Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme der ...
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<strong>Benutzungs</strong>- <strong>und</strong> Gebührenordnung für <strong>die</strong> <strong>Inanspruchnahme</strong><br />
<strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune Löbejün<br />
Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des §§6,7,44 Absatz 3, Ziffer 1 <strong>und</strong> § 140 Gemeindeordnung für das Land<br />
Sachsen – Anhalt (GO LSA ) in <strong>der</strong> zur Zeit geltenden Fassung hat <strong>der</strong> Stadtrat <strong>der</strong> Stadt<br />
Löbejün in seiner Sitzung am 03.05.2007 folgende <strong>Benutzungs</strong>- <strong>und</strong> Gebührenordnung für<br />
<strong>die</strong> <strong>Inanspruchnahme</strong> <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune Löbejün beschlossen:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Zweckbestimmung<br />
Die Räume <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune können zu Veranstaltungen für kulturelle,<br />
schulische <strong>und</strong> jugendpflegerische Zwecke bzw. für Einzel-, Gruppenausstellungen <strong>und</strong><br />
Vernisagen genutzt werden.<br />
§ 2 Geltungsbereich<br />
(1) Diese Satzung gilt für den Bereich Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune Löbejün im<br />
„Historischen Stadtgut“, mit den Bereichen Bücherei <strong>und</strong> Fremdenverkehrsamt.<br />
(2) Sie ist geltend für alle Personen, welche sich im Objekt aufhalten.<br />
(3) Mit Betreten <strong>der</strong> Einrichtung, gelten für alle Besucher, Benutzer <strong>und</strong> Veranstalter, <strong>die</strong><br />
in vorliegen<strong>der</strong> Satzung erlassenen Bestimmungen.<br />
§ 3 <strong>Benutzungs</strong>berechtigte<br />
(1) <strong>Benutzungs</strong>berechtigte sind <strong>die</strong> Stadt Löbejün selbst, Privatpersonen, Schulen,<br />
Vereine, Jugendclub, Kirchengemeinden <strong>und</strong> Künstler.<br />
(2) Auf Antragstellung ist eine Nutzung durch an<strong>der</strong>e Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Institutionen<br />
möglich.<br />
§ 4 Überlassung <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />
(1) Für <strong>die</strong> Benutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune sind<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich Gebühren an <strong>die</strong> Stadtverwaltung zu entrichten. Der Antrag ist an <strong>die</strong> Stadt<br />
Löbejün zu stellen. Die Antragsformulare sind in <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune erhältlich.<br />
(2) Die Überlassung <strong>der</strong> Räumlichkeiten ist nur in Verbindung mit dem Personal <strong>der</strong><br />
Einrichtung möglich <strong>und</strong> bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den Bürgermeister<br />
<strong>der</strong> Stadt Löbejün.<br />
(3) Bei Terminüberschneidungen von Anträgen, findet <strong>der</strong> Erstgestellte Berücksichtigung.<br />
(4) Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt ist <strong>die</strong> Stadt Löbejün berechtigt, den Antrag<br />
ohne Begründung, kurzfristig als ungültig zu erklären.<br />
§ 5 Raumübergabe<br />
(1) Die Raumübergabe erfolgt vor <strong>der</strong> Veranstaltung durch <strong>die</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong><br />
Kulturscheune. Der Mieter erhält in <strong>die</strong>sem Zusammenhang ein Übergabeprotokoll. Die<br />
Rückgabe <strong>der</strong> Räumlichkeiten erfolgt nach Veranstaltungsende <strong>und</strong> wird durch <strong>die</strong><br />
Unterschriften von Übergebenden <strong>und</strong> Übernehmenden im Protokoll vermerkt.<br />
§ 6 Verwaltung <strong>und</strong> Aufsicht<br />
(1) Die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune werden durch <strong>die</strong> Stadt Löbejün<br />
verwaltet.<br />
(2) Je<strong>der</strong> Mieter/Veranstalter ist verpflichtet, <strong>die</strong> Räume in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand an den Vermieter zurückzugeben.<br />
(3) Bei Feststellung von Mängeln werden <strong>die</strong>se im Protokoll vermerkt <strong>und</strong> auf Kosten des<br />
Mieters/Veranstalters beseitigt.
Seite 2: Gebührenordnung K + K<br />
§ 7 Pflichten des Mieters/Veranstalters<br />
(1) Die Einhaltung von einschlägigen gesetzlichen Regelungen wie Jugendschutz,<br />
Sperrzeit, Immissions- <strong>und</strong> Brandschutz liegen in <strong>der</strong> Verantwortung des Mieters.<br />
(2) Bei Musikveranstaltungen trägt <strong>der</strong> Veranstalter <strong>die</strong> Kosten <strong>der</strong> GEMA<br />
(3) Die Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune darf nur zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck<br />
genutzt werden. Im Interesse einer optimalen Vorbereitung <strong>der</strong> Veranstaltung, hat <strong>der</strong> Mieter<br />
genaue Informationen über Zweck <strong>und</strong> Ablauf <strong>der</strong> Veranstaltung bekannt zu geben. Eine<br />
Entscheidung über <strong>die</strong> Zulassung <strong>der</strong> Veranstaltung trifft <strong>der</strong> Vermieter. Eine Überlassung<br />
<strong>der</strong> Räumlichkeiten an Dritte wird untersagt.<br />
(4) Dekorationsmaterial sowie Installationen technischer Ausrüstungen ist nur mit<br />
Genehmigung durch den Vermieter gestattet.<br />
(5) In den gesamten Räumlichkeiten <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune besteht Rauchverbot.<br />
(6) Während <strong>der</strong> Veranstaltung dürfen alle nach außen führenden Türen nicht<br />
abgeschlossen werden.<br />
§ 7 Ordnungsvorschriften<br />
(1) Die Einrichtung <strong>und</strong> das Mobiliar <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune ist schonend zu<br />
behandeln. Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit sind einzuhalten.<br />
(2) Zur Schonung des Fußbodens ist mit dem Mobiliar sorgsam umzugehen. In den<br />
Bereichen mit Holzfußboden ist auf spitze Gegenstände zu verzichten.<br />
(3) Der Sanitärbereich kann bei Veranstaltungen genutzt werden. Gegenstände <strong>und</strong><br />
hygienische Artikel sind nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.<br />
(4) Jegliche Art von anfallen<strong>der</strong> Müll muss vom Mieter selbst entsorgt werden.<br />
(5) Die Heizkörper sind nur vom Personal <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune zu be<strong>die</strong>nen.<br />
(6) Bei Führungen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.<br />
(7) Feuerlöscher <strong>und</strong> Fernsprecher müssen frei zugänglich <strong>und</strong> unverstellt bleiben.<br />
(8) Das Anbieten von Waren aller Art in den Räumen ist nicht zulässig.<br />
§ 8 Haftung<br />
(1) Entstandene Schäden in den Räumen <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune durch den<br />
Mieter/Veranstalter werden durch <strong>die</strong> Stadt Löbejün behoben <strong>und</strong> den Nutzer in Rechnung<br />
gestellt. Hierzu zählen auch Schäden, welche durch Gäste <strong>der</strong> Veranstaltung verursacht<br />
wurden.<br />
(2) Für sämtliche vom Mieter/Veranstalter eingebrachten Gegenstände wird keine<br />
Haftung durch <strong>die</strong> Stadt Löbejün übernommen. Sie übernimmt auch keine Haftung für<br />
entwendete o<strong>der</strong> beschädigte Gar<strong>der</strong>obe <strong>und</strong> sonstige Gegenstände aller Art.<br />
(3) Für Sachschäden an Gebäuden im Objekt „Historisches Stadtgut“, welche durch<br />
Besucher <strong>der</strong> Veranstaltung entstanden sind, haftet <strong>der</strong> Mieter/Veranstalter.<br />
(4) Für Ausstellungen <strong>und</strong> Vernisagen wird keine Haftung durch <strong>die</strong> Stadt Löbejün<br />
übernommen.<br />
II.Gebühren<br />
§ 1 Gebührenpflichtige<br />
(1) Zur Deckung des <strong>der</strong> Stadt Löbejün entstehenden Aufwandes werden für <strong>die</strong> Nutzung<br />
<strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Angeboten, Gebühren nach <strong>der</strong><br />
Maßgabe <strong>die</strong>ser Gebührenordnung erhoben.<br />
§ 2Entstehung <strong>der</strong> Gebührenschuld, Fälligkeit<br />
(1) Der Nachweis über <strong>die</strong> Einzahlung <strong>der</strong> Gebühr ist bei Übergabe <strong>der</strong> Räumlichkeiten,<br />
sowie vor Beginn je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Veranstaltung, dem Personal <strong>der</strong> Kunst- <strong>und</strong> Kulturscheune<br />
vorzulegen.<br />
§ 3 Gebührenschuldner<br />
(1) Schuldner des jeweiligen Entgeltes ist <strong>der</strong> Antragsteller <strong>der</strong> Veranstaltung.
Seite 3: Gebührenordnung K + K<br />
§ 4 Rechtsbehelfe<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgr<strong>und</strong> <strong>die</strong>ser Satzung regeln sich<br />
nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />
(2) Durch <strong>die</strong> Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen Heranziehen <strong>der</strong> Gebühren nach<br />
Dieser Gebührensatzung wird <strong>die</strong> Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.<br />
§ 5 <strong>Benutzungs</strong>gebühren<br />
Bereich Bücherei:<br />
Nutzungsgebühr Leihverkehr Erwachsene<br />
Jahresgebühr<br />
Einzelgebühr je Monat<br />
Jahresgebühr bei Ermäßigung für<br />
Studenten, Sozialhilfe- <strong>und</strong> Arbeitslosenhilfeempfänger<br />
Kin<strong>der</strong>, Schüler, Auszubildende<br />
10,00 Euro<br />
1,00 Euro<br />
5,00 Euro<br />
gebührenfrei<br />
Kosten für Ferienbetreuung werden individuell nach Vorhaben berechnet.<br />
Gebührenordnung Bereich Fremdenverkehrsamt:<br />
Stadtführungen:<br />
Ortsansässige Kin<strong>der</strong>gärten<br />
Schulklassen<br />
gebührenfrei<br />
in Trägerschaft <strong>der</strong> Stadt Löbejün<br />
gebührenfrei<br />
Fremdschulen pro St<strong>und</strong>e 10,00 Euro<br />
Stadtführungen für Reisegruppen:<br />
1,0 St<strong>und</strong>e 30,00 Euro<br />
jede weitere angefangene St<strong>und</strong>e<br />
10,00 Euro<br />
Veranstaltungen durch Kreisvolkshochschule Saalkreis:<br />
Gemeinsame literarische Veranstaltungen<br />
gebührenfrei<br />
Einzelveranstaltungen wie Bastelabende u.s.w.<br />
10,00 Euro<br />
Kursveranstaltungen pro Kurstag 10,00 Euro<br />
Ausstellungen:<br />
durch Schulen <strong>und</strong> Vereine<br />
gebührenfrei<br />
durch an<strong>der</strong>e Anbieter 30,00<br />
Miete <strong>der</strong> Räumlichkeiten:<br />
ortsansässige Vereine, Parteien,<br />
Kirchengemeinden 1-3 St<strong>und</strong>en 5,00 Euro<br />
ganztägig<br />
10,00 Euro<br />
Fremdvereine u.a. Institutionen 1-3 St<strong>und</strong>en 20,00 Euro<br />
ganztägig<br />
40,00 Euro<br />
§ 6 Inkrafttreten<br />
(1) Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Löbejün, den 04.05.2007<br />
(Madl, MdL)<br />
- Bürgermeister - - Siegel-