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Tuberkulose am Arbeitsplatz, Version 2010

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6. Weitere Schutzmassnahmen zur<br />

Verringerung des berufsbedingten<br />

<strong>Tuberkulose</strong>risikos im Gesundheitswesen<br />

Die in Kapitel 5 empfohlenen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden<br />

gegen eine Infektion mit <strong>Tuberkulose</strong>erregern beziehen sich auf<br />

den Umgang mit Patienten, bei denen eine ansteckende <strong>Tuberkulose</strong><br />

vermutet oder nachgewiesen worden ist.<br />

In jedem Spital finden sich neben den Patientenzimmern weitere Räumlichkeiten,<br />

in denen an Patienten mit möglicher ansteckender <strong>Tuberkulose</strong><br />

diagnostische und therapeutische Eingriffe vorgenommen werden. In jeder<br />

Institution ist deshalb abzuklären und festzulegen, welches diese Räumlichkeiten<br />

und Eingriffe sind, wie hoch das dadurch entstehende Ansteckungsrisiko<br />

für die exponierten Arbeitnehmenden ist und welche Massnahmen zu<br />

dessen Verminderung zu treffen sind. Diese Beurteilung ist von besonderer<br />

Bedeutung, wenn allenfalls Patienten mit multiresistenter <strong>Tuberkulose</strong> untersucht<br />

oder behandelt werden.<br />

Einer guten technischen und natürlichen Raumlüftung kommt besondere<br />

Bedeutung zu, da gezeigt werden konnte, dass dadurch das Risiko einer<br />

Tuberkulosübertragung reduziert werden kann.<br />

Besondere Schutzmassnahmen sind auch in Labors, in welchen Untersuchungen<br />

zum Nachweis und zur Differenzierung von Mykobakterien<br />

des <strong>Tuberkulose</strong>komplexes durchgeführt werden (83) und in Autopsieräumen<br />

angezeigt.<br />

Aufgrund der Risikobeurteilung sind die folgenden Massnahmen zu<br />

treffen.<br />

6.1 Technische Schutzmassnahmen<br />

Die Notwendigkeit für technische Schutzmassnahmen richtet sich nach<br />

dem Ausmass der Gefährdung.<br />

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