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Jahrgang 15 | Ausgabe 2/Mai 2012 Solidaris Information

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8<br />

Handlungsempfehlung:<br />

Zunächst abwarten<br />

und keine voreiligen<br />

Maßnahmen umsetzen.<br />

Gesetzgeber ist hier gefordert und wird von den Verbänden<br />

bereits zum Handeln aufgefordert. Um zu vermeiden,<br />

dass anteilige Beträge für Instandhaltungen,<br />

die in den einzelnen Geschäftsjahren (noch) nicht entsprechend<br />

eingesetzt worden sind, zweckentfremdet<br />

(z. B. zum Ausgleich von Fehlbeträgen in den Bereichen<br />

Pflege, Unterkunft und Verpflegung) verwendet werden,<br />

könnte der Gesetzgeber die Ansammlung dieser<br />

Mittel sowie den Nachweis/Ausweis der angesammelten<br />

Mittel in einem gesonderten Passivposten in der<br />

Bilanz vorschreiben. Zugleich würden die Pflegebedürftigen<br />

bzw. die zuständigen Sozialleistungsträger in<br />

den einzelnen Jahren gleichmäßig und in sachgerechter<br />

Weise mit den „Aufwendungen“ belastet, willkürlich<br />

anmutende gesondert berechenbare Beträge<br />

würden vermieden. Der in § 82 Abs. 2 SGB XI verwendete<br />

Begriff der „Aufwendungen“ lässt eine derartige<br />

Vorgehensweise ausdrücklich zu.<br />

Eine mittel- bis langfristige Instandhaltungsplanung<br />

erlangt vor dem Hintergrund der aktuellen Urteile<br />

hohe Bedeutung, kann die Problematik aus Sicht der<br />

Heimträger aber nicht vollständig lösen. Alternative<br />

Gestaltungsmöglichkeiten wie Mietmodelle oder Betriebsaufspaltungen<br />

sollten durchaus geprüft, aber<br />

keinesfalls voreilig umgesetzt werden, da sie Mehraufwendungen<br />

in Form von Organisationsaufwand,<br />

steuerlichen Belastungen (insbesondere Grundsteuer<br />

und Grunderwerbsteuer) sowie Risiken (z. B. langfristig<br />

steigende Mieten) nach sich ziehen können. Auch<br />

bleibt abzuwarten, ob derartige Betriebsaufspaltungen<br />

von den zuständigen Landesbehörden akzeptiert<br />

werden. Bei weiteren Rückfragen zu diesem Thema<br />

stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Praxishinweise zu Konzernabschlüssen<br />

und Konzernlageberichten<br />

Aufgrund sich ausweitender rechtlicher und wirtschaftlicher<br />

Verflechtungen zwischen Unternehmen und der damit<br />

einhergehende Absenkung des <strong>Information</strong>sgehalts von<br />

Einzelabschlüssen steigt auch im gemeinnützigen Sektor<br />

die Bedeutung der bisher vielfach stiefmütterlich behandelten<br />

Konzernabschlüsse. Im Folgenden werden deshalb –<br />

ohne Anspruch auf Vollständigkeit – wichtige Punkte dargestellt,<br />

die bei der Erstellung von Konzernabschlüssen und<br />

Konzernlageberichten zu beachten sind. Hierbei werden<br />

insbesondere gesetzliche Neuregelungen im Zusammenhang<br />

mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bil-<br />

MoG), neue Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungs<br />

Standards Committee e. V. (DRSC e. V.), neue Rechnungslegungsstandards<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />

Deutschland e. V. (IDW) sowie Prüfungsfeststellungen von<br />

<strong>Solidaris</strong>-Mitarbeitern anlässlich der Prüfung von Konzernabschlüssen<br />

berücksichtigt.<br />

Konzernbilanz<br />

Dr. Thomas Drove<br />

WP StB<br />

Köln<br />

℡ 02203 | 8997-173<br />

t.drove@solidaris.de<br />

Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung<br />

Nach der im Rechnungslegungsstandard IDW RS KHFA 1,<br />

Tz. 37 verlautbarten Auffassung des Krankenhausfachausschusses<br />

(KHFA) des IDW sind die Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung<br />

(KHBV) für einen Konzernab-

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