Amtsblatt Geislingen KW24 - Stadt Geislingen
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Gulde, Mielke & Partner: Am Steuerpuls der Zeit<br />
Juni 2013: Das Steuerrecht, verständlich, klar und eindeutig<br />
Wer der Meinung ist, unser Einkommensteuerrecht sei verständlich, klar und eindeutig, sollte<br />
einen kurzen Blick in das Gesetz werfen. Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz<br />
unter www.gesetze-im-internet.de ist das jederzeit möglich. Spätestens bei Paragraf 3c – es gibt<br />
insgesamt 99 Paragrafen – wird sich so mancher verwundert die Augen reiben und in Zweifel<br />
ziehen, ob das, was er da liest, verständlich ist.<br />
Der Finanzverwaltung ist kein Aufwand zu groß, um Licht in das Dunkel des germanischen<br />
Paragrafenurwaldes zu bringen. Dem Steuerpflichtigen soll das Anfertigen einer Steuererklärung<br />
anhand verständlicher, klarer und einfacher Formulare so leicht wie möglich gemacht werden.<br />
Alle Eventualitäten, die das Leben so bereit hält und die in einem der 99 Paragrafen ihren Niederschlag<br />
gefunden haben, finden sich in einer Frage im Formular. Für schwierige Fälle gibt es<br />
eine gedruckte Anleitung. Der gewissenhafte Steuerbürger wird sich am Ende seines Steuererklärungswerkes<br />
entspannt zurücklehnen können, denn es konnte nichts übersehen werden.<br />
Das mit der Gewissenhaftigkeit sollte man ernst nehmen. Wird nämlich etwas übersehen und<br />
man will nachträglich einen Steuerbescheid ändern lassen, weil auffiel, dass tatsächlich eine<br />
Angabe vergessen wurde, dann unterstellt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen "grobe Fahrlässigkeit".<br />
Schließlich hätte er das Formular nur genau genug beachten müssen, dann wäre<br />
diese Angabe nicht vergessen worden.<br />
Wer nun glaubt, im Zeitalter der Elektronik sei doch alles viel einfacher, wird durch unsere<br />
Finanzgerichte eines Besseren belehrt, sofern er nicht bereits eigene Erfahrungen mit dem<br />
Steuererklärungsprogramm ELSTER der Finanzverwaltung gemacht und der teuer angeschaffte<br />
Computer dieses Ereignis überlebt hat.<br />
In einem strittigen Fall (es ging um grobe Fahrlässigkeit) kamen Richter am Finanzgericht zu der<br />
Erkenntnis, dass am Computerbildschirm ein Überblick über die ausfüllbaren Felder im Elsterformular<br />
deutlich schwieriger zu erlangen ist, als in einer Steuererklärung in Papierform und das<br />
Übersehen einer Frage im elektronischen Formular wohl keine grobe Fahrlässigkeit ist. Das<br />
tröstet, hilft aber nicht weiter. Wenn es um Steuern geht, helfen wir Ihnen gerne.<br />
Dipl.-Ing. Martin Mielke<br />
Steuerberater<br />
Master of Business Consulting<br />
________________________<br />
Gulde, Mielke & Partner<br />
Schafbrunnenstr. 7<br />
72351 <strong>Geislingen</strong><br />
07433/ 9691-0<br />
www.gulde-mielke.de<br />
Ihr Steuerberater-Team Gulde, Mielke und Partner