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Jahrgang 15 | Ausgabe 2/Mai 2012 Solidaris Information

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BERATUNG AKTUELL<br />

den Bildungsleistungen nicht durch höhere Kosten (Umsatzsteuer)<br />

zu versperren, sieht der Deutsche Steuerberater -<br />

verband (DStV) als nicht erreicht an. Insbesondere für Unternehmen,<br />

die ihre Leistungen bislang umsatzsteuerpflichtig<br />

ausgeführt haben, kann die Neuregelung von Nachteil sein.<br />

Daher wird eine Nachbesserung der Vorschrift durch mögliche<br />

Anknüpfungspunkte zur Vermeidung der Steuerbefreiung gefordert.<br />

Die weitere Entwicklung und der endgültige Wortlaut<br />

des JStG 2013 bleiben somit abzuwarten.<br />

Ambulanzanalysen im Krankenhaus<br />

Günter Schmalen<br />

Dipl.-Kfm.<br />

Köln<br />

℡ 02203 | 8997-518<br />

g.schmalen@solidaris.de<br />

Nebenberufliche Tätigkeit bei Mitarbeitern im<br />

Offenen Ganztag – FG Düsseldorf vom 29. März <strong>2012</strong><br />

Nach einem von der <strong>Solidaris</strong> am 29. Februar <strong>2012</strong> erstrittenen<br />

Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf können die Vergütungen,<br />

die an Mitarbeiter in Offenen Ganztagsschulen dafür<br />

gezahlt werden, dass sie über die eigentliche Betreuungstätigkeit<br />

hinaus zusätzlich Aufgaben in Arbeitsgemeinschaften<br />

oder Projekten übernehmen, bis zu einem Betrag von<br />

2.100,00 EUR im Jahr nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei ausgezahlt<br />

werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine erzieherische<br />

oder betreuende Tätigkeit im Dienst oder Auftrag<br />

einer steuerbegünstigten Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />

KStG handelt, die vom zeitlichen Umfang her weniger als ein<br />

Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit in Anspruch<br />

nimmt. Der Senat sah in der Durchführung der Arbeitsgemeinschaften<br />

und Projekte keine zusätzliche Aufgabe, zu der<br />

der Mitarbeiter aufgrund seines Anstellungsverhältnisses oder<br />

faktisch verpflichtet war. Die Ausübung dieser Tätigkeiten<br />

setze überdies individuelle Fertigkeiten in musischer, gestalterischer<br />

oder sportlicher Art voraus, über die die Mitarbeiter<br />

für die eigentliche Betreuungstätigkeit nicht verfügen mussten.<br />

Vielmehr bedürfen sie einer intensiven Vorbereitung und<br />

Erarbeitung eines Konzepts, um auf die verschiedenen Teilnehmer<br />

individuell eingehen zu können.<br />

Die Einführung des DRG-Systems hat dazu geführt, dass<br />

die meisten Krankenhäuser sehr intensiv und tiefgreifend<br />

ihre stationären Bereiche durchleuchten. Es werden Kostenträgerrechnungen<br />

durchgeführt, um bis auf die Abteilungsebenen<br />

herunter aufzuzeigen, welche der Fachabteilungen<br />

positive oder negative Ergebnisse für die Klinik<br />

erzielen. Die gleichen Systematiken gibt es für die ambulanten<br />

Bereiche eher selten. Es gibt noch keine komplette<br />

Datengrundlage, die Rückschlüsse wie im stationären Bereich<br />

zulassen würde; Erkenntnisse über die erbrachten Deckungsbeiträge<br />

der verschiedenen Ambulanzbereiche sind<br />

noch nicht durchgängig vorhanden. Um den Kliniken hierbei<br />

Hilfestellungen anbieten zu können, hat die <strong>Solidaris</strong><br />

Unternehmensberatungs-GmbH verschiedene Methodiken<br />

entwickelt, um die Ambulanzbereiche zu untersuchen und<br />

Ergebnisse für die wirtschaftliche Leistung zu erhalten.<br />

Ausgangssituation und Zielsetzung<br />

Die Krankenhäuser verfügen für ihre stationären Leistungsbereiche<br />

über vielfältige <strong>Information</strong>en über den wirtschaftlichen<br />

Stand ihrer vorgehaltenen Fachabteilungen. Insofern<br />

ist es ein logischer Schritt, die Ambulanzbereiche ebenfalls<br />

einer Erlös- und Kostenanalyse zu unterziehen, um feststellen<br />

zu lassen, welche der im Haus vorhandenen ambulanten Leis-

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