Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität
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Nr. 51 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 22. Dezember 1997 Seite 3919<br />
3 Übergangs- und Schlußbestimmungen<br />
3.1 Überprüfung der <strong>Studienordnung</strong><br />
Ziele, Aufbau, Umfang und Gliederung des Studiums werden<br />
von den zuständigen Gremien des Fachbereichs <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
und Arbeitslehre regelmäßig überprüft und den Erfordernissen<br />
angepasst, die sich aus der Weiterentwicklung der<br />
Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen<br />
ergeben.<br />
3.2 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />
im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird darüber<br />
hinaus im Mitteilungsblatt der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-<br />
Universität Frankfurt veröffentlicht.<br />
3.3 Übergangsregelung<br />
Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser <strong>Studienordnung</strong><br />
begonnen haben, können innerhalb einer Übergangsfrist<br />
von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser <strong>Studienordnung</strong><br />
wählen, ob sie ihr begonnenes Grundstudium bzw. ihr begonnenes<br />
Hauptstudium nach den Vorschriften dieser <strong>Studienordnung</strong><br />
oder nach den bisherigen Vorschriften beenden wollen.<br />
Frankfurt am Main, 1. November 1997<br />
Prof. Dr. Dr. W. B a n z e r<br />
Dekan des Fachbereichs<br />
<strong>Sportwissenschaften</strong> und Arbeitslehre<br />
der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität