder an dem<br />

für die zweite öffentliche Sitzung festgesetzten Tag, welche den zugelassenen Teilnehmern mitgeteilt<br />

werden wird):<br />

a) jene Teilnehmer ausschließen und die vorläufige Kaution einlösen sowie diese Tatsache der<br />

Aufsichtsbehörde melden, für welche die Überprüfungen negativ verlaufen sind;<br />

b) die Umschläge mit den wirtschaftlichen Angeboten öffnen und deren formelle Ordnungsmäßigkeit<br />

bezüglich der Vorschriften der Ausschreibungsbekanntmachung und der vorliegenden<br />

Wettbewerbsbedingungen überprüfen<br />

Disciplinare di gara Pag. 15 di 24


OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Der Zuschlag erfolgt zugunsten des Subjektes welcher die niedrigste zweijährige Bruttoprämie<br />

geboten hat, nach eventuell vorheriger Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote gemäß den<br />

Bestimmungen des Art. 86, Absatz 1 des GvD vom 12. April 2006 Nr. 163, welcher wie folgt lautet:<br />

„Werden die Aufträge laut diesem Gesetzbuch nach dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises<br />

vergeben, so bewerten die Vergabestellen die Angemessenheit der Angebote, die einen Preisabschlag<br />

aufweisen, der dem arithmetischen Mittel der prozentuellen Preisabschläge aller zugelassenen<br />

Angebote entspricht oder darüber liegt, ohne aufgerundet zehn Prozent der Angebote mit dem jeweils<br />

höchsten bzw. niedrigsten Preisabschlag, zuzüglich der mittleren arithmetischen Differenz der<br />

prozentuellen Preisabschläge, die das zuvor genannte Mittel überschreiten“.<br />

Die Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote wird gemäß den Bestimmungen der Artikel 87<br />

und 88 des GvD 163/2006 erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, gleichzeitig die Überprüfung der<br />

fünf besten Angebote vorzunehmen.<br />

Insbesondere müssen die der vorgenannten Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote<br />

unterzogenen Unternehmen – innerhalb der von der Vergabestelle angegebenen Frist von nicht<br />

weniger als 15 Tagen – schriftlich die Rechtfertigungen liefern, die beispielsweise betreffen: die<br />

Wirtschaftlichkeit der Erbringung der Dienstleistung, die gewählten technischen Lösungen, die<br />

außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die der Bieter bei der Ausführung der Bauleistungen,<br />

der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung verfügt, die Originalität des Dienstes<br />

usw., wie im Art. 87 Absatz 2 des GvD 16372006 angeführt. Falls die Vergabestelle die vorgelegten<br />

Rechtfertigungen nicht als ausreichend erachten sollte, um jegliche Ungereimtheit des Angebots<br />

auszuschließen, wird sie vom Teilnehmer schriftlich die als notwendig erachteten Präzisierungen<br />

verlangen, wobei sie hierfür eine Frist von nicht weniger als fünf Tagen einräumt.<br />

Bevor die Vergabestelle ein Angebot ausschließt, das sie für übertrieben niedrig ansieht, wird sie den<br />

Bieter mit einer Vorankündigung von mindestens drei Tagen vorladen und ihn auffordern, sämtliche<br />

Elemente anzugeben, die für die Beurteilung hilfreich sind.<br />

Der Teilnehmer kann bereits bei der Angebotslegung die Rechtfertigungen gemäß Art. 87<br />

Absatz 2 des GvD 163/2006 vorlegen, welche ausschließlich in den Umschlag mit dem<br />

wirtschaftlichen Angebot eingefügt werden müssen.<br />

Falls der Teilnehmer die geforderten Rechtfertigungen nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert oder<br />

sich das Angebot nach den Überprüfungen als übertrieben niedrig herausstellt, wird die Vergabestelle<br />

das entsprechende Angebot ausschließen und den Zuschlag dem nächsten Teilnehmer in der Rangliste<br />

erteilen, dessen Angebot sich als nicht übertrieben niedrig herausstellt.<br />

Die Teilnahmevoraussetzung werden bezüglich des Zuschlagsempfängers geprüft; die wirtschaftlichfinanziellen<br />

Voraussetzungen müssen auch vom zweitgereihten Teilnehmer nachgewiesen werden<br />

(falls er nicht unter den ausgewählten Teilnehmern ist), wie vom Art. 48 Absatz 2 des GvD 163/2006<br />

vorgesehen. Die fehlende Vorlage der Dokumentation oder deren Nichtübereinstimmung mit den<br />

Erklärungen wird als Verweigerung des Abschlusses des Vertrags angesehen und es wird der<br />

Ausschluss des Teilnehmers, die Einziehung der vorläufigen Kaution, die Mitteilung an die zuständigen<br />

Behörden erfolgen. In diesem Fall wird die Vergabestelle die neue Anomalieschwelle bestimmen und<br />

den etwaigen neuen Zuschlag erteilen.<br />

Die Vergabestelle behält sich vor, die Wahrheit der Erklärungen der Teilnehmer, die nicht den<br />

Zuschlag erhalten haben, zu überprüfen.<br />

Der Vertrag wird von der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> unter der Voraussetzung der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß<br />

D.P.R. vom 3. Juni 1998 Nr. 252 (Antimafia) innerhalb der Frist, die dem Zuschlagsempfänger<br />

mitgeteilt werden wird, unterzeichnet.<br />

Disciplinare di gara Pag. 16 di 24


OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Art. 9<br />

Zuschlagskriterium<br />

Der Zuschlag des Auftrags erfolgt mittels des Kriteriums des günstigsten Preises mittels Angebot von<br />

Einheitspreisen gemäß den Bestimmungen des Art. 82 des GvD 163/2006.<br />

Art. 10<br />

Modalitäten der Formulierung des wirtschaftlichen Angebots<br />

Das wirtschaftliche Angebot muss in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden<br />

„Wettbewerbsbedingungen“ unterbreitet werden. Das wirtschaftliche Angebot muss in einem<br />

getrennten, verschlossenen und angemessen versiegelten oder mittels eines äquivalenten Systems,<br />

das die Unversehrtheit und die Geheimhaltung des Inhalts garantiert, verschlossenen Umschlag, der<br />

auf den Verschlussrändern von einem Vertreter des bietenden Unternehmens unterzeichnet werden<br />

muss, unterbreitet werden, auf dessen Außenseite die Aufschrift „OFFENES VERFAHREN FÜR DEN<br />

ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY“ angebracht werden muss.<br />

Das Angebot muss vom gesetzlichen Vertreter des Bieters (oder einer mit der Vollmacht für den Bieter<br />

handeln zu können ausgestatteten Person), des Konsortiums, der Europäischen wirtschaftlichen<br />

Interessengemeinschaft oder vom federführenden Unternehmen, im Falle von bereits gegründeten<br />

vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft, unterzeichnet werden. Im Falle von noch nicht<br />

gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften und Konsortien, muss das<br />

Angebot von allen daran teilnehmenden Unternehmen unterzeichnet werden.<br />

Das Angebot muss dann zusammen mit dem “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen” in den äußeren<br />

Umschlag eingefügt werden.<br />

Das wirtschaftliche Angebot muss, genauso wie die gesamte Dokumentation und Korrespondenz des<br />

Verfahrens, in italienischer oder deutscher Sprache verfasst werden oder von einer beeideten<br />

Übersetzung, deren Übereinstimmung von den konsularischen oder diplomatischen Vertretungen<br />

bestätigt wurde, oder von einer, auch in Form einer als Ersatzerklärung im Sinne des D.P.R. Nr.<br />

445/2000 beeideten Erklärung erlassenen, beeideten Konformitätserklärung des Verfassers des<br />

Originaltextes begleitet wird.<br />

Das wirtschaftliche Angebot muss in Übereinstimmung mit dem Dokument “WIRTSCHAFTLICHES<br />

ANGEBOT” und den dort angeführten Modalitäten unterbreitet werden.<br />

Der Teilnehmer muss die jährliche im Voraus zu zahlende Bruttoprämie und die gesamte<br />

Bruttoprämie für die Dauer des Vertrages (2 Jahre) sowie den Abschlag auf den<br />

Ausschreibungsgrundbetrag angeben. Alle Beträge müssen sowohl in Zahlen als auch in<br />

Worten angegeben werden. Im Falle des Widerspruchs zwischen den Beträgen in Zahlen<br />

und jenen in Worten, gehen die Beträge in Worten vor.<br />

Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem vom Teilnehmer angegebenen<br />

Gesamtbruttobetrag für die Dauer des Vertrages von zwei Jahren und dem aus der<br />

Anwendung des angegebenen Abschlags auf den Ausschreibungsgrundbetrag<br />

resultierenden Gesamtbetrag geht der prozentuelle Abschlag vor und man wird die<br />

jährlichen Prämien und die Gesamtprämie korrigieren. Für den Zuschlag wird daher die<br />

eventuell neu berechnete Gesamtprämie herangezogen.<br />

Der angebotene Abschlag muss in Ziffern und auch in Worten angeführt werden. Im Falle des<br />

Widerspruchs zwischen dem in Ziffern und dem in Worten ausgedrückten Preis, ist der in Worten<br />

ausgedrückte Preis verbindlich.<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Man erinnert daran, dass der Teilnehmer in den Umschlag mit dem wirtschaftlichen Angebot die<br />

Rechtfertigungen gemäß Art. 87 Absatz 2 des GvD 163/2006 einfügen kann, zum Zwecke der<br />

Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote gemäß Art. 86 Absätze 2 und 3 des GvD 163/2006.<br />

Die Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote erfolgt gemäß den Bestimmungen der Artikel 87<br />

und 88 des GvD 163/2007.<br />

Der Zuschlag wird jenem Teilnehmer erteilt, der den niedrigsten Gesamtbruttobetrag für<br />

die Dauer des Vertrages (2 Jahre) bietet. Im Falle von gleichen Angeboten, wird der<br />

Sieger ausgelost.<br />

Es werden keine Angebote zugelassen, die über dem Ausschreibungsbetrag liegen oder<br />

diesem entsprechen, sowie Teilangebote oder bedingte Angebote.<br />

Art. 11<br />

Erklärung bezüglich der Weitervergabe<br />

Die Weitervergabe des Dienstes ist im Sinne des Art. 118 Absatz 2 des GvD 163/2006 möglich.<br />

Falls das Unternehmen einen Teil des Dienstes, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, weitervergeben<br />

möchte, muss sie eine eigene, vom gesetzlichen Vertreter (oder anderer, mit den notwendigen<br />

Vollmachten ausgestatteten Person) des Unternehmens, Konsortiums, Europäischen<br />

Interessensgemeinschaft oder des federführenden Unternehmens, im Falle einer bereits gegründeten<br />

Bietergemeinschaft, unterzeichnete Erklärung vorlegen, in welcher die Tätigkeiten und das<br />

Ausmaß der Weitervergabe angegeben werden müssen. Im Falle von Unternehmen die in einer noch<br />

nicht gegründeten Bietergemeinschaft zusammengeschlossen sind, muss die Erklärung bezüglich der<br />

Weitervergabe von den gesetzlichen Vertretern aller zusammengeschlossenen Unternehmen<br />

unterzeichnet werden.<br />

Die Erklärungen die nicht genau den Teil der Leistungen anführen, die der Bieter<br />

weitervergeben möchte, oder welche nicht die geforderten Mengenangaben enthalten,<br />

werden als nicht ordnungsgemäß angesehen.<br />

Die Ermächtigung zur Weitervergabe kann nicht erteilt werden, wenn die Erklärung nicht<br />

ordnungsgemäß ist.<br />

Die gemäß den obenstehenden Modalitäten verfasste Erklärung bezüglich der<br />

Weitervergabe muss in den Umschlag mit den Verwaltungsunterlagen eingefügt werden.<br />

Art. 12<br />

Vom Zuschlagsempfänger vorzulegende Dokumentation<br />

Von den nicht in Italien niedergelassenen Teilnehmers wird die Vergabestelle, zum Zwecke der<br />

Überprüfung der Ausschlussgründe gemäß Art. 38 des GvD 163/2006, die notwendigen<br />

Nachweisdokumente verlangen. Wenn vom Herkunftsstaat kein Dokument oder keine Bescheinigung<br />

ausgestellt wird, so reicht als Nachweis eine eidesstattliche Erklärung oder, in den Mitgliedstaaten, in<br />

denen es keine eidesstattliche Erklärung gibt, eine Erklärung, die der Betreffende vor einer<br />

zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten<br />

Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.<br />

Wenn die Überprüfungen den Inhalt der abgegebenen Erklärungen nicht bestätigen sollten, wird die<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Vergabestelle den Zuschlag zugunsten des betreffenden Subjekts annullieren, die vorläufige Kaution<br />

einbehalten und den Vorfall der Aufsichtsbehörde melden.<br />

In diesem Fall wird die Vergabestelle die neue Anomalieschwelle festlegen und den neuen Zuschlag<br />

zugunsten jenes Teilnehmers verfügen, bezüglich dessen sie das Vorhandensein der<br />

Teilnahmebedingungen feststellen sollte oder der die entsprechenden Nachweisdokumente bezüglich<br />

des Besitzes der erklärten Voraussetzungen vorlegen sollte, zu den von diesem angebotenen<br />

technischen und wirtschaftlichen Bedingungen.<br />

Der Ausgang des Verfahrens wird in den vom Gesetz vorgesehenen Formen und Fristen mitgeteilt.<br />

Bezüglich der Wahrheit der Erklärungen kann die Vergabestelle, stichprobenartig von Amtswegen<br />

Überprüfungen gegenüber den Teilnehmern vornehmen, die nicht den Zuschlag erhalten haben.<br />

Art. 13<br />

Definitive Kaution<br />

Der Zuschlagsempfänger muss eine Bürgschaft in Höhe von 10% (zehn Prozent) des<br />

Vertragsbetrages, vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 113 Absatz 1 des GvD 163/2006,<br />

bereitstellen. Die Garantie kann wahlweise in Form einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft oder<br />

einer von einer Finanzvermittlungsgesellschaft, die in das vom Art. 107 des GvD vom 01.09.1993 Nr.<br />

385 vorgesehene Verzeichnis eingetragen ist und deren Tätigkeit ausschließlich oder vorwiegend in<br />

der Ausstellung von Sicherheiten besteht und welche diese Tätigkeit aufgrund einer vom Ministerium<br />

für Wirtschaft und Finanzen erteilten Zulassung ausüben, ausgestellten Bürgschaft bereit gestellt<br />

werden.<br />

In der Bürgschaft müssen alle nachstehenden Bedingungen enthalten sein:<br />

a) “die mit der vorliegenden Bürgschaft geleistete Garantie ist gültig bis die Vergabestelle die<br />

Befreiung des Hauptschuldners verfügt und das Original der Bürgschaft zurückgibt.”<br />

b) der Bürge haftet solidarisch mit dem Hauptschuldner für die Zahlung der gesicherten Schuld und<br />

verzichtet auf die Begünstigung der vorherigen Betreibung des Hauptschuldners gemäß Art. 1944<br />

Absatz 2 ZGB und auf die Einrede gemäß Art. 1957 Absatz 2 ZGB; er verpflichtet sich zudem<br />

ohne die vorherige Zustimmung des Hauptschuldners auf einfache schriftliche Anfrage der<br />

Vergabestelle zu zahlen, welcher keine Einwände bezüglich der Zahlung der Beträge im Rahmen<br />

der gesicherten Schuld vorbringen kann, sowie auf Einwände jeder Art bezüglich der Zahlung der<br />

Schuld verzichtet; die Zahlung wird innerhalb von 15 Tagen ab dem Erhalt der Zahlungsanfrage<br />

erfolgen.“<br />

c) “der Vergabestelle kann die etwaige Nichtbezahlung der Prämie, der Prämienzusätze und der<br />

vereinbarten Provisionen für den Erlass der Bürgschaft nicht entgegen gehalten werden.“<br />

d) “Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreite gegenüber der Vergabestelle ist jener an dem diese<br />

ihren Sitz hat.”<br />

Der Betrag der Garantie verringert sich um 50% für jene Wirtschaftsteilnehmer, welchen von<br />

akkreditierten Stellen nach den europäischen Normen der Serien UNI CEI EN 45000 und UNI CEI EN<br />

ISO/IEC 17000 die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach den europäischen Normen<br />

der Serie UNI CEI ISO 9000 im Sinne des Art. 75 des GvD 163/2006 ausgestellt wird.<br />

Die Bürgschaft wird gemäß Art. 113 Absatz 3 des GvD 163/2006 freigestellt.<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Die fehlende Bereitstellung der definitiven Kaution hat den Widerruf des Zuschlags und die Einlösung<br />

der vorläufigen Kaution durch die Vergabestelle zur Folge, welche den Auftrag dem zweitgereihten<br />

Teilnehmer erteilen wird.<br />

Es werden keine Bürgschaften akzeptiert, welche Klauseln enthalten, durch die irgendwelche<br />

Verpflichtungen zu Lasten der Vergabestelle begründet werden und die jedenfalls nicht den<br />

Bestimmungen dieser “Wettbewerbsbedingungen” entsprechen.<br />

Die nicht den vorliegenden “Ausschreibungsbedingungen” entsprechenden Bürgschaften müssen, bei<br />

sonstigem Widerruf des Zuschlags, den Vorschriften angepasst werden.<br />

Art. 14<br />

Andere Informationen<br />

A. Broker-Klausel<br />

Die <strong>SEL</strong> A<strong>AG</strong> behilft sich zur Ausführung und Verwaltung der Versicherungsverträge des<br />

Brokers Inser SPA mit Rechtssitz in 38122 Trient, Adriano Olivetti Str. Nr 36, MwSt.-Nr.<br />

01628540229. Die Entschädigung für den Broker geht zu Lasten der<br />

Versicherungsgesellschaft, welches sich den Zuschlag sichert. Die dem Broker zuerkannte<br />

Provision beläuft sich derzeit auf 5% (fünf Prozent) der besteuerbaren Prämie. Falls es zu<br />

einer Reduzierung der Provision kommen sollte, wird die Vergabestelle eine Reduzierung<br />

der im Verfahren angebotenen besteuerbaren Prämie im entsprechenden Verhältnis<br />

vornehmen, unbeschadet der Höchstversicherungssummen und der anderen Bedingungen<br />

der Police.<br />

In keinem Fall kann die Entschädigung für den Broker Zusatzkosten für die Vergabestelle<br />

mit sich bringen.<br />

B. Verschiedene<br />

Die gleichzeitige Teilnahme an demselben Verfahren in mehr als einer vorläufig<br />

zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft oder Konsortium oder Europäischen wirtschaftlichen<br />

Interessensgemeinschaft, oder die Teilnahme sowohl als Einzelunternehmen als auch als<br />

zusammengeschlossenes Unternehmen oder Unternehmen, das an einem Konsortium oder einer<br />

Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft teilnimmt, ist, bei sonstigem Ausschluss<br />

aller betroffenen Subjekte, nicht erlaubt.<br />

Das Angebot ist für 180 (einhundertachtzig) Tage ab dem Ablauf der Frist für die<br />

Angebotsunterbreitung gültig und verbindlich. Im Sinne des Art. 11 Absatz 6 des GvD 163/2006 kann<br />

die Vergabestelle von den Bietern die Erstreckung dieser Frist verlangen.<br />

Die Vergabestelle behält sich vor, aus Gründen des öffentlichen Interesses, keinen Zuschlag zu<br />

erteilen oder das Verfahren auszusetzen oder zu annullieren. Die Vergabestelle wird in diesem Fall ihre<br />

Entscheidung allen Bieter mitteilen und die vorläufige Kaution zurück erstatten.<br />

Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch im Falle eines einzigen Angebots zu erteilen,<br />

vorausgesetzt dieses wird bezüglich des Gegenstandes des Vertrages im Sinne des Art. 81 Absatz 3<br />

des GvD 163/2006 für vorteilhaft und angemessen erachtet.<br />

Im Falle des Konkurses oder der Auflösung des Vertrages wegen schwerer Nichterfüllung des<br />

ursprünglichen Auftragnehmers, behält sich die Vergabestelle vor, die Bestimmungen des Art. 140 des<br />

GvD 163/2006 zur Anwendung zu bringen.<br />

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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />

Im Falle des Widerspruchs der Bestimmungen des vorliegenden Dokuments und jener der<br />

besonderen Vergabebedingungen, gehen die gegenständlichen<br />

“Wettbewerbsbedingungen vor”.<br />

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Beginn des gegenständlichen Dienstes sofort nach<br />

der Zuschlagserteilung auch vor der Vertragsunterzeichnung, welche erst nach dem Ablauft der First<br />

gemäß Art. 11 Absatz 10 des GvD 163/2006 erfolgen kann, zu ermächtigen.<br />

C. Abschluss des Vertrages und entsprechende Kosten<br />

Der Abschluss des Vertrages muss innerhalb der im Artikel 11 Absätze 9 und 10 des GvD 163/2006<br />

festgesetzten Frist erfolgen.<br />

Sämtliche Lasten, Kosten und/oder Spesen jeglicher Art, die mit dem vorliegenden<br />

Auftrag zusammenhängen oder darauf folgenden, einschließlich jener bezüglich des<br />

Vertragsabschlusses, einschließlich jener für die Registrierung und die Stempelgebühren,<br />

gehen vollständig zu Lasten des Auftragnehmers, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer die<br />

zu Lasten des Auftraggebers gehen.<br />

D. Verbot der Abtretung des Vertrages<br />

Die vollständige oder teilweise Abtretung des Vertrages ist, vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 116<br />

des GvD 163/2006, verboten.<br />

E. Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse<br />

Der Auftragnehmer übernimmt alle Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Nachverfolgbarkeit der<br />

Geldflüsse gemäß Art. 3 des Gesetzes vom 13. August 2010 Nr. 136 und nachfolgende Änderungen.<br />

Der Auftragnehmer wird der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> Folgendes mitteilen können:<br />

- Die Identifizierungsdaten des/der im Sinne des Art. 3 Absatz 1 des Gesetzes 136/2010<br />

gewidmeten Kontos/Konten innerhalb von sieben Tagen ab ihrer Einrichtung oder, falls die<br />

Konten bereits bestehen, ab der ersten Nutzung bezüglich Finanzoperationen die sich auf den<br />

gegenständlichen Auftrag beziehen;<br />

- Innerhalb derselben unter dem vorherigen Punkt angegebenen Frist, die Daten und den<br />

Steuerkodex der Personen, welche bevollmächtigt sind auf die Konten zuzugreifen. Dieselben<br />

Subjekte müssen zudem jede Änderung der übermittelten Daten mitteilen;<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftraggeberin und das Regierungskommissariat der Provinz<br />

Bozen unverzüglich über Nichterfüllungen ihrer Auftragnehmer (Unterauftragnehmer) bezüglich der<br />

Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse zu informieren.<br />

Der Vertrag löst sich von Rechtswegen auf, falls die Transaktionen durchgeführt werden, ohne dass<br />

man sich der Banken oder der Poste Italiane SpA bedient.<br />

F. Informationen zur Privacy<br />

Die Behandlung der Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Ausschreibungsprozeduren und<br />

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zur Ausführung des Vertrages und jedenfalls unter Einhaltung des Gesetzesvertretenden Dekretes<br />

vom 30. Juni 2003 Nr. 196.<br />

G. Schutz der wirtschaftlichen und industriellen Vertraulichkeit<br />

Im Zuge der Angebotsunterbreitung müssen die Teilnehmer explizit die Gründe erklären und<br />

beweisen, welche im Sinne des Art. 13 Absatz 5 lit. a) des GvD 163/2006 den Ausschluss des Zugangs<br />

zu den im Rahmen des Angebotes gelieferten Informationen oder zu den Rechtfertigungen desselben,<br />

welche technische Geheimnisse oder Handelsgeheimnisse darstellen, zur Folge haben.<br />

Im Falle des Fehlens der genannten Erklärung, wird die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> den Teilnehmern, die dies beantragen<br />

sollten, den Zugang zu den vorgenannten Informationen und/oder Rechtfertigungen gestatten.<br />

Der Zugang im Hinblick auf die gerichtliche Geltendmachung der eigenen Interesse nim Sinne des Art.<br />

13 Absatz 6 GvD 163/2006 wird in jedem Fall zulässig sein.<br />

H. Ethikkodex der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />

Der Auftragnehmer muss sich bei der Ausführung des Auftrages an die Bestimmungen des Ethikkodex’<br />

der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong>, welcher auf der Internetseite http//www.sel.bz.it veröffentlicht ist, halten.<br />

I. Verfahrensverantwortlicher<br />

Verfahrensverantwortlicher ist der Leiter des Bereichs General Services der SE<strong>LA</strong>G, Dr. Bernd Platter,<br />

Tel +39 0471 060 700, Fax +39 0471 060 703, E-mail bernd.platter@sel.bz.it<br />

Art. 15<br />

Verfahrensunterlagen und Erläuterungen<br />

Die Verfahrensunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:<br />

1. Ausschreibungsbekanntmachung;<br />

2. Wettbewerbsbedingungen;<br />

3. Teilnahmeantrag;<br />

4. Modell wirtschaftliches Angebot;<br />

5. Besondere Vergabebedingungen – Versicherungspolice;<br />

6. Informationsblatt “Unfälle in den vergangenen Versicherungsperioden All Risks”;<br />

7. Schätzung American Appraisal zum 31.12.2011;<br />

8. Errata corrige zur Schätzung American Appraisal (Dokument 7) vom 08.11.2012;<br />

9. Ethikkodex;<br />

10. Technische Beschreibung und Pläne der Anlagen;<br />

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Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Internetseite der Vergabestelle http://www.sel.bz.it und<br />

auf der Internetseite http://www.ausschreibungen-suedtirol.it zur Verfügung.<br />

Das Dokument Nr. 10 wird gegen schriftliche Anfrage an die E-mail Adresse info@sel.bz.it mittels E-<br />

mail zur Verfügung gestellt.<br />

Klärungen und Informationen zum Verfahren und technischer Natur können innerhalb 25.11.2013,<br />

12.00 Uhr durch schriftliche Anfrage, auch nur mittels Fax an die Nummer +39 0471 060 703, an<br />

den Rechtssitz der Vergabestelle oder an die E-Mail-Adresse info@sel.bz.it angefordert werden. In der<br />

Anfrage müssen die Namen der Bezugspersonen und die entsprechenden Telefonnummern und<br />

Faxnummern, an welche die Mitteilungen zu senden sind, mitgeteilt werden.<br />

Die Anfragen um Klärungen, die nach der genannten Frist einlangen sollten, werden nicht<br />

berücksichtigt. Die Antworten zu den gestellten Fragen, welche, nach Beurteilung der Vergabestelle,<br />

von allgemeinem Interesse sind, werden auf den Internetseiten http://www.sel.bz.it und<br />

http://www.ausschreibungen-suedtirol.it mindestens sechs Tage vor dem Ablauf der Frist für die<br />

Angebotsabgabe veröffentlicht.<br />

Die Interessierten werden aufgefordert, die obenstehenden Internetseiten bis zum Zeitpunkt des<br />

Ablaufs der Frist für die Angebotsunterbreitung einzusehen.<br />

Auf der Internetseite http://www.sel.bz.it stehen außerdem die Daten bezüglich der Struktur und der<br />

Tätigkeit der Vergabestelle zur Verfügung.<br />

Art. 16<br />

Lokalaugenschein<br />

Nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Johannes Gamper, Tel. +39 0471 060 847, E-mail<br />

johannes.gamper@sel.bz.it, können an einer oder mehreren der versicherten Stätten<br />

Lokalaugenscheine durchgeführt werden.<br />

Art. 17<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Auf die abgeschlossenen Verträge ist italienisches Recht anwendbar.<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die eventuell zwischen den Parteien bezüglich<br />

des Vertrages entstehend sollten, ist Bozen.<br />

Art. 18<br />

Rekurse<br />

Die Rekurse gegen die Ausschreibungsbekanntmachung und die damit verbundenen und darauf<br />

folgenden Maßnahmen können, mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes, an das Regionale<br />

Verwaltungsgericht der Autonomen Provinz Bozen, Claudia de Medici Str. Nr. 18, I-39100 Bozen, Tel:<br />

+39 0471 319 000, Fax +39 0471 972 574, E-mail trga.vg.bz@giustizia-amministrativa.it gerichtet<br />

werde.<br />

Die Rekursfrist beträgt dreißig Tage ab Kenntnis des Rechtsaktes.<br />

Art. 19<br />

Zugang zu den Unterlagen<br />

Der Zugang zu den Unterlagen ist vom Landesgesetz der Autonomen Provinz Bozen vom 22. Oktober<br />

1993 Nr. 17 geregelt.<br />

Mit der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ermächtigt der Teilnehmer die Vergabestelle Kopien der<br />

gesamten von ihm vorgelegten Dokumentation zu erlassen, falls ein anderer Teilnehmer die<br />

Möglichkeit des Zugangs zu den Unterlagen im Sinne des obengenannten Landesgesetzes<br />

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wahrnehmen sollte.<br />

Falls der Teilnehmer sich den Anträgen der Konkurrenten auf Zugang zu den Unterlagen aufgrund des<br />

Vorhandenseins in den Dokumenten von technischen Geheimnissen oder Handelsgeheimnissen<br />

widersetzen möchte, muss er eine eigene Erklärung vorlegen, die in einen, in den Umschlag 1 –<br />

einzufügenden, getrennten Umschlag eingefügt werden und die Aufschrift „Erklärung im Sinne des<br />

Art. 13 des GvD 163/2006“ tragen muss. Der Teilnehmer muss detailliert angeben, welche die<br />

vertraulichen Informationen sind die das technische Geheimnis oder das Handelsgeheimnis darstellen<br />

und für welche der Zugang zu den Unterlagen zu verweigern wird. Zudem müssen die spezifischen<br />

Begründungen für das Vorhandensein dieser Geheimnisse angeführt und nachgewiesen werden.<br />

Bozen, den 17.10.2013<br />

Wolfram Sparber<br />

Präsident des Verwaltungsrates<br />

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