Sitzung vom 06.12.2012 - Stadt Immenstadt
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Niederschrift über die 12. öffentliche <strong>Sitzung</strong> des Bau- und Umweltausschusses <strong>vom</strong> <strong>06.12.2012</strong> Seite 5<br />
TOP 3.4 Dr. Haslach Christoph; Bebauung der Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 42<br />
und 1378/2, Gemarkung Bühl, Am Fischerweg (Anfrage)<br />
Die beiden Tagesordnungspunkte wurden gemeinsam beraten.<br />
Es referierte Schriftführer Umseher anhand an die Wand projizierter Pläne.<br />
Der Vorsitzende ergänzte um den Hinweis auf die für den Bereich von „Bühl-<br />
Süd“ laufenden Planungen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
1. Die Anträge (Anfragen) der Eheleute Böck und Herrn Dr. Haslach auf Erteilung<br />
der Genehmigung für die Errichtung von zwei Wohnhäusern auf<br />
den Grundstücken Fl.Nr. 42 und 1378/2, Gemarkung Bühl, werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
2. Die Entscheidung über die Anträge wird zurückgestellt. Zunächst sind die<br />
Planungen für den Bereich „Bühl-Süd“ und die mögliche Umfahrungsstraße<br />
abzuwarten.<br />
TOP 3.5 Sprinkart Stefan und Hoffmann Inge; Bebauung Teilfläche Fl.Nr. 158/12,<br />
Gemarkung Eckarts in Werdenstein, mit einem Wohnhaus (Bauvoranfrage)<br />
Es referierte Schriftführer Umseher.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
1. Die Entscheidung über den Antrag (Bauvoranfrage) des Herrn Stefan<br />
Sprinkart und Frau Inge Hoffmann auf Erteilung der Genehmigung für die<br />
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
158/12, Gemarkung Eckarts, wird zurückgestellt.<br />
2. Zur besseren Beurteilung ist in der nächsten <strong>Sitzung</strong> eine Ortsbesichtigung<br />
durchzuführen.<br />
TOP 4<br />
TOP 4.1<br />
Bauleitplanung / <strong>Stadt</strong>entwicklung:<br />
2. Änderung der Außenbereichssatzung für "Flecken":<br />
1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
2. Satzungsbeschluss<br />
Es referierte Schriftführer Umseher.<br />
1. Beschluss: einstimmig<br />
Die von den betroffenen Bürgern sowie von den berührten Behörden und<br />
sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren gemäß § 35 Abs. 6<br />
BauGB zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Flecken“ vorgetragenen<br />
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen ergeben<br />
sich im Einzelnen aus der Anlage 1 zur Niederschrift über den Verlauf der