Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität
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Seite 3918 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 22. Dezember 1997 Nr. 51<br />
Lfd.<br />
Nr<br />
Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Veranst.-<br />
Art<br />
Veranst.-<br />
Dauer<br />
(SWS)<br />
Leistungs-,<br />
Teilnahmenachweis<br />
10 Diagnostik in Prävention und Rehabilitation I S 2 LN o. TN* ZP 3<br />
11 Diagnostik in Prävention und Rehabilitation II PÜ 2 TN ZP 3<br />
12 Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie III S 2 LN o. TN* ZP 3<br />
13 Schadensbezogene Sport- und Bewegungstherapie IV PÜ 2 TN ZP 3<br />
vorausgesetzt<br />
wird<br />
Semester<br />
14 Medizinische und trainingswissenschaftliche Aspekte der<br />
Trainingstherapie<br />
PÜ 2 TN ZP 4<br />
15 Wissenschaftliches Praktikum Sportmedizin PR 3 LN o. TN* ZP 4<br />
16 Sportbezogene Prävention und Rehabilitation PÜ 2 TN ZP 4<br />
Summe (SWS) 32<br />
zusätzlich ohne Semesterbezug: Lehrveranstaltungen nach freier Wahl 4<br />
MAGISTERPRÜFUNG<br />
* Im Teilstudiengang Sportmedizin müssen für die Zulassung zur Zwischenprüfung 2 Leistungs- und 6 Teilnahmenachweise erbracht werden.<br />
* Im Teilstudiengang Sportmedizin müssen im Hauptstudium bis zur Magisterprüfung 2 Leistungs- und 6 Teilnahmenachweise (einschl. Berufspraktikum)<br />
erbracht werden.<br />
** Die Durchführung des Berufspraktikums wird in der ersten Hälfte des viersemestrigen Studiums empfohlen<br />
Teil IV: Ergänzende Bestimmungen<br />
1 Studienberatung<br />
1.1 Studienfachberatung<br />
Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten<br />
Studienverlaufs die vom <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
eingerichtete Studienfachberatung aufzusuchen. Hier erhalten<br />
sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung<br />
und der Studientechnik. Zur Studienberatung stehen neben<br />
dem/der Studiengangsleiter/in alle Professoren/innen und wissenschaftliche<br />
Mitarbeiter/innen des <strong>Institut</strong>s für Sportwissenschaftem<br />
in ihren Sprechstunden und nach Vereinbarung zur<br />
Verfügung.<br />
1.2 Empfehlungen zur Beratung<br />
Die fachbezogene Studienberatung wird insbesondere in folgenden<br />
Fällen dringend empfohlen:<br />
· vor Beginn des ersten Fachsemesters;<br />
· bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen,<br />
erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben;<br />
· bei zeitlicher Verzögerung des Studiums, gemessen am Studienplan;<br />
· bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten in Bezug auf<br />
einzelne Lehrveranstaltungen;<br />
· bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel.<br />
1.3 Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungsankündigungen<br />
Für jedes Semester erstellt das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
ein Vorlesungsverzeichnis für die fachwissenschaftlichen<br />
Veranstaltungen. Die Veranstaltungsankündigungen werden an<br />
den Anschlagsbrettern des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
ausgehängt. Kopien sind in der Regel vor Semesterschluß für<br />
das darauffolgende Semester im <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
erhältlich.<br />
1.4 Orientierungsveranstaltung<br />
Zu Beginn des Wintersemesters bieten das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
und die Fachschaft Orientierungsveranstaltungen,<br />
vornehmlich für Erstsemester, an. Ort und Zeit werden am<br />
„Schwarzen Brett“ des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
bekannt gemacht.<br />
1.5 Allgemeine Studienberatung<br />
Neben der Studienberatung des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der<br />
Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität zur Verfügung. Sie<br />
informiert allgemein über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau<br />
und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen<br />
persönlichen Schwierigkeiten.<br />
2 Rechtsgrundlage und Geltungsbereich<br />
2.1 Grundlage der <strong>Studienordnung</strong><br />
Aufgrund des § 22 Abs. 5 HUG hat der Fachbereich 21 der<br />
Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt am Main am<br />
29. April 1997 die vorstehende <strong>Studienordnung</strong> beschlossen.<br />
2.2 Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt auf der Grundlage der Ordnung<br />
zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister<br />
Artium/einer Magistra Artium (M.A) an der Johann Wolfgang<br />
<strong>Goethe</strong>-Universität (MAPO) in der jeweils gültigen Fassung<br />
die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und<br />
beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des<br />
Studiengangs.<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses<br />
erforderlichen Studienleistungen und beschreibt<br />
die Studienmöglichkeiten in diesem Teilstudiengang.