NORME PER LA PARTECIPAZIONE - SEL AG
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS<br />
POR<strong>PER</strong>TY<br />
Vergabestelle:<br />
Ausschreibungskodex’ (CIG):<br />
WETTBEWERBSBEDINGUNGEN<br />
<strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />
Kanonikus Michael Gamper Str. Nr. 9<br />
39100 Bozen<br />
Tel. +39 0471 060 700<br />
Fax. + 39 0471 060 703<br />
e-mail: info@sel.bz.it<br />
53821323D4<br />
Art. 1<br />
Gegenstand<br />
Die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> beabsichtigt für sich und für andere Gesellschaften der <strong>SEL</strong>-Gruppe eine<br />
Versicherungspolice ALL RISKS PRO<strong>PER</strong>TY – Materielle Schäden und aus Betriebsunterbrechung zu<br />
den in den besonderen Vergabebedingungen (Ausschreibungsdokument 5) angeführten Bedingungen<br />
zu vergeben.<br />
Die Vergabe dieses Versicherungsdienstes erfolgt mittels offenem Verfahren gemäß Art. 55 Absatz 5<br />
des GvD 163/2006 mit dem Kriterium des günstigsten Preises mittels Angebot von Einheitspreisen<br />
gemäß den Bestimmungen des Art. 82 des GvD 163/2006.<br />
Der Zuschlag wird pauschal erteilt.<br />
Art. 2 Ausschreibungsgrundbetag<br />
ALL RISKS PRO<strong>PER</strong>TY<br />
Euro 1.500.000,00 (eine Milliion fünfhunderttausend)<br />
für die gesamte Dauer des Vertrages (2 Jahre)<br />
Die Beträge verstehen sich inklusive der vom Gesetz vorgesehenen Steuern.<br />
Die Kosten für die Sicherheit sind gleich Null, da es sich um Dienste handelt, die außerhalb der<br />
Niederlassungen der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> und der begünstigten Gesellschaften erbracht werden und daher keine<br />
Risiken aus Interferenzen entstehen.<br />
Art. 3 Dauer<br />
Die Dauer des Auftrages beläuft sich auf zwei Jahre beginnend ab 24.00 Uhr des 31.12.2013 und<br />
endet um 24.00 Uhr des 31.12.2015.<br />
Jegliche stillschweigende Erneuerung der vorstehenden Laufzeit ist ausgeschlossen.<br />
Art. 4 Subjekte die an der Ausschreibung teilnehmen dürfen<br />
An der gegenständlichen Ausschreibung dürfen die im Art. 34 des GvD 163/2006 angeführten<br />
Subjekte teilnehmen, welche im Besitz der im Artikel 6 Ziffer A) dieser Wettbewerbsbedingungen<br />
angeführten Teilnahmebedingungen sind.<br />
Es dürfen die im Sinne des Art. 37 des GvD 163/2006 zusammengeschlossenen Versicherungen und<br />
die an einer Mitversicherung im Sinne des Art. 1911 ZGB beteiligten Unternehmen teilnehmen.<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Art. 5 Modalitäten der Angebotsunterbreitung<br />
Der Teilnehmer muss innerhalb der nachstehend angeführten Ausschlussfrist einen verschlossenen<br />
und angemessen versiegelten oder einen mittels eines äquivalenten Systems, das die Unversehrtheit<br />
und die Geheimhaltung des Inhalts garantiert, verschlossenen äußeren Umschlag, der auf den<br />
Verschlussrändern von einem Vertreter des bietenden Unternehmens unterzeichnet werden muss und<br />
an dessen Außenseite sowohl die Bezeichnung des Teilnehmers als auch die nachstehende Aufschrift<br />
angebracht werden muss: „OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER<br />
VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY“ an die nachstehende Adresse zukommen<br />
lassen:<br />
<strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />
2. Stock – Direktionssekretariat<br />
Kanonikus Michael Gamper Str. Nr. 9<br />
39100 BOZEN<br />
innerhalb 12.00 Uhr des 04.12.2013.<br />
Im Falle von Vorläufig Zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften muss der Umschlag<br />
auf den Verschlussrändern vom federführenden Unternehmen oder von dem als solchen designierten<br />
Unternehmen unterzeichnet werden und auf der Außenseite des Umschlags muss die<br />
Zusammensetzung der gegründeten oder noch zu gründenden Bietergemeinschaft angeführt werden.<br />
Im Falle eines Konsortiums oder einer Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft muss<br />
der Umschlag an den Verschlussrändern vom gesetzlichen Vertreter des Konsortiums oder der<br />
Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft unterzeichnet werden und an der Außenseite<br />
des Umschlags muss die Bezeichnung der Konsortiums oder der Europäischen wirtschaftlichen<br />
Interessensgemeinschaft angeführt werden.<br />
Es muss zudem der Hinweis „ANGEBOT – NICHT ÖFFNEN“ angebracht werden!<br />
Besagter Umschlag muss in einer der nachfolgenden Arten gesendet werden:<br />
a) mittels Einschreiben mit Rückantwort;<br />
b) mittels spezialisierten Kurieren;<br />
c) mittels direkter Übergabe an die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> zu den Bürozeiten zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und<br />
14.00 und 17.00 Uhr an Werktagen, ausgenommen Samstag; die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> wird den Erhalt mittels<br />
Anbringung des Datums und der Uhrzeit des Erhalts auf dem Umschlag bestätigen.<br />
Die Zustellung des Umschlags erfolgt auf ausschließliches Risiko des Absenders. Es werden<br />
daher keine Angebote zugelassen, die die Vergabestelle erst nach dem Ablauf der Frist für die<br />
Angebotsunterbreitung erhalten sollte, auch wenn die nicht erfolgte oder verspätete Zusendung auf<br />
höhere Gewalt, Zufall oder Dritten zuzuschreibende Umstände zurückzuführen ist. Es werden auch<br />
keine Angebote zugelassen, welche nach der für die Angebotsunterbreitung festgesetzten Frist<br />
einlangen sollten, auch wenn es sich um Zusatzangebote oder Angebote handelt, die zuvor vorgelegte<br />
Angebote ersetzen.<br />
Man weist darauf hin, dass die eventuell von anderen als den oben genannten Stellen erlassene<br />
Empfangsbestätigung keinen Beleg für die erfolgte Zustellung darstellt und dass daher die Angebote,<br />
die nicht innerhalb der obenstehenden Frist bei der angeführten Stelle einlangen sollten, nicht<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
berücksichtigt werden.<br />
Man weist darauf hin, dass die Angebote am<br />
geöffnet werden.<br />
06.12.2013, 14.00 Uhr<br />
am Sitz der<br />
<strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />
Kanonikus Michael Gamper Str. Nr. 9<br />
I-39100 Bozen<br />
Die Interessierten (gesetzliche Vertreter der Unternehmen und bevollmächtigte Personen) können an<br />
der Sitzung teilnehmen.<br />
Art. 6 Teilnahmeantrag und vorzulegende Dokumente<br />
Der äußere Umschlag gemäß Art. 5 muss einen “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”<br />
enthalten, welcher die nachstehenden Erklärungen und Unterlagen beinhalten muss (siehe hierzu:<br />
Inhalt “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”); dieser Umschlag muss, bei sonstigem<br />
Ausschluss, mit denselben Modalitäten, die für den äußeren Umschlag vorgesehen sind,<br />
verschlossen und versiegelt werden und an der Außenseite muss die Bezeichnung des Unternehmens,<br />
der Gegenstand der Ausschreibung sowie die Bezeichnung “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”<br />
angebracht werden.<br />
Der Teilnehmer muss zudem einen “Umschlag B – Wirtschaftliches Angebot” beifügen, welcher,<br />
bei sonstigem Ausschluss, mit denselben Modalitäten, die für den äußeren Umschlag vorgesehen<br />
sind, verschlossen und versiegelt werden muss und an dessen Außenseite die Bezeichnung des<br />
Unternehmens, der Gegenstand der Ausschreibung sowie die Bezeichnung “Umschlag B –<br />
Wirtschaftliches Angebot” angebracht werden muss. Bezüglich der Modalitäten der Ausarbeitung und<br />
Unterbreitung siehe Art. 10 der vorliegenden Wettbewerbsbedingungen.<br />
ACHTUNG: Das Fehlen eines oder beider oben genannter Umschläge hat den Ausschluss<br />
vom Verfahren zur Folge!<br />
Inhalt “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen”<br />
In den “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen” müssen die nachstehenden Dokumente eingefügt<br />
werden, welche vorzugsweise durch Verwendung der von der Vergabestelle ausgearbeiteten<br />
Vordrucke erstellt werden sollten:<br />
A). Teilnahmeantrag und Ersatzerklärung des Notorietätsakts und der Zertifizierungen<br />
Die Teilnahmeerklärung, welche die von Seiten des gesetzlichen Vertreters des teilnehmenden<br />
Subjekts (oder einer Person die über die Vollmachten verfügt, für das Unternehmen rechtsgültig zu<br />
handeln) erlassene Ersatzerklärungen des Notorietätsakts und der Zertifizierungen im Sinne des D.P.R.<br />
445/2000 enthalten muss und welche vollständig ausgefüllt und auf jeder Seite unterzeichnet werden<br />
und welcher, bei sonstigem Ausschluss, eine einfache Ablichtung eines gültigen Ausweises des<br />
unterzeichnenden Subjekts beigefügt werden muss, mittels welcher Folgendes erklärt wird:<br />
• ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN<br />
Disciplinare di gara Pag. 3 di 24
OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
1. Eintragung des teilnehmenden Unternehmens in das Handelsregister oder äquivalentes Berufsoder<br />
Handelsverzeichnis des Niederlassungslandes für Tätigkeiten, die für den<br />
Auftragsgegenstand angemessen sind;<br />
2. dass das teilnehmende Unternehmen im Besitz der IVASS-Autorisierung zur Ausübung der<br />
Versicherungstätigkeit in Italien im Sinne der Artt. 13 ff. des GvD 209/2005 und nachfolgende<br />
Änderung und Ergänzungen bezüglich des gegenständlichen Versicherungszweiges ist;<br />
3. Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe gemäß Art. 38 des GvD vom 12. April 2006 Nr. 163<br />
und daher Erklärung dass:<br />
a) sich das teilnehmende Unternehmen nicht in Konkurs, Zwangsliquidierung oder Ausgleich<br />
befindet, mit Ausnahme des vom Art. 186-bis des Königlichen Dekrets 16 März 1942 Nr.<br />
267 vorgesehenen Falls, und dass kein Verfahren für die Erklärung einer dieser<br />
Situationen eröffnet wurde;<br />
b) kein Verfahren zur Anwendung einer der vom Art. 3 des Gesetzes vom 27. Dezember<br />
1956 Nr. 1423 vorgesehenen Vorbeugemaßahmen behängt oder ein vom Art. 10 des<br />
Gesetzes vom 31. Mai 1965 Nr. 575 vorgesehener Hinderungsgrund vorliegt.<br />
Der Ausschluss und das Verbot gelten, falls die Anhängigkeit des Verfahrens den Inhaber<br />
oder Technischen Leiter, im Falle von Einzelunternehmen, die Gesellschafter oder den<br />
technischen Leiter, falls es sich um eine offene Handelsgesellschaft handelt, die<br />
Kommanditisten oder den technischen Direktor, falls es sich um eine einfache<br />
Kommanditgesellschaft handelt, die Verwalter mit Vertretungsbefugnis oder den<br />
technischen Direktor oder den einzigen Gesellschafter oder den Mehrheitsgesellschafter<br />
im Falle von Gesellschaften mit weniger als vier Gesellschaftern, falls es sich um<br />
Gesellschaften anderer Art handelt, betrifft.<br />
c) kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde oder ein rechtskräftiger Strafbefehl erlassen<br />
oder mit Urteil die Strafzumessung gemäß Art. 444 St.P.O. verhängt wurde, für<br />
schwerwiegende Verbrechen zum Nachteil des Staates oder der Europäischen Union,<br />
welche die Berufsmoral beeinträchtigen; in jedem Fall ist ein Ausschlussgrund die<br />
Verurteilung mit rechtskräftigem Urteil wegen einer oder mehrerer der nachstehenden<br />
Straftaten: Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Bestechung, Betrug,<br />
Geldwäsche, gemäß ihrer Definition in den von Art. 45 Absatz 2 der EU-Richtlinie 2004/18<br />
erwähnten Rechtsakten.<br />
Der Ausschluss und das Verbot gelten, falls die Anhängigkeit des Verfahrens den Inhaber<br />
oder Technischen Leiter, im Falle von Einzelunternehmen, die Gesellschafter oder den<br />
technischen Leiter, falls es sich um eine offene Handelsgesellschaft handelt, die<br />
Kommanditisten oder den technischen Direktor, falls es sich um eine einfache<br />
Kommanditgesellschaft handelt, die Verwalter mit Vertretungsbefugnis oder den<br />
technischen Direktor oder den einzigen Gesellschafter oder den Mehrheitsgesellschafter<br />
im Falle von Gesellschaften mit weniger als vier Gesellschaftern, falls es sich um<br />
Gesellschaften anderer Art handelt, betrifft<br />
In jedem Fall gilt der Ausschluss und das Verbot auch gegenüber jenen Subjekten, die im<br />
Jahr vor der Veröffentlichung der Ausschreibung aus ihrem Amt geschieden sind, falls das<br />
Unternehmen nicht beweist, dass es sich vollkommen und effektiv vom strafrechtlich<br />
sanktionierten Verhalten distanziert hat; der Ausschluss und das Verbot kommen<br />
jedenfalls nicht zur Anwendung, wenn die Straftat entkriminalisiert wurde oder wenn die<br />
Rehabilitierung eingetreten ist oder wenn die Straftat nach der Verurteilung für erloschen<br />
erklärt wurde oder im Falle des Widerrufs der Verurteilung.<br />
Wenn der gesetzliche Vertreter nicht direkte Kenntnis davon hat, ob bezüglich<br />
der vorgenannten Subjekte Verfahren für die Anwendung einer der<br />
Vorbeugemaßnahmen gemäß Art. 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 1956 Nr.<br />
Disciplinare di gara Pag. 4 di 24
OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
1423 anhängig sind oder einer der vom Art. 10 des Gesetzes vom 31. Mai 1965<br />
Nr. 575 vorgesehenen Hinderungsgründe vorliegen, sowie ob die oben<br />
genannten Verurteilungen vorliegen, muss von jedem einzelnen dieser<br />
Subjekte eine Ersatzerklärung im Sinne des DPR 445/2000 erlassen werden,<br />
mit welcher das Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe gemäß Art. 38<br />
Absatz 1 Buchstabe b) und c) des GvD 163/2006 bestätigt wird.<br />
Die erklärende Person muss in jedem Fall alle erlittenen Verurteilungen<br />
angeben, auch jene für welche ihr die Nichterwähnung im Strafregister<br />
gewährt wurde. Der Erklärende muss die Verurteilungen für Straftaten, die<br />
entkriminalisiert wurden oder für Straftaten, die nach der Verurteilung<br />
erloschen sind sowie die widerrufenen Straftaten und die Straftaten, für<br />
welche er rehabilitiert wurde, nicht angeben.<br />
d) nicht gegen das Verbot zur treuhänderischen Eintragung gemäß Art. 17 des Gesetzes vom<br />
19. März 1990 Nr. 55 verstoßen wurde; der Ausschluss gilt für die Dauer von einem Jahr<br />
ab der definitiven Feststellung des Verstoßes und muss verfügt werden, wenn der Verstoß<br />
nicht beseitigt wurde;<br />
e) keine schwerwiegende definitiv festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen im<br />
Bereich Sicherheit und gegen jede andere Verpflichtung aus Arbeitsverhältnissen<br />
begangen wurden;<br />
f) bei der Ausführung der von der Vergabestelle vergebenen Leistungen keine grobe<br />
Nachlässigkeit begangen oder nicht im schlechten Glauben gehandelt wurde oder im<br />
Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde;<br />
g) keine endgültig festgestellte grobe Verstöße gegen die Pflichten zur Zahlung der Steuern<br />
und Abgaben gemäß den Gesetzen des italienischen Staates oder jenen des Staates, in<br />
dem sie niedergelassen sind, begangen wurden;<br />
h) keine Eintragung im Sinne von Artikel 38 Absatz 1ter GvD 163/2006 in das vom Art. 7<br />
Absatz 10 des GvD 163/2006 vorgesehene EDV-Registers wegen Abgabe unwahrer<br />
Erklärungen oder unechter Unterlagen in Bezug auf Anforderungen und Bedingungen, die<br />
für die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren und für die Vergabe von Unteraufträgen<br />
erheblich sind, vorhanden ist;<br />
i) keine schwerwiegende definitiv festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen im<br />
Bereich Fürsorge- und Vorsorgebeiträge, gemäß den Gesetzen des italienischen Staates<br />
oder jenes des Niederlassungsstaates, begangen wurden;<br />
j) das Unternehmen die Bestimmungen, die das Recht auf Arbeit der beeinträchtigten<br />
Personen regeln, im Sinne des Art. 68/99 oder nachkommt oder nicht dieser Bestimmung<br />
zu unterliegen, wobei die Gründe angeführt werden müssen;<br />
k) keine Verbotsstrafe laut Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c) des GvD vom 8. Juni 2001, Nr.<br />
231, oder eine andere Sanktion verhängt wurde, die die Unfähigkeit zum Abschluss von<br />
Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat, einschließlich der<br />
Verbotsmaßnahmen laut Artikel 36bis. Absatz 1 des Gesetzesdekrets vom 4. Juli 2006, Nr.<br />
223, umgewandelt mit Änderungen in das Gesetz vom 4. August 2006, Nr. 248 (NB: es<br />
wird der Art. 304 des GvD vom 9. April 2008 Nr. 81 angewandt, welcher die “Umsetzung<br />
des Artiktels 1 des Gesetzes vom 3. August 2007 Nr. 123 im Bereich der Gesundheit und<br />
der Sicherheit am Arbeitsplatz” zum Gegenstand hat);<br />
l) keine Eintragung in das vom Art. 7 Absatz 10 des GvD 163/2006 vorgesehene EDV-<br />
Registers wegen Abgabe unwahrer Erklärungen oder unechter Unterlagen zum Zwecke<br />
der Erlangung der SOA-Zertifizierung vorhanden ist;<br />
m) die vom Art. 38 Absatz I lit. m-ter des GvD 163/2006, wie vom Gesetz Nr. 94/2009 und<br />
vom Gesetzesdekret Nr. 70/2011 abgeändert und ergänzt, vorgesehenen<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Teilnahmeverbote nicht gegeben sind („die entsprechenden Verträge dürfen nicht von<br />
jenen Subjekten abgeschlossen werden, welche, obgleich sie Opfer der in den Artikeln<br />
317 und 629 des Strafgesetzbuches vorgesehenen und sanktionierten und im Sinne des<br />
Artikels 7 des Gesetzesdekrets vom 13. Mai 1991 Nr. 152, umgewandelt mit Änderungen<br />
Gesetz vom 12. Juli 1991, Nr. 203., erschwerten strafbaren Handlungen sind, eben diese<br />
Tatsachen nicht bei der Gerichtsbehörde angezeigt haben, es sei denn es liegen die Fälle<br />
laut Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. November 1981, Nr. 689 vor. Der im ersten<br />
Satz genannte Umstand muss aus den Indizien hervorgehen, auf die sich der gegen den<br />
Angeklagten im Jahr vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung erhobene Antrag auf<br />
Einleitung des Hauptverfahrens stützt, und muss vom befassten Staatsanwalt zusammen<br />
mit den Personalien des Subjekts, das die besagte Anzeige unterlassen hat, der<br />
Aufsichtsbehörde laut Artikel 6 des GvD 163/2006 mitgeteilt werden, welche die Mitteilung<br />
auf der Internetseite der Beobachtungsstelle veröffentlicht“).<br />
sowie<br />
n) Erklärung bezüglich des etwaigen Vorhandenseins in Bezug auf einen anderen<br />
Teilnehmer an demselben Verfahren eines Beherrschungsverhältnisses gemäß Art. 2359<br />
ZGB oder einer beliebigen, auch faktischen Beziehung, falls die Angebote aufgrund<br />
dieses Beherrschungsverhältnisses oder dieser Beziehung auf ein einziges<br />
Entscheidungszentrum zurückzuführen sind.<br />
Im Sinne des Art. 38 Absatz 1 lit. m-quater, fügt der Teilnehmer alternativ bei:<br />
a) die Erklärung, dass er sich bezüglich keines Subjekts in einer der Beherrschungssituationen<br />
gemäß Art. 2359 ZGB befindet;<br />
b) die Erklärung, dass er keine Kenntnis von der Teilnahme an demselben Verfahren durch<br />
Subjekte hat, welche sich gegenüber dem Teilnehmer in einer der Beherrschungsverhältnisse<br />
gemäß Art. 2359 ZGB befinden, und dass er das Angebot unabhängig formuliert hat;<br />
c) die Erklärung, dass er Kenntnis von der Teilnahme an demselben Verfahren durch Subjekte<br />
hat, welche sich gegenüber dem Teilnehmer in einer der Beherrschungsverhältnisse gemäß<br />
Art. 2359 ZGB befinden, und dass er das Angebot unabhängig formuliert hat.<br />
Im den unter lit. a), b) und c) vorgesehenen Fällen schließt die Vergabestelle jene<br />
Teilnehmer aus, bezüglich derer sie aufgrund eindeutiger Elemente feststellt, dass<br />
die Angebote auf ein einziges Entscheidungszentrum zurückzuführen sind. Die<br />
Überprüfung und der etwaige Ausschluss werden nach der Öffnung der<br />
Umschläge mit den wirtschaftlichen Angeboten verfügt.<br />
Die Teilnahme von Mitversicherungen im Sinne und zu den Bedingungen des Art.<br />
1911 ZGB ist erlaubt. Die Versicherungsdeckung muss in jedem Fall 10%<br />
betragen. Das delegierte Unternehmen muss eine Quote von nicht weniger als<br />
40% und jedes mitversichernde Unternehmen eine Quote von nicht wenige als<br />
30%.<br />
4. dass das Unternehmen in alle Bedingungen der “Ausschreibungsbekanntmachung”, der<br />
“Wettbewerbsbedingungen” der “besonderen Vergabebedingungen - Versicherungspolice” und<br />
jedenfalls sämtlicher Zusatzdokumentation und/oder beigefügter Dokumentation bezüglich des<br />
gegenständlichen Verfahrens Einsicht genommen hat und diese annimmt;<br />
5. dass die Angaben der “Ausschreibungsbekanntmachung”, der “Wettbewerbsbedingungen” der “<br />
besonderen Vergabebedingungen - Versicherungspolice” und jedenfalls sämtlicher<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Zusatzdokumentation und/oder beigefügter Dokumentation vollständig und angemessen alle<br />
Elemente für eine angemessene wirtschaftliche Beurteilung der anzubietenden Leistungen<br />
festlegen;<br />
6. dass das Unternehmen bei seiner Angebotsunterbreitung den Verpflichtungen im Bereich<br />
Sicherheit und Schutz der Arbeitnehmer und allen Arbeitsbedingungen sowie den vom<br />
Nationalen Kollektivvertrag und den Vorsorge- und Fürsorgegesetzen festgesetzten<br />
Arbeitskosten Rechnung getragen hat;<br />
7. dass das Unternehmen im Sinne des GvD vom 9.4.2008 Nr. 81 im Besitz der technischberuflichen<br />
Voraussetzungen bezüglich des gegenständlichen Auftrages ist und alle vom GvD<br />
81/2008 vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt hat;<br />
8. (eventuell) dass das Unternehmen im Besitz der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems<br />
gemäß den europäischen Normen UNI EN ISO 9000, ausgestellt von akkreditierten Stellen, ist,<br />
falls man die Kaution, unter Nutzung der vom Art. 75 Absatz 7 des GvD 163/2006 gewährten<br />
vorgesehenen Begünstigung, im verringerten Ausmaß von 50% bereitstellen möchte;<br />
9. (eventuell im Falle einer vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft): Angabe des<br />
federführenden Unternehmens, der Teile und Quoten der Leistungen, welche von jedem<br />
Unternehmen ausgeführt werden und Verpflichtung, im Falle des Zuschlags, sich den<br />
Bestimmungen des Art. 37 des GvD 163/2006 anzupassen und daher sich dazu zu verpflichten,<br />
dem als federführendes Unternehmen angeführten Unternehmen eine kollektive<br />
Sondervollmacht mit Vertretungsbefugnis zu erteilen;<br />
10. (eventuell im Falle von Konsortien gemäß Art. 34 Absatz I, lit. b) des GvD 163/2006): es müssen<br />
die Unternehmen angeführt werden, in deren Interesse das Konsortium teilnimmt und die Teile<br />
und Quoten der Leistung, welche von jedem am Konsortium teilnehmenden Unternehmen<br />
ausgeführt werden;<br />
11. (eventuell im Falle von Konsortien gemäß Art. 2602 ZGB und Europäischen wirtschaftlichen<br />
Interessensgemeinschaften): es müssen die Unternehmen angeführt werden, die das<br />
Konsortium gemäß Art. 2602 ZGB und/oder die Europäische wirtschaftliche<br />
Interessensgemeinschaft bilden und die Teile und Quoten, welche von jedem Unternehmen<br />
ausgeführt werden;<br />
12. (eventuell für Wirtschaftsteilnehmer, welche ihren Sitz, Wohnsitz, ihr Domizil in Ländern haben,<br />
die im Dekret des Finanzministeriums vom 4. Mai 1999 und im Dekret des Wirtschafts- und<br />
Finanzministeriums vom 21. November 2001 aufgelistet sind): im Besitz der Ermächtigung zur<br />
Teilnahme an Verfahren für die Vergabe von öffentlichen Verträgen gemäß Ministerialdekret vom<br />
14. Dezember 2010 zu sein oder, alternativ, eine Kopie des entsprechenden gemäß Art. 4 des<br />
vorgenannten Dekrets bereits eingebrachten Ansuchens vorzulegen<br />
• WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE VORAUSSETZUNGEN<br />
13. dass das Unternehmen in jedem der letzten drei genehmigten Geschäftsjahre ein<br />
Prämienportfolio von nicht weniger als Euro 50.000.000,00 erzielt hat:<br />
14. geeignete Erklärung von mindestens zwei Bankinstituten oder von im Sinne des GvD vom 1.<br />
September 1993 Nr. 385 ermächtigten Vermittlungsgesellschaften, mit welchen die finanzielle<br />
und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Teilnehmers bestätigt wird;<br />
Es muss zudem das für die Mitteilungen erwählte Domizil sowie die Faxnummer und die zertifizierte<br />
elektronische Postadresse für die Zustellungen der Mitteilungen (Art. 79, Absatz 5-quinquies des GvD<br />
163/2006) erklärt werden.<br />
Im Sinne des Art. 3 des D.P.R. 445/2000 besteht die Möglichkeit der Abgabe einer Ersatzerklärung des<br />
Notorietätsakts und der Bescheinigungen sowohl für die physischen und juridischen Personen, die in<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Italien wohnhaft sind oder ihren Rechtssitz dort haben, als auch für die physischen und juristischen<br />
Personen welche ihren Wohnsitz oder Rechtssitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten haben.<br />
Vorläufige zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften und Konsortien<br />
Im Falle von vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften, muss jedes daran teilnehmende<br />
Unternehmen die Erklärung bezüglich des Besitzes der allgemeinen Voraussetzungen gemäß den<br />
Punkten 1 – 10) und 12) abgeben. Die wirtschaftlich finanzielle Voraussetzung gemäß Punkt 13)<br />
muss das federführenden Unternehmen im Ausmaß von mindestens 40% und die Auftraggeber im<br />
Ausmaß von mindestens 20% besitzen, wobei die Summe der Umsätze der einzelnen Unternehmen in<br />
jedem Fall das für die einzelnen Teilnehmer vorgesehene Minimum erreichen muss. Bezüglich der<br />
wirtschaftlich finanzielle Voraussetzung gemäß Punkt 14) muss das federführende Unternehmen<br />
zumindest eine positive Erklärung eines Bankinstitutes oder einer im Sinne des GvD vom 1. September<br />
1993 Nr. 385 ermächtigten Vermittlungsgesellschaften vorlegen. Insgesamt muss die vorläufig<br />
zusammengeschlossene Bietergemeinschaft die Erklärung von mindestens zwei Bankinstituten oder<br />
von im Sinne des GvD vom 1. September 1993 Nr. 385 ermächtigten Vermittlungsgesellschaften<br />
besitzen, aus welchen der Besitz der wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen von Seiten des<br />
Unternehmens zugunsten dessen sie erlassen wurden hervorgeht.<br />
Die an der vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft teilnehmenden Unternehmen<br />
müssen zudem die Bezeichnung des federführenden Unternehmens, die Teile/Quoten der Leistungen,<br />
welche von jedem teilnehmenden Unternehmen ausgeführt werden, angeben sowie sich<br />
verpflichten, sich den Bestimmungen des Art. 37 des GvD 163/2006 anzupassen.<br />
Im Falle eines Konsortiums gemäß Art. 2602 ZGB und Europäischen wirtschaftlichen<br />
Interessensgemeinschaften muss das Konsortium gemäß Art. 2602 ZGB und die daran beteiligten<br />
Unternehmen, die Europäische wirtschaftliche Interessengemeinschaft und die daran teilnehmenden<br />
Unternehmen die Erklärung bezüglich des Besitzes der juristischen Voraussetzungen gemäß den<br />
Punkten 1 – 8) und 10 – 12) abgeben. Die wirtschaftliche und finanzielle Voraussetzung gemäß<br />
Punkt 13 muss von einem am Konsortium oder an der Europäischen wirtschaftlichen<br />
Interessensgemeinschaft teilnehmendem Unternehmen im Ausmaß von mindestens 40% und von den<br />
anderen beteiligten Unternehmen im Ausmaß von mindestens 20% besessen werden, wobei die<br />
Summe der Umsätze aller beteiligten Unternehmen in jedem Fall das für die einzelnen Teilnehmer<br />
vorgesehene Minimum erreichen muss. Die unter Punkt 14) vorgesehene Voraussetzung muss<br />
insgesamt besessen werden (es können sowohl die Referenzen des Konsortiums gemäß Art. 2602 ZGB<br />
und der Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft als auch jene der daran teilnehmenden<br />
Unternehmen herangezogen werden).<br />
Die Konsortien gemäß Art. 2602 ZGB und Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaften<br />
müssen die Teile oder Quoten der Leistungen angeben, die von den einzelnen Teilnehmenden<br />
Unternehmen ausgeführt werden.<br />
Für alle anderen Formen von Konsortien muss das Konsortium die Erklärung über den Besitz der<br />
Voraussetzungen laut den Punkten 1 – 9) und 11 – 14) abgeben und die Unternehmen angeben, in<br />
deren Interesse sie das Angebot unterbreitet und die Teile oder Quoten der Leistungen, welche von<br />
diesen ausgeführt werden. Die am Konsortium teilnehmenden Unternehmen müssen im<br />
Besitz der allgemeinen Voraussetzungen sein und müssen eine entsprechende Erklärung<br />
abgeben.<br />
Mit Bezugnahme auf etwaige ausländische Unternehmen, muss der Besitz der<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Teilnahmevoraussetzungen im Sinne der Bestimmungen des Art. 47 des GvD 163/2006 nachgewiesen<br />
werden.<br />
Im Falle von Mitversicherungen, muss jedes daran teilnehmende Unternehmen die<br />
Erklärung bezüglich des vollständigen Besitzes der allgemeinen Voraussetzungen und der<br />
oben angeführten wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen abgeben.<br />
***<br />
Im Sinne des Art. 37 Absatz 8 des GvD 163/2006 müssen Unternehmenszusammenschlüsse für die<br />
Teilnahme am gegenständlichen Verfahren keine bestimmte rechtliche Form haben. Im Falle der<br />
Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den bei der Angebotsunterbreitung noch nicht<br />
gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften die Unterlagen verlangen, aus<br />
denen die Gründung der vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft und die Erteilung von<br />
Seiten der Auftraggeber des kollektiven Sondermandats mit Vertretungsbefugnis an das<br />
federführende Unternehmen hervorgeht sowie die entsprechende Privaturkunde, deren Unterschrift im<br />
Sinne des Gesetzes notariell beglaubigt wurde, oder eine beglaubigten Kopie derselben fordern, aus<br />
der Folgendes hervorgeht:<br />
- dass die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen eine Gemeinschaft im Sinne des Art.<br />
37 des GvD 163/2006 gegründet haben;<br />
- dass die vorgenannte vorläufige Gemeinschaft das Ziel verfolgt, an einer oder mehreren<br />
spezifischer Ausschreibungen teilzunehmen mit expliziter Anführung der vorliegenden<br />
Ausschreibung;<br />
- dass die gemeinsame Angebotslegung die solidarische Haftung aller zusammengeschlossenen<br />
Unternehmen gegenüber der Vergabestelle bewirkt;<br />
- dass das Mandat unentgeltlich und unwiderruflich ist und dass sein Widerruf wegen<br />
gerechtfertigter Gründe keine Wirkung gegenüber der Vergabestelle hat;<br />
- dass dem federführenden Unternehmen bis zum Erlöschen jeder Beziehung die alleinige<br />
Vertretung, auch vor Gericht, der zusammengeschlossen Unternehmen gegenüber der<br />
Vergabestelle in Bezug auf den Auftrag obliegt;<br />
Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13.<br />
August 2010 Nr. 136 muss im Falle einer vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft der<br />
Mandatar bei den Zahlungen gegenüber allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen die<br />
Bestimmungen bezüglich der Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse einhalten, welche auch in den Vertrag<br />
eingebunden werden.<br />
Falls der Gründungsakt der Bietergemeinschaft mit dem entsprechenden kollektiven Spezialmandat<br />
mit Vertretungsbefugnis und die entsprechende Vollmacht zusammen mit den Teilnahmeunterlagen<br />
vorgelegt werden, kann das wirtschaftliche Angebot nur vom federführenden Unternehmen im<br />
eigenen Namen und im eigenen Interesse und im Interesse der Mandanten unterzeichnet werden.<br />
Falls die Gründungsurkunde nicht alle obenstehenden Klauseln enthält, kann der<br />
Unternehmenszusammenschluss zur Teilnahme am Verfahren zugelassen werden, wenn alle<br />
Unterlagen, die den Zusammenschluss bilden, die Erklärung abgegeben haben, dass sie<br />
sich an die im Bereich Dienstleistungs- und Lieferaufträgen geltenden Bestimmungen<br />
bezüglich vorläufiger Unternehmenszusammenschlüsse halten.<br />
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Die geforderten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Teilnahme an der<br />
Ausschreibung und zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehen.<br />
NUTZUNG KAPAZITÄTEN DRITTER<br />
Im Sinne des Art. 49 des GvD 163/2006, bezüglich der Nutzung der Kapazitäten Dritter, müssen zum<br />
Nachweis des Vorhandenseins der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen<br />
gemäß den Punkten 13-14) die nachstehenden Unterlagen vorgelegt werden:<br />
a) Erklärung von Seiten des gesetzlichen Vertreters des bietenden Unternehmens bezüglich der<br />
Nutzung Kapazitäten Dritter in Bezug auf die technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß<br />
den Punkten 13 und 14), welche für die Teilnahme am Verfahren notwendig sind, mit<br />
spezifischer Angabe der Voraussetzungen und des Hilfsunternehmens;<br />
b) Erklärung des Teilnehmers, mit welcher dieser bestätigt, dass er die allgemeinen<br />
Teilnahmevoraussetzungen gemäß Art. 38 des GvD 163/2006 besitzt;<br />
c) Erklärung von Seiten des gesetzlichen Vertreters des Hilfsunternehmens, mit welchem dieses<br />
erklärt, die allgemeinen Voraussetzungen gemäß Art. 38 des GvD 163/2006 zu besitzen (man<br />
siehe hierzu den Punkt 2 der oben genannten Erklärungen);<br />
d) Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Hilfsunternehmens mit welcher dieses sich gegenüber<br />
dem Teilnehmer und der Vergabestelle verpflichtet, für die gesamte Dauer des Auftrages die<br />
notwendigen Ressourcen, die dem Teilnehmer fehlen, zur Verfügung zu stellen;<br />
e) Original oder beglaubigte Kopie des Vertrages aufgrund dessen das Hilfsunternehmen sich<br />
gegenüber dem Teilnehmer und der Vergabestelle verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen<br />
zu liefern und die notwendigen Ressourcen für die gesamte Dauer des Auftrages bereit zu stellen;<br />
f) Erklärung durch den gesetzlichen Vertreter des Hilfsunternehmens mit welcher dieses bestätigt,<br />
dass es nicht selbst oder im Zusammenschluss oder Konsortium mit anderen Unternehmen im<br />
Sinne des Art. 34 des GvD 163/2006 an der Ausschreibung teilnimmt.<br />
Im Falle der Nutzung der Kapazitäten eines Unternehmens derselben Unternehmensgruppe, kann das<br />
teilnehmende Unternehmen anstelle des Vertrages gemäß lit. e) eine Ersatzerklärung vorlegen, mit<br />
welcher die rechtliche und wirtschaftliche Bindung in der Gruppe bestätigt wird.<br />
Der Teilnehmer und das Hilfsunternehmen sind solidarisch gegenüber der Vergabestelle haftbar. Der<br />
Teilnehmer darf sich für jede Voraussetzung nur eines einzigen Hilfsunternehmens bedienen. Es ist,<br />
bei sonstigem Ausschluss, nicht gestattet, dass sich mehrere Teilnehmer desselben Hilfsunternehmens<br />
bedienen und dass sowohl das Hilfsunternehmen als auch das Unternehmen, das dessen<br />
Voraussetzungen in Anspruch nimmt, am Verfahren teilnehmen.<br />
***<br />
Die Vergabestelle kann, falls notwendig, die Teilnehmer auffordern, in Übereinstimmung mit Art. 46<br />
des GvD 163/2006 die vorgelegten Bescheinigungen, Dokumente und Erklärungen zu ergänzen oder<br />
Klärungen hierzu zu liefern. In keinem Fall ist aber die Vorlage fehlender Erklärungen und/oder<br />
Dokumente zulässig.<br />
Man weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabestelle im Sinne des Art. 46 Absatz 1bis des GvD<br />
163/2006 die Bewerber oder die Bieter in folgenden Fällen ausschließt: wenn die Vorgaben des GvD<br />
163/2006 und der Verordnung (DPR 207/2010) sowie der anderen geltenden Gesetzesbestimmungen<br />
nicht erfüllt sind, bei völliger Unsicherheit über den Inhalt oder die Herkunft des Angebots, wenn die<br />
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Unterschrift oder andere wesentliche Angaben fehlen, wenn der Umschlag, der das Angebot oder den<br />
Teilnahmeantrag enthält, nicht unversehrt ist oder im Falle anderer Unregelmäßigkeiten bezüglich des<br />
Verschlusses der Umschläge, die aufgrund der konkreten Umstände Anlass zur Vermutung geben,<br />
dass der Grundsatz der Vertraulichkeit der Angebote verletzt wurde;<br />
B). Wettbewerbsbedingungen<br />
In den „Umschlag A – Verwaltungsunterlagen“ müssen die “Wettbewerbsbedingungen” eingefügt<br />
werden, welche auf jeder Seite vom gesetzlichen Vertreter oder Prokuristen des Unternehmens oder,<br />
im Falle einer Bietergemeinschaft oder Mitversicherung, von allen gesetzlichen Vertretern oder allen<br />
mit den entsprechenden Befugnissen der teilnehmenden Unternehmen ausgestatteten Prokuristen<br />
zum Zeichen der vollständigen und bedingungslosen Annahme unterzeichnet werden müssen.<br />
C). Vorläufige Kaution.<br />
In den „Umschlag A – Verwaltungsunterlagen“ muss die vorläufige Kaution in Höhe von 2% des<br />
Ausschreibungsgrundbetrages gemäß Art. 75 Absatz 1 des GvD 163/2006 eingefügt werden. Falls die<br />
Voraussetzungen gemäß Art. 75 Absatz 7 des GvD 17´63/2006 vorliegen, kann die vorläufige Kaution<br />
um 50% reduziert werden.<br />
Bezüglich der Modalitäten der Bereitstellung der vorläufigen Kaution verweist man auf den Art. 7<br />
dieser „Wettbewerbsbedingungen“.<br />
D). Einzahlungsbestätigung des Beitrages zugunsten der Aufsichtsbehörde über die<br />
öffentlichen Verträge<br />
In den “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen” muss die Einzahlungsbestätigung über die erfolgte<br />
Bezahlung des Beitrages in Höhe von Euro 140,00 zugunsten der Aufsichtsbehörde über die<br />
öffentlichen Verträge als Beitrag für die Teilnahme an der Ausschreibung eingefügt werden. Die<br />
operativen Anweisungen für die Bezahlung werden von derselben Behörde auf der Internetseite<br />
http://www.avcp.it/riscossioni.html erteilt (man siehe hierzu den Beschluss vom 21.12.2011<br />
(Umsetzung des Art. 1, Absatz 65 und 67 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 Nr. 266).<br />
Als Grund für die Bezahlung muss angeführt werden:<br />
<br />
<br />
der Erkennungskodex CIG;<br />
die Steuernummer des Teilnehmers.<br />
Die Teilnehmer müssen daher, je nach gewählter Zahlungsmodalität, die nachstehende<br />
Dokumentation beifügen:<br />
a) im Falle der Online-Bezahlung mittels Kreditkarte Visa, MasterCard, Diners, American Express<br />
(um die Zahlung durchzuführen wird es notwendig sein, sich mit dem “Einzugsdienst” [Servizio<br />
riscossione] zu verbinden): die Einzahlungsbestätigung, welche auszudrucken ist und die der<br />
Teilnehmer an seine elektronische Postadresse erhalten wird. Die Einzahlungsbestätigung ist<br />
jedenfalls zu jeder Zeit über die Funktion „durchgeführte Zahlungen“ („pagamenti effettuati“)<br />
abrufbar;<br />
b) im Falle der Barzahlung: die Einzahlungsbestätigung (Kassabon – Lottomatica), welche von<br />
Disciplinare di gara Pag. 11 di 24
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allen Verkaufsstellen der befähigten Tabaktrafiken ausgegeben werden. Dieser Kassabon muss im<br />
Original beigelegt werden. Die Zahlung kann bei genannten Verkaufsstellen, versehen mit dem<br />
Zahlungsformular des Einzugsdienstes, erfolgen.<br />
c) Nur für ausländische Teilnehmer, im Falle der Zahlung mittels internationaler Überweisung<br />
auf das Bankkonto Nr. 4806788 bei der Bank Monte dei Paschi di Siena (IBAN: IT 77 O 01030<br />
03200 0000 04806788), (BIC: PASCITMMROM), lautend auf „Autorità per la vigilanza sui contratti<br />
pubblici di lavori, servizi e forniture“: Überweisungsbestätigung, Im Original oder beglaubigte<br />
Kopie im Sinne des D.P.R. 445/00 und nachfolgende Änderungen (Kopie der Überweisung mit<br />
einer Übereinstimmungserklärung und einer Kopie des gültigen Personalausweises des<br />
Erklärenden).<br />
Im Falle einer bereits gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft muss die<br />
gesamte Einzahlung vom federführenden Unternehmen durchgeführt werden. Im Falle von nicht<br />
gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften muss die gesamte Einzahlung<br />
des gesamten Betrages von einem der beteiligten Unternehmen durchgeführt werden.<br />
Im Falle von Konsortien muss die Zahlung des gesamten Betrages von einem beteiligten Unternehmen<br />
vorgenommen werden.<br />
Falls das vorgelegte Dokument nicht den sicheren Beweis der erfolgten Einzahlung liefert, wird die<br />
Vergabestelle den Teilnehmer bedingt zulassen, um die erfolgte Zahlung zu verifizieren.<br />
Die fehlende Zahlung des Beitrags hat den automatischen Ausschluss vom Verfahren zur<br />
Folge.<br />
E). Vorläufig zusammengeschlossene Bietergemeinschaften<br />
Im Falle von vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften, die vor der Angebotslegung<br />
gegründet wurden, muss die Gründungsurkunde der Bietergemeinschaft, im Original oder in<br />
beglaubigter Kopie gemäß DPR 445/2000, beigefügt werden, welcher die Daten der erfolgten<br />
Registrierung und die Erteilung des unwiderruflichen kollektiven Spezialmandats mit<br />
Vertretungsbefugnis an das federführende Unternehmen enthält.<br />
---- Inhalt des “Umschlags B – Wirtschaftliches Angebot” ----<br />
Hinsichtlich der Modalitäten der Vorbereitung und Unterbreitung verweist man auf den Artikel 10 der<br />
vorliegenden “Wettbewerbsbedingungen”. Der Umschlag mit dem wirtschaftlichen Angebot muss in<br />
den äußeren Umschlag laut Art. 5 eingefügt werden.<br />
Art. 7<br />
Modalitäten der Bereitstellung der vorläufigen Kaution<br />
Für die Teilnahme am Verfahren muss, bei sonstigem Ausschluss, die Dokumentation vorgelegt<br />
werden, aus der die erfolgte Bereitstellung einer Kaution in Höhe von 2% des<br />
Ausschreibungsgrundbetrages im Sinne des Art. 75 Absatz 1 GvD 163/2006 hervorgeht, als Sicherheit<br />
für den Abschluss des Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung.<br />
Die Unterlagen bezüglich der erfolgten Bereitstellung der Kaution, welche die explizite Angabe die<br />
Bezeichnung der Ausschreibung und den CIG-Kodex enthalten muss, muss in den “Umschlag<br />
A – Verwaltungsunterlagen” eingefügt werden.<br />
Disciplinare di gara Pag. 12 di 24
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Der Betrag der Sicherheit und ihrer etwaigen Erneuerung wird für jene Wirtschaftsteilnehmer um 50<br />
Prozent reduziert, welchen von akkreditierten Stellen nach den europäischen Normen der Serien UNI<br />
CEI EN 45000 und UNI CEI EN ISO/IEC 17000 die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems<br />
nach den europäischen Normen der Serie UNI CEI ISO 9000 ausgestellt wird. Um die genannte<br />
Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Wirtschaftsteilnehmer eine Ersatzerklärung<br />
vorlegen, mit welcher der Besitz der obenstehenden Bescheinigungen bestätigt wird. Die<br />
Dokumentation muss in den „Umschlag A – Verwaltungsunterlagen“ gemäß Art. 5 eingefügt werden.<br />
Im Falle einer vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft oder eines Konsortiums gemäß<br />
Art. 2602 ZGB gilt die etwaige Reduzierung zu den im Beschluss der Aufsichtsbehörde über die<br />
öffentlichen Verträge Nr. 44 vom 27. September 2000 angeführten Bedingungen.<br />
Die Bereitstellung der Kaution kann nach freier Wahl des Teilnehmers in den nachstehenden vom Art.<br />
75 des GvD 163/2006 vorgesehenen Formen erfolgen:<br />
<br />
Mittels Bankbürgschaft, ausgestellt von einem im Sinne des Gesetzes ermächtigten Bankinstitut<br />
oder mittels einer Bürgschaftspolice, ausgestellt von einer im Sinne des Gesetzes ermächtigten<br />
Versicherungsgesellschaft oder mittels einer von einer Finanzvermittlungsgesellschaft, deren<br />
Tätigkeit ausschließlich oder vorwiegend in der Ausstellung von Sicherheiten besteht und die<br />
hierzu vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen im Sinne des D.P.R. vom 30.03.2003 Nr. 115<br />
ermächtigt wurde, ausgestellten Bürgschaft;<br />
Die genannten Bankgarantien oder Bürgschaftspolicen müssen unter Einhaltung der<br />
nachstehenden Vorschriften ausgestellt werden:<br />
‣ Unterzeichnung durch den Bürgen (Versicherungsgesellschaft, Kreditinstitut oder<br />
Finanzvermittler) in einer der nachstehenden Formen:<br />
I. mittels notarieller Beglaubigung mit spezifischer Angabe, dass der Unterzeichner im Besitz<br />
der Vollmachten ist, um für den Bürgen zu handeln zu können, welche am Ende der<br />
Bankbürgschaft oder Versicherungspolice angebracht werden muss;<br />
oder<br />
II. mittels Anfügung einer Erklärung des Subjekts, welches die Bürgschaftspolice oder die<br />
Bankbürgschaft unterzeichnet, mit welcher dieser im Sinne des Art. 445/2000 bestätigt, über<br />
die Vollmachten zu verfügen, um für den Bürgen (Versicherungsgesellschaft, Kreditinstitut<br />
oder Finanzvermittler) zu handeln;<br />
‣ Ausdrückliche Angabe der nachstehenden Klauseln:<br />
a) “der Bürge verpflichtet sich, die Vergabestelle im Falle der fehlenden Unterzeichnung des<br />
Vertrages aus Gründen, die vom Zuschlagsempfänger zu vertreten sind, schadlos zu<br />
halten”;<br />
b) “die mit der vorliegenden Bürgschaft geleistete Sicherheit hat eine Gültigkeit von 180<br />
Tagen ab dem Tag der Angebotsunterbreitung”;<br />
c) “der Bürge verzichtet auf die Begünstigung der vorherigen Betreibung des<br />
Hauptschuldners gemäß Art. 1944 Absatz 2 ZGB und auf die Einrede gemäß Art. 1957<br />
Absatz 1 und 2 ZGB und erklärt, dass die Sicherheit auf einfache schriftliche Anforderung<br />
der Vergabestelle innerhalb von 15 Tagen wirksam sein wird.“<br />
Disciplinare di gara Pag. 13 di 24
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d) “der Bürge verpflichtet sich, auf Anfrage der Vergabestelle, die Garantie für weitere 180<br />
Tage zu verlängern, falls zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Sicherheit, der Zuschlag noch<br />
nicht erteilt wurde”;<br />
<br />
Mittels Barzahlung, Zirkularscheck oder staatlich garantierten öffentlichen Anleihen mit den<br />
nachstehenden Modalitäten:<br />
‣ in bar: mittels Überweisung zugunsten der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> auf das Konto bei der Südtiroler Sparkasse<br />
<strong>AG</strong>, IBAN IT07G0604511600000000650000, BIC (SWIFT): CRBZIT2B090. In diesem Fall muss<br />
der Teilnehmer das Original der Überweisungsbestätigung der Kaution vorlegen. Als<br />
Überweisungsgrund muss der Titel der Ausschreibung „OFFENES VERFAHREN FÜR DEN<br />
ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY“ oder der CIG-Kodex<br />
angeführt werden.<br />
‣ Nicht übertragbarer Zirkularscheck zugunsten der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong>;<br />
‣ staatlich garantierte öffentliche Anleihen zum Kurs am Tag der Hinterlegung bei einer<br />
Niederlassung des Landesschatzamtes oder bei befähigten Unternehmen als Pfand zugunsten<br />
der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong>. In diesem Fall muss der Teilnehmer das Original des Aktes oder Dokumentes<br />
vorlegen, welches die Hinterlegung der Anleihen belegt.<br />
Das Angebot muss außerdem, bei sonstigem Ausschluss, von der Zusage eines Bürgen begleitet<br />
sein, mit welcher sich dieser sich verpflichtet, die Bürgschaft für die Erfüllung des Vertrages<br />
gemäß Art. 113 des GvD 163/2006 im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter zu erlassen.<br />
Im Falle von noch nicht gegründeten Bietergemeinschaften und Konsortien muss die Kaution auf alle<br />
beteiligten Unternehmen lauten.<br />
Die obenstehende Dokumentation, die eventuell in einer ausländischen Sprache vorgelegt werden<br />
sollte, muss von einer, vor einem Konsulat oder Botschaft oder einem offiziellen Übersetzer im Sinne<br />
des Art. 33 des DPR 445/2000 beeideten, Übersetzung in die italienische oder deutsche Sprache<br />
begleitet werden.<br />
Es werden keine Bürgschaftspolicen oder Bankgarantien zugelassen, welche Klauseln enthalten mittels<br />
derer Belastungen jeglicher Art für die Vergabestelle vorgesehen werden.<br />
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Kontrollen bei den Banken, Versicherungsgesellschaften<br />
und Finanzvermittlungsunternehmen durchzuführen, um den effektiven Erlass der Bürgschaft sowie<br />
die Legitimation des Unterzeichners zum Handeln für die Bank, die Versicherungsgesellschaft oder für<br />
den Finanzvermittler zu überprüfen.<br />
Die fehlende Bereitstellung der Kaution hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.<br />
Unbeschadet des oben vorgesehenen Ausschlusses wegen einiger unverzichtbarer Inhalte der<br />
Bürgschaftspolice oder Bankgarantie, kann die Vergabestelle, im Falle von Abweichungen oder<br />
weiteren Mängeln, eine Frist für die Richtigstellung oder Ergänzung des Dokuments, bei sonstigem<br />
Ausschluss, einräumen.<br />
Die Kaution bleibt bis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für alle Teilnehmer gebunden.<br />
Ausgenommen ist jene des Zuschlagsempfängers, für welche die Freistellung erst zum Zeitpunkt der<br />
Vertragsunterzeichnung erfolgt. Zu den diversen Zeitpunkten der Freistellung wird die Vergabestelle<br />
Disciplinare di gara Pag. 14 di 24
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die von den Unternehmen als Beleg für die erfolgte Bereitstellung der Kaution vorgelegte<br />
Dokumentation rückerstatten.<br />
Art. 8<br />
Abwicklung des Verfahrens<br />
Das offene Verfahren wird in Übereinstimmung mit dem GvD vom 12. April 2006 Nr. 163 abgewickelt.<br />
Man weist darauf hin, dass der Zuschlag auf Grund des Kriteriums des niedrigsten Preises mittels<br />
Angebot von Einheitspreisen im Sinne des Art. 82 des GvD 163/2006 erteilt werden wird.<br />
Man hält fest, dass keine Änderungen oder Ergänzungen zu den besonderen Vergabebedingungen<br />
(Ausschreibungsdokument 5) erlaubt sind. Eventuell vom Teilnehmer vorgeschlagene Varianten oder<br />
Ergänzungen bleiben wirkungslos und der Auftragnehmer bleibt trotzdem an sein Angebot gebunden.<br />
An dem festgesetzten Tag wird die Ausschreibungskommission in ihrer ersten öffentlichen Sitzung die<br />
Öffnung der eingelangten äußeren Umschläge vornehmen und die Ordnungsmäßigkeit und<br />
Vollständigkeit der vorgelegten Verwaltungsunterlagen prüfen und, im negativen Fall, den Ausschluss<br />
des Teilnehmers verfügen.<br />
An dieser Sitzung und an den eventuellen nachfolgenden öffentlichen Sitzungen kann der Inhaber<br />
bzw. gesetzliche Vertreter des Bieters oder eine von ihm eigens schriftlich ermächtigte Person<br />
anwesend sein.<br />
Der Zutritt und der Verbleib des Vertreters des Teilnehmers in den Lokalen, in denen sich die<br />
Ausschreibungstätigkeiten abwickeln werden, unterliegt der vollständigen Einhaltung der gültigen<br />
Zutritts- und Sicherheitsprozeduren der Vergabestelle und dem Vorweis des Originals des Ausweises.<br />
Um es dem Personal der Vergabestelle zu ermöglichen, die Identifizierung vorzunehmen, muss der<br />
Beauftragte des Teilnehmers sich mindestens 10 (zehn) Minuten vor der festgesetzten Uhrzeit jeder<br />
öffentlichen Sitzung am Sitz der Vergabestelle einfinden.<br />
In der ersten Sitzung wird die Vergabestelle im Sinne des Art. 48 des GvD 163/2006 zudem öffentlich<br />
eine Anzahl von Teilnehmern, die mindestens zehn Prozent der abgegebenen Angebote entspricht und<br />
auf die nächst höhere ganze Zahl aufgerundet wird, auslosen, von welchen verlangt wird,<br />
nachzuweisen, dass sie die geforderten wirtschaftlich-finanziellen und technischen Voraussetzungen<br />
und die Erfahrungsvoraussetzungen erfüllen, indem sie die Bilanzauszüge aus welchen die kassierten<br />
Prämien im Schadensbereich hervorgehen, vom Teilnehmer anfordert oder von Amtswegen die<br />
Bilanzen der Teilnehmer einholt.<br />
Die Ausschreibungskommission wird, nach dieser Überprüfung (am selben Tag, falls die ausgewählten<br />
Teilnehmer bereits bei der Teilnahme die notwendige Dokumentation vorgelegt haben oder an dem<br />
für die zweite öffentliche Sitzung festgesetzten Tag, welche den zugelassenen Teilnehmern mitgeteilt<br />
werden wird):<br />
a) jene Teilnehmer ausschließen und die vorläufige Kaution einlösen sowie diese Tatsache der<br />
Aufsichtsbehörde melden, für welche die Überprüfungen negativ verlaufen sind;<br />
b) die Umschläge mit den wirtschaftlichen Angeboten öffnen und deren formelle Ordnungsmäßigkeit<br />
bezüglich der Vorschriften der Ausschreibungsbekanntmachung und der vorliegenden<br />
Wettbewerbsbedingungen überprüfen<br />
Disciplinare di gara Pag. 15 di 24
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Der Zuschlag erfolgt zugunsten des Subjektes welcher die niedrigste zweijährige Bruttoprämie<br />
geboten hat, nach eventuell vorheriger Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote gemäß den<br />
Bestimmungen des Art. 86, Absatz 1 des GvD vom 12. April 2006 Nr. 163, welcher wie folgt lautet:<br />
„Werden die Aufträge laut diesem Gesetzbuch nach dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises<br />
vergeben, so bewerten die Vergabestellen die Angemessenheit der Angebote, die einen Preisabschlag<br />
aufweisen, der dem arithmetischen Mittel der prozentuellen Preisabschläge aller zugelassenen<br />
Angebote entspricht oder darüber liegt, ohne aufgerundet zehn Prozent der Angebote mit dem jeweils<br />
höchsten bzw. niedrigsten Preisabschlag, zuzüglich der mittleren arithmetischen Differenz der<br />
prozentuellen Preisabschläge, die das zuvor genannte Mittel überschreiten“.<br />
Die Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote wird gemäß den Bestimmungen der Artikel 87<br />
und 88 des GvD 163/2006 erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, gleichzeitig die Überprüfung der<br />
fünf besten Angebote vorzunehmen.<br />
Insbesondere müssen die der vorgenannten Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote<br />
unterzogenen Unternehmen – innerhalb der von der Vergabestelle angegebenen Frist von nicht<br />
weniger als 15 Tagen – schriftlich die Rechtfertigungen liefern, die beispielsweise betreffen: die<br />
Wirtschaftlichkeit der Erbringung der Dienstleistung, die gewählten technischen Lösungen, die<br />
außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die der Bieter bei der Ausführung der Bauleistungen,<br />
der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung verfügt, die Originalität des Dienstes<br />
usw., wie im Art. 87 Absatz 2 des GvD 16372006 angeführt. Falls die Vergabestelle die vorgelegten<br />
Rechtfertigungen nicht als ausreichend erachten sollte, um jegliche Ungereimtheit des Angebots<br />
auszuschließen, wird sie vom Teilnehmer schriftlich die als notwendig erachteten Präzisierungen<br />
verlangen, wobei sie hierfür eine Frist von nicht weniger als fünf Tagen einräumt.<br />
Bevor die Vergabestelle ein Angebot ausschließt, das sie für übertrieben niedrig ansieht, wird sie den<br />
Bieter mit einer Vorankündigung von mindestens drei Tagen vorladen und ihn auffordern, sämtliche<br />
Elemente anzugeben, die für die Beurteilung hilfreich sind.<br />
Der Teilnehmer kann bereits bei der Angebotslegung die Rechtfertigungen gemäß Art. 87<br />
Absatz 2 des GvD 163/2006 vorlegen, welche ausschließlich in den Umschlag mit dem<br />
wirtschaftlichen Angebot eingefügt werden müssen.<br />
Falls der Teilnehmer die geforderten Rechtfertigungen nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert oder<br />
sich das Angebot nach den Überprüfungen als übertrieben niedrig herausstellt, wird die Vergabestelle<br />
das entsprechende Angebot ausschließen und den Zuschlag dem nächsten Teilnehmer in der Rangliste<br />
erteilen, dessen Angebot sich als nicht übertrieben niedrig herausstellt.<br />
Die Teilnahmevoraussetzung werden bezüglich des Zuschlagsempfängers geprüft; die wirtschaftlichfinanziellen<br />
Voraussetzungen müssen auch vom zweitgereihten Teilnehmer nachgewiesen werden<br />
(falls er nicht unter den ausgewählten Teilnehmern ist), wie vom Art. 48 Absatz 2 des GvD 163/2006<br />
vorgesehen. Die fehlende Vorlage der Dokumentation oder deren Nichtübereinstimmung mit den<br />
Erklärungen wird als Verweigerung des Abschlusses des Vertrags angesehen und es wird der<br />
Ausschluss des Teilnehmers, die Einziehung der vorläufigen Kaution, die Mitteilung an die zuständigen<br />
Behörden erfolgen. In diesem Fall wird die Vergabestelle die neue Anomalieschwelle bestimmen und<br />
den etwaigen neuen Zuschlag erteilen.<br />
Die Vergabestelle behält sich vor, die Wahrheit der Erklärungen der Teilnehmer, die nicht den<br />
Zuschlag erhalten haben, zu überprüfen.<br />
Der Vertrag wird von der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> unter der Voraussetzung der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß<br />
D.P.R. vom 3. Juni 1998 Nr. 252 (Antimafia) innerhalb der Frist, die dem Zuschlagsempfänger<br />
mitgeteilt werden wird, unterzeichnet.<br />
Disciplinare di gara Pag. 16 di 24
OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Art. 9<br />
Zuschlagskriterium<br />
Der Zuschlag des Auftrags erfolgt mittels des Kriteriums des günstigsten Preises mittels Angebot von<br />
Einheitspreisen gemäß den Bestimmungen des Art. 82 des GvD 163/2006.<br />
Art. 10<br />
Modalitäten der Formulierung des wirtschaftlichen Angebots<br />
Das wirtschaftliche Angebot muss in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden<br />
„Wettbewerbsbedingungen“ unterbreitet werden. Das wirtschaftliche Angebot muss in einem<br />
getrennten, verschlossenen und angemessen versiegelten oder mittels eines äquivalenten Systems,<br />
das die Unversehrtheit und die Geheimhaltung des Inhalts garantiert, verschlossenen Umschlag, der<br />
auf den Verschlussrändern von einem Vertreter des bietenden Unternehmens unterzeichnet werden<br />
muss, unterbreitet werden, auf dessen Außenseite die Aufschrift „OFFENES VERFAHREN FÜR DEN<br />
ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY“ angebracht werden muss.<br />
Das Angebot muss vom gesetzlichen Vertreter des Bieters (oder einer mit der Vollmacht für den Bieter<br />
handeln zu können ausgestatteten Person), des Konsortiums, der Europäischen wirtschaftlichen<br />
Interessengemeinschaft oder vom federführenden Unternehmen, im Falle von bereits gegründeten<br />
vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft, unterzeichnet werden. Im Falle von noch nicht<br />
gegründeten vorläufig zusammengeschlossenen Bietergemeinschaften und Konsortien, muss das<br />
Angebot von allen daran teilnehmenden Unternehmen unterzeichnet werden.<br />
Das Angebot muss dann zusammen mit dem “Umschlag A – Verwaltungsunterlagen” in den äußeren<br />
Umschlag eingefügt werden.<br />
Das wirtschaftliche Angebot muss, genauso wie die gesamte Dokumentation und Korrespondenz des<br />
Verfahrens, in italienischer oder deutscher Sprache verfasst werden oder von einer beeideten<br />
Übersetzung, deren Übereinstimmung von den konsularischen oder diplomatischen Vertretungen<br />
bestätigt wurde, oder von einer, auch in Form einer als Ersatzerklärung im Sinne des D.P.R. Nr.<br />
445/2000 beeideten Erklärung erlassenen, beeideten Konformitätserklärung des Verfassers des<br />
Originaltextes begleitet wird.<br />
Das wirtschaftliche Angebot muss in Übereinstimmung mit dem Dokument “WIRTSCHAFTLICHES<br />
ANGEBOT” und den dort angeführten Modalitäten unterbreitet werden.<br />
Der Teilnehmer muss die jährliche im Voraus zu zahlende Bruttoprämie und die gesamte<br />
Bruttoprämie für die Dauer des Vertrages (2 Jahre) sowie den Abschlag auf den<br />
Ausschreibungsgrundbetrag angeben. Alle Beträge müssen sowohl in Zahlen als auch in<br />
Worten angegeben werden. Im Falle des Widerspruchs zwischen den Beträgen in Zahlen<br />
und jenen in Worten, gehen die Beträge in Worten vor.<br />
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem vom Teilnehmer angegebenen<br />
Gesamtbruttobetrag für die Dauer des Vertrages von zwei Jahren und dem aus der<br />
Anwendung des angegebenen Abschlags auf den Ausschreibungsgrundbetrag<br />
resultierenden Gesamtbetrag geht der prozentuelle Abschlag vor und man wird die<br />
jährlichen Prämien und die Gesamtprämie korrigieren. Für den Zuschlag wird daher die<br />
eventuell neu berechnete Gesamtprämie herangezogen.<br />
Der angebotene Abschlag muss in Ziffern und auch in Worten angeführt werden. Im Falle des<br />
Widerspruchs zwischen dem in Ziffern und dem in Worten ausgedrückten Preis, ist der in Worten<br />
ausgedrückte Preis verbindlich.<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Man erinnert daran, dass der Teilnehmer in den Umschlag mit dem wirtschaftlichen Angebot die<br />
Rechtfertigungen gemäß Art. 87 Absatz 2 des GvD 163/2006 einfügen kann, zum Zwecke der<br />
Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote gemäß Art. 86 Absätze 2 und 3 des GvD 163/2006.<br />
Die Überprüfung der übertrieben niedrigen Angebote erfolgt gemäß den Bestimmungen der Artikel 87<br />
und 88 des GvD 163/2007.<br />
Der Zuschlag wird jenem Teilnehmer erteilt, der den niedrigsten Gesamtbruttobetrag für<br />
die Dauer des Vertrages (2 Jahre) bietet. Im Falle von gleichen Angeboten, wird der<br />
Sieger ausgelost.<br />
Es werden keine Angebote zugelassen, die über dem Ausschreibungsbetrag liegen oder<br />
diesem entsprechen, sowie Teilangebote oder bedingte Angebote.<br />
Art. 11<br />
Erklärung bezüglich der Weitervergabe<br />
Die Weitervergabe des Dienstes ist im Sinne des Art. 118 Absatz 2 des GvD 163/2006 möglich.<br />
Falls das Unternehmen einen Teil des Dienstes, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, weitervergeben<br />
möchte, muss sie eine eigene, vom gesetzlichen Vertreter (oder anderer, mit den notwendigen<br />
Vollmachten ausgestatteten Person) des Unternehmens, Konsortiums, Europäischen<br />
Interessensgemeinschaft oder des federführenden Unternehmens, im Falle einer bereits gegründeten<br />
Bietergemeinschaft, unterzeichnete Erklärung vorlegen, in welcher die Tätigkeiten und das<br />
Ausmaß der Weitervergabe angegeben werden müssen. Im Falle von Unternehmen die in einer noch<br />
nicht gegründeten Bietergemeinschaft zusammengeschlossen sind, muss die Erklärung bezüglich der<br />
Weitervergabe von den gesetzlichen Vertretern aller zusammengeschlossenen Unternehmen<br />
unterzeichnet werden.<br />
Die Erklärungen die nicht genau den Teil der Leistungen anführen, die der Bieter<br />
weitervergeben möchte, oder welche nicht die geforderten Mengenangaben enthalten,<br />
werden als nicht ordnungsgemäß angesehen.<br />
Die Ermächtigung zur Weitervergabe kann nicht erteilt werden, wenn die Erklärung nicht<br />
ordnungsgemäß ist.<br />
Die gemäß den obenstehenden Modalitäten verfasste Erklärung bezüglich der<br />
Weitervergabe muss in den Umschlag mit den Verwaltungsunterlagen eingefügt werden.<br />
Art. 12<br />
Vom Zuschlagsempfänger vorzulegende Dokumentation<br />
Von den nicht in Italien niedergelassenen Teilnehmers wird die Vergabestelle, zum Zwecke der<br />
Überprüfung der Ausschlussgründe gemäß Art. 38 des GvD 163/2006, die notwendigen<br />
Nachweisdokumente verlangen. Wenn vom Herkunftsstaat kein Dokument oder keine Bescheinigung<br />
ausgestellt wird, so reicht als Nachweis eine eidesstattliche Erklärung oder, in den Mitgliedstaaten, in<br />
denen es keine eidesstattliche Erklärung gibt, eine Erklärung, die der Betreffende vor einer<br />
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten<br />
Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgibt.<br />
Wenn die Überprüfungen den Inhalt der abgegebenen Erklärungen nicht bestätigen sollten, wird die<br />
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OFFENES VERFAHREN FÜR DEN ABSCHLUSS EINER VERSICHERUNGSPOLICE ALL RISKS POR<strong>PER</strong>TY<br />
Vergabestelle den Zuschlag zugunsten des betreffenden Subjekts annullieren, die vorläufige Kaution<br />
einbehalten und den Vorfall der Aufsichtsbehörde melden.<br />
In diesem Fall wird die Vergabestelle die neue Anomalieschwelle festlegen und den neuen Zuschlag<br />
zugunsten jenes Teilnehmers verfügen, bezüglich dessen sie das Vorhandensein der<br />
Teilnahmebedingungen feststellen sollte oder der die entsprechenden Nachweisdokumente bezüglich<br />
des Besitzes der erklärten Voraussetzungen vorlegen sollte, zu den von diesem angebotenen<br />
technischen und wirtschaftlichen Bedingungen.<br />
Der Ausgang des Verfahrens wird in den vom Gesetz vorgesehenen Formen und Fristen mitgeteilt.<br />
Bezüglich der Wahrheit der Erklärungen kann die Vergabestelle, stichprobenartig von Amtswegen<br />
Überprüfungen gegenüber den Teilnehmern vornehmen, die nicht den Zuschlag erhalten haben.<br />
Art. 13<br />
Definitive Kaution<br />
Der Zuschlagsempfänger muss eine Bürgschaft in Höhe von 10% (zehn Prozent) des<br />
Vertragsbetrages, vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 113 Absatz 1 des GvD 163/2006,<br />
bereitstellen. Die Garantie kann wahlweise in Form einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft oder<br />
einer von einer Finanzvermittlungsgesellschaft, die in das vom Art. 107 des GvD vom 01.09.1993 Nr.<br />
385 vorgesehene Verzeichnis eingetragen ist und deren Tätigkeit ausschließlich oder vorwiegend in<br />
der Ausstellung von Sicherheiten besteht und welche diese Tätigkeit aufgrund einer vom Ministerium<br />
für Wirtschaft und Finanzen erteilten Zulassung ausüben, ausgestellten Bürgschaft bereit gestellt<br />
werden.<br />
In der Bürgschaft müssen alle nachstehenden Bedingungen enthalten sein:<br />
a) “die mit der vorliegenden Bürgschaft geleistete Garantie ist gültig bis die Vergabestelle die<br />
Befreiung des Hauptschuldners verfügt und das Original der Bürgschaft zurückgibt.”<br />
b) der Bürge haftet solidarisch mit dem Hauptschuldner für die Zahlung der gesicherten Schuld und<br />
verzichtet auf die Begünstigung der vorherigen Betreibung des Hauptschuldners gemäß Art. 1944<br />
Absatz 2 ZGB und auf die Einrede gemäß Art. 1957 Absatz 2 ZGB; er verpflichtet sich zudem<br />
ohne die vorherige Zustimmung des Hauptschuldners auf einfache schriftliche Anfrage der<br />
Vergabestelle zu zahlen, welcher keine Einwände bezüglich der Zahlung der Beträge im Rahmen<br />
der gesicherten Schuld vorbringen kann, sowie auf Einwände jeder Art bezüglich der Zahlung der<br />
Schuld verzichtet; die Zahlung wird innerhalb von 15 Tagen ab dem Erhalt der Zahlungsanfrage<br />
erfolgen.“<br />
c) “der Vergabestelle kann die etwaige Nichtbezahlung der Prämie, der Prämienzusätze und der<br />
vereinbarten Provisionen für den Erlass der Bürgschaft nicht entgegen gehalten werden.“<br />
d) “Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreite gegenüber der Vergabestelle ist jener an dem diese<br />
ihren Sitz hat.”<br />
Der Betrag der Garantie verringert sich um 50% für jene Wirtschaftsteilnehmer, welchen von<br />
akkreditierten Stellen nach den europäischen Normen der Serien UNI CEI EN 45000 und UNI CEI EN<br />
ISO/IEC 17000 die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach den europäischen Normen<br />
der Serie UNI CEI ISO 9000 im Sinne des Art. 75 des GvD 163/2006 ausgestellt wird.<br />
Die Bürgschaft wird gemäß Art. 113 Absatz 3 des GvD 163/2006 freigestellt.<br />
Disciplinare di gara Pag. 19 di 24
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Die fehlende Bereitstellung der definitiven Kaution hat den Widerruf des Zuschlags und die Einlösung<br />
der vorläufigen Kaution durch die Vergabestelle zur Folge, welche den Auftrag dem zweitgereihten<br />
Teilnehmer erteilen wird.<br />
Es werden keine Bürgschaften akzeptiert, welche Klauseln enthalten, durch die irgendwelche<br />
Verpflichtungen zu Lasten der Vergabestelle begründet werden und die jedenfalls nicht den<br />
Bestimmungen dieser “Wettbewerbsbedingungen” entsprechen.<br />
Die nicht den vorliegenden “Ausschreibungsbedingungen” entsprechenden Bürgschaften müssen, bei<br />
sonstigem Widerruf des Zuschlags, den Vorschriften angepasst werden.<br />
Art. 14<br />
Andere Informationen<br />
A. Broker-Klausel<br />
Die <strong>SEL</strong> A<strong>AG</strong> behilft sich zur Ausführung und Verwaltung der Versicherungsverträge des<br />
Brokers Inser SPA mit Rechtssitz in 38122 Trient, Adriano Olivetti Str. Nr 36, MwSt.-Nr.<br />
01628540229. Die Entschädigung für den Broker geht zu Lasten der<br />
Versicherungsgesellschaft, welches sich den Zuschlag sichert. Die dem Broker zuerkannte<br />
Provision beläuft sich derzeit auf 5% (fünf Prozent) der besteuerbaren Prämie. Falls es zu<br />
einer Reduzierung der Provision kommen sollte, wird die Vergabestelle eine Reduzierung<br />
der im Verfahren angebotenen besteuerbaren Prämie im entsprechenden Verhältnis<br />
vornehmen, unbeschadet der Höchstversicherungssummen und der anderen Bedingungen<br />
der Police.<br />
In keinem Fall kann die Entschädigung für den Broker Zusatzkosten für die Vergabestelle<br />
mit sich bringen.<br />
B. Verschiedene<br />
Die gleichzeitige Teilnahme an demselben Verfahren in mehr als einer vorläufig<br />
zusammengeschlossenen Bietergemeinschaft oder Konsortium oder Europäischen wirtschaftlichen<br />
Interessensgemeinschaft, oder die Teilnahme sowohl als Einzelunternehmen als auch als<br />
zusammengeschlossenes Unternehmen oder Unternehmen, das an einem Konsortium oder einer<br />
Europäischen wirtschaftlichen Interessensgemeinschaft teilnimmt, ist, bei sonstigem Ausschluss<br />
aller betroffenen Subjekte, nicht erlaubt.<br />
Das Angebot ist für 180 (einhundertachtzig) Tage ab dem Ablauf der Frist für die<br />
Angebotsunterbreitung gültig und verbindlich. Im Sinne des Art. 11 Absatz 6 des GvD 163/2006 kann<br />
die Vergabestelle von den Bietern die Erstreckung dieser Frist verlangen.<br />
Die Vergabestelle behält sich vor, aus Gründen des öffentlichen Interesses, keinen Zuschlag zu<br />
erteilen oder das Verfahren auszusetzen oder zu annullieren. Die Vergabestelle wird in diesem Fall ihre<br />
Entscheidung allen Bieter mitteilen und die vorläufige Kaution zurück erstatten.<br />
Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auch im Falle eines einzigen Angebots zu erteilen,<br />
vorausgesetzt dieses wird bezüglich des Gegenstandes des Vertrages im Sinne des Art. 81 Absatz 3<br />
des GvD 163/2006 für vorteilhaft und angemessen erachtet.<br />
Im Falle des Konkurses oder der Auflösung des Vertrages wegen schwerer Nichterfüllung des<br />
ursprünglichen Auftragnehmers, behält sich die Vergabestelle vor, die Bestimmungen des Art. 140 des<br />
GvD 163/2006 zur Anwendung zu bringen.<br />
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Im Falle des Widerspruchs der Bestimmungen des vorliegenden Dokuments und jener der<br />
besonderen Vergabebedingungen, gehen die gegenständlichen<br />
“Wettbewerbsbedingungen vor”.<br />
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Beginn des gegenständlichen Dienstes sofort nach<br />
der Zuschlagserteilung auch vor der Vertragsunterzeichnung, welche erst nach dem Ablauft der First<br />
gemäß Art. 11 Absatz 10 des GvD 163/2006 erfolgen kann, zu ermächtigen.<br />
C. Abschluss des Vertrages und entsprechende Kosten<br />
Der Abschluss des Vertrages muss innerhalb der im Artikel 11 Absätze 9 und 10 des GvD 163/2006<br />
festgesetzten Frist erfolgen.<br />
Sämtliche Lasten, Kosten und/oder Spesen jeglicher Art, die mit dem vorliegenden<br />
Auftrag zusammenhängen oder darauf folgenden, einschließlich jener bezüglich des<br />
Vertragsabschlusses, einschließlich jener für die Registrierung und die Stempelgebühren,<br />
gehen vollständig zu Lasten des Auftragnehmers, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer die<br />
zu Lasten des Auftraggebers gehen.<br />
D. Verbot der Abtretung des Vertrages<br />
Die vollständige oder teilweise Abtretung des Vertrages ist, vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 116<br />
des GvD 163/2006, verboten.<br />
E. Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse<br />
Der Auftragnehmer übernimmt alle Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Nachverfolgbarkeit der<br />
Geldflüsse gemäß Art. 3 des Gesetzes vom 13. August 2010 Nr. 136 und nachfolgende Änderungen.<br />
Der Auftragnehmer wird der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> Folgendes mitteilen können:<br />
- Die Identifizierungsdaten des/der im Sinne des Art. 3 Absatz 1 des Gesetzes 136/2010<br />
gewidmeten Kontos/Konten innerhalb von sieben Tagen ab ihrer Einrichtung oder, falls die<br />
Konten bereits bestehen, ab der ersten Nutzung bezüglich Finanzoperationen die sich auf den<br />
gegenständlichen Auftrag beziehen;<br />
- Innerhalb derselben unter dem vorherigen Punkt angegebenen Frist, die Daten und den<br />
Steuerkodex der Personen, welche bevollmächtigt sind auf die Konten zuzugreifen. Dieselben<br />
Subjekte müssen zudem jede Änderung der übermittelten Daten mitteilen;<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Auftraggeberin und das Regierungskommissariat der Provinz<br />
Bozen unverzüglich über Nichterfüllungen ihrer Auftragnehmer (Unterauftragnehmer) bezüglich der<br />
Nachverfolgbarkeit der Geldflüsse zu informieren.<br />
Der Vertrag löst sich von Rechtswegen auf, falls die Transaktionen durchgeführt werden, ohne dass<br />
man sich der Banken oder der Poste Italiane SpA bedient.<br />
F. Informationen zur Privacy<br />
Die Behandlung der Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung der Ausschreibungsprozeduren und<br />
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zur Ausführung des Vertrages und jedenfalls unter Einhaltung des Gesetzesvertretenden Dekretes<br />
vom 30. Juni 2003 Nr. 196.<br />
G. Schutz der wirtschaftlichen und industriellen Vertraulichkeit<br />
Im Zuge der Angebotsunterbreitung müssen die Teilnehmer explizit die Gründe erklären und<br />
beweisen, welche im Sinne des Art. 13 Absatz 5 lit. a) des GvD 163/2006 den Ausschluss des Zugangs<br />
zu den im Rahmen des Angebotes gelieferten Informationen oder zu den Rechtfertigungen desselben,<br />
welche technische Geheimnisse oder Handelsgeheimnisse darstellen, zur Folge haben.<br />
Im Falle des Fehlens der genannten Erklärung, wird die <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong> den Teilnehmern, die dies beantragen<br />
sollten, den Zugang zu den vorgenannten Informationen und/oder Rechtfertigungen gestatten.<br />
Der Zugang im Hinblick auf die gerichtliche Geltendmachung der eigenen Interesse nim Sinne des Art.<br />
13 Absatz 6 GvD 163/2006 wird in jedem Fall zulässig sein.<br />
H. Ethikkodex der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong><br />
Der Auftragnehmer muss sich bei der Ausführung des Auftrages an die Bestimmungen des Ethikkodex’<br />
der <strong>SEL</strong> <strong>AG</strong>, welcher auf der Internetseite http//www.sel.bz.it veröffentlicht ist, halten.<br />
I. Verfahrensverantwortlicher<br />
Verfahrensverantwortlicher ist der Leiter des Bereichs General Services der SE<strong>LA</strong>G, Dr. Bernd Platter,<br />
Tel +39 0471 060 700, Fax +39 0471 060 703, E-mail bernd.platter@sel.bz.it<br />
Art. 15<br />
Verfahrensunterlagen und Erläuterungen<br />
Die Verfahrensunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:<br />
1. Ausschreibungsbekanntmachung;<br />
2. Wettbewerbsbedingungen;<br />
3. Teilnahmeantrag;<br />
4. Modell wirtschaftliches Angebot;<br />
5. Besondere Vergabebedingungen – Versicherungspolice;<br />
6. Informationsblatt “Unfälle in den vergangenen Versicherungsperioden All Risks”;<br />
7. Schätzung American Appraisal zum 31.12.2011;<br />
8. Errata corrige zur Schätzung American Appraisal (Dokument 7) vom 08.11.2012;<br />
9. Ethikkodex;<br />
10. Technische Beschreibung und Pläne der Anlagen;<br />
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Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Internetseite der Vergabestelle http://www.sel.bz.it und<br />
auf der Internetseite http://www.ausschreibungen-suedtirol.it zur Verfügung.<br />
Das Dokument Nr. 10 wird gegen schriftliche Anfrage an die E-mail Adresse info@sel.bz.it mittels E-<br />
mail zur Verfügung gestellt.<br />
Klärungen und Informationen zum Verfahren und technischer Natur können innerhalb 25.11.2013,<br />
12.00 Uhr durch schriftliche Anfrage, auch nur mittels Fax an die Nummer +39 0471 060 703, an<br />
den Rechtssitz der Vergabestelle oder an die E-Mail-Adresse info@sel.bz.it angefordert werden. In der<br />
Anfrage müssen die Namen der Bezugspersonen und die entsprechenden Telefonnummern und<br />
Faxnummern, an welche die Mitteilungen zu senden sind, mitgeteilt werden.<br />
Die Anfragen um Klärungen, die nach der genannten Frist einlangen sollten, werden nicht<br />
berücksichtigt. Die Antworten zu den gestellten Fragen, welche, nach Beurteilung der Vergabestelle,<br />
von allgemeinem Interesse sind, werden auf den Internetseiten http://www.sel.bz.it und<br />
http://www.ausschreibungen-suedtirol.it mindestens sechs Tage vor dem Ablauf der Frist für die<br />
Angebotsabgabe veröffentlicht.<br />
Die Interessierten werden aufgefordert, die obenstehenden Internetseiten bis zum Zeitpunkt des<br />
Ablaufs der Frist für die Angebotsunterbreitung einzusehen.<br />
Auf der Internetseite http://www.sel.bz.it stehen außerdem die Daten bezüglich der Struktur und der<br />
Tätigkeit der Vergabestelle zur Verfügung.<br />
Art. 16<br />
Lokalaugenschein<br />
Nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Johannes Gamper, Tel. +39 0471 060 847, E-mail<br />
johannes.gamper@sel.bz.it, können an einer oder mehreren der versicherten Stätten<br />
Lokalaugenscheine durchgeführt werden.<br />
Art. 17<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Auf die abgeschlossenen Verträge ist italienisches Recht anwendbar.<br />
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die eventuell zwischen den Parteien bezüglich<br />
des Vertrages entstehend sollten, ist Bozen.<br />
Art. 18<br />
Rekurse<br />
Die Rekurse gegen die Ausschreibungsbekanntmachung und die damit verbundenen und darauf<br />
folgenden Maßnahmen können, mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes, an das Regionale<br />
Verwaltungsgericht der Autonomen Provinz Bozen, Claudia de Medici Str. Nr. 18, I-39100 Bozen, Tel:<br />
+39 0471 319 000, Fax +39 0471 972 574, E-mail trga.vg.bz@giustizia-amministrativa.it gerichtet<br />
werde.<br />
Die Rekursfrist beträgt dreißig Tage ab Kenntnis des Rechtsaktes.<br />
Art. 19<br />
Zugang zu den Unterlagen<br />
Der Zugang zu den Unterlagen ist vom Landesgesetz der Autonomen Provinz Bozen vom 22. Oktober<br />
1993 Nr. 17 geregelt.<br />
Mit der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ermächtigt der Teilnehmer die Vergabestelle Kopien der<br />
gesamten von ihm vorgelegten Dokumentation zu erlassen, falls ein anderer Teilnehmer die<br />
Möglichkeit des Zugangs zu den Unterlagen im Sinne des obengenannten Landesgesetzes<br />
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wahrnehmen sollte.<br />
Falls der Teilnehmer sich den Anträgen der Konkurrenten auf Zugang zu den Unterlagen aufgrund des<br />
Vorhandenseins in den Dokumenten von technischen Geheimnissen oder Handelsgeheimnissen<br />
widersetzen möchte, muss er eine eigene Erklärung vorlegen, die in einen, in den Umschlag 1 –<br />
einzufügenden, getrennten Umschlag eingefügt werden und die Aufschrift „Erklärung im Sinne des<br />
Art. 13 des GvD 163/2006“ tragen muss. Der Teilnehmer muss detailliert angeben, welche die<br />
vertraulichen Informationen sind die das technische Geheimnis oder das Handelsgeheimnis darstellen<br />
und für welche der Zugang zu den Unterlagen zu verweigern wird. Zudem müssen die spezifischen<br />
Begründungen für das Vorhandensein dieser Geheimnisse angeführt und nachgewiesen werden.<br />
Bozen, den 17.10.2013<br />
Wolfram Sparber<br />
Präsident des Verwaltungsrates<br />
*****************************************<br />
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