21.07.2014 Aufrufe

Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität

Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität

Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 3918 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 22. Dezember 1997 Nr. 51<br />

Lfd.<br />

Nr<br />

Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Veranst.-<br />

Art<br />

Veranst.-<br />

Dauer<br />

(SWS)<br />

Leistungs-,<br />

Teilnahmenachweis<br />

10 Diagnostik in Prävention und Rehabilitation I S 2 LN o. TN* ZP 3<br />

11 Diagnostik in Prävention und Rehabilitation II PÜ 2 TN ZP 3<br />

12 Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie III S 2 LN o. TN* ZP 3<br />

13 Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie IV PÜ 2 TN ZP 3<br />

vorausgesetzt<br />

wird<br />

Semester<br />

14 Medizinische und trainingswissenschaftliche Aspekte der<br />

Trainingstherapie<br />

PÜ 2 TN ZP 4<br />

15 Wissenschaftliches Praktikum Sportmedizin PR 3 LN o. TN* ZP 4<br />

16 Sportbezogene Prävention und Rehabilitation PÜ 2 TN ZP 4<br />

Summe (SWS) 32<br />

zusätzlich ohne Semesterbezug: Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 4<br />

MAGISTERPRÜFUNG<br />

* Im Teilstudiengang Sportmedizin müssen für die Zulassung zur Zwischenprüfung 2 Leistungs- und 6 Teilnahmenachweise erbracht werden.<br />

* Im Teilstudiengang Sportmedizin müssen im Hauptstudium bis zur Magisterprüfung 2 Leistungs- und 6 Teilnahmenachweise (einschl. Berufspraktikum)<br />

erbracht werden.<br />

** Die Durchführung des Berufspraktikums wird in der ersten Hälfte des viersemestrigen Studiums empfohlen<br />

Teil IV: Ergänzende Bestimmungen<br />

1 Studienberatung<br />

1.1 Studienfachberatung<br />

Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten<br />

Studienverlaufs die vom <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

eingerichtete Studienfachberatung aufzusuchen. Hier erhalten<br />

sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung<br />

und der Studientechnik. Zur Studienberatung stehen neben<br />

dem/der Studiengangsleiter/in alle Professoren/innen und wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter/innen des <strong>Institut</strong>s für Sportwissenschaftem<br />

in ihren Sprechstunden und nach Vereinbarung zur<br />

Verfügung.<br />

1.2 Empfehlungen zur Beratung<br />

Die fachbezogene Studienberatung wird insbesondere in folgenden<br />

Fällen dringend empfohlen:<br />

· vor Beginn des ersten Fachsemesters;<br />

· bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen,<br />

erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben;<br />

· bei zeitlicher Verzögerung des Studiums, gemessen am Studienplan;<br />

· bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten in Bezug auf<br />

einzelne Lehrveranstaltungen;<br />

· bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel.<br />

1.3 Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungsankündigungen<br />

Für jedes Semester erstellt das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

ein Vorlesungsverzeichnis für die fachwissenschaftlichen<br />

Veranstaltungen. Die Veranstaltungsankündigungen werden an<br />

den Anschlagsbrettern des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

ausgehängt. Kopien sind in der Regel vor Semesterschluß für<br />

das darauffolgende Semester im <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

erhältlich.<br />

1.4 Orientierungsveranstaltung<br />

Zu Beginn des Wintersemesters bieten das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

und die Fachschaft Orientierungsveranstaltungen,<br />

vornehmlich für Erstsemester, an. Ort und Zeit werden am<br />

„Schwarzen Brett“ des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

bekannt gemacht.<br />

1.5 Allgemeine Studienberatung<br />

Neben der Studienberatung des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der<br />

Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität zur Verfügung. Sie<br />

informiert allgemein über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau<br />

und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen<br />

persönlichen Schwierigkeiten.<br />

2 Rechtsgrundlage und Geltungsbereich<br />

2.1 Grundlage der <strong>Studienordnung</strong><br />

Aufgrund des § 22 Abs. 5 HUG hat der Fachbereich 21 der<br />

Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt am Main am<br />

29. April 1997 die vorstehende <strong>Studienordnung</strong> beschlossen.<br />

2.2 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt auf der Grundlage der Ordnung<br />

zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister<br />

Artium/einer Magistra Artium (M.A) an der Johann Wolfgang<br />

<strong>Goethe</strong>-Universität (MAPO) in der jeweils gültigen Fassung<br />

die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und<br />

beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des<br />

Studiengangs.<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses<br />

erforderlichen Studienleistungen und beschreibt<br />

die Studienmöglichkeiten in diesem Teilstudiengang.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!