Jahrgang 15 | Ausgabe 2/Mai 2012 Solidaris Information
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Handlungsempfehlung:<br />
Zunächst abwarten<br />
und keine voreiligen<br />
Maßnahmen umsetzen.<br />
Gesetzgeber ist hier gefordert und wird von den Verbänden<br />
bereits zum Handeln aufgefordert. Um zu vermeiden,<br />
dass anteilige Beträge für Instandhaltungen,<br />
die in den einzelnen Geschäftsjahren (noch) nicht entsprechend<br />
eingesetzt worden sind, zweckentfremdet<br />
(z. B. zum Ausgleich von Fehlbeträgen in den Bereichen<br />
Pflege, Unterkunft und Verpflegung) verwendet werden,<br />
könnte der Gesetzgeber die Ansammlung dieser<br />
Mittel sowie den Nachweis/Ausweis der angesammelten<br />
Mittel in einem gesonderten Passivposten in der<br />
Bilanz vorschreiben. Zugleich würden die Pflegebedürftigen<br />
bzw. die zuständigen Sozialleistungsträger in<br />
den einzelnen Jahren gleichmäßig und in sachgerechter<br />
Weise mit den „Aufwendungen“ belastet, willkürlich<br />
anmutende gesondert berechenbare Beträge<br />
würden vermieden. Der in § 82 Abs. 2 SGB XI verwendete<br />
Begriff der „Aufwendungen“ lässt eine derartige<br />
Vorgehensweise ausdrücklich zu.<br />
Eine mittel- bis langfristige Instandhaltungsplanung<br />
erlangt vor dem Hintergrund der aktuellen Urteile<br />
hohe Bedeutung, kann die Problematik aus Sicht der<br />
Heimträger aber nicht vollständig lösen. Alternative<br />
Gestaltungsmöglichkeiten wie Mietmodelle oder Betriebsaufspaltungen<br />
sollten durchaus geprüft, aber<br />
keinesfalls voreilig umgesetzt werden, da sie Mehraufwendungen<br />
in Form von Organisationsaufwand,<br />
steuerlichen Belastungen (insbesondere Grundsteuer<br />
und Grunderwerbsteuer) sowie Risiken (z. B. langfristig<br />
steigende Mieten) nach sich ziehen können. Auch<br />
bleibt abzuwarten, ob derartige Betriebsaufspaltungen<br />
von den zuständigen Landesbehörden akzeptiert<br />
werden. Bei weiteren Rückfragen zu diesem Thema<br />
stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
Praxishinweise zu Konzernabschlüssen<br />
und Konzernlageberichten<br />
Aufgrund sich ausweitender rechtlicher und wirtschaftlicher<br />
Verflechtungen zwischen Unternehmen und der damit<br />
einhergehende Absenkung des <strong>Information</strong>sgehalts von<br />
Einzelabschlüssen steigt auch im gemeinnützigen Sektor<br />
die Bedeutung der bisher vielfach stiefmütterlich behandelten<br />
Konzernabschlüsse. Im Folgenden werden deshalb –<br />
ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wichtige Punkte dargestellt,<br />
die bei der Erstellung von Konzernabschlüssen und<br />
Konzernlageberichten zu beachten sind. Hierbei werden<br />
insbesondere gesetzliche Neuregelungen im Zusammenhang<br />
mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bil-<br />
MoG), neue Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungs<br />
Standards Committee e. V. (DRSC e. V.), neue Rechnungslegungsstandards<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />
Deutschland e. V. (IDW) sowie Prüfungsfeststellungen von<br />
<strong>Solidaris</strong>-Mitarbeitern anlässlich der Prüfung von Konzernabschlüssen<br />
berücksichtigt.<br />
Konzernbilanz<br />
Dr. Thomas Drove<br />
WP StB<br />
Köln<br />
℡ 02203 | 8997-173<br />
t.drove@solidaris.de<br />
Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung<br />
Nach der im Rechnungslegungsstandard IDW RS KHFA 1,<br />
Tz. 37 verlautbarten Auffassung des Krankenhausfachausschusses<br />
(KHFA) des IDW sind die Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung<br />
(KHBV) für einen Konzernab-