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Frechen, Habbelrath - Stadt Frechen

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<strong>Frechen</strong>, <strong>Habbelrath</strong><br />

Variante A<br />

Städtebauliches Entwicklungskonzept<br />

18.09.2013


<strong>Frechen</strong>, <strong>Habbelrath</strong><br />

Variante B<br />

Städtebauliches Entwicklungskonzept<br />

18.09.2013


1334_Entwicklungskonzepte <strong>Frechen</strong> <strong>Habbelrath</strong> Stand: 18.09.2013<br />

Entwicklungskonzept<br />

<strong>Frechen</strong> <strong>Habbelrath</strong><br />

Stand September 2013<br />

Zur Pumpstation 1 – 42781 Haan / Rheinland<br />

Seite 1 von 4


1334_Entwicklungskonzepte <strong>Frechen</strong> <strong>Habbelrath</strong> Stand: 18.09.2013<br />

Beschreibung der Entwicklungskonzepte:<br />

1. Allgemein<br />

Das Plangebiet <strong>Habbelrath</strong> befindet sich am westlichen Ortsrand des <strong>Frechen</strong>er <strong>Stadt</strong>teiles<br />

<strong>Habbelrath</strong>, südlich der Landesstraße L 277. Es erstreckt sich von der Landesstraße im Norden bis zur<br />

<strong>Frechen</strong>er Straße im Süden und von der ehemaligen Tagebaufläche <strong>Frechen</strong> (heute Waldfläche) im<br />

Westen bis an den Siedlungsrand im Osten.<br />

Das Plangebiet ist über die Taubenstraße und Amselstraße im Osten und über die <strong>Frechen</strong>er Straße<br />

im Süden angebunden an die vorhandenen Siedlungsstrukturen. Im Westen bestehen<br />

Anknüpfungspunkte an die vorhandenen Waldwege.<br />

Für das Plangebiet ist eine kleinteilige Bebauungsstruktur, vorwiegend bestehend aus freistehenden<br />

Einfamilienhäusern vorgesehen. Die Bebauungsstruktur soll insgesamt der Arrondierung der Ortslage<br />

und der Abrundung zum Landschaftsraum hin dienen. Gleichzeitig soll dem Wunsch nach<br />

Baugrundstücken für Einfamilienhäuser nachgekommen werden. Weiterhin werden in diesem<br />

Plangebiet möglichst kleinteilige Nachbarschaften angestrebt.<br />

Um die genannten Ziele umzusetzen, sehen beide vorliegenden Varianten eine Unterteilung des<br />

Plangebietes in drei Bereiche vor, die durch den motorisierten Individualverkehr nur separat<br />

angefahren werden können. Der nördliche Teilbereich wird über die Taubenstraße erschlossen. Der<br />

in der Mitte des Plangebietes gelegene Bereich wird über die Amselstraße erschlossen und der<br />

südliche Bereich über die <strong>Frechen</strong>er Straße.<br />

In beiden Varianten werden vorhandene Wegebeziehungen aufgegriffen und durch das Gebiet<br />

geführt, um eine Vernetzung zwischen den bestehenden und den neuen Siedlungsräumen sowie mit<br />

dem Freiraum zu gewährleisten.<br />

2. Variante A<br />

In Variante A werden im nördlichen Teil des Plangebietes rund 50 Wohneinheiten projektiert. Im<br />

Süden dieses Bereiches befindet sich eine interne Erschließungsstraße, die von der Taubenstraße aus<br />

in Richtung Westen in das Gebiet hineinführt. Durch den leicht gebogenen Verlauf dieser Straße wird<br />

gewährleistet, dass im Straßenraum keine zu langen Sichtachsen entstehen. Entlang der<br />

Erschließungsstraße sind freistehende Einfamilienhäuser als südliche Begleitung des Straßenraumes<br />

dargestellt. Diese Wohngebäude besitzen eine Ausrichtung des Gartenbereiches nach Süden.<br />

Von der beschriebenen internen Erschließungsstraße zweigen drei Stichstraßen nach Norden hin ab<br />

und bilden weitere kleinteilige Wohnumgebungen. Der westliche und der östlich gelegene Stich<br />

bilden gleichzeitig die Verbindung zu dem nördlich gelegenen Fuß‐ und Radweg, der entlang der<br />

Landesstraße L277 nach Osten und in den Wald in Richtung Süd‐Westen führt.<br />

In dem mittleren Teil werden rund 35 Wohneinheiten um eine in Dreiecksform verlaufende<br />

Erschließungsstraße angeordnet. Diese Erschließungsform wird von der Amselstraße aus erschlossen.<br />

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1334_Entwicklungskonzepte <strong>Frechen</strong> <strong>Habbelrath</strong> Stand: 18.09.2013<br />

Aufgrund der Dreiecksform verbleibt im südlichen Bereich dieses Teilgebietes eine dreieckige<br />

Platzform, die als öffentliche Grünfläche eingerichtet werden soll.<br />

Neben der Anbindung an die Amselstraße ist der mittlere Bereich durch einen Fußweg an die<br />

Ammerstraße angebunden.<br />

Zusätzlich wird die Wohnstraße im Westen des Plangebietes begleitet von einer Fußwegeverbindung<br />

zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teilgebiet mit einer Anbindung der westlich der<br />

Siedlungsstruktur gelegenen Naherholungsflächen.<br />

Diese Fußwegeverbindung bildet ein landschaftlich gestaltetes „grünes Band“, das die dort gelegene<br />

Wohnstraße begleitet. Das „grüne Band“ dient einerseits der verkehrssicheren Wegeführung,<br />

andererseits der attraktiven Gestaltung des Straßenraumes und somit des Wohnumfeldes. Durch das<br />

„Grüne Band“ wird dem Planentwurf ein besonderes städtebauliches Element zugefügt, dass zur<br />

Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohnumfeld, zur städtebaulichen Qualität der Siedlung und<br />

zur Adressbildung beiträgt, indem innerhalb der Wohnbereiche kleine Teilräume zum Verweilen,<br />

Treffen und Spielen angeboten werden. Diese Räume sind bewusst so gelegen, dass sie aus den<br />

Wohnhäusern eingesehen werden können bzw. dem zufälligen Treff auf der Straße dienen. Die Lage<br />

an der Wohnstraße sorgt gleichzeitig für die soziale Kontrolle der begleitenden Grünfläche und für<br />

eine gute Nutzbarkeit.<br />

Der südliche Teilbereich wird von der <strong>Frechen</strong>er Straße aus erschlossen. Hier sind ca. 35 WE<br />

projektiert. Aufgrund der vorhandenen Flächenverfügbarkeit und der Lage am Waldrand wird der<br />

Eingangsbereich des südlichen Teilbereiches nur auf der Ostseite von 2 Einfamilienhäusern begleitet.<br />

Nördlich dieses Eingangsbereiches bildet die projektierte Erschließungsstraße eine umgedrehte U‐<br />

Form, die auf den vorhandenen Parkplatz im rückwärtigen Bereich der Mehrzweckhalle mündet.<br />

Eine etwa 400 m² große Fläche des öffentlichen Parkplatzes wird an dieser Stelle in das Plangebiet für<br />

die Abrundung der Baugrundstücke integriert. Der Parkplatz behält eine Größe, die das Wenden von<br />

Müllfahrzeugen und das Beliefern der Mehrzweckhalle zulässt.<br />

Im östlichen Bereich dieses Teilbereiches sind einige Reihenhäuser projektiert, die mit ihrem<br />

Eingangsbereich zu der Mehrzweckhalle hin orientiert sind. Durch diese Anordnung werden<br />

einerseits die westlich gelegenen Wohnhäuser vor dem von der Halle ausgehenden Lärm geschützt,<br />

andererseits können die Grundrisse der Reihenhäuser so gestaltet werden, dass die<br />

lärmempfindlichen Räume nach Westen orientiert werden. Die Orientierung der Fassaden zu der<br />

Mehrzweckhalle hin sorgt gleichzeitig für eine gewisse soziale Kontrolle, dieses ansonsten kaum<br />

einsehbaren Bereiches, dennoch wird hier eine attraktive Wohnlage jenseits der waldartigen<br />

Eingrünung der Mehrzweckhalle, mit attraktiven Gartenflächen gesehen.<br />

Die Erschließung der drei Teilgebiete ist in etwa gleichwertig und soll als verkehrsberuhigter Bereich<br />

gestaltet werden. Aufgrund der Trennung der Gebiete wird nur der unmittelbare Zielverkehr der<br />

einzelnen Bereiche für diese Wohnstraßen erwartet, so dass eine Gestaltung als Mischverkehrsfläche<br />

und eine „Bespielung“ der Straßen ermöglicht wird.<br />

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3. Variante B<br />

Die Trennung des Plangebietes in drei Teilbereiche wird auch in Variante B als Hauptmerkmal des<br />

Entwurfes beibehalten. Diese Variante unterscheidet sich daher nur in Details von Variante A.<br />

Im Vergleich zu Variante A ist der Verlauf der Wohnstraßen im nördlichen und südlichen Teilbereich<br />

nicht durch einen Bogenförmigen Verlauf, sondern durch einen abgeknickten Verlauf<br />

gekennzeichnet. Ähnlich wie die Bogenform dienen die Knicke der abwechslungsreichen Gestaltung<br />

des Straßenraumes und dem Verhindern langer Sichtachsen, die zum schnellen Fahren animieren<br />

könnten.<br />

Der nördliche Teilbereich wird nicht durch drei Stichstraßen, sondern durch eine Ringerschließung<br />

erschlossen. Im Nordosten und Nordwesten des Ringes bestehen Fußwegeverbindungen zu dem<br />

nördlich gelegenen Fuß‐ und Radweg an der L 277. Im Südwesten des Rings besteht zusätzlich eine<br />

Anbindung an das westlich gelegene Waldgebiet bzw. dem hier projektierten Fußweg entlang des<br />

Waldrandes sowie an die südlich gelegenen Teilbereiche.<br />

Statt einer Begleitung der westlich im Plangebiet gelegenen Wohnstraße wird in dieser Variante ein<br />

Fußweg entlang der westlichen Plangebietsgrenze zwischen den rückwärtigen Grundstücksgrenzen<br />

des Plangebietes und dem Waldrand geführt. Dieser Fußweg knüpft im Norden an den dort<br />

vorhandenen Radweg und im Süden an die vorhandenen Wegebeziehungen zwischen Wald und<br />

Siedlungsstruktur an.<br />

Die Fußwegeanbindung an die Ammerstraße wird in dieser Variante aufgegeben, da über die<br />

Amselstraße und die Taubenstraße ausreichend Verbindungen in den angrenzenden Siedlungsraum<br />

bestehen und alle Straßen als verkehrsberuhigte Mischverkehrsflächen geplant sind.<br />

Der Verlauf der Wohnstraßen in dem mittleren und dem südlichen Teilbereich ist ähnlich wie in<br />

Variante A. Die umgedrehte U‐Form ist jedoch im südlichen Teilbereich etwas kürzer, so dass<br />

zwischen dem mittleren und dem südlichen Teilbereich tiefere Grundstückszuschnitte ermöglicht<br />

werden und die in diesem Bereich, im Anschluss an den Wald gelegene Grünfläche vergrößert wird.<br />

Durch die Verkürzung der Straße sind in dieser Variante weniger Reihenhäuser westlich der<br />

Mehrzweckhalle projektiert. Der südlich angrenzende Parkplatz wird nicht in die Planung integriert.<br />

Haan, den 18.09.2013<br />

Gez.<br />

Birgit Schnadt<br />

<strong>Stadt</strong>planerin AKNW<br />

ISR <strong>Stadt</strong> + Raum GmbH & Co. KG<br />

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