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( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 05.12.2012

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz,<br />

Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und <strong>Wettin</strong><br />

Nr. 12, Jahrgang 2, 5. Dezember 2012<br />

Gedanken zum Jahreswechsel<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

wie<strong>der</strong> ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit, Bilanz zu ziehen und sich auf das Weihnachtsfest einzustimmen.<br />

Im Dezember des letzten Jahres hatte ich die Gelegenheit, das erste Jahr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Revue<br />

passieren zu lassen. In diesem Dezember möchte ich daran anschließen.<br />

Was haben wir geschafft??<br />

Als kürzlich darüber philosophiert wurde, dass wir mehr auf <strong>der</strong> Haben-, als auf <strong>der</strong> Soll-Seite haben, hat<br />

mich das sehr nachdenklich gestimmt.<br />

Richtig ist, dass wir in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, teilweise geschuldet unserer Finanzsituation, nur in kleinen Schritten vorankommen.<br />

Trotzdem haben wir es geschafft, weiter in den sozialen Sektor zu investieren. So konnte <strong>der</strong><br />

Sanitärbereich <strong>der</strong> Kita „Buratino“ Plötz grundhaft saniert werden, <strong>der</strong> Hort <strong>der</strong> Kita „Spatzenhaus“ <strong>Wettin</strong><br />

wurde großzügig umgebaut und konnte den Kin<strong>der</strong>n übergeben werden, <strong>der</strong> Anbau <strong>der</strong> Kita „Knirpsenland“<br />

Lettewitz, <strong>der</strong> den Krippenbereich beherbergen soll, wird noch im Dezember seiner Bestimmung übergeben,<br />

auch ein Sanitärbereich <strong>der</strong> Kita „Sonnenschein“ Löbejün und <strong>der</strong> Kita „Schlumpfhausen“ Merbitz konnte<br />

umfassend saniert und dem heutigen Standard angepasst werden.<br />

Stolz können wir ebenfalls darauf sein, zu den 10 Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalts zu gehören, die<br />

im ELER-Bereich STARK-III-För<strong>der</strong>mittel in Anspruch nehmen können, mit denen die Kita „Saalepiraten“<br />

Brachwitz auf den neuesten Stand gebracht werden soll.<br />

Jetzt ist Aufgabe <strong>der</strong> Verwaltung, alle notwendigen Formalitäten zu erledigen, Vergabeentscheidungen vorzubereiten,<br />

so dass die Kin<strong>der</strong> endlich wie<strong>der</strong> gemeinsam in einer mo<strong>der</strong>nen und energetisch ausgerichteten<br />

Kita betreut werden können.<br />

Gleiches gilt für den Bereich <strong>der</strong> Grundschulen. Hier hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat nach ausgiebigen Beratungen unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Demografie den Grundsatzbeschluss gefasst, in Perspektive nur noch zwei Grundschulstandorte<br />

vorhalten zu wollen und die mit Bescheid vom März 2010 avisierten För<strong>der</strong>mittel dafür einzusetzen,<br />

den im kommunalen Eigentum stehenden Grundschulstandort Nauendorf zu erweitern. Damit wurde<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat eine zukunftsweisende Entscheidung gefasst, die sehr viel Respekt und Achtung verdient.<br />

Auch hier ist es jetzt Aufgabe <strong>der</strong> Verwaltung, die Anträge und Planungen schnellstmöglich so weit voran zu<br />

treiben und so das Bauvorgaben umzusetzen.<br />

Für die in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit möchte ich mich bei den ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeistern,<br />

den <strong>Stadt</strong>- und Ortschaftsräten, vor allem aber bei allen Beschäftigten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

bedanken.<br />

Bedanken möchte ich mich aber auch bei allen ehrenamtlich Tätigen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>. Sehr viele Bürgerinnen<br />

und Bürger <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> arbeiten in Vereinen, Vereinigungen o<strong>der</strong> Initiativen, ohne die das kulturelle Leben <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> nicht funktionieren würde.<br />

Gleiches gilt aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, die sich uneigennützig dafür einsetzen, wenn An<strong>der</strong>e<br />

Unterstützung brauchen. Hier denke ich an Bürgerinnen und Bürger, die für Mitbürger Behördenwege erledigen,<br />

weil sie es nicht mehr können, Krankenbesuche machen o<strong>der</strong> aber Blut für an<strong>der</strong>e Menschen spenden.<br />

Die diesjährige Blutspen<strong>der</strong>ehrung am 14.11.2012 hat gezeigt, wie viele Bürgerinnen und Bürger es gibt, die<br />

dazu bereit sind, ihr Blut zu geben, um Leben zu retten. Dafür meine Hochachtung!<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

ich wünsche Ihnen, dass Sie die bevorstehende Adventszeit und die Weihnachtsfeiertage dazu nutzen können,<br />

im Kreise Ihrer Familien besinnliche Stunden zu genießen und Kraft für das kommende Jahr zu schöpfen.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und alles erdenklich Gute<br />

im Jahr 2013!<br />

Ihre Antje Klecar<br />

Bürgermeisterin<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Erreichbarkeiten Seite 2 - 5<br />

Amtlicher Teil<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

und Ortschaften Seite 6<br />

Informationen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite 23<br />

Ortschaft Brachwitz Seite 32<br />

Ortschaft Döblitz Seite 33<br />

Ortschaft Domnitz Seite 34<br />

Ortschaft Dößel Seite 36<br />

Ortschaft Gimritz Seite 37<br />

Ortschaft Löbejün Seite 37<br />

Ortschaft Nauendorf Seite 44<br />

Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 50<br />

Ortschaft Plötz Seite 54<br />

Ortschaft Rothenburg Seite 55<br />

Ortschaft <strong>Wettin</strong> Seite 56


Seite - 2 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

OT Löbejün<br />

Markt 1<br />

06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel.: 03 46 03/75 70<br />

Fax: 03 46 03/7 57 15<br />

Verwaltung und Ortsbürgermeister<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags<br />

geschlossen<br />

dienstags<br />

9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

mittwochs<br />

8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr<br />

donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

freitags<br />

geschlossen<br />

Name, Vorname Tätigkeit/Amt Telefon-Nr.<br />

Bürgermeisteramt<br />

Klecar, Antje Bürgermeisterin 7 57 11<br />

Heier, Petra SB Org. und Verwaltung/ 7 57 10<br />

Vorzimmer Bürgermeisterin<br />

Hauptamt<br />

Bujak, Frank Leiter 7 57 12<br />

Worofka, Luise SB Poststelle 7 57 13<br />

Hahne, Elisa SB Hauptamt 7 57 18<br />

Löser, Angela SB Hauptamt 7 57 18<br />

Sekretärin GS Nauendorf 03 46 03/2 03 00<br />

Marschner, Karola SB Kita/Schule 7 57 17<br />

Westphal, Anika SB Kita/Schule 7 57 17<br />

Sekretärin GS Löbejün 03 46 03/7 72 94<br />

Bendzko, Katja SB Personal 7 57 19<br />

Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt 7 57 19<br />

Päutz, Corinna Standesbeamtin/ 7 57 24<br />

SB Friedhöfe<br />

Necker, Christin<br />

Sekretärin GS <strong>Wettin</strong> 03 46 07/2 05 46<br />

Ordnungsamt<br />

Papendieck, Jan amt. Leiter/SB Verkehr 7 57 21<br />

Meier, Manuela SB allg. OA 7 57 20<br />

Becker, Kathrin SB OA/Vollstreckung 7 57 22<br />

Lohse, Wim SB Vollzug/Bußgeld/FF 7 57 25<br />

Gaebel, Heiko SB OA u. Gewerbe 7 57 59<br />

Heinrich, Mona SB Meldeamt 7 57 23<br />

Bauamt<br />

Blume, Heike Leiterin 7 57 35<br />

Schaaf, Daniela SB allg. BA 7 57 30<br />

Repert, Runa SB Liegenschaften 7 57 36<br />

Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften 7 57 32<br />

Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau 7 57 34<br />

Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau 7 57 33<br />

Schulze, Juliane SB Beiträge 7 57 37<br />

Finanzen, Kämmerei u. Kasse<br />

Schmidt, Waltraud Leiterin 7 57 41<br />

AIbrecht, Corina SB Kämmerei 7 57 40<br />

Nitzer, Katrin SB Steuern 7 57 43<br />

Rothmeier, Karla Kassenleiterin 7 57 47<br />

Strzoda, Heidlinde SB Kasse 7 57 46<br />

Niesel, Jenny SB Kasse 7 57 45<br />

Tüttmann, Christiane SB Kasse 7 57 44<br />

Denkewitz,<br />

Christiane Doppikverantwortliche 7 57 28<br />

Dienststelle <strong>Wettin</strong> (Einwahl 03 46 07)<br />

Fax: 3 43 13<br />

Taube, Elke SB Meldeamt/ 3 43 33<br />

Bürgerbüro<br />

Dienststelle Rothenburg (Einwahl 03 46 91)<br />

Fax: 2 10 39<br />

Rössel, Iris Gebäudemanagement 2 10 38<br />

dienstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />

und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Ortsbürgermeister:<br />

OS Brachwitz, Gimritzer Str. 11, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter<br />

Sprechstunde: jeden 2. Donnerstag im Monat 17.30 - 18.30 Uhr<br />

im Ortschaftsbüro Brachwitz<br />

jeden letzten Donnerstag im Monat 17.30 -<br />

18.30 Uhr in <strong>der</strong> Feuerwehr Friedrichsschwerz<br />

Tel.: 03 45/5 50 43 74<br />

____________________________________________________________<br />

OS Döblitz, Tanneneck 5, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau<br />

Sprechstunde: dienstags 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel.: 03 46 07/2 02 51<br />

____________________________________________________________<br />

OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski<br />

Sprechstunde: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat<br />

16.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel., Fax: 03 46 03/2 02 14, 3 25 46<br />

Handy: 01 71/3 62 74 96<br />

____________________________________________________________<br />

OS Dößel, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein<br />

Sprechstunde: montags 19.00 - 20.00 Uhr über<br />

Handy: 01 74/3 93 78 79<br />

____________________________________________________________<br />

OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm<br />

Sprechstunde: 14-täglich dienstags 16.30 - 17.30 Uhr<br />

Tel.: 03 46 07/2 18 56<br />

____________________________________________________________<br />

OS Löbejün, Markt 1, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl<br />

Sprechstunde: Terminvereinbarung bitte unter<br />

stadt_loebejuen@web.de o<strong>der</strong> hinterlassen<br />

Sie Ihren Namen, Telefonnummer und Anliegen<br />

in meinem Postkasten in <strong>der</strong> Poststelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung, Erdgeschoss unten links<br />

____________________________________________________________<br />

OS Nauendorf, Alte Dorfstr. 2 - 3, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze<br />

Sprechstunde: Sprechstunde: dienstags 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel./Fax: 03 46 03/2 03 44<br />

____________________________________________________________<br />

OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schmidt<br />

Sprechstunde: Jeden 1. Dienstag im Monat im OT Lettewitz Ortschaftsbüro,<br />

Teichstraße 18 von 17.00 - 17.30 Uhr<br />

Jeden 3. Dienstag im Monat im OT Neutz, Sporthalle,<br />

Hallesche Str. 2 von 17.00 - 17.30 Uhr<br />

Tel.: 03 46 03/2 05 54<br />

____________________________________________________________<br />

OS Plötz, Winkel 9a, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer<br />

Sprechstunde: dienstags 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Priv. Tel. 03 46 03/7 75 90<br />

Dienstl. 03 46 03/32 03 80<br />

Handy: 01 51/1 70 11 87<br />

____________________________________________________________<br />

OS Rothenburg, Am Kin<strong>der</strong>garten 11, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber<br />

Sprechstunde: dienstags 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Tel.: 03 46 91/2 04 85<br />

____________________________________________________________<br />

OS <strong>Wettin</strong>, Burgstraße 1, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer<br />

Sprechstunde: dienstags 16.00 - 18.00 Uhr<br />

nach Vereinbarung<br />

Tel.: 03 46 07/3 44 05<br />

Handy: 01 72/7 90 11 85


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 3 -<br />

Verbände<br />

(Trinkwasser = TW, Abwasser = AW)<br />

OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel<br />

OS Gimritz, OS Neutz-Lettewitz<br />

OS <strong>Wettin</strong><br />

TW - Wasserzweckverband Saalkreis<br />

AW - Abwasserzweckverband „Salza“<br />

OS Domnitz<br />

TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR<br />

AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“<br />

OS Löbejün, OS Plötz<br />

TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR<br />

AW - Abwasserzweckverband „Fuhne“<br />

OS Nauendorf<br />

TW - Wasserzweckverband Saalkreis<br />

AW - Abwasserzweckverband „Götschetal“<br />

OS Rothenburg<br />

TW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“<br />

AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“<br />

Wasserzweckverband Saalkreis über<br />

Hallesche Wasser- und <strong>Stadt</strong>wirtschaft GmbH<br />

Bornknechtstr. 5, 06108 Halle (Saale)<br />

Tel.: 03 45/5 81 60 72<br />

Notfall: 03 45/5 81 61 11 (HWS GmbH)<br />

Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR<br />

OT Löbejün, Kirchhof 1, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel./Fax: 03 46 03/7 72 89/7 72 63<br />

Notfall: 01 51 20 00 83 77/01 51 20 08 29 56<br />

dienstags: 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

mittwochs: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

donnerstags: 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Abwasserzweckverband „Fuhne“<br />

OT Löbejün. An <strong>der</strong> Voigtei 1, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel./Fax: 03 46 03/7 44 30/74 43 40<br />

Notfall: 03 46 03/7 44 37 o. 01 70/9 66 88 20<br />

mittwochs: 7.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

donnerstags: 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“<br />

Köthensche Str. 54, 06406 Bernburg<br />

Tel./Fax: 0 34 71/37 57 -0/37 57 12<br />

Notfall: 0 34 71/37 57 21<br />

montags: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

dienstags: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

donnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Abwasserzweckverband „Götschetal“<br />

OT Priester, Alte Dorfstr. 2 - 3, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel./Fax: 03 46 03/2 16 67/2 16 69<br />

Notfall: 03 45/5 81 61 11 (HWS GmbH)<br />

dienstags: 15.00 - 18.00 Uhr<br />

Abwasserzweckverband „Salza“<br />

OT Salzmünde, Str. <strong>der</strong> Einheit 12a, 06198 Salzatal<br />

Tel./ Fax: 03 46 09/23 31 -0/23 31 20<br />

Notfall: 01 70/2 11 74 05<br />

E-Mail: info@azv-salza.de<br />

dienstags: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

EnviaM/Störungsdienst 03 45/21 60<br />

Telekom/Entstörungsdienst 01 80/3 23 23 23<br />

<strong>Wettin</strong>-Information, Burgbücherei u. Museum<br />

OT <strong>Wettin</strong>, Burgstr. 4, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel./ Fax: 03 46 07/2 03 20/2 18 64<br />

Homepage: www.wettin.de<br />

E-Mail: wettin-info@mail-wl.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags: 12.00 - 17.00 Uhr<br />

dienstags: 12.00 - 17.00 Uhr<br />

mittwochs: geschlossen<br />

donnerstags: 12.00 - 18.00 Uhr<br />

freitags: 11.00 - 15.00 Uhr<br />

<strong>Wettin</strong> - Info + Museum<br />

von April - Oktober zusätzlich<br />

samstags: 13.00 - 17.00 Uhr<br />

sonntags: 13.00 - 17.00 Uhr<br />

Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün<br />

in <strong>der</strong> Kunst- u. Kulturscheune des Historischen <strong>Stadt</strong>gutes<br />

OT Löbejün, Kämnitz 1, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel./Fax 03 46 03/7 72 50/7 12 58<br />

Mail: kulturscheune-loebejuen@gmx.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

dienstags: 9.00 - 18.00 Uhr<br />

mittwochs: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

donnerstags: 9.00 - 18.00 Uhr<br />

Bibliotheken:<br />

Nauendorf Grundschule, Am Sportzentrum 2<br />

donnerstags 12.00 - 14.00 Uhr<br />

Plötz<br />

Die nächste Ausgabe erscheint am<br />

Mittwoch, dem 23. Januar 2013<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Donnerstag, <strong>der</strong> 10. Januar 2013,<br />

9.00 Uhr<br />

Winkel 9a<br />

montags 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Rothenburg Am Kin<strong>der</strong>garten 10<br />

mittwochs 14.30 - 17.00 Uhr<br />

Notfallnummern<br />

Polizei 110<br />

Rettungswagen und Feuerwehr 112<br />

Bereitschaft Arzt 116 117<br />

Feuerwehrleitstelle 03 45/2 21 50 00<br />

Rettungsdienstleitstelle 03 45/8 07 01 00<br />

Krankentransport 03 45/1 92 22<br />

Polizei - Revierkommissariat<br />

Nördlicher Saalekreis 03 45/52 54 02 95<br />

Kriminaldienst 03 45/52 54 02 63<br />

Unfalldienst 03 45/52 54 02 43<br />

Polizeirevierstation <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel./Fax: 03 46 03/3 28 40/32 84 10<br />

dienstags: 15.00 - 18.00 Uhr


Seite - 4 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Allgemeinmedizin<br />

C. Reiß-Wun<strong>der</strong>ling 03 46 03/7 72 96<br />

OS Löbejün, Bahnhofstr. 4<br />

FÄ W. Ute Nestler 03 46 03/7 78 05<br />

OS Löbejün, Doktorberg 8 01 71/2 61 38 11<br />

Dipl.-Med. P. Steffanov 03 46 03/7 72 95<br />

OS Löbejün, An <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>mauer 10a<br />

Medizinische Versorgung<br />

Telefonseelsorge e. V. Halle<br />

Tel.: 08 00/1 11 01 11 o<strong>der</strong> 08 00/1 11 02 22<br />

_______________________________________________________<br />

Bereitschaftsdienst <strong>der</strong> Ärzte<br />

Bereich Löbejün 07 00/90 08 07 00<br />

Bereich <strong>Wettin</strong> 03 45/68 10 00<br />

Dipl.-Med. K. Just 03 46 03/2 03 38<br />

OS Nauendorf, Poststr. 2<br />

Dr. med. A. Schober 03 46 03/2 02 50<br />

OS Domnitz, Lindenstr. 12 03 46 03/2 04 31<br />

Dr. A. Lukowski 03 46 07/3 40 29<br />

OS <strong>Wettin</strong>, Johannisstr. 16<br />

Dr. med. P. Gormanns 03 46 06/2 02 16<br />

Wallwitz 01 77/4 39 01 33<br />

OS Rothenburg,<br />

Am Kin<strong>der</strong>garten 11 03 46 91/5 21 73<br />

_______________________________________________________<br />

Innere Medizin<br />

Dipl.-Med. K. Zametschnik 03 46 07/3 45 40<br />

OT <strong>Wettin</strong>, Saalestr. 7a 01 73/2 62 42 32<br />

_______________________________________________________<br />

Pflegedienste<br />

Pflegemobil Annett Rabe 03 49 76/2 16 34<br />

01 77/2 93 70 54<br />

Amb. Pflegedienst B. Hausmann 03 46 03/2 13 18<br />

Nauendorfer Engel 03 46 06/36 39 49<br />

Katrin Kirchschlager 01 71/3 25 99 40<br />

Fax: 03 46 06/36 39 50<br />

Betreuungszentrum 03 46 03/7 15 40<br />

Kerstin Kirchhof Fax: 03 46 03/71 54 20<br />

Fahrdienst 03 46 03/71 54 13<br />

Volkssolidarität 03 46 03/2 00 73<br />

„Sozialstation Petersberg“<br />

Diakoniestation Könnern 03 46 91/5 11 60<br />

<strong>Wettin</strong>er Schwestern 03 46 07/3 49 29<br />

Pflegedienst GmbH Fax: 3 46 07/23 99 87<br />

01 74/6 53 72 71<br />

Mail: wettiner-schwestern@gmx.de<br />

_______________________________________________________<br />

Frauenarzt/Frauenheilkunde<br />

Dipl.-Med. D. Meisel 03 46 07/2 05 37<br />

OS <strong>Wettin</strong>, Großer Schweizerling 3<br />

_______________________________________________________<br />

Urologie<br />

Dr. A. Melchior 03 46 09/2 32 79<br />

OS Löbejün, Kirchhof 1 03 46 03/7 19 11<br />

_______________________________________________________<br />

Zahnärzte<br />

Dr. Th. Pilz u. R. Pilz 03 46 03/7 72 20<br />

OS Löbejün, An <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>mauer 3<br />

OS Rothenburg; Pappelstr. 8 03 46 91/5 20 47<br />

S. Hünicke 03 45/5 51 16 08<br />

OT Brachwitz, Lerchenweg 12<br />

Dipl.-Stom. I. Riedel 03 46 03/2 04 06<br />

OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4<br />

Apotheken<br />

Kreuzapotheke Löbejün 03 46 03/7 78 23<br />

<strong>Stadt</strong>-Apotheke Löbejün 03 46 03/7 10 65<br />

Burg-Apotheke <strong>Wettin</strong> 03 46 07/2 03 10<br />

(Tag und Nacht erreichbar)<br />

_______________________________________________________<br />

Tierärzte<br />

Dr.-med.-vet. R. Grosser 03 46 03/2 02 87<br />

OS Domnitz, Amselweg 12<br />

Gruppenpraxis<br />

Nie<strong>der</strong>lein u. Hoffmann 03 46 91/2 20 49<br />

OS Dornitz, Zum Sixbach 3 01 72/8 68 21 55<br />

info@hn-vets.de<br />

www.hn-vets.de<br />

Kleintierpraxis Strauß 03 46 03/3 28 52<br />

OS Löbejün, Am <strong>Stadt</strong>gut 3f Fax: 03 46 03/7 15 44<br />

info@tierarztpraxis-loebejuen.de<br />

www.tierarztpraxis-loebejuen.de


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 5 -<br />

Aufstellung <strong>der</strong> Benutzernamen und E-Mail-Adressen<br />

Amt Benutzer E-Mail-Adressen<br />

Bürgermeisteramt<br />

buergermeisteramt@mail-wl.de<br />

Antje Klecar<br />

Petra Heier<br />

antje.klecar@mail-wl.de<br />

petra.heier@mail-wl.de<br />

Gebäudemanagement Iris Rössel iris.roessel@mail-wl.de<br />

Hauptamt<br />

hauptamt@mail-wl.de<br />

Frank Bujak<br />

Luise Worofka<br />

Anika Westphal<br />

Karola Marschner<br />

Elisa Hahne<br />

Angela Löser<br />

Katja Bendzko<br />

Nadine Krüger<br />

Corinna Päutz<br />

frank.bujak@mail-wl.de<br />

luise.worofka@mail-wl-de<br />

amtsblatt@mail-wl.de<br />

anika.westphal@mail-wl.de<br />

karola.marschner@mail-wl.de<br />

elisa.hahne@mail-wl.de<br />

angela.loeser@mail-wl.de<br />

katja.bendzko@mail.wl.de<br />

nadine.krueger@mail-wl.de<br />

corinna.paeutz@mail-wl.de<br />

standesamt@mail-wl.de<br />

Ordnungsamt<br />

ordnungsamt@mail-wl.de<br />

Jan Papendieck<br />

Wim Lohse<br />

Manuela Meier<br />

Mona Heinrich<br />

Elke Taube<br />

Heiko Gaebel<br />

jan.papendieck@mail-wl.de<br />

wim.lohse@mail-wl.de<br />

manuela.meier@mail-wl.de<br />

mona.heinrich@mail-wl.de<br />

einwohnermeldeamt@mail-wl.de<br />

elke.taube@mail-wl.de<br />

heiko.gaebel@mail-wl.de<br />

gewerbeamt@mail-wl.de<br />

Bauamt<br />

bauamt@mail-wl.de<br />

Heike Blume<br />

Kerstin Kündiger<br />

Beate Trümmel<br />

Juliane Schulze<br />

Daniela Schaaf<br />

Runa Repert<br />

Gabriele Brabetz<br />

heike.blume@mail-wl.de<br />

kerstin.kuendiger@mail-wl.de<br />

beate.truemmel@mail-wl.de<br />

juliane.schulze@mail-wl.de<br />

daniela.schaaf@mail-wl.de<br />

runa.repert@mail-wl.de<br />

gabriele.brabetz@mail-wl.de<br />

liegenschaften@mail-wl.de<br />

Doppik<br />

doppik@mail-wl.de<br />

Christiane Denkewitz<br />

christiane.denkewitz@mail-wl.de<br />

Kämmerei/Kasse<br />

kaemmerei@mail-wl.de<br />

Waltraud Schmidt<br />

Corina Albrecht<br />

Karla Rothmeier<br />

Heidlinde Strzoda<br />

Christiane Tüttmann<br />

Jenny Niesel<br />

Katrin Nitzer<br />

waltraud.schmidt@mail-wl.de<br />

corina.albrecht@mail-wl.de<br />

karla.rothmeier@mail-wl.de<br />

vollstreckung@mail-wl.de<br />

kasse@mail-wl.de<br />

heidlinde.strzoda@mail-wl.de<br />

christiane.tuettmann@mail-wl.de<br />

jenny.niesel@mail-wl.de<br />

katrin.nitzer@mail-wl.de<br />

steuern@mail-wl.de


Seite - 6 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> 23. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Die 23. Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün findet<br />

am Donnerstag, dem 20.12.2012 um 18:30 Uhr im 1. OG gelegenen<br />

Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in <strong>der</strong><br />

Ortschaft Nauendorf unter <strong>der</strong> Anschrift Am Sportzentrum 4 in<br />

06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün, OT Nauendorf statt.<br />

Tagesordnung:<br />

öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung<br />

2. Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Einberufung, <strong>der</strong><br />

fehlenden Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates<br />

3. Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

4. Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung<br />

<strong>der</strong> Tagesordnung<br />

5. Einwohnerfragestunde<br />

6. Kontrolle <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schriften vom 22.11.2012 und<br />

29.11.2012 - öffentlicher Sitzungsteil -<br />

7. Bericht <strong>der</strong> Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster<br />

Beschlüsse<br />

8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin<br />

9. Bekanntgabe <strong>der</strong> in <strong>der</strong> nichtöffentlichen Sitzung gefassten<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> letzten Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

10. Bekanntgabe <strong>der</strong> von den beschließenden Ausschüssen<br />

gefassten Beschlüsse<br />

11. Informationen aus den beratenden Ausschüssen durch<br />

die Ausschussvorsitzenden<br />

12. Beschlussfassung öffentlicher Sitzungsteil<br />

12.1. Beratung und Beschluss - Städtebauliche Sanierung Löbejün<br />

- Programmanmeldung 2013<br />

12.2. Beratung und Beschluss - Städtebauliche Sanierung<br />

<strong>Wettin</strong> - Programmanmeldung 2013<br />

12.3. Beratung und Beschluss - Durchführungsvertrag zum<br />

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaik<br />

ehemalige Zuckerfabrik Gottgau<br />

12.4. Beratung und Beschluss - Satzungsbeschluss zum vorzeitigen<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaik<br />

ehemalige Zuckerfabrik Gottgau<br />

13. Anfragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates und <strong>der</strong> Ortsbürgermeister<br />

nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Kontrolle <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schriften vom 22.11.2012 und<br />

29.11.2012 - nichtöffentlicher Sitzungsteil -<br />

2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil<br />

2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten<br />

2.2. Vergabeangelegenheiten<br />

2.3. Personalangelegenheiten<br />

2.4. Rechtsangelegenheiten<br />

3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen<br />

durch die Bürgermeisterin<br />

4. Anfragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates und <strong>der</strong> Ortsbürgermeister<br />

5. Schließung <strong>der</strong> Sitzung<br />

Prof. D. Gottstein<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> 18. Sitzung<br />

des Haupt- und Finanzausschusses<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün findet am Donnerstag, dem 10.01.2013 um<br />

18:00 Uhr im Raum 2 des <strong>Stadt</strong>hauses Löbejün unter <strong>der</strong> Anschrift<br />

Am Kirchhof 1 in 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün, OT Löbejün statt.<br />

Tagesordnung:<br />

öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung<br />

2. Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Einberufung<br />

3. Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

4. Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung <strong>der</strong><br />

Tagesordnung<br />

5. Kontrolle <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 17. Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses - öffentlicher Teil-<br />

6. Beratung und Abstimmung - Jahresrechnung 2011 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

7. Beratung und Beschluss - 1. Än<strong>der</strong>ung des Redaktionsstatus<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

8. Beratung und Abstimmung - Marktsatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

Löbejün<br />

9. Anfragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates und <strong>der</strong> Ortsbürgermeister<br />

nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Kontrolle <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 17. Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses<br />

- nichtöffentlicher Teil-<br />

2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten<br />

3. Rechtsangelegenheiten<br />

4. Personalangelegenheiten<br />

5. Anfragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates und <strong>der</strong> Ortsbürgermeister<br />

6. Schließung <strong>der</strong> Sitzung<br />

gez. Antje Klecar<br />

Bürgermeisterin<br />

Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün über<br />

die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau<br />

von öffentlichen Straßen,<br />

Wegen und Plätzen<br />

- Straßenausbaubeitragssatzung -<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 4, 6 und 91 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (GO LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), <strong>der</strong> §§ 1,2 und 6 des<br />

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-<br />

LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 13. Dezember<br />

1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geän<strong>der</strong>t am 02. Februar<br />

2011 durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des<br />

Landesrechts aufgrund <strong>der</strong> bundesrechtlichen Einführung des<br />

Rechtsinstituts <strong>der</strong> eingetragenen Lebenspartnerschaft (GVBL.<br />

LSA S. 58) hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in seiner<br />

Sitzung am 25.10.2012 (Beschluss-Nr.: 209-21/12/SR) folgende<br />

Satzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Beitragsfähige Maßnahmen<br />

(1) Zur anteiligen Deckung Ihres Aufwands für die Herstellung,<br />

Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung<br />

(Aus- o<strong>der</strong> Umbau) <strong>der</strong> ganz o<strong>der</strong> teilweise in <strong>der</strong> Baulast <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> stehenden öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie<br />

selbstständige Grünanlagen, auch wenn diese nicht zum


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 7 -<br />

Anbau bestimmt sind, (beitragsfähige Maßnahme) erhebt die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün nach Maßgabe dieser Satzung Beiträge<br />

von den Beitragspflichtigen im Sinne des § 13 dieser Satzung,<br />

denen durch die Inanspruchnahme o<strong>der</strong> die Möglichkeit <strong>der</strong> Inanspruchnahme<br />

dieser Leistung ein Vorteil entsteht (Anlieger).<br />

(2) Zu den in Absatz 1 genannten Straßen, Wegen und Plätzen<br />

gehören auch in <strong>der</strong> Baulast <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> stehende Wohnwege, die<br />

aus tatsächlichen o<strong>der</strong> rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen<br />

befahren werden können, und in <strong>der</strong> Baulast <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

stehende öffentliche Wirtschaftswege.<br />

(3) Für die Herstellung, den Aus- o<strong>der</strong> Umbau von, in <strong>der</strong> Baulast<br />

<strong>der</strong> Gemeinde stehenden, selbstständigen Immissionsschutzanlagen,<br />

können Beiträge nur aufgrund einer beson<strong>der</strong>en Satzung<br />

erhoben werden.<br />

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Erschließungsbeiträge<br />

nach den §§ 127 ff. BauGB zu erheben<br />

sind.<br />

§ 2<br />

Umfang des beitragsfähigen Aufwandes<br />

(1) Zum beitragsfähigen Aufwand gehören die tatsächlich entstandenen<br />

Kosten für<br />

1. den Erwerb (einschließlich aufstehen<strong>der</strong> Bauten und Erwerbsnebenkosten)<br />

<strong>der</strong> für die Durchführung <strong>der</strong> beitragsfähigen<br />

Maßnahme erfor<strong>der</strong>lichen Grundstücksflächen; hierzu<br />

zählt auch <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde aus ihrem Vermögen<br />

für diese Maßnahme zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bereitstellung sowie die<br />

Kosten dieser Bereitstellung,<br />

2. die Freilegung <strong>der</strong> für die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Flächen,<br />

3. die Herstellung, den Aus- o<strong>der</strong> Umbau des Straßen-, Wegeund<br />

Platzkörpers einschließlich Unterbau, Oberfläche sowie<br />

zur bestimmungsgemäßen Funktion <strong>der</strong> Anlage notwendige<br />

Erhöhungen o<strong>der</strong> Vertiefungen (Niveauausgleich) und die<br />

Anschlüsse an an<strong>der</strong>e Anlagen; zum Straßen-, Wege und<br />

Platzkörper gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) die Fahrbahn einschließlich unselbstständiger Lärmschutzanlagen,<br />

b) die Gehwege,<br />

c) c) die Rinnen- und Randsteine, auch wenn sie höhengleich<br />

zu den umgebenden Flächen ausgebildet sind,<br />

d) die dem ruhenden Verkehr dienenden unselbstständigen<br />

Park- und Abstellflächen,<br />

e) die Radwege,<br />

f) die kombinierten Rad- und Gehwege,<br />

g) die unbefestigten Rand- und Grünstreifen sowie die unselbstständigen<br />

Grünanlagen (Straßenbegleitgrün in Form<br />

von Bäumen, Sträuchern, Rasen- und an<strong>der</strong>en Grünflächen),<br />

h) die Böschungen, Schutzmauern und Stützmauern,<br />

i) die Bushaltebuchten,<br />

4. die Herstellung, den Aus- o<strong>der</strong> Umbau von selbstständigen<br />

Park- und Abstellflächen sowie von selbstständigen Grünflächen,<br />

5. die Herstellung, den Aus- o<strong>der</strong> Umbau von Beleuchtungseinrichtungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Straßen, Wege und<br />

Plätze,<br />

6. die Herstellung, den Aus- o<strong>der</strong> Umbau von Entwässerungseinrichtungen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Straßen, Wege und Plätze,<br />

7. die Herstellung, den Aus- o<strong>der</strong> Umbau von Mischflächen,<br />

Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen einschließlich<br />

Unterbau, Oberfläche sowie zur bestimmungsgemäßen<br />

Funktion <strong>der</strong> Anlage notwendige Erhöhungen o<strong>der</strong><br />

Vertiefungen (Niveauausgleich) und die Anschlüsse an an<strong>der</strong>e<br />

Anlagen,<br />

8. die Möblierung einschließlich Blumenkübel, Sitzbänke,<br />

Brunnenanlagen, Absperreinrichtungen, Zierleuchten, Anpflanzungen<br />

und Spielgeräte, soweit diese Einrichtungen<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Anlage und mit dem Grund und Boden fest<br />

verbunden sind.<br />

(2) Zum beitragsfähigen Aufwand zählen auch die Aufwendungen<br />

für eine Fremdfinanzierung <strong>der</strong> in Absatz 1 bezeichneten<br />

Maßnahmen sowie die Aufwendungen, die zum Ausgleich o<strong>der</strong><br />

zum Ersatz eines durch eine beitragsfähige Maßnahme bewirkten<br />

Eingriffs in Natur und Landschaft zu erbringen sind, ebenso<br />

die Beauftragung Dritter mit <strong>der</strong> Planung und Bauleitung.<br />

(3) Die tatsächlich entstandenen Kosten sind nur so weit in den<br />

durch Beiträge zu deckenden Aufwand einzubeziehen, wie sie<br />

zur Erfüllung des von <strong>der</strong> Gemeinde festzulegenden Bauprogramms<br />

für die Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Der Aufwand für die Fahrbahnen von Ortsdurchfahrten von Bundes-,<br />

Landes- und Kreisstraßen ist nur beitragsfähig, soweit die<br />

Fahrbahnen im Zuge <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt breiter sind als die außerhalb<br />

<strong>der</strong> Ortsdurchfahrt anschließenden freien Strecken; in<br />

diesem Fall ist nur <strong>der</strong> Anteil des Aufwands für die Fahrbahn<br />

beitragsfähig, <strong>der</strong> auf die über die Breite <strong>der</strong> freien Strecken hinausgehenden<br />

Flächen im Zuge <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt entfällt.<br />

§ 3<br />

Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes<br />

(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlich entstandenen<br />

Kosten für die, in dem von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> festgelegten<br />

Bauprogramm, bezeichneten Maßnahme ermittelt. Er wird nach<br />

Abzug des Gemeindeanteils, nach Maßgabe dieser Satzung, auf<br />

die Grundstücke verteilt, die aus <strong>der</strong> Maßnahme einen beson<strong>der</strong>en<br />

Vorteil erlangen und durch die Anlage, die Gegenstand <strong>der</strong><br />

beitragsfähigen Maßnahme ist, erschlossen werden (Abrechnungsgebiet).<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong> ermittelt den beitragsfähigen Aufwand jeweils für<br />

die einzelne Ausbaumaßnahme. Sie kann den Aufwand auch<br />

hiervon abweichend für bestimmte Teile einer Maßnahme (Aufwandsspaltung)<br />

o<strong>der</strong> für einen selbstständig nutzbaren Abschnitt<br />

einer Maßnahme (Abschnittsbildung) geson<strong>der</strong>t ermitteln.<br />

Hierfür ist eine förmliche Entscheidung durch den <strong>Stadt</strong>rat<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

(3) Soweit ein Abschnitt gebildet wird, bilden abweichend von<br />

Absatz 1 die, durch den jeweiligen Abschnitt, erschlossenen<br />

Grundstücke das Abrechnungsgebiet. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.<br />

(4) Der Aufwand für:<br />

a) Böschungen, Schutz- und Stützmauern<br />

b) Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen<br />

c) Ersatzleistungen wegen Verän<strong>der</strong>ung des Straßenniveaus<br />

wird den Kosten <strong>der</strong> Fahrbahn zugerechnet.<br />

§ 4<br />

Anteil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> und <strong>der</strong> Beitragspflichtigen<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> trägt den Anteil des beitragsfähigen Aufwandes,<br />

<strong>der</strong> sich aus dem beson<strong>der</strong>en Vorteil <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

öffentlichen Verkehrsanlage durch die Allgemeinheit ergibt (Anteil<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>). Den übrigen Teil des beitragsfähigen Aufwandes<br />

tragen die Beitragspflichtigen und die <strong>Stadt</strong>, soweit sie Eigentümerin<br />

o<strong>der</strong> Erbbauberechtigte eines berücksichtigungspflichtigen<br />

Grundstücks ist (Anliegeranteil).<br />

(2) Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand nach Absatz<br />

1 Satz 2 wird entsprechend den, in <strong>der</strong> nachstehenden Aufstellung,<br />

ausgewiesenen Vom-Hun<strong>der</strong>t-Sätzen festgesetzt.<br />

1. bei öffentlichen Einrichtungen, die überwiegend dem Anliegerverkehr<br />

dienen (Anliegerstraße) sowie bei verkehrsberuhigten<br />

Wohnstraßen<br />

a) für Fahrbahnen, Trenn-, Seiten-, Rand- und<br />

Sicherheitsstreifen sowie Böschungen, Schutzund<br />

Stützmauern, Busbuchten und Bushaltestellen 65 v. H.<br />

b) für Gehwege, einschließlich <strong>der</strong> Randsteine<br />

und Schrammborde 65 v. H.<br />

c) für Radwege, einschließlich <strong>der</strong> Randsteine<br />

und Schrammborde 65 v. H.<br />

d) für kombinierte Rad- und Gehwege, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Randsteine und Schrammborde 65 v. H.


Seite - 8 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

e) für Beleuchtungseinrichtungen sowie für Rinnen<br />

und an<strong>der</strong>e Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Oberflächenentwässerung 65 v. H.<br />

f) für die unbefestigten Rand- und Grünstreifen<br />

sowie die unselbstständige Grünanlagen als<br />

Bestandteil <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung 65 v. H.<br />

g) für unselbstständige Parkflächen (auch Standspuren)<br />

ohne Busbuchten und Bushaltestellen sowie die<br />

Möblierung einschließlich Blumenkübel, Sitzbänke,<br />

Brunnenanlagen, Absperreinrichtungen, Zierleuchten,<br />

Anpflanzungen, Spielgeräte, soweit eine feste<br />

Verbindung mit dem Grund und Boden besteht 65 v. H.<br />

h) für niveaugleiche Mischflächen 65 v. H.<br />

2. bei öffentlichen Einrichtungen mit starkem<br />

innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungsstraßen)<br />

a) für Fahrbahnen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen<br />

sowie Böschungen, Schutz- und Stützmauern,<br />

Busbuchten und Bushaltestellen 40 v. H.<br />

b) für Gehwege, einschließlich <strong>der</strong> Randsteine und<br />

Schrammborde 60 v. H.<br />

c) für Radwege, einschließlich <strong>der</strong> Randsteine und<br />

Schrammborde 40 v. H.<br />

d) für kombinierte Rad- und Gehwege, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Randsteine und Schrammborde 50 v. H.<br />

e) für Beleuchtungseinrichtungen sowie für Rinnen<br />

und an<strong>der</strong>e Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Oberflächenentwässerung 60 v. H.<br />

f) für die unbefestigten Rand- und Grünstreifen<br />

sowie die unselbstständige Grünanlagen als<br />

Bestandteil <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung 60 v. H.<br />

g) für unselbstständige Parkflächen (auch Standspuren)<br />

ohne Busbuchten und Bushaltestellen sowie die<br />

Möblierung einschließlich Blumenkübel, Sitzbänke,<br />

Brunnenanlagen, Absperreinrichtungen, Zierleuchten,<br />

Anpflanzungen, Spielgeräte, soweit eine feste<br />

Verbindung mit dem Grund und Boden besteht 60 v. H.<br />

h) für niveaugleiche Mischflächen 50 v. H.<br />

3. bei öffentlichen Einrichtungen, die überwiegend<br />

dem Durchgangsverkehr dienen<br />

(Hauptverkehrsstraßen)<br />

a) für Fahrbahnen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen<br />

sowie Böschungen, Schutz- und<br />

Stützmauern, Busbuchten und Bushaltestellen 20 v. H.<br />

b) für Gehwege, einschließlich <strong>der</strong> Randsteine und<br />

Schrammborde 50 v. H.<br />

c) für Radwege, einschließlich <strong>der</strong> Randsteine und<br />

Schrammborde 30 v. H.<br />

d) für kombinierte Rad- und Gehwege, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Randsteine und Schrammborde 40 v. H.<br />

e) für Beleuchtungseinrichtungen sowie für Rinnen<br />

und an<strong>der</strong>e Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Oberflächenentwässerung 50 v. H.<br />

f) für die unbefestigten Rand- und Grünstreifen<br />

sowie die unselbstständige Grünanlagen als<br />

Bestandteil <strong>der</strong> öffentlichen Einrichtung 50 v. H.<br />

g) für unselbstständige Parkflächen (auch Standspuren)<br />

ohne Busbuchten und Bushaltestellen sowie die<br />

Möblierung einschließlich Blumenkübel, Sitzbänke,<br />

Brunnenanlagen, Absperreinrichtungen,<br />

Zierleuchten, Anpflanzungen, Spielgeräte, soweit<br />

eine feste Verbindung mit dem Grund und<br />

Boden besteht 50 v. H.<br />

h) für niveaugleiche Mischflächen 40 v. H.<br />

4. bei Fußgängerzonen einschließlich Straßenbeleuchtung<br />

und Oberflächenentwässerung 50 v. H.<br />

bei selbstständige Parkflächen 60 v. H.<br />

5. bei selbstständigen Grünanlagen 60 v. H.<br />

6. bei Wegen, die vorwiegend zur Benutzung durch<br />

die Eigentümer anliegen<strong>der</strong> land- und forstwirtschaftlicher<br />

Grundstücke bestimmt sind und die -<br />

regelmäßig von diesem Personenkreis bzw. <strong>der</strong>en Pächtern<br />

genutzt werden<br />

(Wirtschaftswege) 75 v. H.<br />

(3) Zuschüsse Dritter werden, soweit <strong>der</strong> Zuschussgeber nichts<br />

an<strong>der</strong>es bestimmt hat und soweit sich nicht durch Auslegung<br />

von För<strong>der</strong>bestimmungen o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Zielsetzung des<br />

Einsatzes <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel etwas an<strong>der</strong>es ergibt, hälftig zur<br />

Deckung des Betrages, <strong>der</strong> auf die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Verkehrsanlage<br />

durch die Allgemeinheit entfällt, verwendet, jedoch<br />

maximal bis zur Höhe des Gemeindeanteils.<br />

(4) Im Sinne des Absatzes 2 gelten als<br />

1. Anliegerstraßen: Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich<br />

o<strong>der</strong> überwiegend <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> angrenzenden<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>, durch private Zuwegung, mit ihnen verbundenen<br />

Grundstücke dienen,<br />

2. Haupterschließungsstraßen: Straßen, Wege und Plätze, die<br />

we<strong>der</strong> überwiegend <strong>der</strong> Erschließung von Grundstücken noch<br />

überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen,<br />

3. Hauptverkehrsstraßen: Straßen, Wege und Plätze, die neben<br />

<strong>der</strong> Erschließung von Grundstücken und neben <strong>der</strong> Aufnahme<br />

von innerörtlichem Durchgangsverkehrs über dem überörtlichen<br />

Durchgangsverkehr und damit dem Ziel- und Quellverkehr<br />

außerhalb des Orts dienen,<br />

4. Fußgängerzonen: Straßen, Wege und Plätze, die ausschließlich<br />

o<strong>der</strong> überwiegend die angrenzenden o<strong>der</strong> die durch<br />

private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke erschließen<br />

und die in ihrer gesamten Breite dem Fußgängerverkehr<br />

dienen, auch wenn ausnahmsweise eine auf den Anliegerverkehr<br />

und den Anliegerverkehr beschränkte Nutzung<br />

mit Kraftfahrzeugen zugelassen ist,<br />

5. verkehrsberuhigte Bereiche: Straßen, Wege und Plätze,<br />

die ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong><br />

angrenzenden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> durch private Zuwegung mit ihnen<br />

verbundenen Grundstücke dienen, dabei als Mischfläche<br />

ausgestaltet sind und in ihrer ganzen Breite von Fußgängern<br />

benutzt und mit Fahrrä<strong>der</strong>n sowie mit Kraftfahrzeugen befahren<br />

werden können,<br />

6. Wirtschaftswege: Feld- und Waldwege, die überwiegend <strong>der</strong><br />

Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlich genutzten<br />

Grundstücken dienen.<br />

§ 5<br />

Verteilung des umlegungsfähigen Aufwands<br />

(1) Der beitragsfähige Aufwand wird nach Abzug des Gemeindeanteils<br />

und nach Abzug <strong>der</strong> Maßgabe des Absatz 2 ermittelten<br />

Beträge nach Maßgabe <strong>der</strong> §§ 6 bis 9 auf die Grundstücke des<br />

Abrechnungsgebietes verteilt. Zu den Grundstücken des Abrechnungsgebieten<br />

gehören auch die im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> stehenden<br />

Grundstücke, soweit sie privatrechtlich genutzt werden.<br />

(2) Soweit für alle zum Abrechnungsgebiet gehörenden Grundstücke<br />

eine gleiche Nutzung nach Art und Maß zulässig ist und<br />

die tatsächlich realisierte Nutzung <strong>der</strong> Grundstücke nicht über<br />

diese zulässige Nutzung hinausgeht, erfolgt die Verteilung des<br />

Aufwands im Verhältnis <strong>der</strong> Grundstücksflächen.<br />

(3) Ist innerhalb des Abrechnungsgebiets eine unterschiedliche<br />

Nutzung nach Art o<strong>der</strong> Maß zulässig, wird die zulässige Art und<br />

das zulässige Maß <strong>der</strong> Nutzung nach Maßgabe <strong>der</strong> §§ 6 bis 9<br />

bei <strong>der</strong> Verteilung des Aufwands nach Absatz 1 berücksichtigt.<br />

Gehen das tatsächlich vorhandene Maß <strong>der</strong> Nutzung o<strong>der</strong> die tatsächlich<br />

vorhandene Art <strong>der</strong> Nutzung einzelner Grundstücke über<br />

das zulässige Maß o<strong>der</strong> zulässige Art <strong>der</strong> Nutzung hinaus, so werden<br />

bei diesen Grundstücken das tatsächlich vorhandene Maß<br />

o<strong>der</strong> die tatsächlich vorhandene Art <strong>der</strong> Nutzung berücksichtigt.<br />

§ 6<br />

Grundstück<br />

(1) Ein Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das<br />

Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne.<br />

(2) Ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes bürgerlich-rechtliches<br />

Grundstück nicht vorhanden, so gilt die von


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 9 -<br />

dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als<br />

Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet,<br />

die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbeson<strong>der</strong>e durch amtliche<br />

Dokumente, nachzuweisen.<br />

(3) Durch nachträgliche katastermäßige Vermessung eintretende<br />

Verän<strong>der</strong>ungen bleiben unberücksichtigt.<br />

§ 7<br />

beitragspflichtige Fläche<br />

(1) Als baulich o<strong>der</strong> gewerblich nutzbar gilt bei zu berücksichtigenden<br />

Grundstücken,<br />

1. die insgesamt o<strong>der</strong> teilweise im Geltungsbereich einen Bebauungsplanes<br />

nach § 30 BauGB und mit <strong>der</strong> Restfläche innerhalb<br />

eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles nach § 34 Abs. 1<br />

BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes<br />

2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes nach § 30<br />

BauGB in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im<br />

Bereich des Bebauungsplanes,<br />

3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen<br />

und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen<br />

Satzung hinaus reichen, die Fläche im Satzungsbereich,<br />

4. für die kein Bebauungsplan nach § 30 BauGB und keine Satzung<br />

nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht,<br />

a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteiles (§ 34 Abs. 1 BauGB) liegen, die Gesamtfläche<br />

des Grundstücks,<br />

b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise innerhalb des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteiles und teilweise im Außenbereich<br />

(§ 35 BauGB) liegen:<br />

1. bei Grundstücken, die an die öffentliche Verkehrsanlage<br />

angrenzen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens<br />

jedoch die Grundstücksfläche zwischen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Verkehrsanlage und einer Linie, die in einem gleichmäßigen<br />

Abstand vom 50 m zur Grundstücksgrenze verläuft<br />

2. bei Grundstücken, die nicht unmittelbar an die öffentliche<br />

Verkehrsanlage angrenzen, jedoch durch einen eigenen<br />

Weg o<strong>der</strong> durch einen rechtliche gesicherten Zugang<br />

mit dieser verbunden sind, die Gesamtfläche des Grundstücks,<br />

höchstens jedoch die Grundstücksfläche zwischen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsanlage und einer Linie, die<br />

in einem gleichmäßigen Abstand von 50 m zu <strong>der</strong>, <strong>der</strong> Verkehrsanlage<br />

zugewandten, Grundstücksgrenze verläuft;<br />

5. die über die sich nach Nr. 2 o<strong>der</strong> Nr. 4 lit. b), 1. ergebenen<br />

Grenzen hinaus bebaut o<strong>der</strong> gewerblich genutzt sind, die<br />

Fläche zwischen <strong>der</strong> jeweiligen Straßengrenze bzw. in Fall<br />

von Nr. 4 lit. b), 2. <strong>der</strong>, <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsanlage zugewandten,<br />

Grundstücksgrenze und einer Linie, die in einem<br />

gleichmäßigen Abstand verläuft, welche <strong>der</strong> übergreifenden<br />

Bebauung o<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung entspricht.<br />

(2) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die<br />

1. nicht baulich o<strong>der</strong> gewerblich, son<strong>der</strong>n nur in vergleichbarer<br />

Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze,<br />

Freibä<strong>der</strong>, Campingplätze, Dauerkleingärten) o<strong>der</strong> innerhalb<br />

des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Abs. 1<br />

BauGB) so genutzt werden,<br />

o<strong>der</strong><br />

2. ganz o<strong>der</strong> teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen o<strong>der</strong><br />

wegen entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

o<strong>der</strong> in einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB nur in an<strong>der</strong>er<br />

Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung),<br />

ist die gesamte Grundstücksfläche bzw. die Fläche des Grundstücks<br />

zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Abs. 1<br />

nicht erfasst wird.<br />

§ 8<br />

Nutzungsfaktoren für baulich o<strong>der</strong> gewerblich<br />

genutzte Grundstücke<br />

(1) Der maßgebliche Nutzungsfaktor berücksichtigungsfähiger<br />

Grundstücke, die baulich o<strong>der</strong> gewerblich nutzbar sind, wird<br />

durch die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse bestimmt. Als Vollgeschosse<br />

gelten dabei alle Geschosse, <strong>der</strong>en Deckenoberfläche im Mittel<br />

mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die<br />

über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe<br />

von mindestens 2,30 m haben.<br />

Geschosse, die nicht die für Vollgeschosse vorgesehene Höhe<br />

erreichen, gelten als Vollgeschosse, wenn über mindestens zwei<br />

Drittel <strong>der</strong> Grundfläche eine den Nutzungsmöglichkeiten eines<br />

Vollgeschosses entsprechende genehmigte o<strong>der</strong> geduldete<br />

Nutzung vorliegt. Zwischendecken o<strong>der</strong> Zwischenböden, die<br />

unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben<br />

bei <strong>der</strong> Anwendung des Satzes 2 unberücksichtigt. Kirchengebäude<br />

werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.<br />

Besteht im Einzelfall wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit des Bauwerks in<br />

ihm kein Vollgeschoss, so werden bei gewerblich o<strong>der</strong> industriell<br />

genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in<br />

an<strong>der</strong>er Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene<br />

2,30 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss<br />

gerechnet.<br />

(2) Der Nutzungsfaktor beträgt bei einem Vollgeschoss 1,0 und<br />

erhöht sich je weiteres Vollgeschoss um 0,25.<br />

(3) Als Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse gilt - jeweils bezogen auf § 7 Abs. 1 -<br />

bei Grundstücken<br />

1. die ganz o<strong>der</strong> teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans<br />

(§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2) o<strong>der</strong> einer Satzung nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) liegen,<br />

a) die, im Bebauungsplan o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung nach § 34 Abs. 4<br />

BauGB, festgesetzte höchstzulässige Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse,<br />

b) für die, im Bebauungsplan o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB, statt <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse die Höhe <strong>der</strong><br />

baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Kerngebieten nach § 7<br />

BauNVO, Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO, Industriegebieten<br />

nach § 9 BauNVO und Son<strong>der</strong>gebieten i. S. von § 11<br />

Abs. 3 BauNVO die durch 3,5 und in allen an<strong>der</strong>en Baugebieten<br />

die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe,<br />

wobei bei Bruchzahlen bis 0,49 abgerundet und ab 0,5 auf<br />

ganze Zahlen aufgerundet wird;<br />

c) für die, im Bebauungsplan o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB, we<strong>der</strong> die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse noch die<br />

Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen, son<strong>der</strong>n nur eine Baumassenzahl<br />

festgesetzt ist, die durch 3,5 höchstzulässige Baumassenzahl,<br />

wobei bei Bruchzahlen bis 0,49 abgerundet und ab<br />

0,5 auf ganze Zahlen aufgerundet wird;<br />

d) auf denen nur Garagen, Stellplätze, Parkhäuser o<strong>der</strong> eine<br />

Tiefgaragenanlage errichtet werden dürfen, die Zahl von einem<br />

Vollgeschoss je Nutzungsebene;<br />

e) für die im Bebauungsplan o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB gewerbliche o<strong>der</strong> industrielle Nutzung ohne<br />

Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss;<br />

f) für die, im Bebauungsplan o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB we<strong>der</strong> die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse noch die<br />

Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt<br />

ist, die in <strong>der</strong> näheren Umgebung überwiegend festgesetzte<br />

und/o<strong>der</strong> tatsächlich vorhandene Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

(§ 34 BauGB) bzw. die Berechnungswerte nach lit.<br />

a - c);<br />

2. auf denen die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse nach Nr. 1 lit. a) bzw.<br />

d) bis f) o<strong>der</strong> die Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl<br />

nach Nr. 1 lit. b) bzw. lit. c) überschritten wird,<br />

die tatsächlich vorhandene Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse bzw. die<br />

sich nach <strong>der</strong> tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenden<br />

Berechnungswerte nach Nr. 1 lit. b) bzw. lit. c);<br />

3. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB besteht, die aber ganz o<strong>der</strong> teilweise innerhalb<br />

des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 7<br />

Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5), wenn sie<br />

a) bebaut sind, die höchste Zahl <strong>der</strong> tatsächlich vorhandenen<br />

Vollgeschosse auf dem Grundstück,<br />

b) unbebaut sind, die Zahl <strong>der</strong> in <strong>der</strong> näheren Umgebung überwiegend<br />

vorhandenen Vollgeschosse,


Seite - 10 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

c) nur mit Garagen, Stellplätzen, Parkhäusern o<strong>der</strong> einer Tiefgaragenanlage<br />

bebaut sind, die Zahl von einem Vollgeschoss<br />

je Nutzungsebene<br />

(4) Der sich, aus Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, ergebene Nutzungsfaktor<br />

wird vervielfacht mit<br />

1. 1,5 wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden<br />

(§ 34 BauGB) o<strong>der</strong> durch Bebauungsplan ausgewiesenen<br />

Wohngebietes (§ 3, § 4 und § 4a BauNVO), Dorfgebietes<br />

(§ 5 BauNVO) o<strong>der</strong> Mischgebietes (§ 6 BauNVO) o<strong>der</strong><br />

ohne ausdrückliche Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes<br />

überwiegend gewerblich o<strong>der</strong> überwiegend<br />

in einer <strong>der</strong> gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z. B.<br />

Verwaltungs-, Schul-, Post- und Bahnhofsgebäude, Praxen<br />

für freie Berufe) genutzt wird,<br />

2. 2,0, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden<br />

(§ 34 BauGB) o<strong>der</strong> durch Bebauungsplan ausgewiesenen<br />

Kerngebietes (§ 7 BauNVO), Gewerbegebietes (§ 5<br />

BauNVO) o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebietes (§ 11 BauNVO) liegt,<br />

3. 2,5, wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden<br />

(§ 34 BauGB) o<strong>der</strong> durch Bebauungsplan ausgewiesenen<br />

Industriegebietes (§ 9 BauNVO) liegt.<br />

§ 9<br />

Nutzungsfaktoren für Grundstücke<br />

mit sonstiger Nutzung<br />

(1) Für die Flächen nach § 7 Abs. 2 gelten als Nutzungsfaktoren, die<br />

1. aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

nach § 30 BauGB nicht baulich o<strong>der</strong> gewerblich,<br />

son<strong>der</strong>n nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe,<br />

Sport- und Festplätze, Freibä<strong>der</strong>, Campingplätze, Dauerkleingärten)<br />

o<strong>der</strong> innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteiles (§ 34 Abs. 1 BauGB) 0,5<br />

2. im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen o<strong>der</strong> wegen entsprechen<strong>der</strong><br />

Festsetzungen in einem Bebauungsplan o<strong>der</strong> einer<br />

Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB nur in an<strong>der</strong>er Weise nutzbar<br />

sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn<br />

a) sie ohne Bebauung sind, bei<br />

aa) Waldbestand o<strong>der</strong> wirtschaftlich nutzbaren<br />

Wasserflächen 0,02<br />

bb) Nutzung als Grünland, Ackerland o<strong>der</strong> Gartenland 0,04<br />

cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau) 1,0<br />

b) sie in einer baulichen o<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung vergleichbaren<br />

Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sport- und<br />

Festplätze, Freibä<strong>der</strong>, Campingplätze,<br />

Dauerkleingärten) 0,5<br />

c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Wohnstellen<br />

o<strong>der</strong> landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen)<br />

vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch<br />

aus <strong>der</strong> Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten geteilt durch Grundflächenzahl<br />

0,2 ergibt 1,0<br />

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche gilt lit. a)<br />

d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung<br />

besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus <strong>der</strong><br />

Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />

0,2 ergibt 1,0<br />

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes<br />

tatsächliche vorhandene Vollgeschoss, für die<br />

Restfläche gilt lit. b) 1,0<br />

e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche,<br />

die sich rechnerisch aus <strong>der</strong> Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten<br />

geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2<br />

ergibt 1,5<br />

mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und jedes weitere<br />

tatsächlich vorhandene Vollgeschoss, für die Restfläche<br />

gilt lit. a) 1,5<br />

f) sie ganz o<strong>der</strong> teilweise im Geltungsbereich einer Satzung<br />

nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von <strong>der</strong> Satzung<br />

erfassten Teilflächen<br />

aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- o<strong>der</strong> Gewerbebetrieben<br />

dienen,<br />

mit Zuschlägen von je 0,375 für das zweite und<br />

jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />

Vollgeschoss 1,5<br />

bb) mit sonstigen Baulichkeiten o<strong>der</strong> ohne Bebauung<br />

mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes<br />

weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss,<br />

für die Restfläche gilt lit. a) 1,0<br />

(2) Die Bestimmung des Vollgeschosses richtet sich nach § 8<br />

Abs. 1.<br />

§ 10<br />

Aufwandsspaltung<br />

(1) Der Straßenausbaubeitrag kann in beliebiger Reihenfolge für<br />

1. die Fahrbahn,<br />

2. die Radwege,<br />

3. die Gehwege,<br />

4. die kombinierten Rad- und Gehwege,<br />

5. die unselbstständigen Parkplätze und Parkstreifen,<br />

6. die unselbstständigen Grünanlagen,<br />

7. die Beleuchtungsanlagen,<br />

8. die Entwässerungsanlagen,<br />

9. den Grun<strong>der</strong>werb,<br />

10. die Freilegung<br />

geson<strong>der</strong>t erhoben werden, sobald die sich auf eine <strong>der</strong> Teileinrichtungen<br />

nach Nr. 1 bis 8 erstreckte Baumaßnahme fertig<br />

gestellt und die Teileinrichtung selbstständig nutzbar ist.<br />

(2) Aufwendungen für Straßenbegleitgrün, unbefestigte Randund<br />

Grünstreifen, Böschungen, Schutzmauern und Stützmauern<br />

sind jeweils <strong>der</strong> Teileinrichtung zuzurechnen, <strong>der</strong> zu dienen<br />

sie bestimmt sind.<br />

§ 11<br />

Entstehen <strong>der</strong> sachlichen Beitragspflicht<br />

(1) Die Beitragspflicht entsteht mit <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> beitragsfähigen<br />

Maßnahme. Sie entsteht in den Fällen <strong>der</strong> Kostenspaltung<br />

mit dem Abschluss <strong>der</strong>, auf die jeweilige Teileinrichtung<br />

bezogene, Teilmaßnahme und im Fall <strong>der</strong> Abschnittsbildung mit<br />

dem Abschluss <strong>der</strong>, auf den jeweiligen Abschnitt bezogenen,<br />

Teilmaßnahme.<br />

(2) Eine Maßnahme o<strong>der</strong> Teilmaßnahme ist abgeschlossen,<br />

wenn sie technisch entsprechend dem Bauprogramm fertig<br />

gestellt, tatsächlich und rechtlich beendet und <strong>der</strong> Gesamtaufwand<br />

feststellbar ist.<br />

§ 12<br />

Persönliche Beitragspflicht<br />

(1) Die persönliche Beitragspflicht entsteht mit Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides.<br />

(2) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

Eigentümer des Grundstückes i. S. d. § 3 Abs. 1<br />

ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt <strong>der</strong><br />

Erbbauberechtigte anstelle des Grundstückseigentümers. Ist das<br />

Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233 § 4<br />

des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet,<br />

so ist anstelle des Eigentümers <strong>der</strong> Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig.<br />

Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner;<br />

bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Miteigentümer<br />

nur mit ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />

(3) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als<br />

Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers<br />

<strong>der</strong> Verfügungsberechtigte i. S. von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes.<br />

§ 13<br />

Vorausleistung, Vorauszahlung und Ablösung<br />

(1) Sobald mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauarbeiten begonnen<br />

wurde, ist die <strong>Stadt</strong> berechtigt, vor Entstehen <strong>der</strong> sachlichen<br />

Beitragspflicht, angemessene Vorausleistungen auf den vor-


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 11 -<br />

aussichtlichen Beitrag zu erheben, welcher sich nach Maßgabe<br />

dieser Satzung ermittelt. Die Höhe <strong>der</strong> Vorausleistung darf<br />

60 v. H. des voraussichtlichen Beitrags nicht übersteigen. Die<br />

tatsächlich geleistete Vorausleistung ist auf den endgültig ermittelten<br />

Beitrag anzurechnen, auch wenn <strong>der</strong> Vorausleitende<br />

nicht beitragspflichtig ist. Bis zum Entstehen <strong>der</strong> sachlichen Beitragspflicht<br />

können Vorausleistungen auch wie<strong>der</strong>holt erhoben<br />

werden.<br />

(2) Mit den Beitragspflichtigen können freiwillige Vereinbarungen<br />

getroffen werden, dass diese Vorauszahlungen auf den voraussichtlichen<br />

Beitrag leisten. Diese Vorauszahlungen sind auf den<br />

endgültigen Beitrag anzurechnen.<br />

(3) Soweit gezahlte Vorausleistungen o<strong>der</strong> Vorauszahlungen den<br />

endgültig ermittelten Beitrag übersteigen, sind sie zu erstatten.<br />

(4) Ist die Beitragspflicht noch nicht entstanden, kann die Ablösung<br />

des Beitrags im Ganzen durch Vertrag vereinbart werden.<br />

Zur Feststellung des Ablösungsbetrages ist <strong>der</strong>, für die Ausbaumaßnahme<br />

i. S. v. § 1, entstehende Ausbauaufwand anhand von<br />

bereits vorliegenden Unternehmerrechnungen und im Übrigen<br />

nach dem Ausschreibungsergebnis o<strong>der</strong> anhand <strong>der</strong> Kosten<br />

für vergleichbare Maßnahmen zu ermitteln. Der ermittelte Aufwand<br />

ist nach Maßgabe dieser Satzung auf die Grundstücke<br />

zu verteilen, denen die Möglichkeit <strong>der</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

betreffenden Einrichtung besteht. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung<br />

besteht nicht. Durch die Zahlung des Ablösungsbetrages<br />

wird die Beitragspflicht für die betreffende Maßnahme endgültig<br />

abgegolten. Ein späterer Ausgleich (Rückerstattung o<strong>der</strong> Nachfor<strong>der</strong>ungen),<br />

welcher sich durch Abweichungen <strong>der</strong> prognostizierten<br />

Gesamtaufwendungen und den, nach Abschluss <strong>der</strong><br />

Maßnahme, festgestellten Gesamtaufwendungen ergeben kann,<br />

erfolgt nicht.<br />

§ 14<br />

Beitragsbescheid<br />

Der Beitrag, <strong>der</strong> auf den einzelnen Beitragspflichtigen entfällt,<br />

wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.<br />

§ 15<br />

Fälligkeit<br />

(1) Die, nach dieser Satzung erhobenen, Beiträge und Vorausleistungen<br />

werden einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids<br />

fällig.<br />

(2) Die Fälligkeit <strong>der</strong> Vorauszahlung und des Ablösungsbetrages<br />

richtet sich nach den Vereinbarungen in den, sie jeweils begründenden,<br />

öffentlich-rechtlichen Verträgen. Diese sollte sich<br />

jedoch an <strong>der</strong> Regelung des Absatz 1 orientieren.<br />

§ 16<br />

Billigkeitsregelungen<br />

(1) Übergroße Grundstücke, die nach ihrer tatsächlichen Nutzung<br />

vorwiegend Wohnzwecken dienen o<strong>der</strong> dienen werden,<br />

werden nur begrenzt heran gezogen. Als übergroß gelten solche<br />

Grundstücke, wenn <strong>der</strong>en Größe die durchschnittliche<br />

Wohngrundstücksgröße von 868,35 qm um mindestens 30 v. H.<br />

(1.128,86 qm) übersteigt.<br />

Derartige, in diesem Sinne, übergroße Wohngrundstücke werden<br />

bis zu einer Größe von 1.128,86 qm in vollem Umfang, für<br />

eine darüber hinaus bestehende Fläche nur noch zu 50 % des,<br />

sich nach dieser Satzung zu berechnenden, Straßenausbaubeitrages<br />

heran gezogen.<br />

Der dadurch entstehende Beitragsausfall geht zulasten <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>.<br />

(2) Bei Grundstücken, denen durch die Inanspruchnahme o<strong>der</strong><br />

die Möglichkeit <strong>der</strong> Inanspruchnahme mehrerer Verkehrsanlagen<br />

<strong>der</strong> gleichen Art, gemäß § 1 Abs. 1, ein Vorteil entsteht,<br />

wird <strong>der</strong> nach Maßgabe dieser Satzung ermittelte Beitrag nur zu<br />

51 % erhoben. Die Summe aller innerhalb von 25 Jahren erhobenen<br />

Beiträge darf die Belastung eines einseitig vergleichbar<br />

erschlossenen Grundstückes nicht um mehr als 2 % überschreiten.<br />

Den Restbetrag trägt die <strong>Stadt</strong>.<br />

Diese Regelung gilt nicht für Grundstücke, die überwiegend gewerblich<br />

genutzt werden, sowie für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-,<br />

Industrie- und Son<strong>der</strong>gebieten.<br />

(3) Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können auf<br />

Antrag ganz o<strong>der</strong> teilweise gestundet o<strong>der</strong> auf Antrag Ratenzahlung<br />

gewährt werden, wenn die Einziehung <strong>der</strong> Fälligkeit eine<br />

erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und <strong>der</strong> Anspruch<br />

durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist <strong>der</strong>en<br />

Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz<br />

o<strong>der</strong> zum Teil erlassen werden.<br />

§ 17<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Beitragspflichtigen<br />

Die <strong>Stadt</strong> gewährleistet, die späteren Beitragspflichtigen, gemäß<br />

§ 6d KAG-LSA, spätestens einen Monat vor <strong>der</strong> Entscheidung<br />

über die beitragsauslösende Maßnahme zu informieren, damit<br />

ihnen die Gelegenheit bleibt, sich in angemessener Weise zu<br />

äußern.<br />

§ 18<br />

Auskunfts- und Anzeigepflicht<br />

Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> alle zur Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Beitragsgrundlage erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte zu erteilen,<br />

auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden<br />

Eigentumswechsel, jede Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundstücksgröße<br />

bzw. <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse sowie jede Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

anzuzeigen.<br />

§ 19<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Verstößt ein Beitragspflichtiger fahrlässig o<strong>der</strong> vorsätzlich gegen<br />

die Auskunftspflicht nach § 18 dieser Satzung o<strong>der</strong> begeht<br />

sonst eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 16 Abs. 2 KAG-LSA,<br />

kann diese entsprechend § 16 Abs. 3 KAG-LSA mit einer Geldbuße<br />

bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.<br />

§ 20<br />

Datenerhebung, Datenverarbeitung<br />

(1) Zur Ermittlung <strong>der</strong> Beitragspflichtigen und zur Festsetzung<br />

<strong>der</strong> Beiträge im Rahmen <strong>der</strong> Veranlagung nach dieser Satzung<br />

ist die Erhebung <strong>der</strong> Daten - unter Beachtung <strong>der</strong> landesrechtlichen<br />

Vorschriften zum Datenschutz -<br />

1. aus Datenbeständen, die <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> aus <strong>der</strong> Prüfung des gemeindlichen<br />

Vorkaufsrechts bekannt geworden sind,<br />

2. aus dem, beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

des Landes Sachsen-Anhalt geführten, Liegenschaftskataster,<br />

3. aus den, beim Grundbuchamt geführten, Grundbüchern,<br />

4. aus den, bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> vorliegenden sowie den, bei <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde<br />

geführten, Bauakten<br />

erfor<strong>der</strong>lich und zulässig.<br />

(2) Die Daten dürfen nur zum Zwecke <strong>der</strong> Beitragserhebung<br />

nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden.<br />

§ 21<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong> vom<br />

28.09.1995 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung vom<br />

21.10.2010<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Löbejün vom<br />

27.04.2005 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung vom<br />

07.06.2007<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Brachwitz<br />

vom 29.01.1998 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 18.12.2007<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Döblitz<br />

vom 29.11.2005 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 15.04.2008


Seite - 12 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Domnitz<br />

vom 24.07.2003 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 05.06.2008<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Gimritz<br />

vom 24.03.1998 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 3. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 20.05.2008<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Nauendorf<br />

vom 28.10.2009 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 19.05.2010<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Neutz-<br />

Lettewitz vom 11.10.2005<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Plötz<br />

vom 19.09.2005 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 18.06.2007<br />

- die Straßenausbaubeitragssatzung <strong>der</strong> Gemeinde Rothenburg<br />

vom 22.09.1998 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> 4. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

vom 19.05.2008<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 26.10.2012<br />

gez. Klecar - Siegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Ausfertigungsvermerk:<br />

Die, durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in seiner Sitzung<br />

am 25.10.20112 (Beschluss-Nr. 209-21/12/SR), Satzung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün über die Erhebung von Beiträgen für<br />

den Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen -Straßenausbaubeitragssatzung-<br />

wurde durch die Bürgermeisterin<br />

am 26.10.2012 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt.<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 02.11.2012<br />

gez. Klecar<br />

Bürgermeisterin<br />

-Dienstsiegel-<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in seiner Sitzung<br />

am 25.10.2012 (Beschluss-Nr. 209-21/12/SR) beschlossene<br />

und durch die Bürgermeisterin am 26.10.2012 handschriftlich<br />

unterzeichnete und ausgefertigte Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

Löbejün über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von<br />

öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen -Straßenausbaubeitragssatzung-<br />

wird im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün,<br />

Jahrgang 2, Ausgabe Nr. 12 vom <strong>05.12.2012</strong> öffentlich bekannt<br />

gemacht<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 02.11.2012<br />

gez. Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Satzung zur Erhebung von<br />

Erschließungsbeiträgen in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

(Erschließungskostenbeitragssatzung)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 6 und 91 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (GO LSA) in <strong>der</strong> aktuellen Fassung und § 132<br />

des Baugesetzbuches (BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t am<br />

22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

Löbejün in seiner Sitzung am 25.10.2012 (Beschluss-Nr. 210-<br />

21/12/SR) folgende Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Erhebung von Erschließungsbeiträgen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün erhebt zur Deckung ihres an<strong>der</strong>weitig<br />

nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge<br />

nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches<br />

(§§127ff.) und dieser Satzung.<br />

§ 2<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Erschließungsanlagen<br />

(1) Beitragsfähig ist <strong>der</strong> Erschließungsaufwand<br />

1. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege<br />

und Plätze ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe-, Industrie-<br />

und Son<strong>der</strong>gebietengebieten<br />

a) bei ein- o<strong>der</strong> zweigeschossig zulässiger beidseitiger Bebaubarkeit<br />

bis zu 12,00 m Breite,<br />

b) bei ein- o<strong>der</strong> zweigeschossig zulässiger einseitiger Bebaubarkeit<br />

bis zu 9,00 m Breite,<br />

c) bei mehr als zweigeschossig zulässiger beidseitiger Bebaubarkeit<br />

bis zu 16,00 m Breite,<br />

d) bei mehr als zweigeschossig zulässiger einseitiger Bebaubarkeit<br />

bis zu 12,00 m Breite.<br />

2. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege<br />

und Plätze in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, sowie<br />

in Son<strong>der</strong>gebieten mit <strong>der</strong> Nutzungsart:<br />

Einkaufszentrum, großflächige Handelsbetriebe und Messen<br />

a) bei beidseitiger Bebaubarkeit o<strong>der</strong> gewerblicher Nutzung bis<br />

zu 18,00 m Breite,<br />

b) bei einseitiger Bebaubarkeit o<strong>der</strong> gewerblicher Nutzung bis<br />

zu 13,00 m Breite.<br />

3. für die öffentlichen, aus rechtlichen o<strong>der</strong> tatsächlichen Gründen<br />

mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete (Wohnwege, Fußwege) mit einer<br />

Breite bis zu 5,00 m.<br />

4. für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung <strong>der</strong><br />

Baugebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete<br />

bis zu einer Breite von 18,00 m.<br />

5. für Parkflächen<br />

a) die Bestandteil <strong>der</strong> Verkehrsanlagen im Sinne von Ziffer 1, 2<br />

und 4 sind, bis zu einer Breite von 6,00 m;<br />

b) soweit sie nicht Bestandteil <strong>der</strong> in Ziffer 1, 2 und 4 genannten<br />

Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete zu <strong>der</strong>en Erschließung notwendig<br />

sind (selbständige Parkflächen), im Umfang bis zu<br />

15 v.H. aller im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücksflächen.<br />

6. für Grünanlagen,<br />

a) die Bestandteil <strong>der</strong> Verkehrsanlagen im Sinne <strong>der</strong> Ziffer 1-4<br />

sind, bis zu einer Breite von 6,00 m,<br />

b) soweit sie nicht Bestandteil <strong>der</strong> in den Ziffern 1-4 genannten<br />

Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Baugebiete zu <strong>der</strong>en Erschließung<br />

notwendig sind (selbständige Grünanlagen), im Umfang bis<br />

zu 15 v.H. aller in dem Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücksflächen.<br />

(2) Endet eine Erschließungsanlage mit einem Wendehammer,<br />

so vergrößern sich die in Abs.1 Ziffer 1, 2 und 4 festgesetzten<br />

Maße für den Bereich des Wendehammers um die Hälfte, mindestens<br />

aber um 8 m.<br />

(3) Die in Abs. 1 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten.<br />

Sie werden ermittelt, indem die Fläche <strong>der</strong> gesamten Erschließungsanlage<br />

durch die Länge <strong>der</strong> Straßenachse geteilt wird.<br />

(4) Werden durch eine Erschließungsanlage nach Abs. 1 Ziffer 1<br />

und 2 unterschiedliche Gebiete erschlossen, so gilt für die gesamte<br />

Erschließungsanlage die Regelung mit <strong>der</strong> größten Breite.<br />

Bei unbeplanten Gebieten richtet sich die Bestimmung <strong>der</strong> Gebietsart<br />

entsprechend Abs. 1, Ziffer 1 und 2 nach dem überwiegenden<br />

Charakter <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung.<br />

(5) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Kosten für<br />

a) den Erwerb <strong>der</strong> Grundflächen,<br />

b) die Freilegung <strong>der</strong> Grundflächen,<br />

c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich<br />

des Unterbaues, <strong>der</strong> Befestigung <strong>der</strong> Oberfläche sowie des<br />

notwendigen Bodenauf- und Bodenabtrags,<br />

d) die Herstellung von Rinnen sowie Randsteinen,<br />

e) die Radfahrwege,<br />

f) die Gehwege,


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 13 -<br />

g) die Beleuchtungseinrichtungen,<br />

h) die Entwässerungseinrichtungen <strong>der</strong> Erschließungsanlagen,<br />

i) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern,<br />

j) den Anschluss an an<strong>der</strong>e Erschließungsanlagen,<br />

k) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlage.<br />

(6) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand umfasst auch den<br />

Verkehrswert, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> aus ihrem Vermögen bereitgestellten<br />

Grundflächen im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bereitstellung.<br />

(7) Für Plätze, Wege, Parkflächen und Grünanlagen gelten Abs. 3<br />

und 4 sinngemäß.<br />

(8) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst<br />

auch die Kosten, die für die Teile <strong>der</strong> Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt<br />

einer klassifizierten Straße entstehen, die über die Breiten<br />

<strong>der</strong> anschließenden freien Strecken hinausgehen.<br />

(9) Unberührt bleiben Vereinbarungen über die Erstellung eines<br />

Mehraufwandes zur Erschließung von Grundstücken, die nach<br />

ihrer Zweckbestimmung, Lage o<strong>der</strong> Beschaffenheit einen außergewöhnlichen<br />

Erschließungsaufwand erfor<strong>der</strong>n.<br />

(10) Kosten für die Herstellung solcher Einrichtungen, die sowohl<br />

<strong>der</strong> Entwässerung von Erschließungsanlagen als auch <strong>der</strong><br />

Ableitung sonstiger Abwässer dienen, sind dem Erschließungsaufwand<br />

nur insoweit zuzurechnen, als sie allein durch die Entwässerung<br />

<strong>der</strong> Erschließungsanlagen bedingt sind.<br />

§ 3<br />

Ermittlung des beitragsfähigen<br />

Erschließungsaufwandes<br />

(1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlich<br />

entstandenen Kosten ermittelt.<br />

(2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne<br />

Erschließungsanlage ermittelt. Die <strong>Stadt</strong> kann abweichend von<br />

Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte<br />

Abschnitte einer Erschließungsanlage ermitteln o<strong>der</strong> diesen Aufwand<br />

für mehrere Anlagen, die für die Erschließung <strong>der</strong> Grundstücke<br />

eine Einheit bilden (Erschließungseinheit) insgesamt ermitteln.<br />

(3) Dienen Einrichtungen sowohl <strong>der</strong> Entwässerung von Erschließungsanlagen<br />

als auch <strong>der</strong> Ableitung sonstiger Abwässer, wird<br />

<strong>der</strong> insofern beitragsfähige Aufwand für ihre erstmalige Herstellung<br />

nach folgenden Anteilsätzen ermittelt:<br />

a) bei Herstellung <strong>der</strong> Entwässerungsanlage nach dem Mischsystem<br />

20% <strong>der</strong> tatsächlich entstandenen Kosten,<br />

b) bei Herstellung <strong>der</strong> Entwässerungsanlage nach dem Trennsystem<br />

50% <strong>der</strong> tatsächlich entstandenen Kosten für die<br />

Verlegung des Regenwasserkanals<br />

§ 4<br />

Abrechnungsgebiet<br />

Die durch Erschließungsanlagen nach §§ 2 und 9 o<strong>der</strong> Abschnitte<br />

von ihnen erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> in § 6 dieser Satzung<br />

getroffenen Bestimmungen. Dasselbe gilt, sofern Erschließungsanlagen<br />

gemäß § 130 Abs. 2 BauGB zu einer Einheit zusammengefasst<br />

werden.<br />

§ 5<br />

Anteil <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> am beitragsfähigen<br />

Erschließungsaufwand<br />

Die <strong>Stadt</strong> trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.<br />

§ 6<br />

Verteilung des umlagefähigen<br />

Erschließungsaufwandes<br />

(1) Der nach §§ 2 und 3 ermittelte Erschließungsaufwand wird<br />

nach Abzug des Anteils <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> (§ 5) auf die erschlossenen<br />

Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 4) nach den Grundstücksflächen<br />

verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung<br />

<strong>der</strong> erschlossenen Grundstücke nach Maß und Art <strong>der</strong> Nutzung<br />

berücksichtigt.<br />

(2) Als Grundstücksfläche im Sinne des Abs. 1 gilt:<br />

1. Bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches eines<br />

Bebauungsplanes die Fläche, die baulich, gewerblich o<strong>der</strong><br />

in vergleichbarer Weise genutzt werden kann.<br />

2. Bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines<br />

Bebauungsplanes und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan<br />

eine bauliche, gewerbliche o<strong>der</strong> vergleichbare Nutzung<br />

nicht festsetzt,<br />

a) soweit sie an die Erschließungsanlagen angrenzen, die Fläche<br />

zwischen <strong>der</strong> gemeinsamen Grenze <strong>der</strong> Grundstücke<br />

mit <strong>der</strong> Erschließungsanlage und einer im Abstand von 30 m<br />

bei Wohnbebauungen und 50 m bei Grundstücken gemäß<br />

§ 2 Pkt. 2 (gewerbliche Objekte) verlaufenden Linie. Grundstücksteile,<br />

die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage<br />

herstellen, bleiben bei <strong>der</strong> Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Grundstückstiefe unberücksichtigt.<br />

b) soweit sie nicht an die Erschließungsanlage angrenzen, die<br />

Fläche zwischen <strong>der</strong> Grundstücksgrenze, die <strong>der</strong> Erschließungsanlage<br />

zugewandt ist und einer im Abstand von 50 m<br />

dazu verlaufenden Linie (Hinterlieger).<br />

Überschreitet die zulässige o<strong>der</strong> tatsächliche Nutzung<br />

die Abstände nach Ziffer 2 Buchstabe a) o<strong>der</strong> b) so ist die<br />

Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze<br />

<strong>der</strong> zulässigen o<strong>der</strong> tatsächlichen Bebauung bestimmt wird.<br />

(3) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes <strong>der</strong> Nutzung<br />

wird die Fläche (Abs.2) mit einem wie folgt vervielfacht:<br />

a) 100 v.H. bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss;<br />

b) 125 v.H. bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen;<br />

c) 150 v.H. bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen;<br />

d) 50 v.H. bei Grundstücken, die in einer baulich o<strong>der</strong> gewerblichen<br />

Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können<br />

(z.B. Kirchengrundstücke, Friedhöfe, Sportanlagen,<br />

Campingplätze, Freibä<strong>der</strong>, Dauerkleingärten o<strong>der</strong> sonstige<br />

Grundstücke für den Gemeinbedarf)<br />

(4) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes<br />

ergibt sich die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse wie folgt:<br />

a) Ist die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse festgesetzt, aus <strong>der</strong> höchstzulässigen<br />

Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse.<br />

b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl <strong>der</strong><br />

Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 , wobei<br />

Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- o<strong>der</strong> abgerundet werden.<br />

c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl <strong>der</strong><br />

Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,8; wobei<br />

Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- o<strong>der</strong> abgerundet werden.<br />

d) Bei Grundstücken, die nur mit Einrichtungen <strong>der</strong> Strom-,<br />

Gas- und Wasserversorgung, wie z.B. Trafo, Gasregler,<br />

Pumpstationen und Druckerhöhungsanlagen bebaut werden<br />

können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.<br />

e) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen o<strong>der</strong> Stellplätze<br />

zulässig o<strong>der</strong> vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zugrunde<br />

gelegt.<br />

Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

vorhanden o<strong>der</strong> zugelassen, so ist diese zugrunde zu<br />

legen. Dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />

o<strong>der</strong> die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden.<br />

(5) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes<br />

o<strong>der</strong> für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan<br />

die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse, die Baumassenzahl o<strong>der</strong> die<br />

Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

wie folgt:<br />

a) Bei bebauten Grundstücken aus <strong>der</strong> Höchstzahl <strong>der</strong> tatsächlich<br />

vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit des Bauwerkes nicht<br />

feststellbar, gilt als Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse die Höhe des<br />

Bauwerkes geteilt durch 3,5 , wobei Bruchzahlen auf volle<br />

Zahlen auf- o<strong>der</strong> abgerundet werden.<br />

b) Bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken gilt als<br />

Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse die Zahl <strong>der</strong> auf den an<strong>der</strong>en für die<br />

gleiche Maßnahme beitragspflichtigen Grundstücke überwiegend<br />

vorhandenen Vollgeschosse.


Seite - 14 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,<br />

die aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss<br />

zugrunde gelegt.<br />

d) Bei Grundstücken, die nur mit Einrichtungen <strong>der</strong> Strom-,<br />

Gas- und Wasserversorgung, wie z.B. Trafo, Gasregler,<br />

Pumpstationen und Druckerhöhungsanlagen bebaut werden<br />

können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.<br />

e) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen o<strong>der</strong> Stellplätze<br />

zulässig o<strong>der</strong> vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zugrunde<br />

gelegt.<br />

(6) Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> unterschiedlichen Art <strong>der</strong> Nutzung<br />

werden die in Abs.3 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht:<br />

a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten<br />

Kern-, Gewerbe- o<strong>der</strong> Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />

mit <strong>der</strong> Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige<br />

Handelsbetriebe<br />

b) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten<br />

Wohngebieten, Mischgebieten, Kleinsiedlungsgebieten o<strong>der</strong><br />

Dorfgebieten, wenn die Grundstücke nach Maßgabe <strong>der</strong> Geschossflächen<br />

ausschließlich o<strong>der</strong> überwiegend gewerblich,<br />

industriell o<strong>der</strong> in ähnlicher Weise genutzt werden (z.B. Büro-<br />

, Verwaltungs-, Geschäfts-, Post-, Bahn, Krankenhaus- und<br />

Schulgebäude, Arzt- und Anwaltspraxen). Liegt eine <strong>der</strong>artige<br />

Nutzung ohne Bebauung o<strong>der</strong> zusätzlich zur Bebauung<br />

vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.<br />

c) wenn ein Bebauungsplan nicht vorliegt, bei Grundstücken<br />

in Gebieten, die auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung o<strong>der</strong><br />

sonstigen Nutzung als Gewerbe-, Industrie- o<strong>der</strong> Kerngebiete<br />

anzusehen sind;<br />

d) bei Grundstücken in Gebieten, die auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Bebauung o<strong>der</strong> sonstigen Nutzung als Wohngebiete,<br />

Mischgebiete, Kleinsiedlungsgebiete o<strong>der</strong> Dorfgebiete<br />

anzusehen sind, wenn ein Grundstück wie in Buchstabe b)<br />

genutzt wird;<br />

e) bei Grundstücken in Gebieten, die keiner Gebietsart <strong>der</strong><br />

Baunutzungsverordnung zugeordnet werden können, wenn<br />

diese Grundstücke wie in Buchstabe b) genutzt werden.<br />

Dasselbe gilt in solchen Gebieten für unbebaute Grundstücke,<br />

die wie in Buchstabe b) genutzt werden können. Für die<br />

Bestimmung <strong>der</strong> zulässigen Nutzungsart ist die im jeweiligen<br />

Abrechnungsgebiet überwiegend vorhandene Nutzungsart<br />

maßgebend.<br />

(7) Abs. 6 gilt nicht für durch selbständige Grünanlagen erschlossene<br />

Grundstücke.<br />

§ 7<br />

Mehrfacherschließung bei Eckgrundstücken<br />

(1) Grundstücke, die durch mehrere Erschließungsanlagen im<br />

Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (öffentliche zum Anbau<br />

bestimmte Straßen, Wege und Plätze) erschlossen werden, sind<br />

für alle Erschließungsanlagen beitragspflichtig.<br />

(2) Für Grundstücke, die von mehr als einer voll in <strong>der</strong> Baulast<br />

stehenden Erschließungsanlagen i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2<br />

erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche (§ 6 Abs. 2) bei<br />

<strong>der</strong> Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für jede Erschließungsanlage<br />

nur mit 51 % anzusetzen.<br />

(3) Die Ermäßigung verringert sich, wenn durch die volle Ermäßigung<br />

die an<strong>der</strong>en im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke<br />

um mindestens 50% höher belastet werden.<br />

(4) Die Ermäßigung entfällt<br />

a) für Grundstücke in ausgewiesenen Gewerbe-, Industrie- und<br />

Kerngebieten generell, für Grundstücke in an<strong>der</strong>en ausgewiesenen<br />

Baugebieten nur dann, wenn diese Grundstücke<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Abrechnung überwiegend gewerblich, industriell<br />

o<strong>der</strong> in ähnlicher Weise genutzt werden (z.B. Grundstücke<br />

mit Büro-, Verwaltungs-, Geschäfts-, Post-, Bahn-,<br />

Krankenhaus- und Schulgebäuden, Arzt- und Anwaltspraxen),<br />

b) für Grundstücke im unbeplanten Bereich, die ausschließlich<br />

o<strong>der</strong> überwiegend wie in Buchstabe a) genutzt werden o<strong>der</strong><br />

genutzt werden können, für die Bestimmung <strong>der</strong> Nutzungsart<br />

ist die im jeweiligen Abrechnungsgebiet überwiegend<br />

vorhandene Nutzungsart maßgebend.<br />

§ 8<br />

Kostenspaltung<br />

(1) Der Erschließungsbeitrag kann für<br />

1. den Grun<strong>der</strong>werb<br />

2. die Freilegung<br />

3. die Fahrbahn<br />

4. die Radfahrwege<br />

5. die Gehwege<br />

6. die unselbständige Parkfläche<br />

7. die unselbständige Grünfläche<br />

8. die Beleuchtungsanlagen<br />

9. die Entwässerungsanlagen<br />

geson<strong>der</strong>t erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden,<br />

sobald die Maßnahme, <strong>der</strong>en Aufwand durch Teilbeträge<br />

gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist.<br />

Die Anwendung <strong>der</strong> Kostenspaltung im Einzelfall wird vom<br />

<strong>Stadt</strong>rat beschlossen.<br />

(2) Absatz 1 findet sinngemäß Anwendung, wenn Erschließungsanlagen<br />

als Erschließungseinheit gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2<br />

BauGB o<strong>der</strong> in Abschnitten abgerechnet werden.<br />

§ 9<br />

Merkmale <strong>der</strong> endgültigen Herstellung<br />

<strong>der</strong> Erschließungsanlagen<br />

(1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare<br />

Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen<br />

sind endgültig hergestellt, wenn<br />

a) ihre Flächen im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> stehen und<br />

b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen<br />

verfügen.<br />

c) die flächenmäßigen Bestandteile dem Bauprogramm entsprechen.<br />

(2) Die flächenmäßigen Bestandteile <strong>der</strong> Erschließungsanlagen<br />

sind endgültig hergestellt, wenn<br />

a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf<br />

tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton,<br />

Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem<br />

ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;<br />

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung<br />

auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt,<br />

Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die<br />

Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher<br />

Bauweise bestehen;<br />

c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;<br />

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe<br />

a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe<br />

c) gestaltet sind.<br />

(3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn<br />

ihre Flächen im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> stehen und gärtnerisch gestaltet<br />

sind.<br />

§ 10<br />

Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen<br />

Art, Umfang und Herstellungsmerkmale von beitragsfähigen<br />

selbständigen Grünanlagen und von Anlagen zum Schutz von<br />

Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne<br />

des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende<br />

Satzung im Einzelfall geregelt.<br />

§ 11<br />

Vorausleistungen<br />

Im Falle des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis<br />

zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben<br />

werden.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 15 -<br />

§ 12<br />

Fälligkeit und Zahlung des Beitrages<br />

(1) Der Beitrag wird einen Monat nach <strong>der</strong> Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

fällig.<br />

(2) In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden<br />

ist, kann eine Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Der<br />

Betrag einer Ablösung nach § 133 (3) Satz 5 BauGB bestimmt<br />

sich nach <strong>der</strong> Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.<br />

§ 13<br />

Billigkeitsmaßnahmen<br />

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die <strong>Stadt</strong> im Einzelfall auf<br />

Antrag zulassen, dass <strong>der</strong> Erschließungsbeitrag in Raten o<strong>der</strong><br />

in Form einer Rente gezahlt (§ 135 Abs.2 BauGB), gestundet,<br />

teilweise o<strong>der</strong> gänzlich erlassen wird.<br />

§ 14<br />

Schlussbestimmung<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die Erschließungskostenbeitragssatzungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>, <strong>der</strong> Gemeinde Gimritz und die Satzungen zur<br />

Erhebung von Erschließungsbeiträgen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Löbejün, den<br />

Gemeinden Brachwitz und Nauendorf außer Kraft.<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 26.10.2012<br />

gez. A. Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Ausfertigungsvermerk:<br />

Die durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in seiner Sitzung<br />

am 25.10.2012 (Beschluss-Nr. 210-21/12/SR) Satzung<br />

zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

Löbejün (Erschließungskostenbeitragssatzung) wurde durch die<br />

Bürgermeisterin am 26.10.2012 handschriftlich unterzeichnet<br />

und ausgefertigt.<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 02.11.2012<br />

gez. A. Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in seiner Sitzung<br />

am 25.10.2012 (Beschluss-Nr. 210-21/12/SR) beschlossene<br />

und durch die Bürgermeisterin am 26.10.2012 handschriftlich<br />

unterzeichnete und ausgefertigte Satzung zur Erhebung<br />

von Erschließungsbeiträgen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün (Erschließungskostenbeitragssatzung)<br />

wird im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, Jahrgang 2, Ausgabe Nr. 12 vom <strong>05.12.2012</strong><br />

öffentlich bekannt gemacht<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 02.11.2012<br />

gez. A. Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Satzung zum Schutze des Baumbestandes<br />

als geschützter Landschaftsbestandteil<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

- Baumschutzsatzung -<br />

Auf Grund <strong>der</strong> §§ 6,44 Abs. 3 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch § 20 Abs. 1 des Gesetzes vom Januar 2011 (GVBl. LSA<br />

S. 14), des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)<br />

zur weiteren Anwendung s. § 74 des Gesetzes vom 29. Juli 2009<br />

(BGBl. I S. 2542) und des § 15 Abs.1 des Naturschutzgesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember<br />

2010 (GVBl. LSA S. 569), hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-<br />

Löbejün in seiner Sitzung am 25.10.2012 (Beschluss-Nr. 208-<br />

21/12/SR) folgende Neufassung <strong>der</strong> Satzung zum Schutze des<br />

Baumbestandes als geschützter Landschaftsbestandteil in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün -Baumschutzsatzung- beschlossen.<br />

§ 1<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Satzung<br />

Nach Maßgabe dieser Satzung wird <strong>der</strong> Gehölzbestand im Sinne<br />

des § 3 dieser Satzung, nachfolgend Bäume genannt,<br />

1. zur Erhaltung, Entwicklung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungs-<br />

und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

2. zur Belebung, Glie<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Pflege des Orts- o<strong>der</strong> Landschaftsbildes,<br />

3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen,<br />

4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten wild leben<strong>der</strong> Tierund<br />

Pflanzenarten geschützt.<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das Gebiet <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün.<br />

§ 3<br />

Sachlicher Geltungsbereich<br />

(1) Geschützt sind, soweit nicht unter den Buchstaben a) bis f)<br />

geson<strong>der</strong>t erfasst, alle Laubbäume mit einem Stammumfang<br />

von 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über<br />

dem Erdboden.<br />

Liegt <strong>der</strong> Kronenansatz unter dieser Höhe, ist <strong>der</strong> Stammumfang<br />

unter dem Kronenansatz, bei mehrstämmigen Bäumen die<br />

Summe <strong>der</strong> Stammumfänge <strong>der</strong> beiden stärksten Stämmlinge<br />

maßgebend. Abweichend von Satz 1 sind geschützt<br />

a) die Bäume Eibe, Kugelahorn, Kugelrobinie, Rotdorn, Weißdorn<br />

und Stechpalme mit einem Stammumfang von mindestens<br />

30 cm,<br />

b) alle Straßenbäume, unabhängig von <strong>der</strong> Art und vom Stammumfang,<br />

c) alle Bäume, die im Rahmen einer Begrünungsmaßnahme<br />

(z. B. auf Brachflächen) gepflanzt worden sind, unabhängig<br />

von ihrem Stammumfang. Die Begrünungsmaßnahme ist<br />

von den Nutzungs-berechtigten vor Beginn <strong>der</strong> Ausführung<br />

durch Vorlage einer Dokumentation (Bestand und Planung)<br />

bei <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Die Ergänzung<br />

<strong>der</strong> Planung ist je<strong>der</strong>zeit möglich.<br />

d) Alle Bäume und Landschaftsbestandteile, die aufgrund von<br />

Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind, auch<br />

wenn die Voraussetzungen a) bis c) nicht erfüllt sind o<strong>der</strong> sie<br />

nach Absatz 2 vom Schutz ausgenommen wären,<br />

e) Ersatzpflanzungen nach § 9 dieser Satzung ohne Rücksicht<br />

auf den Stammumfang. Hierzu gehören auch Klettergehölze.<br />

f) Großsträucher und Hecken ab 3 Meter Höhe.<br />

(2) Nicht unter die Vorschrift dieser Satzung fallen<br />

a) Obstbäume, die auf Privatgrundstücken stehen und Ertragszwecken<br />

dienen,<br />

b) Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, soweit sie gewerblichen<br />

Zwecken dienen,<br />

c) Bäume in Kleingärten und Dauerkleingärten nach § 1 Absatz<br />

1 bzw. 3 des Bundeskleingartengesetzes,<br />

d) Bäume auf bebauten Grundstücken mit weniger als 300 qm<br />

Grundstücksfläche,<br />

e) alle Bäume innerhalb eines Waldes i. S. d. § 2 Abs. 1 bis<br />

2 WaldG LSA und Bäume auf Biotopflächen im Sinne des<br />

§ 22 NatSchG LSA sowie Bäume innerhalb von sonstigen<br />

Landschaftsbestandteilen, die aufgrund des Naturschutzgesetzes<br />

LSA an<strong>der</strong>weitig unter Schutz gestellt worden sind.


Seite - 16 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

§ 4<br />

Verbote von Handlungen<br />

(1) Es ist verboten, geschützte Bäume o<strong>der</strong> Teile von ihnen ohne<br />

die nach § 6 und § 7 erteilte Genehmigung zu beseitigen, zu<br />

entfernen, zu beschädigen, abzuschneiden o<strong>der</strong> ihren Aufbau<br />

wesentlich zu verän<strong>der</strong>n.<br />

(2) Nicht unter die Verbote des Absatzes 1 fallen ordnungsgemäße<br />

Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung geschützter Bäume<br />

sowie unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen<br />

Gefahr von Personen o<strong>der</strong> Sachen von bedeutendem<br />

Wert, welche von geschützten Bäumen ausgeht o<strong>der</strong> die zwar<br />

nicht von diesen ausgeht, aber nur durch gegen die geschützten<br />

Bäume gerichtete Handlungen abgewehrt werden kann. Die vorgenannten<br />

unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />

sind dem Ordnungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün innerhalb von<br />

10 Tagen anzuzeigen.<br />

(3) Eine wesentliche Verän<strong>der</strong>ung des Aufbaus liegt vor, wenn<br />

Eingriffe vorgenommen werden, die auf das charakteristische<br />

Aussehen erheblich einwirken o<strong>der</strong> das weitere Wachstum beeinträchtigen.<br />

(4) Schädigungen des Baumes sind Einwirkungen im Wurzel-,<br />

Stamm- und Kronenbereich, die zu einer Beeinträchtigung seiner<br />

Lebensfähigkeit o<strong>der</strong> zum Absterben des Baumes führen<br />

können.<br />

Als Schädigung gelten insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) im Wurzelbereich unter <strong>der</strong> Baumkrone<br />

- Befestigen <strong>der</strong> bisher unversiegelten Bodenfläche mit einer<br />

wasserundurchlässigen Decke (Asphalt, Beton),<br />

- Abgrabungen, Ausschachtungen (z. B. durch Ausheben von<br />

Gräben) o<strong>der</strong> Aufschüttungen,<br />

- Lagern, Anschütten o<strong>der</strong> Ausgießen von Salzen, Säuren,<br />

Ölen, Fetten, Laugen, Farben o<strong>der</strong> Abwässern,<br />

- Austreten von Gasen o. a. schädlichen Stoffen aus Leitungen,<br />

- Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbiziden),<br />

soweit sie nicht ausdrücklich für die Anwendung unter Gehölzen<br />

zugelassen sind,<br />

b) das Beschädigen <strong>der</strong> Baumrinde,<br />

c) das Parken auf unbefestigten Flächen unter Baumkronen.<br />

§ 5<br />

Erhaltungspflichten<br />

Je<strong>der</strong> Eigentümer o<strong>der</strong> Nutzungsberechtigte von Grundstücken<br />

ist verpflichtet, die auf dem Grundstück befindlichen geschützten<br />

Bäume zu erhalten.<br />

§ 6<br />

Ausnahmen<br />

(1) Von den Verboten des § 4 Absatz 1 sind Ausnahmen zu genehmigen,<br />

wenn<br />

a) <strong>der</strong> Eigentümer eines Grundstückes aufgrund von Vorschriften<br />

des öffentlichen Rechtes verpflichtet ist, geschützte Bäume<br />

zu entfernen o<strong>der</strong> ihren Aufbau wesentlich zu verän<strong>der</strong>n,<br />

b) es erfor<strong>der</strong>lich ist, zum Zwecke <strong>der</strong> Erhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

von Gebäuden o<strong>der</strong> historischen Einfriedungen<br />

o<strong>der</strong> Parkanlagen, die dem Denkmalschutzrecht unterliegen,<br />

geschützte Bäume zu entfernen,<br />

c) es erfor<strong>der</strong>lich ist, im Rahmen <strong>der</strong> Aufgrabung öffentlicher<br />

Straßen zum Zwecke <strong>der</strong> Sanierung o<strong>der</strong> Neuverlegung von<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen geschützte Bäume zu entfernen<br />

o<strong>der</strong> ihren Aufbau (Krone, Stamm, Wurzelbereich) wesentlich<br />

zu verän<strong>der</strong>n.<br />

§ 7<br />

Befreiungen<br />

Von den Verboten des § 4 können im Einzelfall auf Antrag Befreiung<br />

beantragt werden, wenn das Verbot im Einzelfall<br />

a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine<br />

Befreiung mit den Belangen des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege vereinbar ist o<strong>der</strong><br />

b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und<br />

Landschaft führen würde o<strong>der</strong><br />

c) überwiegende Gründe des Wohls <strong>der</strong> Allgemeinheit die Befreiung<br />

erfor<strong>der</strong>n.<br />

§ 8<br />

Verfahren für Ausnahmen und Befreiungen<br />

(1) Die Erteilung einer Ausnahme o<strong>der</strong> von Befreiungen nach §§ 6<br />

und 7 ist beim Ordnungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün schriftlich<br />

unter Darlegung <strong>der</strong> Gründe zu beantragen. Dem Antrag sind eine<br />

Lageskizze o<strong>der</strong> Fotos beizufügen, durch die die Bäume, auf die<br />

sich <strong>der</strong> Antrag bezieht, <strong>der</strong> Standort, Höhe und Stammumfang<br />

und Kronendurchmesser ausreichend dargestellt sind.<br />

Für Baugenehmigungsverfahren ist ein Lageplan des Grundstückes<br />

mit allen vorhandenen geschützten Bäumen vorzulegen.<br />

Die Ausnahme- und Befreiungsvoraussetzungen sind vom Antragsteller<br />

nachzuweisen.<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün kann die Vorlage eines Lageplanes<br />

verlangen, wenn <strong>der</strong> genaue Standort <strong>der</strong> Bäume für die Entscheidung<br />

von Bedeutung ist.<br />

(3) Die Erlaubnis über die beantragte Ausnahme o<strong>der</strong> Befreiung<br />

wird schriftlich erteilt. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen<br />

werden.<br />

§ 9<br />

Ersatzpflanzungen<br />

(1) Hat die Beseitigung o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung von Bäumen erhebliche<br />

o<strong>der</strong> nachhaltige Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes o<strong>der</strong> des Landschaftsbildes zur Folge, so<br />

kann dem Antragsteller die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen<br />

auferlegt werden. Kann <strong>der</strong> Antragsteller nachweislich nicht<br />

selbst diese Ersatzmaßnahmen ausführen, so kann die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün hierfür Flächen zur Verfügung stellen. Die Kosten<br />

hierfür trägt <strong>der</strong> Antragsteller. Als Ersatzpflanzungen sind<br />

alle Arten <strong>der</strong> Pappel (Populus) nicht zu verwenden.<br />

§ 10<br />

Folgebeseitigung<br />

Wer ohne Genehmigung geschützte Bäume entfernt o<strong>der</strong> beschädigt,<br />

ist unter den Voraussetzungen des § 9 verpflichtet, für<br />

jeden entfernten o<strong>der</strong> beschädigten Baum, dessen Beschädigung<br />

in einem absehbaren Zeitraum einen Bestandsverlust erwarten<br />

lässt, eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.<br />

§ 11<br />

Haftung <strong>der</strong> Rechtsnachfolger<br />

Für die Erfüllung <strong>der</strong> Verpflichtung nach den §§ 5, 9 und 10 haftet<br />

auch <strong>der</strong> Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers<br />

o<strong>der</strong> des Nutzungsberechtigten.<br />

§ 12<br />

Betreten von Grundstücken<br />

Die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün sind berechtigt, zum Zwecke <strong>der</strong> Durchführung<br />

dieser Satzung nach vorheriger Benachrichtigung<br />

Grundstücke zu betreten und die im Rahmen dieser Satzung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Untersuchungen und Ermittlungen durchzuführen.<br />

Sie sind verpflichtet, sich auf das Verlangen des Grundstückseigentümers<br />

o<strong>der</strong> des Nutzungsberechtigten auszuweisen.<br />

Die Benachrichtigungspflicht entfällt bei Gefahr im Verzuge.<br />

§ 13<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 34 Absatz 1 Nr. 1 NatSchG<br />

LSA handelt, wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig den folgenden Geboten<br />

o<strong>der</strong> Verboten dieser Satzung zuwi<strong>der</strong>handelt:<br />

a) geschützte Bäume entgegen den Verboten des § 4 und ohne<br />

Ausnahmegenehmigung o<strong>der</strong> Erteilung einer Befreiung nach<br />

§ 7 entfernt, zerstört, schädigt o<strong>der</strong> ihren Aufbau wesentlich<br />

verän<strong>der</strong>t,


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 17 -<br />

b) Nebenbestimmungen zu einer Ausnahmegenehmigung o<strong>der</strong><br />

Erteilung einer Befreiung nach § 7 nicht erfüllt,<br />

c) seinen Verpflichtungen nach den §§ 5, 9 o<strong>der</strong> 10 nicht nachkommt,<br />

d) in einer Erklärung gemäß § 8 falsche o<strong>der</strong> unvollständige Angaben<br />

über geschützte Bäume macht,<br />

e) eine Meldung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 innerhalb von<br />

10 Tagen unterlässt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu<br />

10.000,00 EUR geahndet werden.<br />

(3) Die Zahlung einer Geldbuße befreit nicht von einer Verpflichtung<br />

zur Ersatzpflanzung o<strong>der</strong> einer Kostenübernahme hierfür.<br />

(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes<br />

über Ordnungswidrigkeiten ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün.<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten / Außerkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach <strong>der</strong> Veröffentlichung im<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:<br />

1. Satzung zum Schutz von Bäumen, Feldhecken und Sträuchern<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong> vom 21.02.2008<br />

2. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Brachwitz vom 24.09.1998<br />

3. Baumschutzverordnung Gemeinde Nauendorf vom<br />

19.05.1993<br />

4. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Domnitz vom 26.09.2001<br />

5. Satzung zum Schutz des Baumbestandes in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Löbejün<br />

vom 30.05.2002<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 26.10.2012<br />

gez. Antje Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Ausfertigungsvermerk:<br />

Die durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in seiner Sitzung<br />

am 25.10.2012 (Beschluss-Nr. 208-21/12/SR) Satzung<br />

zum Schutze des Baumbestandes als geschützter Landschaftsbestandteil<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün -Baumschutzsatzungwurde<br />

durch die Bürgermeisterin am 26.10.2012 handschriftlich<br />

unterzeichnet und ausgefertigt.<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 29.10.2012<br />

gez. Antje Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die durch den <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün in seiner Sitzung<br />

am 25.10.2012 (Beschluss-Nr. 208-21/12/SR) beschlossene<br />

und durch die Bürgermeisterin am 26.10.2012 handschriftlich<br />

unterzeichnete und ausgefertigte Satzung zum Schutze des<br />

Baumbestandes als geschützter Landschaftsbestandteil in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün -Baumschutzsatzung- wird im <strong>Amtsblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün, Jahrgang 2, Ausgabe Nr. 12 vom<br />

<strong>05.12.2012</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, den 29.10.2012<br />

gez. Antje Klecar - Dienstsiegel -<br />

Bürgermeisterin<br />

Information <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

Urnengemeinschaftsanlagen<br />

Wir weisen daraufhin, dass Urnengemeinschaftsanlagen anonyme<br />

Grabstätten ohne individuelle Kennzeichnung sind, <strong>der</strong>en<br />

Gestaltung und Pflege ausschließlich <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

obliegen.<br />

Das Ablegen von Blumen und Grabschmuck aller Art auf diesen<br />

Urnengemeinschaftsanlagen ist nur im Rahmen einer Beisetzung<br />

erlaubt und wird nach einer entsprechenden Zeit von den<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün beräumt.<br />

Friedhofsspende<br />

Wir möchten uns bei Frau Liesbeth Kircheis aus <strong>Wettin</strong>-Löbejün,<br />

OT Löbejün für die gespendete neue Schubkarre für den Friedhof<br />

in Löbejün ganz herzlich bedanken.<br />

I. A. Päutz<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Ordnungsamt<br />

Das Ordnungsamt informiert!<br />

Verkauf von Restmüll- und Grünschnittsäcken<br />

Aus organisatorischen Gründen erfolgt <strong>der</strong> Verkauf von Restmüll-<br />

und Grünschnittsäcken ab dem 1. Januar 2013 ausschließlich<br />

im<br />

Ordnungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün, Markt 1,<br />

in Löbejün<br />

und in <strong>der</strong><br />

Außenstelle (Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro) <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, Burgstraße 1, in <strong>Wettin</strong><br />

jeweils zu den bekannten Öffnungszeiten.<br />

i. A. Rausch<br />

SB Ordnungsamt<br />

Räum- und Streupflicht bei Schnee und<br />

Eis in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Das Ordnungsamt informiert!<br />

Hiermit werden alle Einwohner auf ihre Räum- und Streupflichten<br />

bei Schnee und Eis hingewiesen.<br />

Reinigen, räumen und bestreuen müssen die Eigentümer und<br />

Besitzer (Mieter, Pächter) <strong>der</strong> Grundstücke, die an öffentliche<br />

Straßen, Wege und Plätze grenzen.<br />

Anlieger sind auch Eigentümer und Besitzer, <strong>der</strong>en Grundstücke<br />

von <strong>der</strong> Straße durch eine ungenutzte öffentliche Fläche getrennt<br />

sind (z.B. Grünflächen). Wer zum Schneeräumen und<br />

Streuen verpflichtet ist, muss für die Zeit seiner Abwesenheit<br />

(Dienstreise, Urlaub) für täglichen Ersatz sorgen.<br />

Bei Schneefall sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen in<br />

einer solchen Breite zu beräumen, dass <strong>der</strong> Verkehr nicht mehr<br />

als vermeidbar beeinträchtigt wird. Die von Schnee geräumten<br />

Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt<br />

sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche<br />

gewährleistet ist.<br />

Festgetretener o<strong>der</strong> auftauen<strong>der</strong> Schnee ist ebenfalls, soweit<br />

möglich und zumutbar, zu lösen und abzulagern.<br />

Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden<br />

Schnees und <strong>der</strong> Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes<br />

nicht zugemutet werden kann, darf <strong>der</strong> Schnee auf Verkehrsflächen<br />

nur so abgelagert werden, dass <strong>der</strong> Verkehr und<br />

vor allem die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Verpflichteten haben bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege,<br />

die Zugänge zu den Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn<br />

und zum Grundstückseingang <strong>der</strong>art und so rechtzeitig<br />

zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht<br />

entstehen können.<br />

Als Streumaterial sind vor allem Sande und Splitte zu verwenden.<br />

Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener<br />

Eis- und Schneerückstände verwendet werden.


Seite - 18 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Die Verwendung von Asche ist verboten.<br />

Die Räum- und Streupflichten gelten für die Zeit von 07:00 bis<br />

20:00 Uhr an Werktagen und von 08:30 bis 20:00 an Sonn- und<br />

Feiertagen. Sie sind nach Schneefall unverzüglich durchzuführen.<br />

Bauamt<br />

Wohnungsbaugebiet <strong>der</strong> Ortschaft Dößel<br />

in Dobis „Am Weinberg“<br />

<br />

Das Ordnungsamt wird in den kommenden Monaten Kontrollen<br />

des geleisteten Winterdienstes durchführen.<br />

Bitte leisten Sie Ihren Beitrag zur Sicherheit auf allen öffentlichen<br />

Wegen und Plätzen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün.<br />

i. A. Papendieck<br />

Ordnungsamt<br />

Das Ordnungsamt informiert!<br />

Hinweis für das Abbrennen von Pyrotechnischen<br />

Gegenständen!<br />

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und<br />

Unfälle. Hauptursache ist immer wie<strong>der</strong> unsachgemäßer o<strong>der</strong><br />

leichtsinniger Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen.<br />

Folgendes sollte beim Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen<br />

selbstverständlich sein:<br />

· Pyrotechnische Gegenstände <strong>der</strong> Kategorie 2 und <strong>der</strong> Klasse<br />

II dürfen am 31 Dezember ab 0:00 Uhr bis zum 1. Januar<br />

24:00 Uhr abgebrannt werden, soweit die zuständige Behörde<br />

keine weiteren Einschränkungen festgelegt hat.<br />

· Personen unter 12 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen<br />

Gegenständen <strong>der</strong> Kategorie 1 und <strong>der</strong> Klasse I nicht<br />

erlaubt.<br />

· Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen<br />

Gegenständen <strong>der</strong> Kategorie 2 und <strong>der</strong> Klasse II nicht<br />

erlaubt.<br />

· Die beiliegende o<strong>der</strong> aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist<br />

unbedingt einzuhalten<br />

· Pyrotechnische Gegenstände <strong>der</strong> Kategorie 2 und Klasse II<br />

dürfen nur im Freien verwendet werden.<br />

· Pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe<br />

von Kirchen, Krankenhäusern, Kin<strong>der</strong>n- und Altersheimen<br />

sowie Reet- und Fachwerkhäusern zünden.<br />

· Im betrunkenen Zustand o<strong>der</strong> unter Drogeneinfluss keine pyrotechnischen<br />

Gegenstände zünden.<br />

· Keine pyrotechnischen Gegenstände in Personengruppen<br />

o<strong>der</strong> in offene Fenster, Türen o<strong>der</strong> Briefkästen werfen.<br />

· Beim Zünden des Silvesterfeuerwerkes die übrigen pyrotechnischen<br />

Gegenstände nicht offen herumliegen lassen<br />

und auch nicht direkt am Körper tragen.<br />

· Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden o<strong>der</strong> von<br />

Oben herunter werfen.<br />

· Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.<br />

· Flugrichtung <strong>der</strong> Pyrotechnischen Gegenstände so wählen,<br />

dass sie nicht in Häusern o<strong>der</strong> in leicht brennbaren Materialien<br />

nie<strong>der</strong>gehen können. Dabei sind auch die Windrichtung<br />

und -stärke zu beachten!<br />

· Nach dem Anzünden de pyrotechnischen Gegenstandes<br />

diesen nicht in den Händen behalten und auf Sicherheitsabstand<br />

gehen.<br />

· „Blindgänger“ auf keinen Fall noch einmal zünden; Hinweise<br />

<strong>der</strong> Gebrauchsanweisung beachten!<br />

· „Blindgänger“ NACH ABLAUF EINER WARTEZEIT VON<br />

MINDESTENS 15 MINUTEN durch Eintauchen in Wasser unschädlich<br />

machen.<br />

· Die selbstständige Herstellung o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung von<br />

pyrotechnischen Gegenständen ist lebensgefährlich und<br />

unbedingt zu unterlassen!<br />

Frau Meier, Sachbearbeiterin<br />

Lage:<br />

Die Ortschaft Dößel bietet in <strong>der</strong> Ortslage Dobis, gelegen im<br />

Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal,<br />

in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung<br />

noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an.<br />

Größe <strong>der</strong> Grundstücke:<br />

400 - 600 qm<br />

Kaufpreis <strong>der</strong> Grundstücke:<br />

Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 €/m 2<br />

Ansprechpartner und weitere Informationen:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Bauverwaltung<br />

Markt 1, in 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel. 03 46 03/7 57 -0 o<strong>der</strong> 03 46 03/7 57 32<br />

Landesamt für Vermessung und Halle(Saale), 15.11.2012<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Neustädter Passage 15<br />

06122 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345-6912-0<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Landesamtes für Vermessung und<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Verfahren nach dem Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz -<br />

BoSoG in Verbindung mit dem<br />

Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG<br />

Son<strong>der</strong>ungsplan-Nr. V25-8014904-2012<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün, Gemarkung Gimritz, Flur 1, Flurstücke<br />

120/1 und 204 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über<br />

die Son<strong>der</strong>ung unvermessener und überbauter Grundstücke<br />

nach <strong>der</strong> Karte (Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz) vom 22. Dezember<br />

2010 (BGBl. I S. 2255) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

vom 26.Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) - jeweils<br />

in <strong>der</strong> gültigen Fassung - eingeleitet worden.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 19 -<br />

Hierdurch soll das Erwerbsrecht <strong>der</strong> öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen<br />

und an<strong>der</strong>en öffentlich genutzten privaten Grundstücken<br />

ausgeübt werden. Son<strong>der</strong>ungsbehörde ist das Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />

Der Entwurf des Son<strong>der</strong>ungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen liegen<br />

vom 10.12.2012 bis 09.01.2013<br />

während <strong>der</strong> Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des<br />

Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-<br />

Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht<br />

aus.<br />

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:<br />

Mo, Mi, Do, Fr<br />

von 8.00 bis 13.00 Uhr<br />

Di<br />

von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraumes den<br />

Entwurf des Son<strong>der</strong>ungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen<br />

die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer <strong>der</strong> betroffenen<br />

Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten,<br />

von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem<br />

Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />

Das Gleiche gilt für Anmel<strong>der</strong> von Rückübertragungsansprüchen<br />

nach dem Vermögensgesetz o<strong>der</strong> aus Restitution (§ 11<br />

Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />

beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken<br />

o<strong>der</strong> von Rechten an diesen Grundstücken. Die Einwände sind<br />

nur bei <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ungsbehörde unter <strong>der</strong> oben genannten Anschrift<br />

schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift zu erheben.<br />

Im Auftrag<br />

Sanierung Historischer <strong>Stadt</strong>kern<br />

<strong>der</strong> Ortschaft Löbejün<br />

Fragen zur städtebaulichen Sanierung in <strong>der</strong> Ortschaft Löbejün<br />

beantwortet Ihnen Frau Kündiger in <strong>der</strong> Bauverwaltung<br />

während <strong>der</strong> Sprechzeiten. Die erfor<strong>der</strong>liche Antragstellung<br />

erfolgt in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> beratenden Architektin,<br />

Frau Gloria Sparfeld und <strong>der</strong> Bau-BeCon Sanierungsträger<br />

GmbH in Bremen.<br />

Wohnungsbaugebiet <strong>der</strong> Ortschaft <strong>Wettin</strong><br />

„Hinter dem Schweizerling“<br />

Lage:<br />

Das Wohngebiet „Hinter dem Schweizerling“<br />

befindet sich in <strong>Wettin</strong>, in <strong>der</strong> Nähe<br />

des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr<br />

ruhigen, idyllischen Gegend.<br />

Anzahl <strong>der</strong><br />

Grundstücke: noch 18 freie Baugrundstücke<br />

Größe <strong>der</strong><br />

Grundstücke: von 417 m 2 bis 645 m 2<br />

Bauweise: Einzelhäuser, ein- und an<strong>der</strong>thalbgeschossig<br />

Ansprechpartner:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Bauamt<br />

Frau Brabetz<br />

Tel. 03 46 03/7 57 32<br />

gez. Thorsten Seeck<br />

Wohnungsbaugebiet „Am Kaiserberg“<br />

in Löbejün<br />

Lage<br />

Löbejün liegt ca. 15 km nördlich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Halle und östlich <strong>der</strong><br />

Autobahn A 14. Das im Nordwesten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Löbejün gelegene<br />

naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung<br />

<strong>der</strong> Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des<br />

Grund und Bodens ist die Stiftung „Hospital Sankt Cyriaci“.<br />

Bebauung<br />

- Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende<br />

Aufforstung: 12.257 m 2<br />

- Anzahl <strong>der</strong> Bauparzellen: 23 Stück<br />

- Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m 2<br />

- voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser,<br />

Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom<br />

Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Kaiserberg“<br />

- Bauform:<br />

Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser<br />

- Bauweise: offen<br />

- Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig<br />

- Dachformen: Sattel-, Walm- o<strong>der</strong> Krüppelwalmdach<br />

- Dachneigungen: 25 bis 50 Grad<br />

- Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen<br />

und überdachte Stellflächen:<br />

wenn sie mind. 3,00 m von <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsfläche<br />

entfernt sind<br />

Ansprechpartner zu Fragen <strong>der</strong> Erschließung - Frau Kündiger<br />

Ansprechpartner zu Fragen <strong>der</strong> Vertragsbedingungen - Frau<br />

Repert<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Bauverwaltung<br />

Markt 1 in 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

03 46 03/7 57 -0 o<strong>der</strong> 03 46 03/75 7- 31<br />

Stellenangebote<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Sie finden Stellenangebote <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

unter www.stadt-wettin-loebejuen.de.


Seite - 20 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Grundstücksveräußerungen in <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Nauendorf Wohngebiet „Postplan“ u. a.<br />

Lage: Das Wohngebiet „Postplan“ schließt als größere Lückenbebauung<br />

im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf<br />

und Merbitz und befindet sich direkt „an <strong>der</strong> Löbejüner Straße.<br />

Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden<br />

sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt<br />

das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet<br />

die „Sportplatzsiedlung“ Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung<br />

und Forsten Süd<br />

Anzahl <strong>der</strong> Grundstücke: noch 8 freie Baugrundstücke<br />

Grundstücksgröße: von 523 qm bis 857 qm<br />

Höhe des Kaufpreises: 50,00 €/qm, voll erschlossen.<br />

Festsetzungen zur Bebauung:<br />

gemäß Satzung <strong>der</strong> Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan<br />

Nr. 12 für das Wohngebiet „Postplan“.<br />

z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl<br />

<strong>der</strong> Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl<br />

Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen<br />

in <strong>der</strong> Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten<br />

das Bauamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün, Frau Repert bzw.<br />

<strong>der</strong> Ortsbürgermeister <strong>der</strong> Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze<br />

zur Verfügung.<br />

Verbände<br />

Bekanntmachung des AZV Götschetal<br />

In <strong>der</strong> Verbandsversammlung am 19.11.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Beschluss-Nr. Inhalt Ergebnis<br />

Ja Nein Enth.<br />

im öffentlichen Teil<br />

7 - 2012 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 10 0 0<br />

8 - 2012 Entlastung des Verbandsgeschäftsführers für das Wirtschaftsjahr 2011 10 0 0<br />

9 - 2012 Entlastung des Betriebsführers HWS GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 10 0 0<br />

11 - 2012 Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung 10 0 0<br />

im nichtöffentlichen Teil<br />

17 - 2012 Festlegung des Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2012 - WIBERA 10 0 0<br />

Die Neufassung <strong>der</strong> Verbandssatzung wird nach ihrer Genehmigung<br />

durch die Kommunalaufsichtsbehörde von dieser im <strong>Amtsblatt</strong><br />

des Saalekreises bekannt gemacht.<br />

Bekanntmachung für den Jahresabschluss 2011 - Beschluss<br />

07/2012<br />

Nach dem abschließenden Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung hat <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer<br />

den folgenden Bestätigungsvermerk und das<br />

Rechnungsprüfungsamt den nachstehenden Feststellungsvermerk<br />

erteilt:<br />

Wie<strong>der</strong>gabe des Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers<br />

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir<br />

mit Datum vom 04. September 2012 den folgenden uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk erteilt:<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund<br />

Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung <strong>der</strong> Buchführung<br />

und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Götschetal,<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, Ortschaft Nauendorf (Ortsteil Priester), für<br />

das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft.<br />

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und<br />

Lagebericht nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen und<br />

den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in <strong>der</strong> Verantwortung<br />

des Verbandsgeschäftsführers.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung <strong>der</strong> Buchführung und über den Lagebericht<br />

abzugeben.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 21 -<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 131 GO LSA<br />

und 317 ff. HGB unter Beachtung <strong>der</strong> vom Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die<br />

Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes <strong>der</strong><br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit<br />

hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erkannt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />

und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung<br />

werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen<br />

Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in<br />

Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend<br />

auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst<br />

die Beurteilung <strong>der</strong> angewandten Bilanzierungsgrundsätze und<br />

<strong>der</strong> wesentlichen Einschätzungen des Verbandsgeschäftsführers<br />

sowie die Würdigung <strong>der</strong> Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichtes. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht <strong>der</strong> Jahresabschluss den gesetzlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Satzung und vermittelt unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem<br />

Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von<br />

<strong>der</strong> Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken <strong>der</strong><br />

künftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

Leipzig, den 04. September 2012<br />

WIBERA Wirtschaftsberatung AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Rainer Altvater<br />

Dr. Thomas Schmechel<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes<br />

des Landkreises Saalekreis zur<br />

Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2011<br />

des Abwasserzweckverbandes Götschetal<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat keine eigenen Feststellungen<br />

zum Jahresabschluss, zum Prüfungsbericht und zum Vermerk<br />

des Wirtschaftsprüfers getroffen und tritt dem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bei.<br />

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 04.09.2012<br />

abgeschlossener Prüfung durch die mit <strong>der</strong> Prüfung des Jahresabschlusses<br />

beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

WIBERA Wirtschaftsberatung AG die Buchführung und <strong>der</strong> Jahresabschluss<br />

des Abwasserzweckverbandes Götschetal den<br />

gesetzlichen Vorschriften entsprechen.<br />

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragssituation des Unternehmens.<br />

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.<br />

Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen<br />

Anlass.<br />

Merseburg, den 27.09.2012<br />

Schnei<strong>der</strong><br />

Amtsleiterin<br />

Der Jahresabschluss, <strong>der</strong> Lagebericht und die Erfolgsübersicht<br />

werden nach dieser Veröffentlichung mindestens an sieben Tagen<br />

(vom 07.1.2013 bis 17.1.2013) im Raum 28 unseres Betriebsführers,<br />

<strong>der</strong> HWS GmbH, Fritz-Hoffmann-Straße 77, 06116<br />

Halle, zur Einsichtnahme ausgelegt.<br />

Nauendorf, den 20.11.2012<br />

Thomas Herrmann<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

Korrektur eines Druckfehlers<br />

Die folgende Satzung war in Überschrift und Präambel unter falscher<br />

Bezeichnung veröffentlicht worden. Hier wird die Satzung<br />

in ihrer korrigierten Form nochmals veröffentlicht:<br />

Satzung<br />

zur 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung von<br />

Beiträgen für die Abwasserbeseitigung des<br />

Abwasserzweckverbandes Götschetal<br />

Abwasserbeitragssatzung<br />

Präambel<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 6, 8, 44 und 91 <strong>der</strong> Gemeindeordnung für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) i. d. F. vom 10. August 2009<br />

(GVBl. LSA S. 383), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz vom<br />

30. November 2011 (GVBl. LSA 814); <strong>der</strong> §§ 78 - 84 des Wassergesetzes<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) i. d. F.<br />

vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), sowie <strong>der</strong> §§ 9 und<br />

16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit für das<br />

Land Sachsen-Anhalt, in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Gesetz vom 08. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68,<br />

125), sowie §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz für das<br />

Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 13. Dezember 1996, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das<br />

Gesetz vom 02.02.2011, (GVBl. LSA S. 58) beschließt <strong>der</strong> Abwasserzweckverband<br />

Götschetal in seiner Verbandsversammlung am<br />

17.09.2012 folgende Satzung zur 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung für<br />

die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung des<br />

Abwasserzweckverbandes Götschetal<br />

Abwasserbeitragssatzung :<br />

Artikel 1<br />

Sachliche Än<strong>der</strong>ung<br />

§ 1 Allgemeines erhält folgenden Wortlaut für Abs. 2:<br />

(2) Der AZV erhebt nach Maßgabe dieser Abwasserbeitragssatzung<br />

Beiträge zur Deckung des Aufwandes für seine zentralen öffentlichen<br />

Abwasseranlagen gem. vorgenanntem Abs. 1 (Abwasserbeiträge).<br />

Der Abwasserbeitrag deckt die Kosten für die Herstellung<br />

des jeweils ersten Grundstücksanschlusses ab, wenn <strong>der</strong> Grundstücksanschluss<br />

vom AZV im unmittelbaren Zusammenhang mit<br />

baulichen Maßnahmen zur Neuerrichtung o<strong>der</strong> Erneuerung von<br />

Abwasserkanälen erfolgt. Bei einem Grundstücksanschluss an die<br />

zentrale Schmutzwasserkanalisation beinhaltet <strong>der</strong> Grundstücksanschluss<br />

in <strong>der</strong> Regel einen Revisionsschacht/-kasten.<br />

§ 4 Beitragsmaßstab erhält folgenden Wortlaut für Abs. 2:<br />

(2) Zur Ermittlung des nutzungsbezogenen Beitrages werden für<br />

Das erste Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere<br />

Vollgeschoss 60 % <strong>der</strong> Grundstücksfläche -in tatsächlich bestehenden<br />

(§ 34 BauGB) o<strong>der</strong> durch Bebauungsplan ausgewiesenen<br />

Kerngebieten (§ 7 BauNVO) für das erste Vollgeschoss 200 %<br />

und für jedes weitere Vollgeschoss 120 % <strong>der</strong> Grundstücksfläche<br />

in Ansatz gebracht.<br />

Dabei gelten als Vollgeschoss alle Geschosse, die nach landesrechtlichen<br />

Vorschriften (§ 87 Abs. 2 BauO LSA) Vollgeschosse<br />

sind. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude<br />

behandelt. Besteht im Einzelfall wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten<br />

des Bauwerks in ihm kein Vollgeschoss i. S. <strong>der</strong> Landesbauordnung,<br />

so werden bei gewerblich o<strong>der</strong> industriell genutzten


Seite - 22 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in an<strong>der</strong>er<br />

Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 m<br />

Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss gerechnet.<br />

§ 11 Billigkeitsregelung erhält folgenden Wortlaut für die Abs. 1 bis 3<br />

(1) Übergroße Wohngrundstücke, die nach <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen o<strong>der</strong> dienen werden,<br />

sind nur begrenzt zu veranlagen o<strong>der</strong> heranzuziehen.<br />

(2) Die durchschnittliche Grundstücksgröße <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienenden<br />

Grundstücke beträgt im Verbandsgebiet des AZV 933 qm.<br />

(3) Ausgehend von einer Durchschnittsgröße gelten <strong>der</strong>artige<br />

Wohngrundstücke als i. S. von § 6 c Abs. 2 Satz 1 KAG LSA<br />

übergroß, wenn die nach § 4 I Abs. 3 zu berechnende Vorteilsfläche<br />

die vorgenannte Durchschnittsgröße um 30 v. H. (Begrenzungsfläche,<br />

1213 qm) o<strong>der</strong> mehr überschreitet.<br />

a) Grundsatz:<br />

In diesem Sinne übergroße Grundstücke werden in Größe <strong>der</strong><br />

Begrenzungsfläche in vollem Umfange, hinsichtlich <strong>der</strong> die<br />

Begrenzungsfläche übersteigenden Vorteilsfläche zu 30 v. H.<br />

herangezogen.<br />

b) Ausnahmeregelung: Für bestimmte Grundstücke, denen<br />

aufgrund <strong>der</strong> spezifischen Wohnbebauung durch den Anschluss<br />

an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage<br />

ein im Verhältnis zum Leitbild des Gesetzgebers (ländlich<br />

geprägtes Grundstück mit Eigenheimbebauung und nur<br />

wenigen Anschlussnehmern) deutlich erhöhter beitragsrelevanten<br />

Vorteil vermittelt wird und für die eine weitgehende<br />

zinslose Stundung bzw. Erlass <strong>der</strong> Beitragsschuld geradezu<br />

unbillig erscheinen würde (atypische Son<strong>der</strong>fälle) gilt:<br />

Veranlagung jenseits <strong>der</strong> Begrenzungsfläche (volle Restfläche)<br />

für<br />

a. Eigentumswohnanlagen<br />

von 3 und 4 Son<strong>der</strong>eigentumseinheiten: 55 % des Beitragssatzes<br />

von 5 bis 8 Son<strong>der</strong>eigentumseinheiten: 65 % des Beitragssatzes<br />

von 9 bis 12 Son<strong>der</strong>eigentumseinheiten: 75 % des Beitragssatzes<br />

von 13 bis 16 Son<strong>der</strong>eigentumseinheiten: 85 % des Beitragssatzes<br />

mehr als 17 Son<strong>der</strong>eigentumseinheiten: 90 % des Beitragssatzes<br />

b. Mietswohnungen (überwiegend gewerbliche Vermietung)<br />

von 3 und 4 Mieteinheiten: 55 % des Beitragssatzes<br />

von 5 bis 8 Mieteinheiten: 65 % des Beitragssatzes<br />

von 9 bis 12 Mieteinheiten: 75 % des Beitragssatzes<br />

von 13 bis 16 Mieteinheiten: 85 % des Beitragssatzes<br />

mehr als 17 Mieteinheiten: 90 % des Beitragssatzes<br />

§ 8 Datenverarbeitung erhält folgenden Wortlaut für Abs. 1:<br />

(1) Zur Feststellung <strong>der</strong> sich aus dieser Satzung ergebenden Abgabepflichten<br />

sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser Abgaben<br />

ist die Verarbeitung (§ 3 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz<br />

personenbezogener Daten <strong>der</strong> Bürger - DSG LSA - i. d. F. <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 18.02.2002 (GVBl. LSA S. 54), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.09.2011 (GVBl. LSA S.<br />

648) i. V. m. VV-DSG-LSA vom 31.08.2002 (<strong>MB</strong>l. LSA S. 1091); zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch VV vom 19.04.2010 (<strong>MB</strong>l. LSA 2010, S. 208))<br />

<strong>der</strong> hierfür erfor<strong>der</strong>lichen personen- und grundstücksbezogenen<br />

Daten gemäß §§ 9 und 10 DSG-LSA (Vor- und Zuname <strong>der</strong> Abgabepflichtigen<br />

und <strong>der</strong>en Anschriften; Grundstücksbezeichnung<br />

nebst Größe und Grundbuchbezeichnung; Wasserverbrauchsdaten)<br />

durch den AZV bzw. von ihr beauftragter Dritter zulässig.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Än<strong>der</strong>ungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

Nauendorf, den 17.09.2012<br />

Th. Herrmann<br />

Siegel<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

Information des AZV „Salza“<br />

Die Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Salza“,<br />

Straße <strong>der</strong> Einheit 12a, in 06198 Salzatal/OT Salzmünde<br />

bleibt in <strong>der</strong> Zeit vom<br />

24.12. bis 31.12.2012<br />

geschlossen.<br />

Herrmann<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

Erinnerung des AZV „Salza“ zur Meldung<br />

Zählerstände für Wassermengen, die<br />

nachweislich nicht in die öffentliche<br />

Abwasseranlage gelangen<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

hiermit möchten wir Sie an die Abgabe o. g. Zählerstände<br />

erinnern. In <strong>der</strong> Schmutzwasserabrechnung und in<br />

<strong>der</strong> Abrechnung über die Einleitung von vorgeklärtem<br />

Abwasser in Bürgermeisterkanäle 2012 werden nur die<br />

schriftlich bis zum Fälligkeitstermin (15.01.) eingegangenen<br />

Zählerstände berücksichtigt. Erfolgt über den Abrechnungszeitraum<br />

2012 keine termingerechte Meldung zu<br />

den Wassermengen. die bei <strong>der</strong> Gebührenberechnung absetzbar<br />

wären, erlöschen diese Ansprüche.<br />

Der Abwasserzweckverband „Salza“ wünscht allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern sowie allen Geschäftspartnern<br />

zum Weihnachtsfest besinnliche Stunden und für das<br />

neue Jahr Gesundheit, Glück, Erfolg und weitere gute<br />

Zusammenarbeit.<br />

Der Zweckverband für Wasserversorgung<br />

„Nördlicher Saalkreis“ informiert<br />

in eigener Sache<br />

Ablesung <strong>der</strong> Wasserzähler<br />

Die alljährliche Ablesung <strong>der</strong> Wasserzähler wird zum 09.12.2012<br />

abgeschlossen. Falls Sie zur Ablesung nicht anwesend waren,<br />

sollten Sie das Rückmeldeformular bis 18.12.2012 an den Trinkwasserbetrieb<br />

Nördlicher Saalkreis-AöR, Am Kirchhof 1, 06193<br />

Löbejün zurücksenden.<br />

________________________________________________________<br />

Dienststelle geschlossen<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 20.12.2012 bis 04.01.2013 ist unsere Dienststelle,<br />

Am Kirchhof 1 in Löbejün, geschlossen.<br />

Bereitschaft für Havarie- und Störfälle<br />

Für Notfälle und Havarien ist eine Bereitschaft eingerichtet. Meldungen<br />

können unter folgenden Telefonnummern abgesetzt<br />

werden:<br />

01 51/20 00 83 77 o<strong>der</strong> 01 51/20 08 29 56<br />

________________________________________________________


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 23 -<br />

Die Geschäftsführung und Mitarbeiterinnen des Trinkwasserbetriebes wünschen allen Kunden<br />

und Einwohnern im Verbandsgebiet besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins<br />

Jahr 2013.<br />

Frank Röthe<br />

Vorstand<br />

Informationen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Veranstaltungskalen<strong>der</strong> Dezember 2012<br />

Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft<br />

08.12.2012 Adventsnachmittag Plötz-Kösselner Plötz<br />

Kultur- und Heimatfreunde<br />

„Glück Auf“ e. V.<br />

08.12.2012 15.00 Uhr Adventmarkt Kultur- und Lettewitz<br />

Feuerwehrgelände Heimatverein e. V.<br />

08.12.2012 14.30 Uhr/ Oma- und Opa-Tag Grundschule Nauendorf Nauendorf<br />

Sportzentrum<br />

09.12.2012 14.00 Uhr/ Weihnachtsmarkt Kulturverein <strong>Wettin</strong> e. V. <strong>Wettin</strong><br />

Nikolaikirche <strong>Wettin</strong><br />

09.12.2012 17.00 Uhr/ Adventskonzert Nikolaikirche <strong>Wettin</strong> <strong>Wettin</strong><br />

Nikolaikirche <strong>Wettin</strong><br />

12.12.2012 Nikolaikirche Adventskonzert Nikolaikirche <strong>Wettin</strong> <strong>Wettin</strong><br />

<strong>Wettin</strong><br />

des Burg-Gymnasium<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

15.12.2012 14.30 Uhr/ Weihnachtskonzert För<strong>der</strong>verein Kultur Döblitz<br />

Kirche und Geschichte Döblitz e. V.<br />

23.12.2012 14.30 Uhr/ Adventskonzert Gesangsverein Nauendorf<br />

Kirche<br />

24.12.2012 17.00 Uhr/ Heiligabend - Lie<strong>der</strong> För<strong>der</strong>verein Kultur und Döblitz<br />

Kirche zur Weihnacht u. Geschichte Döblitz e. V.<br />

Krippenspiel<br />

24.12.2012 15.00 Uhr/ Gottesdienst mit Kirche Nauendorf<br />

Kirche<br />

Krippenspiel<br />

Nauendorf<br />

24.12.2012 16.00 Uhr/ Gottesdienst mit Kirche Priester<br />

Kirche Priester<br />

Krippenspiel<br />

24.12.2012 16.30 Uhr/ Gottesdienst mit Herr von Krosigk Merbitz<br />

Kirche Merbitz<br />

Krippenspiel<br />

26.12.2012 15.00 Uhr/ Christvesper Templerorden <strong>Wettin</strong><br />

Templerkapelle


Seite - 24 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Schulen<br />

<strong>Wettin</strong>er Schüler erfolgreich beim Kunstwettbewerb<br />

Seit einigen Jahren beteiligen<br />

sich die Schülerinnen und<br />

Schüler des Burg-Gymnasiums<br />

<strong>Wettin</strong> am internationalen<br />

Wettbewerb „jugend creativ“,<br />

<strong>der</strong> im vergangenen Jahr bereits<br />

zum 42. Mal ausgeschrieben<br />

wurde. Betreut wird dieser<br />

Wettbewerb durch die Volksund<br />

Raiffeisenbanken, die die<br />

Organisation übernehmen und<br />

jedes Jahr attraktive Preise zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Bisher konnten beson<strong>der</strong>s die<br />

Schüler des Kunstzweiges immer<br />

wie<strong>der</strong> vor<strong>der</strong>e Plätze sogar<br />

auf Bundesebene belegen.<br />

In diesem Jahr waren im bildnerischen Bereich auf Ortsebene<br />

Johann Mantel (1. Platz 7. - 9. Klasse), Carolina Petersen<br />

(2. Platz 7. - 9. Klasse), Toni Minge (1. Platz 10. - 12.<br />

Klasse) sowie Nils Knackmuß (2. Platz 10. - 12. Klasse) beson<strong>der</strong>s<br />

erfolgreich. Das Bild von Toni Minge, das einen recht kritischen<br />

Blick auf das Thema „Jung und Alt: Gestalte, was uns<br />

verbindet!“ wirft, konnte sogar die Bundesjury überzeugen und<br />

wurde mit einem Son<strong>der</strong>preis ausgezeichnet. Frau Liebhold,<br />

Frau Hermann und Frau Suttner von <strong>der</strong> Volksbank Halle/Saale<br />

e.G. übergaben anlässlich des Schulfestes am Ende des letzten<br />

Schuljahres die Preise und einen Scheck in Höhe von 300 EUR,<br />

<strong>der</strong> dem Kunstzweig zugutekommt.<br />

Allen Preisträgern unseren herzlichsten Glückwunsch! Frau<br />

Liebhold, Frau Hermann und Frau Suttner<br />

Seit Anfang Oktober läuft die Ausschreibung für den 43. Wettbewerb,<br />

<strong>der</strong> in diesem Jahr unter dem Motto „Entdecke die Vielfalt:<br />

Natur gestalten!“ steht. Wir wünschen uns natürlich auch wie<strong>der</strong><br />

eine rege Beteiligung und den Schülerinnen und Schülern<br />

jede Menge kreative Ideen!<br />

Die Kunstlehrer des Burg-Gymnasiums <strong>Wettin</strong><br />

Der Kunstzweig bedankt<br />

sich bei Sponsoren<br />

Die Schülerinnen und Schüler und natürlich auch die Kunstlehrer<br />

des Burg-Gymnasiums <strong>Wettin</strong> möchten sich an dieser<br />

Stelle recht herzlich für die großzügige Unterstützung durch<br />

die Firma anndora Shopping-Welten, die Volksbank Halle/<br />

Saale e.G. und Frau Ide aus Zaschwitz bedanken.<br />

Als die Inhaberin des Online-Marktes anndora Shopping-<br />

Welten aus Sennewitz davon hörte, dass im Unterricht einer<br />

7. Klasse Heißklebepistolen benötigt würden, bot sie spontan<br />

ihre Hilfe an und schickte uns umgehend 10 Heißklebepistolen.<br />

Die Volksbank Halle/Saale e.G. stellte uns Rechner und Drucker<br />

zur Verfügung, so dass wir unseren alten Rechner jetzt „in<br />

Rente“ schicken können!<br />

Über unseren Hausmeister, Herrn Schenkling, nahm Frau<br />

Ide aus Zaschwitz zu uns Kontakt auf und bot uns eine große<br />

Menge an schönen Kunst- Bildbänden aus dem Nachlass<br />

ihres Mannes an. Herr Schenkling übernahm den mühevollen<br />

Transport und baute uns sogar noch ein stabiles<br />

Bücherregal, so dass die Bücher nun von den Schülern und<br />

Lehrern genutzt werden können.<br />

Für die unkomplizierte Unterstützung materieller und tatkräftiger<br />

Art sei allen recht herzlich gedankt!<br />

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Kunstlehrer<br />

des Burg- Gymnasiums <strong>Wettin</strong><br />

Heiko Schoenlein<br />

Jahreskonzert <strong>der</strong> Musikschule Fröhlich<br />

im Steintor Varieté Halle<br />

Am letzten Samstag hatten alle Musikschüler <strong>der</strong> Musikschule<br />

Fröhlich aus dem nördlichen Saalkreis und Könnern nur ein Ziel,<br />

das Steintor Varieté in Halle.<br />

Hier fand das Jahreskonzert statt, für alle ein beson<strong>der</strong>er Höhepunkt<br />

im Musikschuljahr, denn sie hatten fleißig geprobt, Musikanten,<br />

Tänzer und Sänger. Und nun war es soweit. Viele Gäste<br />

waren gekommen. Eltern, Großeltern, Freunde und Verwandte<br />

warteten gespannt auf den Auftritt <strong>der</strong> Musikanten.<br />

Und wie<strong>der</strong> einmal wurden sie überrascht von <strong>der</strong> Vielfalt des<br />

musikalischen Repertoires. Die Kleinsten rappten gemeinsam<br />

mit dem Bären Tombo, das Anfängerorchester erfreute das Publikum<br />

u. a. mit „Akkordeonrock in Dur“, „unser erster Walzer“<br />

und „Oh,when the saints“. Das Vororchester „Fröhlich Musikan-


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 25 -<br />

ten“ spielte Simon and Garfunkel, und ließ die Tangotänzer „... in<br />

den Morgen“ über die Bühne schweben.<br />

Das Harmonika-Sound Orchester zog wie immer alle Register<br />

seines musikalischen Könnens. Von Franz Schubert, Jacques<br />

Offenbach über James Last und Pink Floyd bis hin zu Country<br />

Musik. Und beim Pop-Reggea „Nossa Nossa“ hielt es keinen<br />

mehr auf den Plätzen. Viele drängten sich auf die Bühne um mit<br />

<strong>der</strong> Tanzgruppe die Hüften zu schwingen.<br />

So wollte auch in diesem Jahr <strong>der</strong> Beifall des Publikums kein<br />

Ende finden und viele Zugaben wurde gespielt.<br />

Nicht nur allen Akteuren hat es großen Spaß bereitet zu musizieren,<br />

auch aus dem Publikum gab es viel lobende Worte und<br />

Dank für den schönen Abend.<br />

Jetzt gibt es nur ein kurzes Verschnaufen und schon beginnen<br />

die Proben für die vielen Weihnachtskonzerte.<br />

Wünschen wir allen Musikanten und ihren Freunden<br />

eine schöne Adventszeit und weiterhin viel<br />

Freude an <strong>der</strong> Musik.<br />

Erika Schäfer<br />

Hinweis auf einen neuen Englischkurs in Wallwitz für Interessenten<br />

mit sehr geringen Vorkenntnissen:<br />

Englisch für Anfänger, Mittwoch, 19.10 - 20.40 Uhr, Passage<br />

„Café am Park“<br />

09.01. - 27.02.2013. „Newcomer“ können eine unverbindliche<br />

Probestunde unter Tel. 03 45/2 21-33 91 vereinbaren.<br />

Diese Veranstaltungen sind von Februar - Juli in <strong>der</strong> Außenstelle<br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün geplant.<br />

Computer-Einstieg für Senioren, ab 18.02.2013<br />

Englisch für die Reise Wie<strong>der</strong>anfänger, ab 19.02.2013<br />

Fertigung von Windlichtern, ab 18.02.2013<br />

Ostereier aus Filz, ab 04.03.2013<br />

Osterfloristik, ab 15.03.2013<br />

Italienisch für die Reise, ab 25.02.2013<br />

Tai Chi für Fortgeschrittene, ab 16.01.2013<br />

Töpfer - Workshop: Raku-Brand, am 06.04.2013<br />

Verkehrssicherheitsschulung, ab 20.02.2013<br />

Wohnraumgestaltung, am 15.04.2013<br />

Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten, da das Zustandekommen<br />

aller Kurse von <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Mindestteilnehmerzahl<br />

(=10) abhängig ist.<br />

Information und Anmeldung:<br />

Gerda Ludwig, Alte Kohlenstr. 2, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

OT Dößel, Tel. 03 46 07/2 19 62 o<strong>der</strong><br />

Kreisvolkshochschule Saalekreis, Oleariusstr. 7, 06108 Halle,<br />

Tel. 03 45/2 21-33 92<br />

Internet: www.kvhs-saalekreis.de,<br />

E-Mail: kvhs@saalekreis.de<br />

Evangelische Kirchennachrichten<br />

im Monat Dezember 2012<br />

Kreisvolkshochschule Saalekreis<br />

Außenstelle <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Neues Programmheft für Frühjahr 2013<br />

Das Gesamtangebot Frühjahr 2013 ist ab 15. Dezember unter<br />

www.kvhs-saalekreis.de zu finden.<br />

Mit Beginn des neuen Jahres wird die Programmheftbroschüre<br />

an den bekannten Stellen (<strong>Stadt</strong>verwaltungen, bei Ortsbürgermeistern<br />

und in Bibliotheken, Arztpraxen und einigen Geschäften)<br />

ausgelegt.<br />

Angedacht<br />

Mache dich auf, werde licht; denn dein Licht kommt,<br />

und die Herrlichkeit des HERRN geht auf über dir!<br />

(Jesaja 60,1)<br />

Unser Leben ist ein wenig vergleichbar dem <strong>der</strong> Hirten von Betlehem.<br />

Wie sie harren wir manchmal aus im Dunkeln, sorgen<br />

uns um die, die uns anvertraut sind, fühlen uns ausgegrenzt,<br />

stöhnen unter <strong>der</strong> Last des Alltags.<br />

Wir teilen ihre Hoffnungen, manchmal ihre Ängste und kennen<br />

auch ihre Resignation. Wir wissen um die Mächte, die unser Leben<br />

bestimmen und an denen wir nichts än<strong>der</strong>n können, wie<br />

sie vielleicht um den Kaiser in Rom und Herodes wussten. Wir<br />

wie sie sind „kleine Lichter“, die nur kleine Lichter entzünden<br />

können - seien es Kerzen in einer Kirche o<strong>der</strong> ein Lagerfeuer auf<br />

dem Feld. Wir selbst sind nicht das Licht, das es wirklich hell<br />

werden lässt.<br />

Doch uns wie ihnen gilt die Verheißung des Jesaja, die wahr wurde<br />

und wahr wird am Heiligen Abend. Unser Licht, Gott, kommt<br />

und seine Herrlichkeit erscheint über den Menschen. Zunächst<br />

auf einem Feld vor Betlehem und dann über dem Stall in <strong>der</strong><br />

Krippe. Dieses Licht erlischt nicht mehr. Es verdunkelt sich am<br />

Karfreitag, um dann umso heller am Ostermorgen zu strahlen.<br />

Ja, Weihnachten leiht sich sein Licht von Ostern. Im Advent machen<br />

wir uns auf einen Weg, <strong>der</strong> Ostern zum Ziel führt, weil uns<br />

Ostern verheißt, einst auch die Dunkelheit des Todes zu überwinden.


Seite - 26 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Im Vertrauen darauf können wir selbst lichter werden, heller im<br />

Dunkel <strong>der</strong> Zeit, können - wie Jesus selbst es ganz ist - ein bisschen<br />

Licht <strong>der</strong> Welt sein, wie er es uns in <strong>der</strong> Bergpredigt zusagt.<br />

Nicht aus eigener Kraft o<strong>der</strong> Quelle, son<strong>der</strong>n Gott brennt in uns.<br />

Eine gesegnete Weihnacht Ihnen allen,<br />

wünscht Andreas Schuster, Pfarrer in <strong>Wettin</strong><br />

Termine für alle Gemeinden<br />

Vorankündigungen für Kin<strong>der</strong><br />

21./22.06.2013, Kin<strong>der</strong>zeltnacht im Pfarrgelände Gollma<br />

15. - 19.07.2013, Kin<strong>der</strong>freizeit Schmannewitz, Informationen<br />

und Anmeldungen über Frau Kupke, Tel. Nr. 03 45/5 50 77 54<br />

Konfirmanden:<br />

08.12.2012, Konfirmandentag in Halle (Einladungen geson<strong>der</strong>t)<br />

Junge Gemeinde: 20.12.2012, 18.30 Uhr<br />

Konzerte/Veranstaltungen<br />

<strong>Wettin</strong>: 09.12.2012, 17.00 Uhr, St. Nikolai, Konzert „Weihnachtsoratorium<br />

Teil 1, Magnificat in D-Dur“ von Johann Sebastian<br />

Bach mit dem Chor und Orchester <strong>der</strong> Paulusgemeinde Halle,<br />

Leitung: KMD Andreas Mücksch, Vorverkauf Burgbücherei/<br />

Abendkasse 10,00 EUR/Schüler und Studenten 8,00 EUR<br />

<strong>Wettin</strong>: 12.12.2012, 19.00 Uhr, St. Nikolai, Adventskonzert des<br />

Burggymnasiums <strong>Wettin</strong><br />

Dornitz: 14.12.2012, 17.00 Uhr, Kirche, Konzert mit Thorsten<br />

Fabrizi, Eintritt frei, am Ausgang wird um eine Spende gebeten<br />

<strong>Wettin</strong>: 15.12.2012, 10.30 Uhr, St. Nikolai, Konzert <strong>der</strong> Klavierschüler<br />

<strong>der</strong> Kreismusikschule „Carl Loewe“<br />

Termine für den Pfarrbereich <strong>Wettin</strong><br />

<strong>Wettin</strong>: 16.12.2012, 09.30 Uhr<br />

24.12.2012, 18.30 Uhr, Christvesper mit Krippenspiel<br />

26.12.2012, 09.30 Uhr, Kirchspiel-Gd. zum 2. Christtag<br />

31.12.2012, 16.00 Uhr, Jahresschlussandacht mit<br />

Abm.<br />

06.01.2013, 10.00 Uhr, Pfarrsprengel-Gd mit Kin<strong>der</strong>-Gd<br />

Neutz: 24.12.2012, 16.00 Uhr, Christvesper<br />

Lettewitz: 24.12.2012, 15.00 Uhr, Christvesper<br />

Gimritz:<br />

24.12.2012, 16.00 Uhr, Christvesper mit Krippenspiel<br />

30.12.2012, 11.00 Uhr, Jahresschlussandacht<br />

13.01.2013, 11.00 Uhr<br />

Rothen- 16.12.2012, 15.00 Uhr<br />

burg: 24.12.2012, 17.00 Uhr, Christvesper<br />

26.12.2012, 09.30 Uhr, Gd. zum 2. Christtag<br />

30.12.2012, 09.30 Uhr, Jahresschlussandacht mit<br />

Abm<br />

13.01.2013, 09.30 Uhr<br />

Dobis: 24.12.2012, 15.30 Uhr, Christvesper<br />

26.12.2011, 10.30 Uhr, Gd. zum 2. Christtag<br />

30.12.2012, 10.30 Uhr, Jahresschlussandacht mit<br />

Abm<br />

Dößel: 24.12.2012, 15.00 Uhr, Christvesper<br />

Brachwitz: 16.12.2012, 14.00 Uhr, mit Kin<strong>der</strong>-Gd.<br />

24.12.2012, 17.00 Uhr, Christvesper mit Krippenspiel<br />

25.12.2012, 14.00 Uhr, Gd. zum 1. Christtag<br />

26.12.2012, 16.00 Uhr, musik. Gd. zum 2. Christtag<br />

mit jungen Künstlern<br />

30.12.2012, 14.00 Uhr, Jahresschlussandacht mit<br />

Abm.<br />

13.01.2013, 14.00 Uhr<br />

Domnitz: 16.12.2012, 11.00 Uhr<br />

24.12.2012, 17.00 Uhr, Christvesper<br />

26.12.2012, 11.00 Uhr, Gd. zum 2. Christtag<br />

31.12.2012, 16.00 Uhr, Jahresschlussandacht mit<br />

Abm.<br />

13.01.2013, 11.00 Uhr<br />

Kin<strong>der</strong>pfarrhaus <strong>Wettin</strong><br />

<strong>Wettin</strong>: donnerstags 15.00 - 16.30 Uhr, für alle Kin<strong>der</strong> ab 5 Jahren,<br />

die gerne singen, Geschichten hören, basteln mit Christine<br />

Kupke (nicht in den Ferien)<br />

06.12.2012, 16.00 - 17.00 Uhr, St. Nikolai, „Eine Stunde im Advent…“<br />

für Kin<strong>der</strong> und Erwachsene<br />

Krippenspielproben<br />

<strong>Wettin</strong>: Dienstag und Donnerstag von 16.30 bis 17.30 Uhr<br />

Kin<strong>der</strong>kirche Brachwitz<br />

Brachwitz: 16.12.2012, 14.00 Uhr, Kirche, Gottesdienst mit<br />

Kin<strong>der</strong>-Gd. anschließend kleine Weihnachtswerkstatt im alten<br />

Pfarrhaus für Kin<strong>der</strong> und Erwachsene<br />

Gemeindenachmittage/Adventsfeiern<br />

<strong>Wettin</strong>: 19.12.2012, 14.30 Uhr, Adventsfeier, eingeladen ist auch<br />

die Kirchgemeinde Neutz-Lettewitz<br />

<strong>Wettin</strong>: 09.01.2013, 14.30 Uhr<br />

Dobis: 15.12.2012, 15.00 Uhr, Adventsfeier<br />

Rothenburg: 10.01.2013, 14.30 Uhr<br />

Brachwitz: <strong>05.12.2012</strong>, 14.30 Uhr<br />

Domnitz: 12.12.2012, 14.30 Uhr<br />

Gesprächskreise<br />

<strong>Wettin</strong>-Themenabend: 21.01.2013, 19.30 Uhr, „Gedanken zur<br />

Jahreslosung 2013“ mit Andreas Schuster<br />

Brachwitz: 13.12.2012 + 10.01.2013, 20.0.00 Uhr<br />

Rothenburg: 19.12.2012 + 10.01.2013, 19.00 Uhr<br />

Termine für die evangelische Kirchengemeinde<br />

Schlettau<br />

Konzert<br />

Am Sonnabend, d. 15. Dezember 2012, um 15 Uhr, findet wie<br />

schon in den letzten Jahren ein Advents- und Weihnachtskonzert<br />

des Krosigker Frauenchores in <strong>der</strong> Kirche in Schlettau statt.<br />

Alle sind dazu herzlich eingeladen.<br />

Heiliger Abend<br />

24. Dezember 2012<br />

Die Christvesper in Schlettau findet um 14.45 Uhr statt. Die Predigt<br />

hält Pfarrer Christoph Schulz<br />

Pfarrer Christoph Schulz<br />

OT Ostrau<br />

Karl-Marx-Str. 89<br />

06193 Petersberg<br />

Tel. 03 46 00/2 02 84


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 27 -<br />

Termine für den evangelischen Pfarrbereich Teicha,<br />

Nauendorf und Priester<br />

Monatsspruch Januar<br />

„Du tust mir kund den Weg zum Leben:<br />

Vor dir ist Freude die Fülle und<br />

Wonne zu deiner Rechten ewiglich. (Psalm 16,11)<br />

Gottesdienste<br />

Immer sonntags 10.30 Uhr in Teicha, evangelische St.-Mauritius-Kirche;<br />

am 3. So. im Monat in <strong>der</strong> evangelischen St.-Nicolai-<br />

Kirche Sennewitz.<br />

In <strong>der</strong> kalten Jahreszeit finden die Gottesdienste (bis auf Heiligabend)<br />

in den warmen Gemein<strong>der</strong>äumen bzw. Winterkirchen<br />

statt. Zu den Konzerten sind warme Decken und Sitzkissen da!<br />

Montag, 24.12. - Heiligabend<br />

15.00 Uhr in Nauendorf mit Krippenspiel<br />

16.15 Uhr in Priester mit Krippenspiel<br />

16.30 Uhr in <strong>der</strong> Gutskirche Merbitz<br />

Dienstag, 25.12. - 1. Weihnachtstag<br />

17.00 Uhr KRIPPENSPIEL Teicha<br />

Mittwoch, 26.12. - 2. Weihnachtstag<br />

10.00 Uhr Gottesdienst mit dem Posaunenchor<br />

Montag 31.12. - Silvester<br />

17.00 Uhr Altjahresandacht in Gutenberg<br />

18.00 Uhr Altjahresandacht in Teicha<br />

Junge Gemeinde<br />

Die Junge Gemeinde trifft sich mit den Konfirmierten <strong>der</strong> vergangenen<br />

Jahre am Donnerstag dem 20. Dezember von 18:30 bis<br />

20:00 Uhr, im Gemeindezentrum Teicha.<br />

Je<strong>der</strong> und Jede ist herzlich willkommen.<br />

Wenn Bedarf an einer Fahrgemeinschaft besteht, bitte im Pfarramt<br />

Teicha melden.<br />

Neue Sprechzeiten:<br />

im Pfarrhaus Teicha: Dienstag, 17.30 - 18.30 Uhr und Samstag,<br />

9.00 - 10.00 Uhr<br />

Telefonisch bin ich unter 03 46 06/2 03 33 zu erreichen.<br />

Bru<strong>der</strong>schaft Petersberg, Tel. 03 46 06/2 04 09<br />

Eine besinnliche, erwartungsvolle und schöne Adventszeit<br />

wünscht Ihr David Joram, Gemeindepädagoge und Pfarrer<br />

Termine für die evangelische<br />

Kirchengemeinde Löbejün<br />

Gottesdienste<br />

• 2. Advent - 9. Dezember 2012<br />

10 Uhr in <strong>der</strong> Hospitalkapelle St. Cyriaci/Musik: Mareike Pirwitz<br />

• Heiliger Abend - Montag, 24. Dezember 2012<br />

16 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>kirche St. Petri, Christvesper mit KRIPPEN-<br />

SPIEL/Live-Musik: „W-S-R Trio“<br />

• Silvester - Montag, 31. Dezember 2012<br />

14 Uhr in <strong>der</strong> Hospitalkapelle St. Cyriaci zu Löbejün, Abendmahlsgottesdienst<br />

am Altjahresabend/Musik: Gernot Keyßer<br />

Sonntag 06.01. - Epiphanias<br />

10.30 Uhr Familiengottesdienst mit AM in Teicha<br />

Musik im Pfarrbereich<br />

Posaunenchor im Gemeindehaus in Sennewitz, jeden Dienstag<br />

um 18.30 Uhr.<br />

Kirchenchor im Gemeindezentrum in Teicha, jeden Montag um<br />

17.45 Uhr<br />

Konzerte in <strong>der</strong> Adventszeit<br />

Festliches Adventskonzert<br />

Am Sonnabend, den 8. Dezember 2012, findet um 17 Uhr in<br />

<strong>der</strong> St. Nikolai-Kirche in Gutenberg das festliche Adventskonzert<br />

des Posaunenchores Gutenberg statt.<br />

Am Ausgang wird um eine Spende für ein karitatives Projekt gebeten.<br />

Weihnachtskonzert <strong>der</strong> Chorgemeinschaft Götschetal<br />

Sonntag, 3. Advent (16. Dezember), 14.00 Uhr, Kirche in Teicha.<br />

Anschließend sind alle Besucher und Gäste herzlich eingeladen<br />

zum Adventskaffee im Gemeindezentrum.<br />

Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kirche<br />

Krippenspielproben in Nauendorf<br />

Wir werden jetzt bis Weihnachten das<br />

Krippenspiel einüben<br />

- Probe immer mittwochs von 17.30 von<br />

18.00 Uhr in <strong>der</strong> Räumen <strong>der</strong> Kirchengemeinde!<br />

-<br />

Aufführung ist dann am Heiligabend, 15.00 Uhr in <strong>der</strong> St.-Wenzel-Kirche<br />

Nauendorf und 16.15 Uhr in <strong>der</strong> Kirche Priester.<br />

Herzliche Einladung zum Kin<strong>der</strong>pfarrhaus, wie immer in Teicha,<br />

dienstags ab 15.30 Uhr<br />

(Kaffee, Andacht, Thema, Basteln, Spiele … Flötenkreise)<br />

Konfirmanden<br />

Der nächste Konfirmandentag findet am Samstag, dem 8. Dezember<br />

in Halle statt.<br />

Weihnachtskonzert des „Harmonika-Sound Orchesters“ ?<br />

Herzliche Einladung zum Weihnachtskonzert des „Harmonika-<br />

Sound Orchesters“ am Sonntag, dem 4. Advent - 23. Dezember<br />

2012 - um 15 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>kirche St. Petri zu Löbejün<br />

unter <strong>der</strong> Leitung von Heinz-Jürgen Schmidt. Lassen Sie sich<br />

beschenken mit den Klängen <strong>der</strong> Weihnacht!<br />

Krippenspielproben<br />

Jeden Mittwoch treffen sich alle Schauspielerinnen und Schauspieler<br />

zur Krippenspielprobe im Pfarrhaus in Löbejün (Am Kirchhof<br />

4) jeweils um 16.00 Uhr. (Kontakt: David Joram 03 46 06/<br />

2 03 33)


Seite - 28 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Frauenkreis - 12. Dezember 2012<br />

Der Frauenkreis trifft sich mittwochs, 14 - 16 Uhr im Löbejüner<br />

Pfarrhaus. Herzliche Einladung zur Adventsfeier im Dezember!<br />

Bürozeit<br />

Das Pfarrbüro in Löbejün ist von Dienstag bis Donnerstag von<br />

9.00 bis 11.00 Uhr durch Frau Grunert besetzt. Telefonisch erreichen<br />

Sie das Büro unter 7 72 77 o<strong>der</strong> per E-Mail: pfarramtloebejuen@web.de.<br />

Pfarrerin i. E. Maria Bartsch hat jeden Mittwoch von 16.30 Uhr<br />

bis 18.00 Uhr Sprechstunde und nach Vereinbarung. Am<br />

26.12.2012, 03.01.2013 und 09.01.2013 findet keine Sprechstunde<br />

statt. Bitte vereinbaren Sie direkt einen Termin mit Frau<br />

Bartsch. Ihre E-Mail-Adresse ist: Pfrn.MariaBartsch@gmx.de,<br />

telefonisch ist sie zu erreichen unter: 03 45/1 35 37 85.<br />

Ich wünsche Ihnen allen eine gesegnete Adventszeit!<br />

Bleiben Sie behütet! Ihre Pfarrerin i. E. Maria Bartsch<br />

Neues aus <strong>der</strong> Kirchengemeinde -<br />

Viele Kin<strong>der</strong> beim Martinsfest in Schlettau<br />

Es ist schon eine richtige Tradition, das Martinsfest in Schlettau.<br />

Auch in diesem Jahr kamen über 30 Kin<strong>der</strong> mit Ihren Familien in<br />

die Kirche. Silvia Birk und Pfarrerin Maria Bartsch haben zusammen<br />

mit Gemeindepädagoge David Joram ein Schattenspiel<br />

vorgeführt. Pfarrer Schulz hat mit den Kin<strong>der</strong>n die Martinshörnchen<br />

geteilt. Anschließend zogen alle mit ihren Laternen durch<br />

den Ort, allen voran ein echtes Pferd. Der Nachmittag klang gemütlich<br />

aus auf dem Hof <strong>der</strong> Familie Birk bei Lagerfeuer und<br />

Traubenpunsch.<br />

Es war wie<strong>der</strong> ein tolles Fest und wir danken allen, die es auch in<br />

diesem Jahr wie<strong>der</strong> möglich gemacht haben. Vor allem Familie<br />

Birk, <strong>der</strong> Dorfgemeinschaft Schlettau e. V., „Fury‘s Sanatorium“<br />

(Pferdeauffangstation) und <strong>der</strong> Löbejüner Feuerwehr!<br />

Katholische Gemeinden „St. Josef“ Löbejün<br />

und „St. Petrus“ <strong>Wettin</strong><br />

Pfr. Magnus Koschig, Gütchenstraße 21, 06108 Halle/Saale -<br />

Fax: 03 45/2 90 25 31<br />

2. Adventssonntag<br />

Sonntag, 09.12.<br />

09.00 Uhr Heilige Messe in <strong>Wettin</strong><br />

10.30 Uhr Heilige Messe in Löbejün<br />

10.30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Kütten<br />

3. Adventssonntag<br />

Samstag, 15.12.<br />

16.30 Uhr Heilige Messe in Löbejün<br />

18.00 Uhr Heilige Messe in Ostrau<br />

Sonntag, 16.12.<br />

09.00 Uhr Heilige Messe in <strong>Wettin</strong><br />

4. Adventssonntag<br />

Samstag, 22.12.<br />

18.00 Uhr Heilige Messe in <strong>Wettin</strong><br />

Sonntag, 23.12.<br />

10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün<br />

10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier in Ostrau<br />

Weihnachten<br />

Heilig Abend, 24.12.<br />

16.30 Uhr Heilige Messe in Löbejün<br />

17.00 Uhr Krippenfeier in Ostrau<br />

18.00 Uhr Ökumenische Krippenfeier in <strong>Wettin</strong><br />

1. Feiertag, 25.12.<br />

09.00 Uhr Heilige Messe in <strong>Wettin</strong><br />

10.30 Uhr Heilige Messe in Ostrau<br />

2. Feiertag, 26.12.<br />

10.30 Uhr Heilige Messe in Löbejün<br />

10.30 Uhr Heilige Messe in Ostrau<br />

Fest <strong>der</strong> Heilige Familie<br />

Samstag, 29.12.<br />

16.30 Uhr Heilige Messe in Löbejün<br />

Sonntag, 30.12.<br />

09.00 Uhr Wort-Gottes-Feier in <strong>Wettin</strong><br />

10.30 Uhr Heilige Messe in Ostrau<br />

Jahreswechsel<br />

Silvester, 31.12.<br />

16.30 Uhr Heilige Messe in Löbejün<br />

Neujahr, 01.01.<br />

09.00 Uhr Heilige Messe in <strong>Wettin</strong><br />

10.30 Uhr Heilige Messe in Ostrau<br />

Die Senioren treffen sich am Donnerstag, 20.12., um 09.00 Uhr<br />

in Ostrau.<br />

Hatten viel Spaß: Silvia Birk, Pfarrerin i. E. Maria Bartsch und<br />

Gemeindepädagoge David Joram in <strong>der</strong> Schlettauer Kirche<br />

Klein- und Familienanzeigen<br />

JETZT auch ONLINE<br />

gestalten und schalten!<br />

http://azweb.wittich.de<br />

Ich wünsche Ihnen allen für die kommende Zeit die heilende<br />

Kraft <strong>der</strong> Erinnerung. Können Sie sich noch an die Adventszeit<br />

Ihrer Kindheit erinnern? In meinen Erinnerungen sehe ich Kerzen,<br />

rieche ich den Duft des Räuchermännleins und höre ich uns<br />

zuhause Advents- nicht Weihnachtslie<strong>der</strong> singen. Freilich, es<br />

wurde auch gebastelt und ein gewisser Druck lag auch auf uns<br />

Kin<strong>der</strong>n, weil wir überlegten, wie wir unsren Eltern und Großeltern<br />

eine Freude machen können. Alles in Allem aber war es eine<br />

Zeit <strong>der</strong> Stille, eine ruhige Zeit, <strong>der</strong>en einzige Anspannung in <strong>der</strong><br />

Erwartung lag.<br />

Diese Erinnerung ist heilend, denn sie zeigt mir, dass die Erwartung,<br />

die Sehnsucht wichtiger Teil des Lebens ist. Folgen Sie<br />

dieser Spur, lassen Sie es still werden in sich und um Sie herum,<br />

damit Sie wie<strong>der</strong> spüren, was Ihnen und Ihren Lieben wirklich<br />

wichtig ist.<br />

In diesem Sinn wünsche ich Ihnen eine gesegnete Adventzeit,<br />

eine Zeit <strong>der</strong> Sehnsucht, <strong>der</strong> Stille und <strong>der</strong> Vorfreude.<br />

Pfarrer Magnus Koschig


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 29 -<br />

Rückblick - Martinstag<br />

Jedes Jahr wird am<br />

11. November an den<br />

Heiligen Martin erinnert.<br />

Dabei ist es zu<br />

einer schönen Tradition<br />

geworden in die<br />

Nikolaikirche <strong>Wettin</strong><br />

einzuladen.<br />

Eine stattliche Zahl<br />

von Kin<strong>der</strong>n, Eltern<br />

und Großeltern waren<br />

mit Laternen gekommen.<br />

In Lie<strong>der</strong>n,<br />

einem Stehgreifspiel<br />

und einer Bildgeschichte<br />

wurden Szenen<br />

aus dem Leben<br />

des Heiligen lebendig.<br />

Die neue Empore in<br />

<strong>der</strong> Kirche verwandelte<br />

sich in eine Kreativwerkstatt.<br />

Dort entstanden kleine Lichtampeln, eine Martinslaterne und<br />

wer nicht mit Schere und Papier werkeln wollte, konnte sein<br />

Wissen über den Hlg. Martin erweitern.<br />

Termine und Infos 08 00/1 19 49 11 o<strong>der</strong><br />

www.DRK.de<br />

Freitag, den 07.12.2012 von 15.30 bis 19.30 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Grundschule Nauendorf.<br />

För<strong>der</strong>verein Erholungsgebiet Petersberg e. V.<br />

Museum Petersberg<br />

Alte Hallesche Straße 28<br />

06193 Petersberg<br />

Für weitere Informationen wählen Sie folgende Telefonnummern:<br />

(03 46 06) 2 02 29 o<strong>der</strong> 3 57 76<br />

Es weihnachtet wie<strong>der</strong><br />

im Museum Petersberg<br />

Mütter hatten leckere Martinshörnchen gebacken. Ganz in <strong>der</strong><br />

Tradition des Martin wurden sie miteinan<strong>der</strong> geteilt.<br />

Gemeinschaft erleben, teilen und Licht hinaus tragen in die Dunkelheit<br />

und dadurch Freude empfinden, das wurde gegenwärtig.<br />

Als dann noch <strong>der</strong> Heilige Martin hoch zu Ross vor <strong>der</strong> Kirche<br />

auf uns wartete, war die Überraschung aus Gimritz gelungen.<br />

Frau Wegat hatte Ihre Unterstützung angeboten und Herr Angermann<br />

verkörperte den Martin auf dem Sattel.<br />

So wurde <strong>der</strong> Laternen- und Fackelumzug nicht nur von Ross<br />

und Reiter, son<strong>der</strong>n auch mit passenden Klängen <strong>der</strong> „Engelstrompete“,<br />

Frau Erge und ihrem Dudelsack begleitet. Ein herzliches<br />

Dankeschön an die <strong>Wettin</strong>er Feuerwehr, die uns schon all<br />

die Jahre die Treue hält.<br />

Wie<strong>der</strong> angekommen vor den Türen <strong>der</strong> Nikolaikirche leuchtete<br />

das Martinsfeuer.<br />

Mit den Klängen <strong>der</strong> Musik und dem Läuten <strong>der</strong> Glocken ging<br />

<strong>der</strong> Martinstag zu Ende und alle zufrieden nachhause.<br />

Ch. Kupke<br />

Gemeindepädagogin des ev. Kirchspiels <strong>Wettin</strong><br />

„Floristisches zur Weihnachtszeit“<br />

Traditionelle Weihnachtsausstellung<br />

mit Handwerkermarkt und vielfältigen Angeboten<br />

vom 24. November 2012 bis zum 6. Januar 2013<br />

Nachdem 2011 die traditionelle Weihnachtsausstellung „Floristisches<br />

zur Weihnachtszeit“ im Museum Petersberg wegen <strong>der</strong><br />

Sperrung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt Petersberg ausfallen musste, eröffnet<br />

am 24. November 2012 um 10:00 Uhr die beliebte Weihnachtsausstellung.<br />

Es ist nun schon die neunte Ausstellung, die<br />

als Leistungsschau von Floristikbetrieben aus dem Süden Sachsen-Anhalts<br />

durchgeführt wird. Das diesjährige Motto <strong>der</strong> Wettbewerbsbeiträge<br />

sind die „Geschenke zur Weihnachtszeit“. Drei<br />

<strong>der</strong> fünf beteiligten Firmen - es sind „Die Blumerie“, „Hofmann‘s<br />

Blumeneck“ und „Rosenrot“ - kommen aus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Halle. Die<br />

„Blumen-Boutique“ aus Bobbau und das „Landblumenhaus<br />

Muldenstein“ haben ihren Sitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.<br />

Wie in den Vorjahren sind die Museumsbesucher aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

durch Ankreuzen eines Stimmzettels ihren persönlichen Favoriten<br />

zu wählen. Als Dank an die Besucher für die Teilnahme an<br />

<strong>der</strong> Bewertung verlost das Museum Geldpreise in Höhe von<br />

250,00 €, 150,00 € und 75,00 € sowie Warengutscheine <strong>der</strong> beteiligten<br />

Floristikbetriebe im Wert von je 20,00 €.<br />

Auch in diesem Jahr findet am Eröffnungswochenende, sowie<br />

an den Adventswochenende <strong>der</strong> beliebte weihnachtliche Handwerkermarkt<br />

statt. Erwähnt seien nur Glasbläser, Holzschnitzer,<br />

Korbmacher und Bürstenbin<strong>der</strong>. Angeboten werden weiterhin<br />

Töpferwaren, Mode- und Silberschmuck, ausgefallene Accessoires<br />

aus Filz und Wolle, Honigprodukte, Marmeladen, Säfte


Seite - 30 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

und eine große Zahl weiterer Präsente zum Fest. Erstmalig ergänzt<br />

wird <strong>der</strong> Handwerkermarkt in diesem Jahr durch beson<strong>der</strong>e<br />

Spiele, welche im neu geschaffenen Veranstaltungsraum<br />

auch ausprobiert werden können. Selbstverständlich stehen<br />

auch wie<strong>der</strong> Weihnachtsgestecke zum Verkauf. Unter fachkundiger<br />

Anleitung können die kleinen Besucher an den vorweihnachtlichen<br />

Wochenenden kleine Geschenke für Eltern, Großeltern<br />

und Geschwister basteln. An den ersten fünf Sonntagen<br />

gelangt um ca. 14:30 Uhr das begehrte frische Brot aus dem<br />

altdeutschen Backofen zum Verkauf. Für das leibliche Wohl wird<br />

während <strong>der</strong> Wochenenden bis einschließlich 22./23. Dezember<br />

durch ein Imbissangebot mit warmen Speisen, Glühwein und<br />

an<strong>der</strong>en Getränken sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt.<br />

Speziell den Kin<strong>der</strong>n werden die auf dem Museumshof präsentierten<br />

zutraulichen Alpakas, eine gezähmte Kamelform, sicher<br />

viel Freude bereiten.<br />

Die Schriftstellerin begeisterte am kühlen und trüben 19. November<br />

Ihre Zuhörer und schaffte eine spannende und warme<br />

Erzählatmosphäre mit Rätselspaß und eben diesen 5-Wort-Geschichten.<br />

Diese Geschichten sind das Ergebnis eines Jahresprojektes.<br />

24 <strong>der</strong> 52 Geschichten sind nun in dem Buch „Die verschwundene<br />

Pyramide“ veröffentlicht.<br />

Aus einem bunten Kästchen konnten Lose für die Geschichten<br />

gezogen werden. Um die Wahl zu erleichtern, waren die Märchen,<br />

Tier- und Abenteuergeschichten verschieden farblich gekennzeichnet.<br />

Die entsprechenden 5 Wörter wurden an die Tafel<br />

geschrieben. Natürlich passten die jungen Zuhörer ganzgenau<br />

auf, dass auch keines <strong>der</strong> versprochenen Wörter in <strong>der</strong> Geschichte<br />

fehlte. Ein vorher bestimmter Schüler durfte die Wörter<br />

an <strong>der</strong> Tafel abstreichen, sobald sie in <strong>der</strong> Erzählung vorkamen.<br />

B. Hartwich<br />

Geschäftsführer<br />

Angel-, Sportfischerund<br />

Castingverein Morl 98 e. V.<br />

Am 24.10. - 27.10.2012 fand unser Dorschfestival in Saßnitz<br />

statt, es wurden schöne Dorsche gefangen. Ein Sportfreund<br />

musste natürlich noch einen Knurrhahn fangen. Am letzten Tag<br />

hatten wir Windstärke 7 manche Sportfreunde aus Berlin hatten<br />

im Hafen noch einen großen Rand aber als wir Cap Arkona<br />

umrundeten und 3 Meter hohe Brecher über das Schiff kamen,<br />

liefen Sie auf einmal lila an und schon waren Sie in den Toiletten<br />

o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Reling. Nichtsdestotrotz wir fahren 2013 wie<strong>der</strong>.<br />

Jetzt möchte ich noch für den Monat Dezember Termine bekannt<br />

geben.<br />

07.12.2012 Jahreshauptversammlung Bei<strong>der</strong>see<br />

18.00 Uhr Gaststätte<br />

Themen: Sportplan 2013<br />

Kassierung<br />

Information Stand<br />

Fusionierung DAV - VDSF<br />

Jugendarbeit/Veranstaltungen<br />

08.12.2012 Traditioneller Weihnachtsskat<br />

15.00 Uhr Bei<strong>der</strong>see<br />

es kann je<strong>der</strong> teilnehmen<br />

Gaststätte<br />

Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr wünscht <strong>der</strong><br />

Vorstand des ASC MORL 98 e. V.<br />

Junge Autorin begeistert 4. Klässler<br />

Wie passen Prinzessin, Kin<strong>der</strong>wagen, Computer, Perle und<br />

Buch in eine Geschichte? Dies wusste die 37-jährige Autorin<br />

Kathrin Baltzer den Schülern <strong>der</strong> Grundschulen Nauendorf und<br />

<strong>Wettin</strong> zu beantworten.<br />

Zwischendurch fragten die interessierten Kin<strong>der</strong> immer wie<strong>der</strong>,<br />

wie eine solche Geschichte genau entsteht und erfuhren,<br />

dass die Wernigerö<strong>der</strong> Autorin selbst gern liest und schon im<br />

Grundschulalter Ihre ersten Geschichten aufschrieb. Sie benötigt<br />

manchmal nur kleine Anregungen und schon ist eine neue<br />

Geschichte geboren.<br />

Begeistert und inspiriert verabschiedeten auch die Nauendorfer<br />

Schüler die Autorin und versprachen ihr, neue 5 Wörter für Geschichten<br />

zu senden. Ebenfalls wollten sie selbst, nach diesem<br />

Muster, Erzählungen verfassen. Wer weiß - vielleicht kommt <strong>der</strong><br />

neue Harry Potter aus unserer <strong>Stadt</strong>?<br />

Organisiert und finanziert über das Leseför<strong>der</strong>projekt <strong>der</strong> Burg -<br />

Bücherei <strong>Wettin</strong>.<br />

Ines Sterz<br />

Burg - Bücherei <strong>Wettin</strong><br />

<strong>Stadt</strong>lesewettbewerb 2012<br />

„Es gibt mehr Schätze in Büchern als Piratenbeute auf <strong>der</strong><br />

Schatzinsel … und das Beste, du kannst diesen Reichtum<br />

jeden Tag deines Lebens genießen.“ (Walt Disney)<br />

Unter diesem Thema steht das diesjährige Leseför<strong>der</strong>projekt<br />

<strong>der</strong> Burg - Bücherei <strong>Wettin</strong>. Im Rahmen dieses Projektes wurde<br />

am 14. November <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>lesewettbewerb 2012 durchgeführt.<br />

13 nominierte Schüler aus den 4. Klassen unserer<br />

3 Grundschulen bereiteten sich auf den Wettbewerb mit Texten<br />

aus Jugendbuchklassikern vor. Im Vorfeld wurde <strong>der</strong> Ort für<br />

den Wettbewerb ausgewählt. Im letzten Jahr besuchten wir die<br />

Grundschule Nauendorf und in diesem Jahr durften wir das Bogenhaus<br />

im Komplex <strong>der</strong> Kunst- und Kulturscheune in Löbejün<br />

nutzen. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei dem<br />

Team um Frau Sponfeldner für die Gastfreundschaft und die Vorund<br />

Nachbereitung bedanken.<br />

Mit dem Rufbus starteten die <strong>Wettin</strong>er Schülerinnen, begleitet<br />

von Herrn Kärger und mir, Richtung Löbejün. Unterwegs sammelten<br />

wir die 4 Nauendorfer Kin<strong>der</strong> ein. Gemeinsam bestaunten<br />

wir das schöne Bogenhaus.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 31 -<br />

Wir wurden sehr herzlich empfangen. Nun fehlten noch die Löbejüner<br />

Grundschüler. Sie kamen flugs zu Fuß den kurzen Weg<br />

zum Festsaal.<br />

Aus den Grundschulen waren folgende Schüler nominiert:<br />

Grundschule Löbejün: Emily Dietrich/Angelina Josephine Herold/Matteo<br />

Kleemann<br />

Grundschule Nauendorf:<br />

Sara Heine/Anna Fritz/Mika Thorben Körner/Malte Köster<br />

Grundschule <strong>Wettin</strong>: (4a)Johanna Zametschnik/Johanna <strong>Wettin</strong>/<br />

Alexia Melzer/Annalena Müller/(4b) Elisa Sisengrat/Sophie Rabitz<br />

Nach <strong>der</strong> Pause gingen die 3 besten Leser Annalena Müller,<br />

Anna Fritz und Malte Köster ins Stechen. Ein Sporttext aus <strong>der</strong><br />

tagaktuellen MZ wurde gelesen. Die Mehrheit <strong>der</strong> Jury entschied<br />

sich für:<br />

Anna Fritz<br />

als Siegerin im <strong>Stadt</strong>lesewettbewerb 2012<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Die Siegerin und die beiden<br />

Schüler im Endausscheid<br />

erhielten Sachpreise. Für<br />

das Gelingen des Tages<br />

möchte ich mich ganz herzlich<br />

bei den Schulleiterinnen<br />

und den Klassenlehrern,<br />

Herrn Kärger, dem Team<br />

um Frau Sponfeldner, den<br />

<strong>Stadt</strong>räten, (insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Frau Leefhelm für die<br />

Fotos), <strong>der</strong> Sparkasse und<br />

<strong>der</strong> Volksbank und dem Taxiunternehmen<br />

Jummrich bedanken.<br />

Für das nächste Jahr hoffen<br />

wir auch auf die Beteiligung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>schüler, die zurzeit die Grundschule in Wallwitz besuchen.<br />

Ines Sterz<br />

Burg - Bücherei <strong>Wettin</strong><br />

Ich freute mich über die hohe Beteiligung <strong>der</strong> geladenen <strong>Stadt</strong>räte,<br />

wo doch <strong>der</strong> Zeitpunkt für Berufstätige äußerst ungünstig<br />

liegt. Ganz beson<strong>der</strong>s glücklich war ich über den Besuch einiger<br />

Großeltern.<br />

Gemeinsam mit zwei Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> K&K bildeten die Erwachsenen<br />

die Jury.<br />

Der Wettstreit verlief in einem friedlichen Miteinan<strong>der</strong>. Die Schüler<br />

waren sehr aufmerksam und kameradschaftlich. Nur mit<br />

kleinen Unterschieden lasen die Schüler ihre Texte vor. Umso<br />

schwerer fiel die Entscheidung.<br />

Aber bis es soweit war stärkten sich alle mit Getränken und leckerem<br />

Kuchen. Der Kuchen wurde von <strong>der</strong> Bäckerei Fischer<br />

aus Rothenburg in akribischer Handarbeit gefertigt. Zum Glück<br />

haben wir ein Foto von diesem Prachtstück.<br />

AKTION 60 + zur Blutspende in Löbejün<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Blutspen<strong>der</strong>ehrung in Löbejün haben wir<br />

uns auf eine wichtige Aktion verständigt.<br />

Wir wollen zur nächsten Blutspende, die in Löbejün am<br />

19. Dezember 2012 von 16.00 bis 20.00 Uhr stattfindet, die<br />

Aktion 60+ starten.<br />

Das heißt, wir möchten mehr als 60 Bürgerinnen und Bürger<br />

animieren, am 19. Dezember zur Blutspende zu gehen.<br />

Mit Ihrer Blutspende retten Sie Leben und unterstützen in<br />

diesem Fall auch die Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Sonnenschein“ in<br />

Löbejün. Darüber hinaus erhält <strong>der</strong> 70. Spen<strong>der</strong> eine Überraschung!<br />

gez. R. Springer<br />

Gebietsreferentin


Seite - 32 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Da aber nun doch die Frage im Raum stand wo wir in diesem<br />

Jahr Karneval feiern können, haben wir uns bemüht, im näheren<br />

Umkreis von Brachwitz geeignete Räume zu finden. Dies ist<br />

uns auch gelungen. Der BCC wird in dieser Saison seine Festsitzungen<br />

im Saal in Lettewitz abhalten. Am Rosenmontag<br />

kommt noch ein „Gastspiel“ in Gimritz dazu.<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 09.12. Herrn Wilhelm Mieth zum 79. Geburtstag<br />

am 16.12. Herrn Gerhard Claus zum 78. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Margarete Dressel zum 87. Geburtstag<br />

am 16.12. Herrn Samuel Nass zum 79. Geburtstag<br />

OT Friedrichsschwerz<br />

am 19.12. Frau Rita Auerbach zum 70. Geburtstag<br />

am 23.12. Herrn Wilhelm Hedel zum 88. Geburtstag<br />

am 27.12. Frau Gitta Auerbach zum 76. Geburtstag<br />

am 27.12. Herrn Herbert Hampel zum 70. Geburtstag<br />

OT Friedrichsschwerz<br />

am 27.12. Frau Lianna Meißner zum 84. Geburtstag<br />

am 29.12. Herrn Christian Müller zum 75. Geburtstag<br />

OT Friedrichsschwerz<br />

am 29.12. Frau Edith Paul zum 97. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Christel Richter zum 73. Geburtstag<br />

am 02.01. Herrn Joachim Böttcher zum 78. Geburtstag<br />

OT Friedrichsschwerz<br />

am 03.01. Herrn Friedhelm Schüssler zum 73. Geburtstag<br />

OT Friedrichsschwerz<br />

am 04.01. Frau Anita Schrie<strong>der</strong> zum 87. Geburtstag<br />

am 07.01. Frau Brunhilde Siebert zum 79. Geburtstag<br />

am 07.01. Herrn Joachim Zan<strong>der</strong> zum 74. Geburtstag<br />

am 11.01. Frau Waltrud Bachmann zum 76. Geburtstag<br />

am 13.01. Frau Liebgard Maennicke zum 77. Geburtstag<br />

am 15.01. Frau Edeltraud Hampel zum 73. Geburtstag<br />

OT Friedrichsschwerz<br />

am 15.01. Frau Christa Lindenhahn zum 78. Geburtstag<br />

am 18.01. Herrn Otto Kühne zum 79. Geburtstag<br />

am 21.01. Herrn Veit-Lutz Koßmann zum 70. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit<br />

„Auswärtsspiel“!<br />

Mit diesem Motto startete <strong>der</strong> Brachwitzer Carneval Club (BCC)<br />

am 11.11.2012 in seine 29. Saison. Als einziger Karnevalsverein<br />

im Saalekreis lädt auch in diesem Jahr das Brachwitzer Dreigestirn<br />

Kevin, Micha und Thomas zur närrischen Zeit ein.<br />

Die Termine im Einzelnen:<br />

02.02.2013 Seniorenveranstaltung in Lettewitz (Busshuttle<br />

wird organisiert), Beginn: 15 Uhr<br />

02.02.2013 1. Festsitzung im Saal in Lettewitz;<br />

Einlass ab 19 Uhr, Beginn: Sitzung 20 Uhr<br />

09.02.2013 Kin<strong>der</strong> Carneval im Saal in Lettewitz,<br />

Beginn: 15 Uhr<br />

09.02.2013 2. Festsitzung im Saal in Lettewitz;<br />

Einlass ab 19 Uhr, Beginn: Sitzung 20 Uhr<br />

11.02.2013 Rosenmontagssitzung<br />

Im Festsaal in Gimritz; Einlass ab 16 Uhr,<br />

Beginn: Sitzung 18 Uhr<br />

16.02.2013 3. Festsitzung im Saal in Lettewitz;<br />

Einlass ab 19 Uhr, Beginn: Sitzung 20 Uhr<br />

Rückfahrten von den<br />

Abendveranstaltungen<br />

werden auf Anfrage organisiert.<br />

Der Kartenverkauf findet<br />

am 14.12.2012 im Vereinsheim<br />

des BCC (hinter<br />

dem Gemeindehaus<br />

in Brachwitz) ab 19 Uhr<br />

statt.<br />

Das Brachwitzer Dreigestirn<br />

freut sich auf seine<br />

Gäste!<br />

Michael Brendel, für den BCC<br />

Freiwillige Feuerwehr Friedrichsschwerz -<br />

Süßes sonst gibt’s Saures<br />

Am 31. Oktober 2012 veranstalteten wir einen schaurigen Halloween-Abend<br />

für die Bürger/innen und Kin<strong>der</strong> unserer Gemeinde.<br />

Dies wurde mit erfreulicher großer Resonanz wahrgenommen.<br />

Viele kleine und größere verkleidete Gespenster, Hexen und<br />

Vampire folgten <strong>der</strong> Einladung.<br />

Was wollen wir mit unserem<br />

Motto in diesem<br />

Jahr ausdrücken?<br />

Hintergrund ist, dass die<br />

Karnevalisten des BCC<br />

in diesem Jahr nicht im<br />

Saaletal zur Festsitzung<br />

einladen können. Die<br />

Baumaßnahmen ziehen<br />

sich wohl noch einige<br />

Zeit hin. Eine kleine<br />

Hoffnung besteht noch,<br />

im nächsten Jahr wie<strong>der</strong><br />

in unserer Wirkungsstätte<br />

Festsitzungen abhalten<br />

zu können.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 33 -<br />

Zu guter Letzt möchten die Feuerwehr Friedrichsschwerz<br />

allen Einwohnern von Friedrichsschwerz<br />

und Brachwitz besinnliche Weihnachtstage<br />

im Kreise <strong>der</strong> Familie wünschen,<br />

verbunden mit einem guten Start in das neue<br />

Jahr 2013.<br />

N. Petersen<br />

Wehrleiter<br />

Auch die Erwachsenen kamen gern zum Halloween-Schmaus<br />

mit Glühwein, Kin<strong>der</strong>punsch und Bratwurst.<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 05.01. Frau Jutta Altstaedt zum 75. Geburtstag<br />

am 07.01. Herrn Felix Benkel zum 74. Geburtstag<br />

am 14.01. Herr Heinz Altstaedt zum 75. Geburtstag<br />

am 19.01. Frau Elfi Semmler zum 72. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit<br />

Weihnachten in Döblitz<br />

Am Sonntag, dem 16. Dezember, 14.30 Uhr<br />

erleben Sie in <strong>der</strong> festlich geschmückten<br />

Kirche mit drei Musikern „Das beson<strong>der</strong>e<br />

Weihnachtskonzert“.<br />

Im Anschluss öffnet in Simons Weihnachtsscheune<br />

ein kleiner Markt.<br />

Angeboten werden Keramik, Süßes und<br />

Herzhaftes, sowie Glühwein am Lagerfeuer.<br />

Kin<strong>der</strong> dürfen ihre Wunschzettel gestalten und dem Weihnachtsmann,<br />

<strong>der</strong> ca. 17.00 Uhr eintrifft, überreichen.<br />

Wer ihm ein Lied o<strong>der</strong> Gedicht vorträgt, erhält eine kleine Überraschung.<br />

Der Veranstaltungserlös fließt in die Restaurierung <strong>der</strong> Ibach-<br />

Orgel.<br />

Glockengeläut, Krippenspiel und gemeinsames Singen, stimmen<br />

uns am 24. Dezember, um 17.00 Uhr, in <strong>der</strong> Kirche auf den<br />

Heiligen Abend ein.<br />

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Einladung annehmen und wünschen<br />

Ihnen eine besinnliche Adventszeit.<br />

Bei Anbruch <strong>der</strong> Dunkelheit war es dann endlich soweit und unsere<br />

jüngsten Halloween-Gespenster spukten vor so mancher<br />

Tür. Die vielen geschnitzten gruseligen Kürbisköpfe luden zum<br />

Kommen ein! Alle größeren Kin<strong>der</strong> gingen ihre eigene Runde<br />

und kamen glücklich mit gefüllten Beuteln nachhause.<br />

Einen großen Dank möchten wir an alle fleißigen Helfern für die<br />

Organisation dieses schönen Abends aussprechen. Auch an unsere<br />

Bürger-/innen ein Dankeschön, dass sie den Spaß in jedem<br />

Jahr mitmachen und auf die kleinen Geister schon warten.<br />

Freiwillige Feuerwehr Friedrichsschwerz -<br />

Adventsnachmittag<br />

Wir laden alle Einwohner zu einem beschaulichen Adventsnachmittag<br />

am 3. Advent, dem 16.12.2012... mit Kaffee, Plätzchen,<br />

Stolle, Kuchen, Glühwein und auch Bratwurst ein.<br />

Das neue Jahr begrüßen wir am 5. Januar 2013, um 14.00 Uhr<br />

an <strong>der</strong> Kirche in Döblitz.<br />

Dazu laden wir zu einer Wan<strong>der</strong>ung rund um Döblitz ein.<br />

Für den För<strong>der</strong>verein Kultur und Geschichte Döblitz e. V.<br />

Birgit Simon<br />

DiBaDu und Dein Verein 2012<br />

Wir sagen „Danke“<br />

Wir als För<strong>der</strong>verein Kultur und Geschichte Döblitz e. V. waren<br />

Teilnehmer <strong>der</strong> ING DiBa Aktion „1000 Euro für 1000 Vereine“,<br />

unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft <strong>der</strong> Familienministerin Dr. Kristina<br />

Schrö<strong>der</strong>.<br />

Mehr als 17000 Vereine hatten sich beworben, sie wurden ihrer<br />

Mitglie<strong>der</strong>stärke entsprechend, in vier Gruppen unterteilt.


Seite - 34 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Wir starteten in <strong>der</strong> Gruppe 1 - 50 Mitglie<strong>der</strong> gemeinsam mit fast<br />

5000 Vereinen. Ziel war es, mit Hilfe eingeworbener Stimmen<br />

unter die ersten 250 platzierten Vereine zu gelangen, um so ein<br />

Kandidat für die 1000 Euro zu werden. Wir haben als Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />

keine Mittel, Mühen und Wege gescheut, um genau<br />

dieses Ziel zu erreichen, denn das Geld sollte dazu dienen, unserem<br />

ehrgeizigen Ziel, die Ibach-Orgel wie<strong>der</strong> zum Klingen zu<br />

bringen, um 1000 Euro näher zu kommen.<br />

Wir möchten uns hiermit bei allen herzlich bedanken, die ihre<br />

Stimme für unseren Verein abgegeben haben!<br />

Es war bis zuletzt ein harter Kampf. Trotz <strong>der</strong> 1200 erhaltenen<br />

Stimmen, haben wir es nicht ganz geschafft. Wir freuen uns über<br />

den erhaltenen Zuspruch. Weitere Informationen über diese Aktion<br />

und unseren Verein erhalten Sie unter www.doeblitz-saale.de.<br />

Für den För<strong>der</strong>verein Kultur und Geschichte Döblitz e. V.<br />

Birgit und Dieter Simon<br />

gespielt. Unsere Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kita und <strong>der</strong>en Eltern sowie Kin<strong>der</strong> und<br />

Eltern <strong>der</strong> Kita Plötz machte die Vorstellung großen Spaß.<br />

Herzlichen Dank an Hr. Findeisen und seine Kameraden <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Domnitz.<br />

Da in unserer Heimat ganz in <strong>der</strong> Nähe eine echte Burg steht, wollen<br />

wir viel davon erfahren. Gemeinsam mit Fr. Sterz bereiteten wir<br />

das Projekt „Burgen, Ritter und Hexen“ langfristig vor. Viele Bücher<br />

aus <strong>der</strong> Bücherei <strong>Wettin</strong> besorgten wir uns zu diesem Thema und<br />

konnten schon aus den Büchern viele Begriffe lernen. Aus verschiedenen<br />

Materialien bauten wir Burgen und verkleideten uns als<br />

Ritter und Hexen. Am Dienstag, 06.11. war es endlich so weit. Mit<br />

dem Bus fuhren wir zur Burg <strong>Wettin</strong>. Angekommen in <strong>der</strong> Bücherei,<br />

begrüßte uns als Burgfräulein Fr. Sterz. Emely bastelte mit ihrer<br />

Mama einen tollen Umhang als Hexenfräulein. Wir kamen verkleidet<br />

als Ritter und Hexen an.<br />

Im Gespräch erfuhren wir voneinan<strong>der</strong>, was wir schon wissen von<br />

einer Burg. Der Rundgang begann mit Aufgabenstellungen, welche<br />

in einem Brief von <strong>der</strong> „Weißen Frau“ geschrieben an den Pforten<br />

und Toren <strong>der</strong> Burg verteilt waren. Schnell fanden die Kin<strong>der</strong> diese<br />

Briefe, denn auf dem Weg dorthin hingen überall kleine Geister<br />

(Diese durften die Kin<strong>der</strong> mit nachhause nehmen). Frau Sterz<br />

las den Kin<strong>der</strong>n die Briefe vor und die Kin<strong>der</strong> fanden heraus, man<br />

konnte die Aufgaben zu einem Puzzle zusammenlegen.<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 05.12. Frau Ingeborg Frieda Heyde zum 77. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Hilmar Auge zum 73. Geburtstag<br />

OT Dalena<br />

am 27.12. Frau Ilse Ahrens zum 82. Geburtstag<br />

am 27.12. Herrn Kurt Perschmann zum 81. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Elsa Zarski zum 90. Geburtstag<br />

am 31.12. Herrn Dr. Rudolf Grosser zum 81. Geburtstag<br />

am 08.01. Herrn Karl Klemke zum 73. Geburtstag<br />

am 11.01. Herrn Lothar Heck zum 73. Geburtstag<br />

OT Dalena<br />

am 14.01. Frau Gerta Hacker zum 73. Geburtstag<br />

am 16.01. Herrn Werner Winter zum 72. Geburtstag<br />

am 21.01. Frau Marta Wolski zum 83. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit<br />

Hier sind sie wie<strong>der</strong>, die kleinen Naseweise<br />

aus ihrer „Villa“!<br />

Eine Aktion folgte wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> nächsten Aktion. Und es ist gut so für<br />

uns Kin<strong>der</strong>, denn wir haben den Anspruch zu vielen Aktivitäten und<br />

wir sind immer wissbegierig und neugierig.<br />

Viel Wissen brachten wir mit aus Zeltewitz. Auf dem Naturhof durften<br />

wir ein echtes Schmiedeeisen bearbeiten, Körbe flechten, Kerzen<br />

ziehen. Das alte Rubbelbrett und die alte Waschwanne unserer<br />

Urgroßmütter möchten wir in <strong>der</strong> heutigen Zeit nicht mehr einsetzen.<br />

Unsere Mutti Fr. von Knoblauch (begleitet uns), ist schon froh<br />

eine mo<strong>der</strong>ne Waschmaschine zu haben.<br />

Unsere Bäume auf dem Spielplatz, Wallnussbaum, Kastanienbaum,<br />

Linde, Ahorn, haben im Sommer viel Schatten gespendet.<br />

Das Laub zusammenzuharken, ist jedes Jahr eine tolle Arbeit für<br />

uns. Unser Gartenbeet musste nun auch winterfest gemacht werden.<br />

Wir ernteten Tomaten, Petersilie, Kürbisse, Kartoffeln und<br />

Kohlköpfe. Aus Salzteig formten wir einen Kürbis als Zimmerschmuck<br />

für das eigene Zimmer zuhause.<br />

Märchen stehen bei uns Kin<strong>der</strong>n immer auf dem Plan. So ermöglichte<br />

uns die Feuerwehr Domnitz ein Marionettentheater im Feuerwehrhaus<br />

aufzubauen. Es wurde das Märchen „Rumpelstilzchen“


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 35 -<br />

Zum Abschluss stand in einem Burggewölberaum vorbereitete<br />

Hexensuppe. Vielleicht können einige Kin<strong>der</strong> davon erzählen<br />

von dem uralten <strong>Wettin</strong>er Fürstengeschlecht.<br />

Wir möchten uns im Namen <strong>der</strong> Eltern noch einmal ganz herzlich<br />

bei Fr. Sterz mit ihrem Team bedanken und freuen uns auf eine<br />

weitere Zusammenarbeit. Auch ein Dankeschön an Hr. Ullrich!<br />

Er hat viele Arbeiten auf unserem Spielplatz durchgeführt.<br />

Die gesammelten Kastanien werden wir traditionell an kalten Tagen<br />

den Tieren in <strong>der</strong> Natur zur Futterkrippe bringen.<br />

Das Jahr geht zu Ende, alle freuen sich auf das Weihnachtsfest,<br />

das gemeinsame Plätzchenbacken, die Kin<strong>der</strong> freuen sich auf<br />

die Fahrt zum Steintor zur jährlichen Weihnachtsrevue. Als Jahresabschluss<br />

laden wir alle Kin<strong>der</strong> und Eltern unserer Einrichtung<br />

in die Kita am Mittwoch, 12. Dezember 2012 von 15.00 Uhr bis<br />

17.00 Uhr zu einem „Kleinen Weihnachtsmarkt“ ein. Ich verrate<br />

nur, dass Herr Ziegler mit seiner Pferdekutsche o<strong>der</strong> -schlitten?<br />

den Weihnachtsmann zu uns bringen wird. Nun seid gespannt<br />

auf die vielen Heimlichkeiten.<br />

Wir freuen uns auf einen besinnlichen Adventsnachmittag. Nicht<br />

zu vergessen, die Zusammenarbeit mit dem Betreuungszentrum<br />

„Am Merbitzer Berg“. Die Kin<strong>der</strong> werden für euch an einem<br />

Nachmittag Adventslie<strong>der</strong> singen und ihr seid herzlich eingeladen<br />

zu unserem Weihnachtsmarkt.<br />

Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit für die geleistete Arbeit<br />

für die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kita „Villa Naseweis“ im Jahr 2012:<br />

- allen Sponsoren<br />

- unserem fleißigen Kuratorium<br />

- allen Eltern<br />

- <strong>der</strong> Bürgermeisterin mit ihrem Team<br />

- dem <strong>Stadt</strong>rat, dem Ortschaftsrat<br />

- <strong>der</strong> Feuerwehr Domnitz<br />

In diesem Sinne wünschen wir all unseren Lesern einen ruhigen,<br />

besinnlichen Ausklang des Jahres. Alles Gute für 2013.<br />

Ihr Erzieherteam<br />

Zu unserer jährlichen Seniorenweihnachtsfeier, im Gemein<strong>der</strong>aum<br />

Dornitz am 15.12.2012, um 15.00 Uhr laden wir, <strong>der</strong><br />

Dornitzer Landverein e. V. zum gemütlichen Beisammensein<br />

mit Kaffee und Kuchen ein.<br />

Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.<br />

Sylvio Ziegler<br />

Dornitzer Landverein e. V.<br />

Das erste Jahr Domnitzer Feuerwehrverein<br />

In wenigen Wochen ist das Jahr schon wie<strong>der</strong> vorüber und so<br />

wird es Zeit für eine kurze Bilanz unseres noch jungen Vereins.<br />

Mit <strong>der</strong> Gründung des Domnitzer Feuerwehrvereins am 24.9.2011<br />

begann ein neues Kapitel in <strong>der</strong> Geschichte <strong>der</strong> Domnitzer Feuerwehr.<br />

Nicht mehr die Gemeinde, sprich unsere alte junge <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wettin</strong>-Löbejün, ist für alles rund um die Feuerwehr verantwortlich,<br />

son<strong>der</strong>n es gibt für bestimmte Aktivitäten einen Verein.<br />

Die <strong>Stadt</strong> als Träger <strong>der</strong> Feuerwehr ist für den gesamten Dienstbetrieb<br />

verantwortlich, das heißt für einsatzbereite Technik,<br />

Löschwasser, die Ausstattung <strong>der</strong> Kameraden, <strong>der</strong>en Ausbildung<br />

und Weiterqualifizierung usw.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Aktivitäten, die bis 2010 in Verantwortung und Finanzierung<br />

durch die Gemeinde Domnitz finanziert und durch die Kameraden<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr organisiert und realisiert wurden, werden<br />

ab jetzt durch den Feuerwehrverein alleinverantwortlich durchgeführt.<br />

Dazu gehören alle kulturellen Veranstaltungen wie das Gemeinde-<br />

bzw. alle fünf Jahre das Feuerwehrfest, Tage <strong>der</strong> offenen<br />

Tore, Skatturniere, Radtouren <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr u. a. m.


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Der Verein arbeitet gemeinnützig und ohne Entgelt für seine Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Erwirtschaftete Mittel, Sponsorengel<strong>der</strong> usw. kommen<br />

ausschließlich <strong>der</strong> Domnitzer Feuerwehr zugute. Dazu bedarf<br />

es einer vom Finanzamt Halle genehmigten Satzung und einer<br />

Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht in<br />

Stendal. Die Satzung wurde nach ihrer Bestätigung durch die<br />

Vereinsmitglie<strong>der</strong> bereits am 26.06.2011 zur Prüfung eingereicht<br />

und am 11.10.2011 bei unserer Notarin zur Beglaubigung vorgelegt<br />

und von dieser nach Prüfung und Unterschriftsleistung des<br />

Vorstandes an das Amtsgericht gesandt.<br />

Zwischendurch ruhte die Vereinsarbeit jedoch nicht.<br />

Das herbstliche Skatturnier und das Weihnachtsbaumverbrennen<br />

waren vorzubereiten und die ersten Abstimmungen für das<br />

große Fest zum Feuerwehrjubiläum mussten getätigt werden.<br />

Waren es bei Gründung des Vereins noch 20 Mitglie<strong>der</strong>, so<br />

hat sich <strong>der</strong>en Zahl zum Jahresende 2011 auf 24 erhöht. Am<br />

11.01.2012 erfolgte die offizielle Eintragung ins Vereinsregister<br />

und am 15.02.2012 erhielten wir die Bescheinigung vom Finanzamt<br />

zur Bestätigung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit unseres Vereins.<br />

Am 03.03.2012 führten wir die erste Jahreshauptversammlung<br />

durch, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorstand Rechenschaft über seine Aktivitäten<br />

und die Arbeit des gesamten Vereins ablegte. Auch eine erste<br />

interne Kassenprüfung wurde durchgeführt. Der Verein finanziert<br />

sich durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus durchgeführten<br />

Veranstaltungen und eingeworbene Sponsorengel<strong>der</strong>.<br />

Am 28.04.2012 wurde als erste große Veranstaltung die Feier<br />

zum 150-jährigen Gründungsjubiläum des Feuerlöschvereins<br />

durchgeführt. Diese Feier war ein voller Erfolg und im <strong>Amtsblatt</strong><br />

vom 23. Mai wurde darüber berichtet. An dieser Stelle noch einmal<br />

unser Dank an alle Sponsoren, Helfer, Vereinsmitglie<strong>der</strong> und<br />

unsere Gäste, die, je<strong>der</strong> auf seine Weise, das Fest zu einem Erfolg<br />

werden ließen.<br />

Als weitere Veranstaltungen in diesem Jahr fanden eine Fotoausstellung<br />

von Herrn Peter Kersten im Gerätehaus und <strong>der</strong> Tag<br />

<strong>der</strong> offenen Tore am 22.09.2012 statt.<br />

Am 27.10.2012 fand als Dankeschön-Veranstaltung für alle Feuerwehr-<br />

und Vereinsmitglie<strong>der</strong> ein Spanferkelessen statt. Dieses<br />

hatte die Feuerwehr von <strong>der</strong> Agrofarm Domnitz zum Jubiläum<br />

geschenkt bekommen.<br />

Das traditionelle Skatturnier sah am 17.11.2012 Rolf Beyer als<br />

Sieger und Dirk Mäkel und Wolfgang Kunze, alle aus Domnitz,<br />

auf den Plätzen. Den Ehrenpreis für den ersten Grand Hand erspielte<br />

sich unser Vereinsmitglied Michael Trelenberg aus Merseburg.<br />

Sieger und Platzierte des Skatturniers<br />

Foto: Domnitzer Feuerwehrverein<br />

Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die nächste Vereinsversammlung<br />

und die Weihnachtsfeier für die Jugendfeuerwehr, die<br />

aktive und die Altersabteilung.<br />

In einer Arbeitssitzung von Feuerwehrleitung und Vereinsvorstand<br />

wurden auch die Aktivitäten für das nächste Jahr angedacht.<br />

Als erster bereits feststehen<strong>der</strong> Termin im neuen Jahr ist<br />

das traditionelle Vertreiben <strong>der</strong> Geister des alten Jahres durch<br />

das Verbrennen <strong>der</strong> Weihnachtsbäume am 12.01.2013 festgelegt<br />

– wir freuen uns auf Ihren Besuch! Dazu sammeln die großen<br />

und kleinen Feuerwehrleute zusammen mit den Vereinsmitglie<strong>der</strong>n<br />

ab 9.00 Uhr die Weihnachtsbäume vor ihren Häusern<br />

ein. Bitte legen Sie die Bäume rechtzeitig an eine gut sichtbare<br />

Stelle. Am Abend um 17.00 Uhr treffen sich dann die Gäste auf<br />

dem Festplatz am Weißen Haus in Domnitz.<br />

Gemeinsam geht es dann zum alten Wasserwerk, wo die Kin<strong>der</strong><br />

mit ihren Fackeln die Bäume entzünden.<br />

Wie immer gibt es frisch Gegrilltes, dazu heiße, und auf Wunsch,<br />

auch kühle Getränke. Sehr wahrscheinlich wird das Getränkesortiment<br />

um den probeweisen Ausschank eines neuen Heißgetränkes,<br />

manchen vielleicht schon als „Glühbirne“ bekannt,<br />

erweitert. Das Rezept dazu wurde am Glühweinstand des Garnisonsmuseums<br />

in Quedlinburg während <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

„Weihnachten in den Höfen“ erfragt – lassen Sie sich überraschen.<br />

Bei Erfolgt soll es im folgenden Jahr mehr davon geben.<br />

Alle weiteren Termine zu Veranstaltungen im neuen Jahr werden<br />

dann rechtzeitig im <strong>Amtsblatt</strong> bekannt gegeben.<br />

Wir wünschen Ihnen für die Feiertage alles<br />

Gute, ein besinnliches Weihnachtsfest,<br />

einen guten Rutsch ins neue Jahr und viel<br />

Glück und Gesundheit für die Zukunft.<br />

Text: H.-D. Wolski<br />

Einladung!<br />

Unsere diesjährige Rentnerweihnachtsfeier<br />

<strong>der</strong> Ortschaft Domnitz,<br />

findet am 07.12.2012 ab<br />

15.00 Uhr in <strong>der</strong> Gaststätte <strong>der</strong><br />

Agrofarm Domnitz statt.<br />

Der Ortschaftrat + Domnitzer Kin<strong>der</strong>träume<br />

e. V. freut sich auf Ihr<br />

Kommen.<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 11.12. Frau Alwine Förster zum 80. Geburtstag<br />

OT Dobis<br />

am 12.12. Herrn Jürgen Viehweg zum 70. Geburtstag<br />

am 22.12. Herrn Horst Siegert zum 88. Geburtstag<br />

am 30.12. Herrn Anton Schubert zum 76. Geburtstag<br />

am 04.01. Herrn Otto Hentze zum 73. Geburtstag<br />

am 14.01. Frau Ursula Schubert zum 75. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Hildegard Härzer zum 88. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.<br />

Ideen in Druck<br />

Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und<br />

Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.<br />

www.wittich.de


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 37 -<br />

Weihnachten - Eine Zeit<br />

<strong>der</strong> Stille und Besinnung<br />

Liebe Einwohner von Gimritz,<br />

was wäre <strong>der</strong> Advent ohne Lichter,<br />

ohne Wärme, ohne Lie<strong>der</strong>.<br />

Nicht dass, was wir uns wünschen<br />

..., aber als Wunsch für Sie und Ihre<br />

Familien bleibt mir Ihnen Zeit für<br />

Stille und Besinnung zu wünschen.<br />

Auf diesem Wege möchte ich mich<br />

für das entgegengebrachte Vertrauen<br />

in diesem Jahr bedanken<br />

und wünsche Ihnen allen gesegnete<br />

Weihnachten und einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr.<br />

Eine bunte Truppe spukbegeisterter Kin<strong>der</strong> scharte sich um unsere<br />

vielgeliebten Huftiere Danny, Jimmy, Tiffy & CO und machte<br />

sich gemeinsam mit diesen ein ums an<strong>der</strong>e mal auf in die Natur<br />

des wun<strong>der</strong>baren Saaletals, um brauchbare Materialien für einzigartige<br />

Halloweenkostüme zu sammeln.<br />

Was hier am Tag <strong>der</strong> Geister und Gespenster entstanden war und<br />

von den Kin<strong>der</strong>n stolz zur Schau und in Gimritz auch von Tür zu<br />

Tür getragen wurde, nennt man an<strong>der</strong>enorts HAUTE COUTURE!<br />

Uta Leefhelm<br />

Ortsbürgermeisterin<br />

Und resümierend kann man wirklich sagen: Es hat sich gelohnt!<br />

Kiloweise Süßigkeiten und auch so manche Möhre belohnten<br />

die teilnehmenden Kin<strong>der</strong> für viel Einfallsreichtum, auch<br />

manchmal etwas Mut und jedenfalls jede Menge Spaß!<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 07.12. Frau Ira Willfroth zum 89. Geburtstag<br />

am 10.01. Frau Ruth Jahnke zum 74. Geburtstag<br />

am 10.01. Frau Brigitte Schüssler zum 81. Geburtstag<br />

am 12.01. Herrn Ernst Ruprecht zum 83. Geburtstag<br />

am 14.01. Herrn Richard Kujat zum 74. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.<br />

So spukte es beim PONI e. V. in Gimritz<br />

Fast wäre es uns entfallen, über unser diesjähriges HALLO-<br />

WEENSPEKTAKEL zu berichten.<br />

Unsere Vereinsvorsitzende und Pferdeliebhaberin Julia hatte<br />

sich für diese Herbstferien etwas ganz Beson<strong>der</strong>es ausgedacht.<br />

Der Halloweenzauber für kleine und große Pferdefreunde stand<br />

ganz im Mittelpunkt unseres Herbstkurses.<br />

Langeweile? Fehlanzeige!<br />

PONI e. V. Gimritz<br />

Weihnachten ist etwas ganz Beson<strong>der</strong>es<br />

Viele Menschen freuen sich auf die Weihnachtszeit. Je<strong>der</strong> für<br />

sich o<strong>der</strong> gemeinsam in <strong>der</strong> Familie o<strong>der</strong> mit Freunden. Tatsache<br />

ist, Weihnachten ist etwas Beson<strong>der</strong>es.<br />

Für die Christen ist es das Fest, an dem Christus geboren wurde.<br />

Für die Kin<strong>der</strong> das Fest, an dem es Geschenke gibt.<br />

Für die Menschen, die übers Jahr hart arbeiten mussten, vielleicht<br />

die Zeit um auszuspannen, Kraft zu sammeln und Zeit für<br />

Besinnlichkeit aufzubringen.<br />

Für viele Menschen auch ein Fest, an dem man sich o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Menschen ein Geschenk o<strong>der</strong> eine Freude machen will.<br />

Weihnachten, das ist das Fest an dem Wünsche ausgesprochen<br />

und weitergegeben werden.<br />

Auch ich will dieses mit Freude tun.<br />

Ich gebe meine guten Wünsche zum diesjährigen Weihnachtsfest<br />

an Sie.<br />

Ich wünsche Ihnen Gesundheit, als das höchste Gut, was man<br />

als Mensch besitzen kann.<br />

Ich wünsche Ihnen Freude an jedem Tag.<br />

Ich wünsche Ihnen die Ruhe und die Ausgeglichenheit, um die<br />

kleinen und großen Entscheidungen in Ihrem Leben richtig treffen<br />

zu können.<br />

Ich wünsche Ihnen die notwendige Kraft und Energie, um diese<br />

Entscheidungen umsetzen zu können.<br />

Ich wünsche Ihnen die Fähigkeit, Fehlentscheidungen zu korrigieren<br />

und Nachsicht und Toleranz gegenüber Ihren Mitmenschen<br />

üben zu können.<br />

Über all diese guten Wünsche hinaus gesegnete Weihnachtsfeiertage<br />

und für das Jahr 2013 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.<br />

Ihr Thomas Madl, Bürgermeister <strong>der</strong> Ortschaft Löbejün


Seite - 38 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Zuständigkeiten von Ortschaftsräten<br />

Eigentlich hatte ich es mir zur Tradition gemacht am Ende eines<br />

Jahres Rückblick auf das Erreichte und eine Vorausschau auf<br />

das kommende Jahr zu geben. Nun, das werde ich vielleicht im<br />

Januar machen, weil wir uns in den nächsten Wochen mit dem<br />

Haushalt 2013 und den darin vorzusehenden Haushaltsmitteln<br />

für unsere Ortschaft Löbejün beschäftigen müssen. Dann passt<br />

vielleicht ein Artikel besser über Rückblick und Vorausschau.<br />

Heute ist mir ein Thema sehr wichtig, welches ich in <strong>der</strong> Überschrift<br />

mit „Zuständigkeiten von Ortschaftsräten“ überschrieben habe.<br />

Ich bin in den letzten Wochen mehrfach dazu angesprochen<br />

worden, für was eigentlich ein Ortschaftsrat noch zuständig ist.<br />

Vielfach hatten die Fragenden, die nicht nur aus Löbejün kamen,<br />

die Äußerung auf den Lippen, dass ja doch alles nur im <strong>Stadt</strong>rat<br />

entschieden wird.<br />

Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber die Ortschaftsräte<br />

mit einer Reihe von Kompetenzen ausgestattet hat.<br />

Der Grund liegt schon allein darin, dass man nach 20 Jahren kommunaler<br />

Selbstverwaltung nicht auf das Wissen und die Erfahrungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Räte in den Ortschaften verzichten kann,<br />

wenn man nicht Gefahr laufen will, die kommunale Entwicklung<br />

maßgeblich zu stören. Es ist wahrscheinlich jedem klar, dass ein<br />

neu zusammengesetzter <strong>Stadt</strong>rat aus, in unserem Fall ehemals 11<br />

politisch eigenständigen Gemeinden, nicht alle Belange, örtlichen<br />

Angelegenheiten und Zusammenhänge einer Ortschaft kennen<br />

kann. Deshalb hat <strong>der</strong> Ortschaftrat die Aufgaben, die in <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

Sachsen-Anhalt festgeschrieben sind:<br />

1. die Belange <strong>der</strong> jeweiligen Ortschaft wahren.<br />

2. auf die gedeihliche Entwicklung <strong>der</strong> Ortschaft einwirken und<br />

dabei die Verwaltung beraten.<br />

3. Der Ortschaftrat hat in allen Angelegenheiten, die Ortschaft<br />

betreffend, ein Vorschlagsrecht.<br />

4. Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die<br />

Ortschaft betreffen, anzuhören.<br />

Der Gesetzgeber hat auch eine Definition ins Gesetz geschrieben,<br />

was unter wichtigen Angelegenheiten zu verstehen ist.<br />

Wichtige Angelegenheiten sind z. B.:<br />

1. die Veranschlagung <strong>der</strong> Haushaltsmittel für die die Ortschaft<br />

betreffenden Angelegenheiten, d. h., dass <strong>der</strong> Ortschaftsrat<br />

im Aufstellungsverfahren des jeweiligen Haushaltes<br />

sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Verwaltung die für die Ortschaft<br />

notwendigen Maßnahmen mitgeteilt werden, um die Haushaltsmittel<br />

vorsehen zu können. Das betrifft z. B. Baumaßnahmen,<br />

Werterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sowie<br />

Mittel für soziale und kulturelle Projekte.<br />

2. die Aufstellung, wesentliche Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung<br />

von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen<br />

und Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch.<br />

Das betrifft das gesamte Planungsrecht. Aktuell<br />

zum Beispiel gerade jetzt in Löbejün, die Anpassung <strong>der</strong><br />

Planung an das Gebiet Rübenlagerplatz Gottgau zur Errichtung<br />

von Solaranlagen.<br />

3. die Planung, Errichtung, wesentliche Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung<br />

öffentlicher Einrichtungen sowie <strong>der</strong> Um- und<br />

Ausbau sowie die Benennung von Gemeindestraßen,<br />

Wegen und Plätzen. Was mit <strong>der</strong> Benennung von Gemeindestraßen,<br />

Wegen und Plätzen gemeint ist, muss nicht weiter<br />

erläutert werden, dass ist bekannt. Die Planung, Errichtung,<br />

wesentlichen Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung öffentlicher Einrichtungen<br />

kann z. B. eine Schule, einen Kin<strong>der</strong>garten, einen<br />

Hort, eine Bücherei, einen Jugendklub o<strong>der</strong> eine soziale o<strong>der</strong><br />

kulturelle Einrichtung allgemein betreffen.<br />

4. die Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von in <strong>der</strong><br />

Ortschaft gelegenen Grundstücken <strong>der</strong> Gemeinde. Dies<br />

bedarf sicher auch nicht <strong>der</strong> näheren Erläuterung.<br />

Für den Ortschaftrat Löbejün ist dieser Punkt von beson<strong>der</strong>em<br />

Interesse. In den Jahren seit 1990 wurde intensiv an <strong>der</strong><br />

Mehrung des Löbejüner Vermögens durch Rückübertragung<br />

(Restitution) ehemaligen städtischen Vermögens von <strong>der</strong><br />

Treuhand und den Zukauf von Grundstücken und Immobilien<br />

gearbeitet. Diese Arbeit war sehr erfolgreich, sodass Löbejün<br />

heute über einen nicht unerhebliches Grundstücks- und<br />

Immobilienvermögen verfügt.<br />

5. die Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben<br />

in <strong>der</strong> Ortschaft. Das betrifft alle kommunalen und privaten<br />

Investitionsvorhaben, die im Gemarkungsgebiet <strong>der</strong> ehemaligen<br />

<strong>Stadt</strong> Löbejün realisiert werden sollen, also z. B. Straßenbaumaßnahmen,<br />

Errichtung von Betriebsanlagen, usw.<br />

Darüber hinaus hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat im § 17 seiner Hauptsatzung<br />

beschlossen, dass dem Ortschaftsrat weitere Aufgaben zur<br />

Erledigung übertragen, soweit im Haushaltsplan die dafür erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mittel veranschlagt worden sind. Dazu gehören:<br />

1. die Ausgestaltung, Unterhaltung, Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<br />

und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen<br />

einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung<br />

von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit <strong>der</strong>en<br />

Bedeutung nicht über den Bereich <strong>der</strong> Ortschaft hinausgeht,<br />

einschließlich <strong>der</strong> Beleuchtungseinrichtungen,<br />

2. die Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Wettbewerben<br />

zur Ortsverschönerung,<br />

3. die För<strong>der</strong>ung und Durchführung von Veranstaltungen <strong>der</strong><br />

Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und <strong>der</strong> kulturellen<br />

Tradition sowie die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> örtlichen Vereine und Vereinigungen<br />

und die Entwicklung des kulturellen Lebens,<br />

4. die Pflege vorhandener Partnerschaften,<br />

5. die Gratulation zu bestimmten Höhepunkten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Vereine und Vereinigungen, Geburtstagen und sonstigen Jubiläen<br />

sowie die Betreuung <strong>der</strong> Senioren <strong>der</strong> Ortschaft,<br />

6. <strong>der</strong> Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken<br />

o<strong>der</strong> beweglichem Vermögen <strong>der</strong> Ortschaft, wenn<br />

<strong>der</strong> Wert dieser Verträge den Vermögenswert von 5.000,00<br />

Euro/Jahr nicht überschreitet,<br />

7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen <strong>der</strong> Ortschaft,<br />

wenn <strong>der</strong> Wert des zu veräußernden Vermögens den Betrag<br />

von 5.000,00 Euro nicht überschreitet,<br />

8. bei <strong>der</strong> Errichtung o<strong>der</strong> wesentlichen Erweiterung öffentlicher<br />

Einrichtungen die Vergabe <strong>der</strong> Lieferungen und Leistungen<br />

für die Bauausführung, wenn <strong>der</strong> Vermögenswert von<br />

5.000,00 Euro nicht überschritten wird,<br />

9. Festlegung von Gestaltungsvarianten im Rahmen <strong>der</strong> Planung<br />

und Ausführung von Investitionen im Hoch- und Tiefbau.<br />

10. Darüber wird den Ortschaftsräten die Pflege <strong>der</strong> Internetseiten<br />

<strong>der</strong> Ortschaften übertragen.<br />

Nun, die Aufzählung klingt vielleicht etwas bürokratisch o<strong>der</strong><br />

trocken, aber es ist doch ersichtlich, dass <strong>der</strong> Ortschaftsrat<br />

einen immensen Verantwortungsbereich bearbeiten muss und<br />

eigentlich auch weiterhin, wie bis 2010 in den politisch eigenständigen<br />

Gemeinden, sich um alle Belange einer Gebietskörperschaft<br />

kümmern muss. Nur mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass Beschlüsse,<br />

Anträge und Vorschläge aus den Ortschaftsräten nur<br />

empfehlenden Charakter haben und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat nicht an diese<br />

gebunden ist, son<strong>der</strong>n in freier Entscheidung seine Beschlüsse<br />

selbst trifft.<br />

Abschließend zu diesem Thema fällt mir ein alter Spruch ein, den<br />

durchaus zutreffend ist und nicht nur zur Vermeidung eines Spannungsfeldes<br />

zwischen Ortschaftsräten und <strong>Stadt</strong>rat führen kann:<br />

„Es kommt nicht darauf an, an einem Strang zu ziehen, es<br />

muss auch die gleiche Richtung sein.“<br />

In diesem Sinne frohe Weihnachten, ein glückliches<br />

neues Jahr und den Kommunalpolitikern<br />

unserer <strong>Stadt</strong> Weitsicht in ihrem Handeln.<br />

Ihr Ortsbürgermeister Thomas Madl


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 39 -<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 05.12. Frau Helga Kautzsch zum 77. Geburtstag<br />

am 06.12. Frau Margarete Just zum 83. Geburtstag<br />

am 06.12. Frau Helga Stenzel zum 77. Geburtstag<br />

am 07.12. Frau Elfriede Scharf zum 86. Geburtstag<br />

am 08.12. Frau Ingeborg Schaal zum 73. Geburtstag<br />

am 09.12. Frau Christa Diesel zum 75. Geburtstag<br />

OT Schlettau<br />

am 09.12. Frau Irene Münzner zum 75. Geburtstag<br />

am 10.12. Herrn Joachim Schuchardt zum 72. Geburtstag<br />

OT Schlettau<br />

am 10.12. Herrn Achim Wienigk zum 73. Geburtstag<br />

am 11.12. Frau Gisela Bobach zum 82. Geburtstag<br />

am 12.12. Herrn Heinz Gerhardt zum 83. Geburtstag<br />

am 14.12. Frau Ruth Stöbe zum 79. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Helga Bittner zum 74. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Ingeborg Hesse zum 86. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Erna Mischur zum 81. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Ursula Quilitzsch zum 77. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Rita Rö<strong>der</strong> zum 84. Geburtstag<br />

am 18.12. Herrn Manfred Ruhland zum 71. Geburtstag<br />

am 19.12. Frau Jutta Schotte zum 83. Geburtstag<br />

am 19.12. Frau Ilse Troschke zum 80. Geburtstag<br />

am 21.12. Frau Christa Tiede zum 74. Geburtstag<br />

am 22.12. Frau Charlotte Kunze zum 80. Geburtstag<br />

am 22.12. Frau Käthe Marschner zum 80. Geburtstag<br />

am 22.12. Frau Edith Reichelt zum 78. Geburtstag<br />

am 24.12. Frau Erika Kümmel zum 72. Geburtstag<br />

am 26.12. Frau Christel Fächner zum 81. Geburtstag<br />

OT Schlettau<br />

am 28.12. Herrn Günter Falkenhain zum 80. Geburtstag<br />

am 29.12. Herrn Reiner Walesch zum 70. Geburtstag<br />

am 29.12. Frau Renate Zwanzig zum 78. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Karin Freygang zum 71. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Hildegard Leiding zum 79. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Ilse Nagel zum 80. Geburtstag<br />

am 31.12. Herrn Horst Fräßdorf zum 74. Geburtstag<br />

am 31.12. Frau Sigrid Kaiser zum 75. Geburtstag<br />

am 03.01. Herrn<br />

Ernst-Friedrich Leiberich<br />

zum 70. Geburtstag<br />

am 04.01. Herrn Hans Rö<strong>der</strong> zum 77. Geburtstag<br />

am 05.01. Frau Luise Schnei<strong>der</strong> zum 78. Geburtstag<br />

am 06.01. Herrn Friedrich Aleithe zum 77. Geburtstag<br />

am 06.01. Frau Helga Dönau zum 75. Geburtstag<br />

am 09.01. Frau Waltraud Nerlich zum 78. Geburtstag<br />

am 09.01. Frau Helga Richter zum 72. Geburtstag<br />

am 10.01. Herrn Kurt Malsch zum 74. Geburtstag<br />

am 12.01. Herrn Horst Grabe zum 74. Geburtstag<br />

OT Schlettau<br />

am 13.01. Frau Annemarie Jakob zum 84. Geburtstag<br />

am 14.01. Frau Hilde Koch zum 90. Geburtstag<br />

am 14.01. Herrn Werner Stenzel zum 77. Geburtstag<br />

am 15.01. Herrn Wilhelm Fächner zum 84. Geburtstag<br />

OT Schlettau<br />

am 16.01. Frau Renate Hecht zum 77. Geburtstag<br />

OT Schlettau<br />

am 17.01. Frau Rosel Fiedler zum 81. Geburtstag<br />

am 17.01. Frau Liane Kuk zum 80. Geburtstag<br />

am 18.01. Frau Erika Reifegerste zum 72. Geburtstag<br />

am 19.01. Herrn Martin Sterl zum 80. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Ursel Richter zum 71. Geburtstag<br />

am 20.01. Frau Gertrud Rosenbaum zum 80. Geburtstag<br />

am 22.01. Frau Anita Aleithe zum 75. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.<br />

Ein Dankeschön des Monats,<br />

geht an Herrn Dr. Hesse aus Halle für die zahlreiche Bücherspende,<br />

an Frau Ursula Eberhardt für das Überlassen <strong>der</strong> Bahneruniform,<br />

welche wir gern an den Heimatverein übergeben werden.<br />

Danke auch an all jene, welche uns das ganze Jahr über in allen<br />

Vorhaben ihre Unterstützung gaben. Danke an alle Sponsoren,<br />

Vereine, Kitas, Schulen und ehrenamtlichen Helfer. Lieber Frank,<br />

ganz beson<strong>der</strong>e gute Wünsche gehen in diesem Monat, auch<br />

im Namen aller Ferienkin<strong>der</strong> an dich. Die nächsten Ferienspiele<br />

sind schon geplant und wir hoffen, du bist wie<strong>der</strong> mit dabei.<br />

Wir wünschen allen eine frohe Weihnachtszeit.<br />

Büchereiferienspiele mit Halloween-Nacht<br />

Unsere Ferienspiele führten uns zum Auftakt in das Könneraner<br />

Spieleland. Der 2. Tag stand ganz im Zeichen <strong>der</strong> Urzeittiere. Wir<br />

erfuhren vieles über das Leben <strong>der</strong> Dinosaurier und jedes Kind<br />

bastelte sich einen Dino aus Salzteig. Der Höhepunkt war unsere<br />

lange Halloween-Nacht. Gesellschaftsspiele, im Innenhof<br />

gekochte Gespenstersuppe. Grillwust u. v. m. stand auf dem<br />

Programm. Als Mitternachtsdinner gab es Knüppelkuchen vom<br />

offenen Feuer. Im Anschluss holten wir uns „Süßes o<strong>der</strong> Saures“<br />

und möchten uns an dieser Stelle bei allen Spen<strong>der</strong>n recht herzlich<br />

bedanken, denn wir waren ja nicht wenig Kin<strong>der</strong>.


Seite - 40 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Wir wollen Plätzchen backen<br />

Alle Kin<strong>der</strong>, welche gemeinsam mit uns Plätzchen backen wollen,<br />

treffen sich am Montag, dem 10.12.12, ab 16.00 Uhr in <strong>der</strong><br />

Kunst- und Kulturscheune. Wir gehen danach zum Betreuungszentrum<br />

„Am Merbitzer Berg“, da uns Frau Kirchhof zum Plätzchenbacken<br />

in ihre Einrichtung eingeladen hat. Danke. Frau<br />

Kirchhof!<br />

Kin<strong>der</strong>weihnachtsfeier<br />

Unsere Kin<strong>der</strong>weihnachtsfeier findet am Donnerstag, dem<br />

13.12.2012, ab 15.00 Uhr, in <strong>der</strong> Kunst- und Kulturscheune statt.<br />

Alle Kin<strong>der</strong>, welche an unseren diesjährigen Veranstaltungen teilgenommen<br />

haben, sind recht herzlich eingeladen.<br />

Seniorenweihnachtsfeier<br />

Unsere Seniorenweihnachtsfeier führen wir am Dienstag, dem<br />

11.12.12, ab 14.00 Uhr, in <strong>der</strong> Löbejüner <strong>Stadt</strong>halle durch. Eröffnen<br />

werden die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kita „Sonnenschein“ unser weihnachtliches<br />

Programm. Nach <strong>der</strong> Kaffeetafel gibt es einen<br />

Operettennachmittag mit Sängern vom Opernhaus Halle. Im<br />

Anschluss kann das Tanzbein geschwungen werden.<br />

Weihnachtsmarkt<br />

Am Sonntag, dem 16.12.12 findet ab 13.00 Uhr unser diesjähriger<br />

Weihnachtsmarkt, im Innenhof des <strong>Stadt</strong>gutes statt. Unser Angebot<br />

erstreckt sich von Höhnstedter Geschenkspirituosen, Honigprodukten,<br />

Kosmetikartikeln, gebrannten Mandeln, Kreppelchen,<br />

Plätzchen, Schokoäpfel, Räucherfisch bis hin zu Glühwein, Bratund<br />

Bockwurst. In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>halle erwartet sie unsere Kaffeetafel<br />

mit einem Weihnachtsprogramm dargeboten durch unser Schalmeienorchster,<br />

die Tanzmäuse vom Orchester und Musikschule<br />

Fröhlich. Im Gaststättenraum ist für alle Kin<strong>der</strong> unsere Bastelstraße<br />

und ab 15.00 Uhr wird <strong>der</strong> Film „Frau Holle“ gezeigt. Zum<br />

Abschluss unseres Weihnachtsmarktes findet um 16.30 Uhr im<br />

Löbejüner Bogenhaus ein Weihnachtskonzert <strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong><br />

Musikschule C. Loewe statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Weihnachten ...<br />

ein Wort für Besinnlichkeit, Freude und ein paar nette Stunden im<br />

Kreise <strong>der</strong> Familien. Man blickt zurück in das vergangene Jahr und<br />

schmiedet Pläne für das neue. Allen Kin<strong>der</strong>n, Senioren, Lesern und<br />

Besuchern unserer Veranstaltungen sei an dieser Stelle herzlich für<br />

ihre Teilnahme gedankt. Auch im kommenden Jahr wollen wir uns<br />

bemühen, unsere kulturellen Veranstaltungen zu ihrer Zufriedenheit<br />

durchzuführen. Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit<br />

im Kreise Ihrer Familien und ein gesundes Jahr 2013.<br />

Die Nacht vor dem heiligen Abend<br />

Die Nacht vor dem heiligen Abend<br />

da liegen die Kin<strong>der</strong> im Traum.<br />

Sie träumen von schönen Sachen<br />

und von dem Weihnachtsbaum.<br />

Und während sie schlafen und träumen<br />

wird es am Himmel klar<br />

und durch den Himmel fliegen<br />

drei Englein wun<strong>der</strong>bar.<br />

Sie tragen ein holdes Kindlein,<br />

das ist <strong>der</strong> heilige Christ,<br />

es ist so fromm und freundlich<br />

wie keins auf Erden ist.<br />

Und während es über die Dächer<br />

still durch den Himmel fliegt,<br />

schaut es in jedes Bettlein,<br />

wo nur ein Kindlein liegt.<br />

Und freut sich über alle,<br />

die fromm und freundlich sind,<br />

denn solche liebt von Herzen<br />

das himmlische Kind.<br />

Heut schlafen noch die Kin<strong>der</strong><br />

und sehen es nur im Traum,<br />

doch morgen tanzen und springen sie<br />

um den Weihnachtsbaum.<br />

Robert Reinick<br />

1805 - 1852<br />

E. Sponfeldner und die Mitarbeiter <strong>der</strong> Kunst- und Kulturscheune<br />

TSG „Grün-Weiß 1925“ Löbejün e. V.<br />

Abteilung Fußball<br />

Ergebnisse, Berichte, Tabellen, Vorschau auf die Spiele im<br />

Monat Dezember 2012<br />

Freitag, 26. Oktober 2012<br />

- Romonta Amsdorf Alte Herren - TSG Löbejün<br />

Alte Herren 4 : 3<br />

Torschützen: 2 x M. Weigelt, J. Böttcher<br />

Sonnabend, 27. Oktober 2012<br />

- FSV Bennstedt 2. Herren - TSG Löbejün 1. Herren 2 : 5<br />

Torschützen: 4 x D. Götze, Ph. Bösenberg<br />

Ein verdienter Sieg bei <strong>der</strong> 2. Mannschaft des FSV Bennstedt,<br />

wobei sich beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> 4-fache Torschütze D. Götze auszeichnete.<br />

Durch diesen Auswärtssieg bleibt unsere 1. Mannschaft<br />

mit im vor<strong>der</strong>en Tabellendrittel im Gespräch.<br />

Sonntag, 28. Oktober 2012<br />

- TSG Löbejün 2. Herren - SV Gutenberg 1. Herren 4 : 2<br />

In diesem Spiel ist unsere 2. Herren ihrer Favoritenrolle gerecht<br />

geworden und hat den Gast aus Gutenberg deklassiert. Mit diesem<br />

Sieg ist die 2. Mannschaft unserer TSG weiterhin Anwärter<br />

auf den Aufstieg in die 1. Kreisklasse.<br />

Sonnabend, 3. November 2012<br />

- SSV Neutz E-Jugend - TSG Löbejün E-Jugend 1 : 4<br />

- TSG Löbejün 1. Herren - TuRa Beesenstedt 1. Herren 4 : 0<br />

Gegen den Gast aus Beesenstedt hatte unsere 1. Mannschaft am<br />

Anfang etwas Probleme, setzte sich aber am Ende verdient durch<br />

und gewann das Spiel nach einer durchschnittlichen Leistung.<br />

Sonntag, 4. November 2012<br />

- SSV Neutz 2. Herren - TSG Löbejün 2. Herren 2 : 1<br />

In diesem Spitzenspiel bei<strong>der</strong> Kontrahenten gelang unserer 2.<br />

Mannschaft kein Auswärtssieg, um sich als Spitzenmannschaft<br />

zu etablieren.<br />

Damit hat sich im direkten Vergleich die 2. Mannschaft des SSV<br />

Neutz an uns vorbei geschoben und belegt die Tabellenführung.<br />

Mittwoch, 7. November 2012<br />

- SG Döllnitz B-Jugend - TSG Löbejün B-Jugend 9 : 2<br />

Sonnabend, 10. November 2012<br />

- SV 90 Gimritz 1. Herren - TSG Löbejün 1. Herren 4 : 1<br />

Torschütze: D. Götze<br />

Der Sieg <strong>der</strong> Gastgeber aus Gimritz an diesem Tage ging vollkommen<br />

in Ordnung. Im internen Spiel zweier Mannschaften <strong>der</strong><br />

neu gegründeten <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün erwies sich die Mannschaft<br />

von Übungsleiter Zimmermann aus Gimritz in allen Belangen<br />

überlegen. Hinzu kam, dass <strong>der</strong> Dauerregen während des<br />

Spieles den Platz aufweichte und die Kräfte bei den Löbejünern<br />

nachließen. Dieser Kräfteverschleiß war darin begründet, dass<br />

ab <strong>der</strong> 65. Minute 2 Spieler wegen Nachschlagens und Meckerns<br />

des Feldes verwiesen wurden und somit die Nie<strong>der</strong>lage<br />

seinen Lauf nahm. Aus Löbejüner Sicht agierte <strong>der</strong> Schiedsrichter<br />

unglücklich, als er ein Abseitstor anerkannte und beim eventuellen<br />

Anschlusstor zum 1 : 2 den Vorteil abpfiff.<br />

Es siegte die bessere Mannschaft, unsere Mannschaft muss<br />

aufpassen, nicht ins Mittelfeld <strong>der</strong> Tabelle abzufallen.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 41 -<br />

Sonntag, 11. November 2012<br />

- TSG Löbejün B-Jugend - JSG Landb./Sietzsch/Reußen<br />

1. B-Jugend 2 : 14<br />

- TSG Löbejün 2. Herren - TSV Niemberg 2. Herren 4 : 1<br />

Unsere 2. Mannschaft siegte verdient und unterstrich dabei den<br />

Platz im oberen Tabellendrittel.<br />

Sonnabend, 17. November 2012<br />

- JSG BON E-Jugend - TSG Löbejün E-Jugend 0 : 3<br />

Durch diesen Auswärtssieg im letzten Spiel <strong>der</strong> Hinserie „überwintert“<br />

unsere E- Jugend auf einem sehr gutem 2. Tabellenplatz<br />

hinter <strong>der</strong> Mannschaft aus Gröbers.<br />

- TSG Löbejün 1. Herren - SV Höhnstedt 1. Herren 3 : 5<br />

Torschütze: 3 x D. Götze<br />

Im letzten Heimspiel des Jahres 2012 gelang unserer 1. Herren<br />

kein Sieg gegen den im unteren Tabellendrittel angesiedelten<br />

Gegner aus Höhnstedt. Ohne die Rot-Gesperrten M. Weigelt und<br />

D. Sangata fand unsere Mannschaft in keiner Phase des Spiels zu<br />

ihrer gewohnten Leistung. Hinzu kam, dass trotz einer schnellen<br />

1 : 0-Führung in <strong>der</strong> Anfangsphase <strong>der</strong> spielerische Faden verloren<br />

ging und <strong>der</strong> Abwehr um T. Schumacher viele Fehler unterliefen,<br />

die von den gegnerischen Stürmern eiskalt in Tore verwandelt<br />

wurden. Als 10 Minuten vor Spielende <strong>der</strong> 3 : 4- Anschlusstreffer<br />

für uns fiel, rechneten die wenigen Zuschauer noch insgeheim mit<br />

einem Remis. Doch durch einen Elfmeter in <strong>der</strong> 85. Minute fiel das<br />

3 : 5 und damit die endgültige Entscheidung.<br />

Durch diese erneute Nie<strong>der</strong>lage ist die 1. Herren mit 18 Punkten<br />

auf den 5. Platz in <strong>der</strong> Tabelle abgerutscht.<br />

Zum letzten Spiel <strong>der</strong> Hinrunde musste man am 1. Dezember<br />

2012 zum Tabellennachbarn TSV Schochwitz reisen.<br />

Die Rückrunde beginnt am 23. Februar 2013 mit dem Heimspiel<br />

gegen Eisdorf, Anstoß 14.00 Uhr.<br />

Aktuelle Tabellenstände<br />

Kreisliga Saalekreis, Staffel 2, nach 10 Spieltagen<br />

Platz Mannschaft Sp. Torverh. Diffe- Punkte<br />

renz<br />

1. SG Döllnitz 11 25 : 12 13 24<br />

2. SV 90 Gimritz 10 32 : 21 11 24<br />

3. SG Eisdorf 9 22 : 11 11 19<br />

4. SV Eintracht<br />

Gröbers 11 23 : 10 13 18<br />

5. TSG Grün-Weiß<br />

Löbejün 10 35 : 23 12 18<br />

6. TSV 1990<br />

Schochwitz 9 21 : 10 11 16<br />

7. FSV Bennstedt II 10 18 : 20 -2 14<br />

8. SV Tura 90<br />

Beesenstedt 10 13 : 17 -4 13<br />

9. SV Höhnstedt 10 19 : 21 -2 11<br />

10. SSV 90<br />

Landsberg II 10 18 : 34 -16 5<br />

11. TSV 78 Holleben 10 11 : 31 -20 4<br />

12. SV Traktor Teicha 10 12 : 39 -27 4<br />

13. FSV Nauendorf<br />

zg. (zg) 0 0 : 0 0 0<br />

2. Kreisklasse Saalekreis, Staffel 3, nach 11 Spieltagen<br />

Platz Mannschaft Sp. Torverh. Diffe- Punkte<br />

renz<br />

1. SSV Neutz II 11 48 : 18 30 27<br />

2. SV 1926<br />

Rothenburg 11 51 : 20 31 26<br />

3. TSG Grün-Weiß<br />

Löbejün II 11 62 : 16 46 25<br />

4. VfB Blau-Weiß<br />

Hohenthurm II 11 23: 13 10 18<br />

5. TSV 1919<br />

Niemberg II 11 23 : 16 7 18<br />

6. SV Lettewitz 11 25 : 21 4 18<br />

7. VSG Oppin II 11 26 : 27 -1 18<br />

8. SV Blau-Weiß 90<br />

Wallwitz II 11 19 : 20 -1 13<br />

9. SG Dölbau 90 III 11 21 : 24 -3 11<br />

10. SG Krosigk 11 17 : 44 -27 11<br />

11. SV Sietzsch II 11 24 : 34 -10 10<br />

12. SV Gutenberg 11 21 : 50 -29 10<br />

13. TSV Germania<br />

Salzmünde II 11 19 : 45 -26 9<br />

14. LSG Kütten II 11 10 : 41 -31 6<br />

Kreisklasse Saalekreis, B-Jugend, nach 7 Spieltagen<br />

Platz Mannschaft Sp. Torverh. Diffe- Punkte<br />

renz<br />

1. SpVgg 99<br />

Weißenschirmbach<br />

e. V. 9 35 : 9 26 21<br />

2. JSG Landsberg/<br />

Sietzsch/Reußen 2 8 26 : 8 18 19<br />

3. SG Spergau 8 30 : 6 24 16<br />

4. JSG Landsberg/<br />

Sietzsch/Reußen 9 36 : 19 17 13<br />

5. SG Döllnitz 9 30 : 24 6 13<br />

6. 1. SV Sennewitz 8 19 : 22 -3 10<br />

7. SV Tura 90<br />

Beesenstedt 9 12 : 21 -9 10<br />

8. TSG Grün-Weiß<br />

Löbejün 7 11 : 40 -29 3<br />

9. JSG BON 7 3 : 53 -50 0<br />

Kreisklasse Saalekreis, E-Jugend, Staffel 3, nach 8 Spieltagen<br />

Platz Mannschaft Sp. Torverh. Diffe- Punkte<br />

renz<br />

1. SV Eintracht<br />

Gröbers 8 50 : 6 44 24<br />

2. TSG Grün-Weiß<br />

Löbejün 8 51 : 9 42 21<br />

3. FSV Dieskau 05 8 33 : 21 12 15<br />

4. LSG 1967 Ostrau 8 17 : 8 9 13<br />

5. JSG Landsberg/<br />

Sietzsch/Reußen 8 29 : 30 -1 9<br />

6. JSG REG 7 9 : 30 -21 9<br />

7. SSV Neutz 8 14 : 25 -11 6<br />

8. JSG BON II 6 2 : 12 -10 4<br />

9. SV Blau-Weiß 90<br />

Wallwitz 2 7 3 : 67 -64 0<br />

Die Spiele im Monat Dezember 2012<br />

Sonntag, 9. Dezember 2012<br />

- TSG Löbejün B-Jugend - Spv. Weißenschirmbach B-Jugend<br />

10.30 Uhr<br />

Sonntag, 16. Dezember 2012<br />

- JSG Landsb/Siet/Reuß. B-Jugend - TSG Löbejün B-Jugend<br />

10.30 Uhr<br />

Wichtig:<br />

Die TSG Löbejün führt am 15. Dezember 2012, 19.00 Uhr, die<br />

Vereinsweihnachtsfeier im Sportlerheim durch.<br />

Dazu sind alle Vereinsmitglie<strong>der</strong>, Sponsoren und Freunde des<br />

Sports herzlich eingeladen.<br />

Walter Scherf<br />

Die TSG „Grün-Weiß 1925“ Löbejün e. V.<br />

wünscht allen Mitglie<strong>der</strong>n und <strong>der</strong>en Familienangehörigen<br />

frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage<br />

und für das bevorstehende<br />

Jahr 2013 Gesundheit, Glück und Erfolg.<br />

Der Vorstand


Seite - 42 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Ein herzliches Dankeschön an die<br />

För<strong>der</strong>er und Freunde <strong>der</strong> TSG<br />

„Grün-Weiß 1925“ Löbejün e. V.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> TSG „Grün-Weiß 1925“ Löbejün e. V. möchte<br />

sich auf diesem Wege nochmals bei allen För<strong>der</strong>ern und Freunden<br />

unseres Sportvereins für die im Jahr 2012 erhaltene finanzielle<br />

Unterstützung recht herzlich bedanken.<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Dankeschön an die Volksbank Halle (Saale) eG.,<br />

für eine großzügige Spende.<br />

Für die Unterstützung unserer Nachwuchsabteilung Fußball bedanken<br />

wir uns bei Frau Reich (E-Neukauf) und Frau Kirchhof<br />

(Betreuungszentrum „Am Merbitzer Berg“) sowie bei Frau Naumann<br />

von <strong>der</strong> Agrofarm Domnitz.<br />

Immer dann, wenn bauliche Probleme auf unserer Sportanlage<br />

zu lösen waren, stand uns das Ingenieurbüro H. Madl mit Rat<br />

und Tat zur Seite.<br />

Dafür ein herzliches Dankeschön.<br />

Danke <strong>der</strong> Firma Mangelsdorf für die Unterstützung mit Technik.<br />

Bedanken möchten wir uns auch bei allen Firmen, die durch<br />

Banden-werbung in unserer Sportanlage ihre Verbundenheit zu<br />

unserem Verein bekunden und durch ihren Beitrag mithelfen, unsere<br />

Vereinskasse zu sanieren.<br />

Im Einzelnen sind das:<br />

Allianz Versicherung Michael Dubberke; Firma Bukowski; Frisurenboutique<br />

Gabriele Nikolas; Köthener Brauerei; SH Natursteine<br />

Löbejün; Volksbank Halle (Saale) eG.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> TSG „Grün-Weiß 1925“<br />

wünscht all seinen För<strong>der</strong>ern und Freunden<br />

ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest<br />

sowie ein in je<strong>der</strong> Hinsicht gutes und erfolgreiches<br />

Jahr 2013.<br />

Einladung zur<br />

Vereinsweihnachtsfeier<br />

Am 15.12.2012 findet in <strong>der</strong> Sportlergaststätte<br />

unsere Vereinsweihnachtsfeier statt.<br />

Herzlich eingeladen sind alle aktiven und passiven<br />

Mitglie<strong>der</strong> unseres Vereins sowie alle treuen<br />

Anhänger, Freunde und För<strong>der</strong>er <strong>der</strong> TSG „Grün-Weiß 1925“<br />

Löbejün.<br />

Beginn 19:00 Uhr.<br />

Der Vereinsvorstand<br />

Internationale Carl-Loewe-<br />

Gesellschaft e. V.<br />

Weitere Unterstützung<br />

durch die Saalesparkasse<br />

Mit großer Freude konnte die Schatzmeisterin <strong>der</strong> ICLG am<br />

Montag, d. 29. Oktober 2012 in <strong>der</strong> Hofstube des Schlosses<br />

Merseburg zusammen mit weiteren 51 Vereinen des Saalekreises<br />

aus den Händen des Vorstandsvorsitzenden <strong>der</strong> Saalesparkasse,<br />

Herrn Friedrich Stumpf, und des Landrates, Herrn Frank<br />

Bannert, eine Zuwendung aus dem örtlichen Zweckertrag des<br />

PS-Lotterie-Sparens des 1. Halbjahres 2012 entgegennehmen.<br />

Fotos: Dr. W. Rathgen<br />

Diese Zuwendung wird zweckgebunden für die Vorbereitung<br />

und den Beginn <strong>der</strong> Digitalisierung <strong>der</strong> Tonträgersammlung mit<br />

Werken von Carl Loewe verwendet.<br />

Damit wird die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft in die<br />

Lage versetzt, die erhaltenen Raritäten an alten Schelllackplatten<br />

so aufzubereiten, dass wir die Lie<strong>der</strong> und Balladen von Carl<br />

Loewe, gesungen von den namhaftesten Sängern seit Beginn<br />

des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts, <strong>der</strong> breiten Öffentlichkeit zugängig machen<br />

können.<br />

Mit Fertigstellung des Carl-Loewe-Museums können dann die<br />

Originalplatten in <strong>der</strong> Schatzkammer des Hauses bewun<strong>der</strong>t<br />

werden, aber Musikliebhaber aus nah und fern möchten die Musik<br />

sicher auch in Ruhe zu Hause genießen können.<br />

Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft e. V.<br />

Liebe Loewe-Freunde<br />

und Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> ICLG,<br />

das für die Internationale<br />

Carl-Loewe-Gesellschaft<br />

so bedeutsame<br />

Jahr 2012 neigt sich<br />

dem Ende zu. Deshalb<br />

möchte <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />

ICLG allen Unterstützern<br />

unserer Gesellschaft seine<br />

besten Grüße für eine<br />

schöne Vorweihnachtszeit<br />

und natürlich für ein<br />

friedvolles Weihnachtsfest<br />

im Kreise <strong>der</strong> Familie<br />

und von Freunden übermitteln.<br />

Mit Freude erwarten<br />

wir die bauseitige<br />

Fertigstellung des Carl-<br />

Loewe-Hauses zum<br />

Jahresende, um uns danach mit voller Kraft <strong>der</strong> inhaltlichen Gestaltung<br />

zu einem weltweit einmaligen „Carl-Loewe-Museum“ dank<br />

<strong>der</strong> großzügigen Unterstützung durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung<br />

und die Saalesparkasse widmen zu können. Da <strong>der</strong><br />

Vorstand <strong>der</strong> ICLG das alles nur in völlig ehrenamtlicher Tätigkeit<br />

stemmen kann, sind wir weiterhin auf die Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

und vieler Bürgerinnen und Bürger angewiesen.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 43 -<br />

Wir hoffen, dass wir unsere Vorhaben, die Werke und das Leben<br />

des in Löbejün geborenen und in aller Welt verehrten Balladenkomponisten<br />

vielen Besuchern unserer <strong>Stadt</strong> und vor allem <strong>der</strong> jüngeren<br />

Generation nahezubringen, mit Ihrer Unterstützung umsetzen<br />

können und wir sind sicher, dass das neue Carl-Loewe-Haus mit<br />

dem Museum und <strong>der</strong> Tonträgersammlung viele interessierte Besucher<br />

anziehen wird. Dass trotz <strong>der</strong> laufenden Baumaßnahmen eine<br />

Reihe kleinerer Veranstaltungen durchgeführt und einige Besuchergruppen<br />

in Löbejün betreut werden konnten, verdanken wir <strong>der</strong><br />

Unterstützung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün bei <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong><br />

Räumlichkeiten des Bogenhauses und <strong>der</strong> Kapazitäten <strong>der</strong> Kunstund<br />

Kulturscheune in Löbejün. Die Aktivitäten <strong>der</strong> nunmehr seit<br />

20 Jahre bestehenden Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft in<br />

Löbejün, vor allem die Carl-Loewe-Festtage und eine Vielzahl kleinerer<br />

Veranstaltungen, insbeson<strong>der</strong>e mit Schülern und Lehrern <strong>der</strong><br />

Kreismusikschule Carl Loewe zeigt doch, dass Musik zu unserem<br />

Leben gehört und einer <strong>der</strong> sogenannten „Soft-Faktoren“ <strong>der</strong> Entwicklung<br />

einer Gemeinde bzw. <strong>Stadt</strong> ist.<br />

Davon können Sie sich wie<strong>der</strong> zum diesjährigen Weihnachtsmarkt<br />

<strong>der</strong> Vereine am 16.12.2012 im <strong>Stadt</strong>gut Löbejün um 16:30 Uhr<br />

überzeugen, wenn Schüler und Schülerinnen <strong>der</strong> Kreismusikschule<br />

im Bogenhaus ein kleines Konzert geben.<br />

Für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen vor allem Gesundheit,<br />

Glück in <strong>der</strong> Familie und Zufriedenheit im Beruf und im alltäglichen<br />

Leben.<br />

Wir würden uns freuen, wenn Sie auch in <strong>der</strong> kommenden Zeit<br />

unsere Aktivitäten mit Rat und Tat unterstützen würden, sowie<br />

unsere Angebote gern annehmen werden.<br />

Allen Einwohnern von Löbejün, all unseren Mitglie<strong>der</strong>n in nah<br />

und fern all unseren För<strong>der</strong>ern und Sponsoren wünschen wir<br />

eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes Jahr 2013.<br />

E. Sponfeldner im Namen des Vereines<br />

Dr. Heidelore Rathgen im Auftrag des Vorstandes <strong>der</strong> ICLG<br />

________________________________________________________<br />

Jeden Tag soll man genießen<br />

froh und lustig soll man sein,<br />

so wünschen wir für alle Stunden<br />

Freude, Glück und Sonnenschein.<br />

Wir gratulieren unseren Geburtstagskin<strong>der</strong>n Margarete Just, Elfriede<br />

Scharf, Elke Leube und Renate Spenner recht herzlich,<br />

wünschen alles Gute, beste Gesundheit und Wohlergehen.<br />

Für Sachspenden bedanken wir uns bei Frau Holetschka, Elke<br />

Leube und Susanne Tittel recht herzlich.<br />

Inge Bauer<br />

Heimatverein e. V. Löbejün<br />

Heimatverein Löbejün<br />

Exkursion zum Zappendorfer Heimatmuseum<br />

Unser alljährlicher Ausflug führte die Mitglie<strong>der</strong> des Vereines in<br />

des Heimatmuseum nach Zappendorf. Frau Bauer gab uns diesen<br />

Tipp und wir sollten nicht enttäuscht werden. Es ist schon<br />

eine wahre Pracht, was die Leute dort vor Ort zusammengetragen<br />

haben und viele Ideen im Gepäck konnten wir mit nach<br />

Hause nehmen. Übrigens waren wir von <strong>der</strong> Gastfreundschaft<br />

des Vereines sehr überrascht. Bei Kaffee, Kuchen und alten Heimatlie<strong>der</strong>n<br />

fand dieser schöner Nachmittag seinen Ausklang.<br />

Ausstellung in <strong>der</strong> Kunst- und Kulturscheune<br />

Ab Freitag, den 23.12.12 besteht bis einschließlich 10.01.13 die<br />

Möglichkeit, die Unterwasserbil<strong>der</strong> des Fotojournalisten Hans-<br />

Joachim Lingelbach zu besichtigen.<br />

Weihnachtsmarkt<br />

Am Sonntag, dem 16.12.2012 führen wir ab 13.00 Uhr den Weihnachtsmarkt<br />

<strong>der</strong> Vereine im Historischen <strong>Stadt</strong>gut durch. Allen Mitwirkenden,<br />

welche an diesem Nachmittag uns in unserem Vorhaben<br />

unterstützen, sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Ihr seid alle einfach<br />

super!!! Wir sind stolz auf die tolle Zusammenarbeit mit euch.


Seite - 44 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

5. GOTTGAUER WEIHNACHTSMARKT<br />

Alle Jahre wie<strong>der</strong> – Weihnachtsmarkt in Gottgau<br />

SONNABEND, 8. DEZE<strong>MB</strong>ER 2012 AB 14.00 UHR<br />

Am Sonnabend - 8. Dezember 2012 - öffnet <strong>der</strong><br />

5. Gottgauer Weihnachtsmarkt<br />

um 14.00 Uhr seine Pforten.<br />

Genießen Sie mit uns einen Nachmittag in<br />

vorweihnachtlicher Atmosphäre!<br />

Grog und Glühwein sowie verschiedene weihnachtliche o<strong>der</strong><br />

deftige Leckereien – heiße Waffeln, gebrannte Mandeln,<br />

Schokoäpfel, Speckkuchen, Bratwurst ... – stehen bereit.<br />

Der Weihnachtsmann hält auch dieses Jahr<br />

Überraschungen für unsere kleinen Gäste bereit.<br />

Pyramide und Eisenbahn drehen unermüdlich ihre Runden.<br />

In <strong>der</strong> Märchenhütte zieht Väterchen Frost Alt und Jung<br />

mit geheimnisvollen Geschichten in seinen Bann.<br />

Mit weihnachtlichen Weisen verzaubert Sie die<br />

Musikschule Fröhlich.<br />

Lassen Sie sich von unseren Angeboten an den verschiedenen<br />

Ständen überraschen: Weihnachtsschmuck, warme Socken &<br />

Handschuhe, Gottgauer Konfitüren, Löbejün-Kalen<strong>der</strong>,<br />

Weihnachts- und Ansichtskarten ...<br />

SONNABEND, 8. DEZE<strong>MB</strong>ER 2012 AB 14.00 UHR<br />

Also nicht verpassen:<br />

8. Dezember 2012 ab 14.00 Uhr<br />

auf dem Gelände des Heimatvereins in Gottgau<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

HEIMATVEREIN GOTTGAU 2004 eV<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Nauendorf,<br />

zurückblickend schätze ich ein, dass wir auch in diesem<br />

Jahr viele Herausfor<strong>der</strong>ungen gemeinsam bewältigt haben,<br />

dafür danke ich Ihnen.<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün,<br />

Markt 1; 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün, OT Löbejün<br />

Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10,<br />

(0 35 35) 48 9-0, Fax: (0 35 35) 48 91 15,<br />

Fax-Redaktion: (0 35 35) 48 91 55<br />

Verantw. für den Frau Antje Klecar;<br />

amtlichen Teil:<br />

Bürgermeisterin<br />

Verantw. für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün: Frau Antje Klecar<br />

Telefon: 03 46 03 - 75 70<br />

Telefax: 03 46 03 - 7 57 15<br />

E-Mail:<br />

buergermeisteramt@mail-wl.de<br />

Verantwortlich für den<br />

redaktionellen Teil: Frau Worofka<br />

Verantwortlich für den<br />

Anzeigenteil:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Andreas Barschtipan<br />

Anzeigenannahme: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />

Telefon: (0 35 35) 4 89-0,<br />

Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15,<br />

Geschäftsstelle Leuna, Rudolf-<br />

Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna<br />

Frau Ilona Friedrich, Telefon: 0 34 61/82 64 84,<br />

Telefax: 0 34 61/82 64 85, Funk: 01 71 /4 14 40 53<br />

Zustellung:<br />

kostenlos an alle Haushalte <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Erscheinung:<br />

in <strong>der</strong> Regel 1 x im Monat<br />

So konnten durch die Unterstützung und Begeisterungsfähigkeit<br />

vieler Eltern wichtige Vorhaben im Interesse unserer Kin<strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte, in <strong>der</strong> Grundschule und im Hort verwirklicht<br />

werden. Gemeinsam wurden Projekte, Wan<strong>der</strong>ungen und<br />

Feiern vorbereitet und durchgeführt. Außenanlagen wurden bei<br />

Frühjahrs- und Herbsteinsätzen gepflegt; im Schulgarten gaben<br />

Muttis und Vatis den jüngsten Schulkin<strong>der</strong>n Unterstützung. Die<br />

technischen Mitarbeiter und Angehörige des Bauhofes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

unterstützten geplante Vorhaben.<br />

Die Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte und des Hortes sowie<br />

die Eltern zeigten viel Verständnis für räumliche Einschränkungen<br />

während <strong>der</strong> durchgeführten Sanierungsarbeiten.<br />

Meine Anerkennung gilt den Kameradinnen und Kameraden unserer<br />

Freiwilligen Feuerwehr, viele Stunden waren sie im Einsatz,<br />

um Gefahren abzuwehren und Leben zu retten. Mit Begeisterung<br />

sind Mädchen und Jungen in <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr tätig.<br />

Das auch in diesem Jahr vielfältig geprägte kulturelle und sportliche<br />

Leben in den Vereinen wurde durch eine solide Arbeit ihrer<br />

Vorstände und Mitglie<strong>der</strong> erfolgreich fortgeführt.<br />

Wenn ich als Ortsbürgermeister Rat und Hilfe brauchte, wurde ich<br />

sachkundig von den Angestellten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung und den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n unseres Ortschaftsrates beraten und unterstützt.<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Ortschaft und <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün, Sie wissen, unsere <strong>Stadt</strong> befindet


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 45 -<br />

sich in einer schwierigen finanziellen Lage, blicken wir<br />

trotzdem zuversichtlich voraus, dass die Haushaltskonsolidierung<br />

schrittweise erfolgreich vollzogen werden kann.<br />

Den stadtansässigen Firmen und Gewerbetreibenden wünsche<br />

ich im neuen Jahr eine erfolgreiche Entwicklung.<br />

Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich auch im Namen<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> unseres Ortschaftsrates ein frohes Weihnachtsfest.<br />

Das Jahr 2013 soll für Sie ein gesundes, glückliches<br />

und erfolgreiches Jahr werden!<br />

Dietrich Schulze<br />

Ortsbürgermeister/Mitglied des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Informationen des Ortsbürgermeisters<br />

1. Die letzte Sprechstunde 2012 findet aufgrund <strong>der</strong> Feiertage<br />

am 18. Dezember statt, im neuen Jahr am 8. Januar 2013.<br />

Bitte beachten Sie: Mein Büro befindet sich im Ortsteil Priester,<br />

in <strong>der</strong> Villa, Dorfstraße 2. In dringenden Angelegenheiten<br />

bin ich erreichbar unter: 01 63/2 65 44 37.<br />

2. Wie in den letzten Jahren praktiziert, haben Sie die Möglichkeit<br />

den Weihnachtsbaum auf <strong>der</strong> markierten Grünfläche gegenüber<br />

<strong>der</strong> Grundschule abzulegen.<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 05.12. Herrn Klaus Häseler zum 70. Geburtstag<br />

am 05.12. Frau Johanna Thiel zum 73. Geburtstag<br />

OT Priester<br />

am 05.12. Frau Hilda Weiss zum 70. Geburtstag<br />

OT Priester<br />

am 10.12. Frau Ingeburg Bohne zum 76. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 12.12. Frau Hildegard Kunter zum 84. Geburtstag<br />

am 12.12. Frau Rita Mangelsdorf zum 76. Geburtstag<br />

am 15.12. Frau Hertha Barby zum 79. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 15.12. Herr Lothar Bettzüge zum 78. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 15.12. Frau Eva Nix zum 73. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 17.12. Frau Inge Loß zum 71. Geburtstag<br />

am 18.12. Frau Christa Große zum 76. Geburtstag<br />

am 18.12. Frau Ilse Tiede zum 74. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 27.12. Herr Hermann Peiske zum 86. Geburtstag<br />

am 28.12. Frau Gertrud Franke zum 89. Geburtstag<br />

am 29.12. Frau Brigitta Buch zum 71. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 30.12. Frau Margarete Reihl zum 79. Geburtstag<br />

am 03.01. Herr Jürgen Weber zum 83. Geburtstag<br />

am 07.01. Frau Marga Putzing zum 80. Geburtstag<br />

OT Priester<br />

am 09.01. Frau Ruth Bettzüge zum 77. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 09.01. Frau Frieda Funke zum 88. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 10.01. Herr Dieter Fiedler zum 77. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 14.01. Frau Jutta Bier zum 73. Geburtstag<br />

am 16.01. Frau Ursula Hoffmann zum 73. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

am 20.01. Herr Richard Weiss zum 71. Geburtstag<br />

OT Priester<br />

am 21.01. Herr Heinz Große zum 71. Geburtstag<br />

OT Merbitz<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.<br />

Neues aus <strong>der</strong> Kita „Schlumpfhausen“<br />

Seit September 2012 steht auf unserem Spielplatz eine neue<br />

kleine Holzhütte. Sie soll für die Unterbringung des Außenspielzeuges<br />

dienen.<br />

Die Blechhütte, die wir schon<br />

viele Jahre im Vorfeld stehen<br />

hatten, war nun verbeult und<br />

nicht mehr ansehnlich. Nach<br />

Anfrage meinerseits bei <strong>der</strong><br />

Volksbank Halle/Saale nach<br />

einer Spende, konnten wir uns<br />

nach einer schnellen Zusage<br />

eine geeignete, kleine Hütte<br />

kaufen.<br />

Vielen Dank an Herrn Keck<br />

(Mitarbeiter <strong>der</strong> Volksbank)<br />

<strong>der</strong> unsere Bitte und unseren<br />

Wunsch in einem Vorgespräch<br />

entgegennahm und alle erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Formalitäten weiterleitete.<br />

Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wurde die Hütte dann aufgebaut.<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Dankeschön geht an Herrn Roy Weiß, <strong>der</strong><br />

nach Feierabend uns noch zusätzlich Schindeln am Dach befestigte,<br />

die wie<strong>der</strong>um Herr Ch. Richter, Leiter <strong>der</strong> BHG in Nauendorf für<br />

unsere Kita sponserte. Ein ganz liebes Dankeschön von uns allen!<br />

Ordnung, gegenseitige Hilfe, Absprachen untereinan<strong>der</strong> treffen,<br />

sind Werte, die wir bei den Kin<strong>der</strong>n schon im Vorschulalter vermitteln<br />

wollen. Um auf Ordnung in unserer Hütte zu achten, müssen<br />

alle Kin<strong>der</strong> und Erzieher mitwirken, denn nur so können Gegenstände<br />

langfristig in einem guten Zustand, erhalten bleiben.<br />

Vielen Dank, sagt S. Putzing (Leiterin <strong>der</strong> Kita), das gesamte Erzieherteam<br />

und natürlich alle kleinen Schlümpfe!<br />

Der Tisch ist gedeckt<br />

Eine bunte neue Sitzgruppe<br />

schmückt die Puppenecke <strong>der</strong><br />

Benjamin-Blümchen-Gruppe.<br />

Ein Dankeschön geht an die<br />

Firma pep-per-mint.de Inhaberin<br />

Mandy Gebhardt, die sie<br />

für die Kin<strong>der</strong> sponserte. Jetzt<br />

macht das Tischdecken wie<strong>der</strong><br />

Spaß. Die Jungen freuen<br />

sich, wenn sie von den Puppenmuttis<br />

zum Essen eingeladen<br />

werden.<br />

Nochmals vielen Dank sagen<br />

die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Benjamin-<br />

Blümchen-Gruppe und ihre Erzieherin Frau Jeske aus <strong>der</strong> Kita<br />

„Schlumpfhausen“ in Nauendorf


Seite - 46 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Viel Spaß auf <strong>der</strong> kleinen Baustelle in <strong>der</strong><br />

Kita „Schlumpfhausen“<br />

Ein großes Dankeschön geht an das Unternehmen „Papenburg“<br />

in Halle.<br />

Für zwei Tage konnten die Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kita mit verschiedenen<br />

Baugegenständen spielen.<br />

Große Reifen, Brücken, Rohre, Schläuche, Bretter und an<strong>der</strong>es<br />

wurden für die Kin<strong>der</strong> kostenlos zu Verfügung gestellt.<br />

Hauptsächlich die älteren Kin<strong>der</strong> konnten dabei ihre Kreativität<br />

frei entfalten.<br />

Es wurden Rohre in Leitungen zusammen gesteckt, Brücken gebaut<br />

und Hin<strong>der</strong>nisse errichtet. Für die Arbeit mussten Westen<br />

angezogen und Helme getragen werden.<br />

Auch ein Dankeschön an H. S. Lange und an H. Gleicher, die<br />

den Transport ermöglichten.<br />

S. Putzing<br />

In <strong>der</strong> Weihnachtsbäckerei<br />

In <strong>der</strong> vorweihnachtlichen Zeit verwandelte sich unsere Hortküche<br />

in eine ziemlich große Bäckerei.<br />

12 Bleche mit köstlichem Teig wurden mit den unterschiedlichsten<br />

Förmchen ausgestochen, gebacken und glasiert.<br />

„Zwischen Mehl und Milch machte so mancher Knilch eine riesengroße<br />

Kleckerei.“<br />

Vielen Dank für die freundliche Unterstützung durch Herrn Baron<br />

und <strong>der</strong> Schäferbäckerei für den zusätzlichen Plätzchenteig und<br />

<strong>der</strong> Dekoration.<br />

Ja, in <strong>der</strong> Weihnachtsbäckerei des Hortes gibt es nun so manche<br />

Leckerei.<br />

I. Storbeck<br />

Das Hortteam


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 47 -<br />

Abdeckung <strong>der</strong> neuen Sandkiste<br />

Die Kin<strong>der</strong> und Erzieherinnen des Hortes möchten sich recht<br />

herzlich bei Familie Kluwe für die Spende <strong>der</strong> neuen Plane zur<br />

Abdeckung des Spielsandes bedanken.<br />

Eine Verunreinigung des Sandes ist nun nicht mehr möglich.<br />

Auf diesem Weg rufen wir alle Benutzer des öffentlichen Spielplatzes<br />

auf, und bitten sie auch am Wochenende diese Plane<br />

über die Sandkiste zu legen und zu befestigen, damit alle Kin<strong>der</strong><br />

langfristig in sauberem Sand spielen können.<br />

I. Storbeck<br />

Das Hortteam<br />

Herbstarbeitseinsatz in <strong>der</strong> Grundschule<br />

Nauendorf<br />

Unter dem Motto „Der Herbst ist da und auch <strong>der</strong> Winter kommt<br />

bestimmt“, trafen sich am 10.11.2012 wie alljährlich im Herbst<br />

eine Menge fleißiger Muttis und Vatis zum Arbeitseinsatz. Dabei<br />

wurde das Schulgelände unserer Kin<strong>der</strong> von unzähligem Laub<br />

befreit, das Außenmobiliar ins Trockene gebracht und <strong>der</strong> Schulgarten<br />

umgegraben. Dafür möchten wir allen fleißigen Helfern<br />

vielen, vielen, lieben, herzlichen Dank sagen. Ein riesengroßes<br />

Dankeschön auch dem fleißigen Schulteam, das nicht nur eifrig<br />

mitarbeitete, son<strong>der</strong>n auch am Schluss einen super leckeren<br />

Imbiss servierte, bei dem man in geselliger Runde noch einen<br />

Plausch abhalten konnte.<br />

Vielleicht können wir im nächsten Jahr ja noch ein paar mehr<br />

Muttis und Vatis gewinnen, denn „Viele Hände, schnelles Ende“<br />

ist nicht nur ein Spruch son<strong>der</strong>n eine Tatsache.<br />

Die Schulelternvertreter im Namen <strong>der</strong> Schüler <strong>der</strong> Grundschule<br />

Nauendorf<br />

Schach - das königliche Spiel<br />

Wenn wir dieses Spiel „das königliche Spiel“ nennen, dann nicht<br />

nur, weil Könige die Hauptfiguren <strong>der</strong> beiden Parteien sind, son<strong>der</strong>n<br />

weil Schach eines <strong>der</strong> anspruchsvollsten Spiele überhaupt ist.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Schach findet jeden Montag unter Leitung<br />

unserer Kollegin Frau Quasdorf im Hort statt.<br />

I. Storbeck<br />

Das Hortteam


Seite - 48 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

FSV Nauendorf 1896 e. V.<br />

Abteilung Kegeln<br />

Die Siegesserie <strong>der</strong> Nauendorfer Kegler geht weiter!!!<br />

In bisher 10 Pflichtspielen für die 2 Mannschaften gab es nur<br />

Siege.<br />

Hier die Ergebnisse:<br />

10.11.2012 Kreisoberliga Saalekreis Herren 5.Spieltag<br />

SV 1885 Teutschenthal 2 - FSV Nauendorf<br />

1896 e. V. 1<br />

3053 Holz - 3171 Holz<br />

- 118 Holz +<br />

Einzelergebnisse: FSV Nauendorf 1<br />

Martin Hammer 552 Holz, Hubertus Neuhaus 548 Holz, Sven<br />

Schotte 525 Holz<br />

Kevin Renneberg 523 Holz, Thomas Renneberg 516 Holz, Marcus<br />

Göhricke 507 Holz<br />

17.11.2012 Kreisoberliga Saalekreis Herren 6. Spieltag<br />

FSV Nauendorf 1 - KV Sennewitz 1<br />

2927 Holz - 2886 Holz<br />

+ 41 Holz -<br />

Einzelergebnisse:<br />

Sven Schotte 528 Holz, Hubertus Neuhaus 497 Holz, Marcus<br />

Göhricke 491 Holz<br />

Martin Hammer 488 Holz, Thomas Renneberg 476 Holz, Andreas<br />

Pretzsch 447 Holz<br />

Nach diesen 2 Siegen haben wir jetzt 12 : 0 Pkt und sind weiterhin<br />

Spitzenreiter vor Friesen Frankleben.<br />

Frankleben ist unser nächster Gegner (Auswärts).<br />

3. Spieltag Kreisklasse Herren Staffel B<br />

FSV Nauendorf 2 - TSG Löbejün 2<br />

1931 Holz - 1863 Holz<br />

+ 68 Holz -<br />

Einzelergebnisse:<br />

Andreas Pretzsch 494 Holz, Christoph Neuhaus 481 Holz<br />

Matthias Nerlich 479 Holz, Markus Mehl 477 Holz<br />

4.Spieltag Kreisklasse Herren Staffel B<br />

FSV Nauendorf 2 - <strong>Wettin</strong>er SV 1920<br />

1926 Holz - 1841 Holz<br />

+ 85 Holz -<br />

Einzelergebnisse:<br />

Andreas Pretzsch 504 Holz , Andre Pollak 486 Holz<br />

Matthias Nerlich 482 Holz , Markus Mehl 454 Holz<br />

Mit diesen 4 Sieg in Folge , ist auch unsere 2 Mannschaft Spitzenreiter<br />

mit 8 : 0 Pkt in <strong>der</strong> Kreisklasse.<br />

Das letzte Spiel in diesem Jahr gegen Salzmünde findet im Dezember<br />

statt. Es ist ein Auswärtsspiel.<br />

Beide Mannschaften weiterhin viel Erfolg und Gut Holz!!!<br />

Die Abteilung Kegeln wünscht allen Vereinsmitglie<strong>der</strong>n, Freunde,<br />

Bekannte und Lesern des <strong>Amtsblatt</strong>es eine schöne Weihnachtszeit<br />

und einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N<br />

PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />

BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE<br />

ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N<br />

BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN<br />

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PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER<br />

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Fragen zur Werbung?<br />

Ihre Anzeigenfachberaterin<br />

Ilona Friedrich<br />

berät Sie gern.<br />

Tel.: 0 34 61/82 64 84<br />

Fax: 0 34 61/82 64 85<br />

Funk: 01 71/4 14 40 53<br />

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Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 49 -<br />

Veranstaltungen des Seniorenvereins e. V. Nauendorf<br />

Terminplan 2013<br />

Monat Turnen Tanz Kegeln Spielen Vereins- An<strong>der</strong>e Vorstandsnachmittag<br />

Veranstaltungen sitzungen<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Januar 07.; 14.; 02.; 16. 10.; 24. 09.; 23. 17.01. 02.01.<br />

21.; 28. Hauptversammlung<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Februar 04.; 11.; 06.; 20. 14.; 28. 13.; 27.<br />

18.; 25.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

März 04.; 11.; 06.; 20. 14.; 28. 13.; 27. 07.03. Vereins- 06.03.<br />

18.; 25. nachmittag<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

April 08.; 15.; 03.; 17. 11.; 25. 10.; 24. Tagesfahrt<br />

22.; 29.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Mai 06.; 13.; 15. 08.; 22. 14.; 28. 02.05. Vereins- 15.05.<br />

27. nachmittag<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Juni Sommer- Sommer- Sommer- Sommer- Wan<strong>der</strong>n 05.06.<br />

pause pause pause pause Radtour<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Juli Sommer- Sommer- Sommer- Sommer- 27.07. Teichfest<br />

pause pause pause pause<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

August Sommer- Sommer- Sommer- Sommer- 07.08.<br />

pause pause pause pause<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

September 02.; 09.; 16.; 04.; 18. 12.; 26. 11.; 25. 05.09. Vereins- Wan<strong>der</strong>n<br />

23.; 30. nachmittag Radtour<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Oktober 07.; 14.; 02.; 16. 10.; 24. 09.; 23. Tagesfahrt 02.10.<br />

21.; 28.<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

November 04.; 11.; 06.; 20. 07.; 21. 13.; 27. 14.11. Vereins- 04.11.<br />

18.; 25. nachmittag<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Dezember 02.; 09.; 04.; 18. 05.; 19. 04.; 18. 12.12. Advents-<br />

16. feier<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Gesamt 108<br />

Veranst. 35 17 18 18 6 7 7<br />

_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Stunden<br />

144 35 25 36 36 12<br />

Veranstaltungsplan 2013 des Seniorenvereins e. V. Nauendorf<br />

Gemäß <strong>der</strong> Satzung unseres Vereins wollen wir auch im Jahr 2013 unseren Mitglie<strong>der</strong>n die Möglichkeit geben, sich körperlich und<br />

geistig fit zu halten und an <strong>der</strong> gesellschaftlichen Entwicklung unserer Gemeinde teilzuhaben.<br />

Veranstaltungen 2013<br />

1. Vereinsnachmittag<br />

Jeden 2. Monat am 1. Donnerstag Vorträge zur Gesundheit, zum Recht und zu gesellschaftlichen Problemen<br />

2. Wir fuhren zwei Tagesfahrten, zwei Radtouren und zwei Wan<strong>der</strong>ungen durch.<br />

3. Orthopädisches Turnen<br />

wöchentlich montags von 16.45 - 17.45 Uhr in <strong>der</strong> Turnhalle Nauendorf<br />

4. Seniorentanz<br />

jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 15.30 - 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Aula<br />

5. Seniorenkegeln<br />

jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

6. Spielnachmittag<br />

jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Aula<br />

7. Entspannungs- und Wirbelsäulengymnastik nach Bedarf<br />

8. Vorstandssitzung vor dem Seniorentanz um 14.00 Uhr in <strong>der</strong> Aula<br />

Der Terminplan wird den Mitglie<strong>der</strong>n übergeben und in <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung diskutiert und beschlossen.<br />

G. Buske<br />

Der Seniorenverein Nauendorf e. V. informiert<br />

Am Donnerstag, 17.01.2013, findet im Sport- und Freizeitzentrum Nauendorf die Mitglie<strong>der</strong>versammlung des Seniorenvereins<br />

Nauendorf e. V. statt.<br />

Auf Beschluss des Vorstandes werden notwendige Satzungsän<strong>der</strong>ungen beraten und beschlossen. Dazu sind alle Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Vereins hiermit herzlich eingeladen.


Seite - 50 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Hier spricht <strong>der</strong> Seniorenverein<br />

Nauendorf e.V.<br />

Saale“greis“ unter <strong>der</strong> Lupe“, „Wir wollen mitgestalten, wie wir älter<br />

werden“ o<strong>der</strong> „Lebenswandel“ in Sachsen-Anhalt“ waren einige<br />

Schlagzeilen in <strong>der</strong> Presse in Vorbereitung <strong>der</strong> Kreisseniorentage.<br />

Die Kreisseniorenvertretung Saalekreis, <strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Seniorenverein<br />

Nauendorf e. V. angehört, veranstaltete erstmalig zu diesem<br />

Thema am 18. September 2012 ein seniorenpolitisches Forum.<br />

Die Brisanz <strong>der</strong> Themen wie Altersarmut, Dorfsterben, soziale<br />

Integration von Neu-Rentnern zeigte sich an den geladenen<br />

Gästen. So waren <strong>der</strong> Landrat Frank Bannert, <strong>der</strong> Beauftragte<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung für die neuen Bundeslän<strong>der</strong> Dr. Christoph<br />

Bergner, die Bundestagsabgeordnete Dr. Petra Sitte, Bürgermeister<br />

von Gemeinden des Saalekreises und Verantwortliche<br />

von sozialen Einrichtungen anwesend, die sich über seniorenpolitische<br />

Themen austauschten.<br />

erworben. Deshalb war es kein Zufall, dass die Kreisseniorenvertretung<br />

für die Premiere diese Art von Meinungsaustausch Nauendorf<br />

gewählt hat. Unser Part bei dieser Veranstaltung ging von <strong>der</strong> Begrüßung<br />

<strong>der</strong> Gäste, über die kulinarische Versorgung, die bildliche Darstellung<br />

<strong>der</strong> Aktivitäten des Vereinslebens bis hin zur Ausgestaltung<br />

des Veranstaltungsortes im Sport- und Freizeitzentrum. Von <strong>der</strong> so<br />

geschaffenen Atmosphäre waren die Gäste wie die Superintendentin<br />

<strong>der</strong> evangelischen Kirche Merseburg o<strong>der</strong> die Bundestagsabgeordnete<br />

Petra Sitte sehr angetan und brachten das auch zum Ausdruck.<br />

Unser Verein hat sich in <strong>der</strong> Vergangenheit bei <strong>der</strong> Organisation unterschiedlichster<br />

Veranstaltungen im Saalekreis einen sehr guten Ruf<br />

Eines <strong>der</strong> ersten konkreten Ergebnisse dieses Forums war die<br />

Zusage unserer Bürgermeisterin Antje Klecar, den Fragebogen<br />

„Älterwerden im Saalekreis“ über das <strong>Amtsblatt</strong> zu vertreiben.<br />

Das Wichtigste ist jetzt, dass möglichst viele ausgefüllte Fragebögen<br />

in den Büros <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung abgegeben werden.<br />

„Das wir älter werden, daran können wir nichts än<strong>der</strong>n. Aber wie<br />

wir älter werden, das wollen wir mitgestalten!“ Diesem Zitat einer<br />

Bürgerin aus Merseburg kann ich mich nur anschließen.<br />

Eva Nix<br />

Ein Dankeschön an all jene<br />

· die sich im zurückliegenden Jahr für die Gemeinde und<br />

ihre Bürger sowie die Realisation kommunaler Ziele<br />

eingesetzt haben<br />

· die dazu beigetragen haben, dass unser Ort lebensund<br />

liebenswert bleibt<br />

· die uns viel Vertrauen schenkten und mit dem<br />

Gemein<strong>der</strong>at zusammen versuchten, immer das Beste<br />

für die Gemeinde zu erreichen<br />

· die Verantwortung übernahmen und in Mitwirkungsbereitschaft<br />

und Zuversicht bestrebt waren,<br />

das Leben in <strong>der</strong> Gemeinde positiv zu beeinflussen<br />

· die durch ihre Toleranz, Akzeptanz, Geduld und<br />

Zuversicht ein Beispiel für an<strong>der</strong>e waren &<br />

· die geholfen haben, Sorgen und Nöte <strong>der</strong> Mitbürger zu<br />

min<strong>der</strong>n, Kranken und Hilfsbedürftigen zur Seite standen.<br />

Am Ende des alten Jahres wünsche ich Ihnen<br />

ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein friedvolles<br />

neues Jahr in Glück, Zufriedenheit und Gesundheit.<br />

Ihr Rudolf Schmidt, Ortsbürgermeister<br />

Ortschaft Neutz-Lettewitz


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 51 -<br />

Neue Sprechzeiten<br />

des Ortsbürgermeisters<br />

Neutz-Lettewitz<br />

Ortschaft Neutz-Lettwitz<br />

Jeden 1. Dienstag im Monat, im OT Lettewitz,<br />

Gemeindebüro, Teichstraße 18 von<br />

17:00 bis 17:30 Uhr<br />

und<br />

Jeden 3. Dienstag im Monat, im OT Neutz,<br />

Sporthalle, Hallesche Str. 2 von 17:00 bis<br />

17:30 Uhr<br />

Tel.: 03 46 03/2 05 54<br />

R. Schmidt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

am 06.12. Herrn Walter Zajac zum 73. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 09.12. Frau Luise Balthasar zum 82. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 13.12. Frau Charlotte Exner zum 72. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 14.12. Herrn Georg Prautzsch zum 80. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 15.12. Herrn Ulrich Planert zum 78. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 16.12. Herrn Dieter Martin zum 75. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 19.12. Herrn Alfred Haushahn zum 77. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 21.12. Herrn Jürgen Block zum 71. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 21.12. Frau Agnes Schwarz zum 82. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 22.12. Frau Emma Radloff zum 94. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 24.12. Herrn Dieter Reuter zum 85. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 25.12. Herrn Günter Heiden zum 76. Geburtstag<br />

OT Görbitz<br />

am 28.12. Herrn Otto Lange zum 76. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 28.12. Frau Irma Stelzer zum 87. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 03.01. Frau Lotte Lindenhahn zum 87. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 04.01. Herrn Edgar Spieß zum 72. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

am 08.01. Frau Helga Schönbrodt zum 80. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 10.01. Frau Martha Franke zum 78. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 11.01. Frau Herta Baumann zum 85. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 12.01. Frau Gerlinde Schmuhl zum 72. Geburtstag<br />

OT Deutleben<br />

am 13.01. Frau Käthe Gäbler zum 91. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 13.01. Frau Ingeborg Nolte zum 88. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 17.01. Herrn Fritz Förster zum 88. Geburtstag<br />

OT Lettewitz<br />

am 20.01. Herrn Fritz Richter zum 88. Geburtstag<br />

OT Görbitz<br />

am 21.01. Frau Charlotte Zajac zum 73. Geburtstag<br />

OT Neutz<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.<br />

Grüße aus dem Knirpsenland<br />

Auf diesem Wege möchten wir uns bei den „guten Seelen“ in<br />

unserem Knirpsenland, Frau Wüste und Herrn Stoye bedanken.<br />

Herr Stoye kümmert sich um alle handwerklichen Aufgaben in<br />

<strong>der</strong> Kita und hilft, dass die Außenanlagen immer ordentlich und<br />

sauber bleiben.<br />

Durch ihn hat auch das Insektenhaus von Familie Planert einen<br />

festen Platz bekommen.<br />

Kita-Team und Elternkuratorium<br />

Des Weiteren wünschen wir allen Familien ein<br />

gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten<br />

Rutsch in neue Jahr.<br />

Wie<strong>der</strong> geht ein Jahr vorbei!<br />

Wir haben die Zusammenarbeit mit Ihnen wie<br />

eh und je geschätzt und möchten uns auf diesem<br />

Wege recht herzlich bedanken.<br />

Für das bevorstehende Weihnachtsfest wünschen<br />

wir dem Team <strong>der</strong> Kita Knirpsenland,<br />

allen Eltern und Kin<strong>der</strong>n sowie unseren Kooperationspartnern<br />

besinnliche Feiertage und eine angenehme Zeit im Kreise Ihrer<br />

Familien und ein gutes Jahr 2013!<br />

Elternkuratorium<br />

Kita „Knirpsenland“<br />

A. Teichert<br />

SV Lettewitz<br />

Geburtstag ist wohl ohne Frage<br />

<strong>der</strong> schönste aller Ehrentage.<br />

Drum wollen wir keine Zeit verlieren,<br />

zum Wiegenfeste gratulieren.<br />

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag unseren<br />

Mitglie<strong>der</strong>n<br />

Ruth Becker am 11.12.<br />

Rainer Restel am 13.12.<br />

Sandy Unsold am 19.12.<br />

Enrico Weberling am 24.12.<br />

Es gratuliert <strong>der</strong> Vorstand.


Seite - 52 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Ort:<br />

Silvester 2012<br />

Eintritt:<br />

Beginn:<br />

Disco:<br />

Kartenvorverkauf:<br />

Kultursaal Lettewitz<br />

10,00 € pro Person inkl.<br />

Begrüßungsgetränk<br />

20.00 Uhr<br />

Einlass ab 19.30 Uhr<br />

mit DJ Schmöker<br />

Marion Vieweg<br />

Tel. 03 46 03/2 14 19<br />

Es lädt ein <strong>der</strong> Vorstand des SV Lettewitz e. V.<br />

„Dorfkirche<br />

Deutleben“<br />

Barockes<br />

Weihnachten<br />

Messiah von Georg Friedrich Händel<br />

Weihnachtsoratorium<br />

am<br />

23.12.2012<br />

Akademisches Orchester <strong>der</strong> MLU Halle<br />

Vokalquartett<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Akademischen<br />

Orchesters Halle<br />

von Johann Sebastian Bach<br />

um<br />

17.30 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Dorfkirche<br />

zu Deutleben,<br />

Neutz-Lettewitz<br />

Gesamtleitung: Matthias Erben<br />

Eintritt frei<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Ihr För<strong>der</strong>verein „Dorfkirche Deutleben“<br />

„Dorfkirche<br />

Deutleben“<br />

zum 3. Advent<br />

mit den Brü<strong>der</strong>n vom Kloster Petersberg<br />

und „Voc Hallensis“ mit einem<br />

weihnachtlichem Chorgesang<br />

am 16.12.2012<br />

um 18.00 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Dorfkirche<br />

zu Deutleben,<br />

Neutz-<br />

Lettewitz<br />

4. Lettewitzer Adventmarkt<br />

Wie im letzten <strong>Amtsblatt</strong> bereits angekündigt, möchte <strong>der</strong> KHV<br />

Lettewitz e. V. und die Freiwillige Feuerwehr Lettewitz zu einem<br />

gemeinsamen Adventmarkt einladen.<br />

Er findet am 08.12. ab 15.00 Uhr auf dem Gelände <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr statt.<br />

Ab 15.30 Uhr lassen wir uns mit Lie<strong>der</strong>n und Gedichten von den<br />

Kin<strong>der</strong>n aus unserem Kin<strong>der</strong>garten „Knirpsenland“ auf die<br />

Adventzeit einstimmen. Bei Kaffe und Stolle, Glühwein und deftigen<br />

Leckereien vom Grill können wir dann über das vergangene<br />

und das kommende Jahr Gedanken austauschen o<strong>der</strong> noch<br />

Weihnachtsschmuck erwerben.<br />

Die Kin<strong>der</strong> können basteln, Waffeln backen o<strong>der</strong> einen Kin<strong>der</strong>punsch<br />

genießen. Auch <strong>der</strong> Weihnachtsmann wird kommen.<br />

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen, die uns in den vergangenen<br />

Jahren so gut unterstützt haben.<br />

Wenn die namentliche Aufzählung aller Helfer im letzten <strong>Amtsblatt</strong><br />

nicht vollständig war, bitten um Entschuldigung.<br />

Wir bedanken uns deshalb beson<strong>der</strong>s herzlich bei Ihnen und<br />

hoffen, dass Sie uns auch weiterhin als Helfer treu bleiben.<br />

Wir wünschen allen Mitglie<strong>der</strong>n, För<strong>der</strong>ern, Mitstreitern, Helfern<br />

und Bürgern eine besinnliche Adventzeit, ein frohes Weihnachtsfest<br />

und ein gutes Jahr 2013.<br />

KHV e. V. Lettewitz<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />

Ihr För<strong>der</strong>verein „Dorfkirche Deutleben“


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 53 -<br />

Matthias Blaue<br />

Harry Graue<br />

Johannes Winter<br />

Karl-Philipp Tischendorf<br />

Mario Reinhardt<br />

Jens Stierwald<br />

Torsten Blaue<br />

Tilo Pockrandt<br />

Andre Lange<br />

Helmut Richter<br />

Matthias Thieme<br />

10. Dezember<br />

10. Dezember<br />

10. Dezember<br />

12. Dezember<br />

13. Dezember<br />

14. Dezember<br />

16. Dezember<br />

23. Dezember<br />

28. Dezember<br />

29. Dezember<br />

31. Dezember<br />

Vorschau<br />

Hallenfußballturnier des SSV Neutz für E-Jugend-Mannschaften<br />

Termin: Sonntag, 30.12.2012<br />

Uhrzeit: 10.00 Uhr (Anreise bis spätestens 09.30 Uhr)<br />

Spielort: Sporthalle <strong>Wettin</strong>, Schulstraße 8, 06198 <strong>Wettin</strong><br />

Versorgung: Eine Imbissversorgung wird gewährleistet<br />

Hallenfußballturnier des SSV Neutz für E-Jugend-Mannschaften<br />

Termin: Sonntag, 12.01.2013<br />

Uhrzeit: 10.00 Uhr (Anreise bis spätestens 09.30 Uhr)<br />

Spielort: Sporthalle <strong>Wettin</strong>, Schulstraße 8, 06198 <strong>Wettin</strong><br />

Versorgung: Eine Imbissversorgung wird gewährleistet<br />

Fußball-Kids gesucht! Jungs und Mädchen aufgepasst!<br />

Freiwillige Feuerwehr Neutz-Lettewitz<br />

Wohin mit den Weihnachtsbäumen!!!<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Neutz-Lettewitz<br />

führt im Januar 2013 wie<strong>der</strong> die Verbrennung<br />

<strong>der</strong> Weihnachtsbäume durch.<br />

Alle Bürger, die von diesem Angebot Gebrauch<br />

machen wollen, stellen dazu ihren<br />

Weihnachtsbaum am 19.01.2013 bis 10.00<br />

Uhr vor ihre Haustür.<br />

Durch die Kameraden <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

Neutz-Lettewitz werden die Weihnachtsbäume<br />

kostenlos abgeholt und als Lagerfeuer auf den Hof <strong>der</strong><br />

Feuerwehr gegen 17.00 Uhr angezündet.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Neutz-Lettewitz wünscht allen Einwohnern<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Neutz-Lettewitz ein frohes Weihnachtsfest<br />

und einen guten Rutsch und alles Gute im Jahr 2013<br />

Ihre Feuerwehr Neutz-Lettewitz<br />

Roland Gießler<br />

OWL Wehrleiter<br />

_______________________________________________________<br />

Niklas Olm<br />

Nico Thömer<br />

Tobias Hielscher<br />

Rene Malsch<br />

Paul Mitsching<br />

Andreas Beyer<br />

Der SSV Neutz e. V. gratuliert im Dezember seinen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n ganz herzlich zum Geburtstag<br />

und wünscht allen ein frohes Fest und einen<br />

guten Rutsch.<br />

2. Dezember<br />

2. Dezember<br />

4. Dezember<br />

4. Dezember<br />

6. Dezember<br />

10. Dezember<br />

Ihr spielt gern Fußball o<strong>der</strong> ihr möchtet damit anfangen?<br />

Dann kommt doch mal vorbei! Wo? Zum Sportplatz in Neutz.<br />

Jeden Mittwoch und Donnerstag ab 17 Uhr könnt ihr zum Probetraining<br />

vorbeikommen!<br />

O<strong>der</strong>, wenn Ihr Interesse habt, meldet euch bei uns unter <strong>der</strong> Tel.<br />

Nr. 01 70/5 80 72 10.<br />

Wir freuen uns auf euch!<br />

Fitness beim SSV-Neutz, unsere neue Sektion ...<br />

Seid ihr interessiert euch sportlich zu bewegen?<br />

Dann kommt ins Vereinsheim des SSV Neutz!<br />

Wir bieten ein vielseitiges Ganzkörpertraining, von Fitness bis<br />

Kraftsport.<br />

Außerdem erstellen wir für jeden einen Trainingsplan, geben<br />

Tipps zur Ernährung und Vieles mehr …<br />

Egal ob Mann o<strong>der</strong> Frau, bei uns ist je<strong>der</strong> willkommen, <strong>der</strong> sich<br />

fit halten will!<br />

Ansprechpartner:<br />

Paul Herold<br />

Tel.: 01 63/5 60 78 40<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di. u. Do.:18 - 22 Uhr<br />

Sa.: während <strong>der</strong> Heimspiele<br />

O<strong>der</strong> individuell nach Absprache<br />

- Vorstand SSV Neutz e. V. -<br />

Öffentlichkeitsarbeit


Seite - 54 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Was muss ich wissen über Zumba ® für Kids!<br />

Keine an<strong>der</strong>e Kombination aus aktueller Musik (Latino-Musik,<br />

Hip-Hop & Internationale Musik) und Bewegung schafft es <strong>der</strong>zeit,<br />

die Menschen unterschiedlicher Altersklassen so zur Bewegung<br />

zu motivieren.<br />

Kin<strong>der</strong> lieben es, die Musik aufzudrehen, zu tanzen und Spaß<br />

mit ihren Freunden zu haben.<br />

Wieso sollten sie dabei nicht gleich fit werden?<br />

Bei ZU<strong>MB</strong>A® für Kids können sie das.<br />

Rückentraining mit Nicole Wurm<br />

Kursbeginn: 26.02.2013<br />

dienstags 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Kursdauer: 12 Wochen je 1 h<br />

Was muss ich wissen zur Teilnahme am Rückentraining?<br />

Frühzeitige Prävention statt Therapie!<br />

Hauptursache für Rückenbeschwerden sind nach neuesten wissenschaftlichen<br />

Studien neben körperlichen Belastungen auch<br />

psychische Faktoren wie Stress, Unzufriedenheit und Depression.<br />

Erfahren Sie, wie Sie Ihrem Körper gut tun und ihm die<br />

entsprechende Bewegung und Entspannung verschaffen können.<br />

Die Teilnehmerzahl am Kurs ist begrenzt auf maximal 15<br />

Personen. Die anteilige Übernahme <strong>der</strong> Kursgebühr durch die<br />

Krankenkasse kann erfragt werden.<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 12.12. Frau Helga Hoffmann zum 79. Geburtstag<br />

OT Kösseln<br />

am 13.12. Herrn Gerhard Pietrzak zum 72. Geburtstag<br />

am 14.12. Frau Ursula Meißner zum 72. Geburtstag<br />

OT Kösseln<br />

am 14.12. Frau Irma Rönnspieß zum 85. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Monika Ledabyll zum 78. Geburtstag<br />

am 02.01. Herrn Hans Ulrich zum 75. Geburtstag<br />

am 02.01. Herrn Hartmut Wienicke zum 78. Geburtstag<br />

am 03.01. Herrn Walter Richtscheid zum 72. Geburtstag<br />

OT Kösseln<br />

am 06.01. Frau Margit Wozny zum 71. Geburtstag<br />

am 08.01. Herrn Herbert Schnerch zum 72. Geburtstag<br />

am 08.01. Herrn Rudolf Weyland zum 74. Geburtstag<br />

am 10.01. Herrn Wilfried Pospischil zum 72. Geburtstag<br />

OT Kösseln<br />

am 16.01. Herrn Heinz Meyer zum 74. Geburtstag<br />

OT Kösseln<br />

am 19.01. Frau Irmgard Freigang zum 82. Geburtstag<br />

OT Kösseln<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.<br />

Information zu neuen Kursen ab 2013<br />

Der SV „Glück Auf“ Plötz e. V., erweitert sein Breitensportangebot<br />

im Sportjahr 2013!<br />

Zumba® für Kids - Mädchen und Jungen<br />

von 6 bis 14 Jahren mit Sylvia Köhler<br />

Datum: 21.02.2013<br />

Workshop Dauer: 16.30 - 18.00 Uhr<br />

Tanzkurs „In den Frühling“<br />

Gesellschaftstanz mit Andrea Nutz<br />

Kursbeginn: 05.03.2013<br />

dienstags von 19.30 bis 20.30 Uhr<br />

Kursdauer: 10 Wochen je 1 h<br />

Was muss ich über den Tanzkurs wissen?<br />

Der SV „Glück Auf“ Plötz e. V. bietet mit einer erfahrenen Tanzlehrerin<br />

- DOSB-Trainerin mit C-Lizenz - insgesamt 10 Übungsstunden<br />

in Gesellschaftstanz an. Gelehrt werden Tänze wie Disco<br />

Fox, Walzer, Cha Cha Cha u. v. a. m.<br />

AROHA® zum Kennenlernen<br />

Gesundheits-Workshop<br />

mit Cathrin Mühl-Mätzschker<br />

Datum: 19.02.2013<br />

Dauer:<br />

18.00 - 20.00 Uhr<br />

Was muss ich wissen über AROHA?<br />

Aroha ist ein unkomplizierter Gesundheitskurs im 3/4 Takt für<br />

Jüngere und Ältere mit unterschiedlicher Fitness. Es ist ein<br />

optimaler gelenkschonen<strong>der</strong> Fett- und Kalorienkiller, festigt<br />

Gesäß, Oberschenkel und Bauch. Große Muskelgruppen sind<br />

kontinuierlich in Bewegung und es stellt sich eine Stärkung<br />

<strong>der</strong> Herz-, Kreislauf-Systems und eine fettreduzierende Wirkung<br />

ein. Aroha biete eine Mischung aus Haka-, Kung-Fuund<br />

Thai-Chi-Elementen, die auch von Anfängern beherrschbar<br />

sind.<br />

Haben wir das Interesse bei Ihnen wecken können?<br />

Dann melden Sie sich unter:<br />

infosvploetz@web.de<br />

o<strong>der</strong>: durch Eintragung in <strong>der</strong> Sporthalle „Glück Auf“ in den dafür<br />

vorgesehenen Anmeldelisten<br />

o<strong>der</strong> unter Tel. Nr.: 03 49 75/2 14 21<br />

o<strong>der</strong> aber bei allen Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n<br />

bis zum 21.12.2012 für den o. g. Workshop/Kurs an.<br />

Weitere Informationen werden Sie nach Rückmeldeschluss erreichen.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 55 -<br />

SV „Glück Auf“ Plötz e. V.<br />

Spaß bei <strong>der</strong> Mini-Olympiade<br />

Unter dem Motto „Spaß am Sport - Sport macht Spaß“ wurde<br />

am 17.11.2012 in <strong>der</strong> Sporthalle „Glück Auf“ die 3. Mini-Olympiade<br />

durchgeführt.<br />

In den 7 Disziplinen nahmen in den Altersklassen von 3 bis 13<br />

Jahren 59 Mädchen und Jungen begeistert den Kampf um die<br />

heißbegehrten Medaillen auf.<br />

Um das leibliche Wohl kümmerten sich mit Kaffee und selbst<br />

gebackenem Kuchen die Betreuer des Kin<strong>der</strong>garten Plötz.<br />

Danke an die Kampfrichter und Gruppenführer und an alle, die<br />

zum guten Gelingen beitrugen.<br />

SPORT FREI!<br />

SV „Glück Auf“ Plötz e. V.<br />

Alle Teilnehmer zeigten sich als engagierte Sportler und kämpften<br />

um Hochleistungen. Je<strong>der</strong> wurde angefeuert und erreichte<br />

teilweise persönliche Bestleistungen.<br />

Nachdem die Ergebnisse ausgewertet wurden, Zeiten und Weiten<br />

verglichen werden konnten, um die besten Sportler je<strong>der</strong><br />

Klassenstufe zu finden, kam es zur mit Spannung erwarteten<br />

Medaillen- und Urkundenübergabe.<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 07.12. Herrn Horst Käsler zum 80. Geburtstag<br />

am 08.12. Frau Hulda Hädicke zum 81. Geburtstag<br />

am 09.12. Herrn Walter Rudolf zum 80. Geburtstag<br />

am 13.12. Frau Gertraud Born zum 78. Geburtstag<br />

am 13.12. Frau Sieglinde Esch zum 78. Geburtstag<br />

am 14.12. Herrn Werner Wald zum 78. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Manfred Linke zum 76. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Christine Rahn zum 71. Geburtstag<br />

am 26.12. Herrn Kurt Reiche zum 85. Geburtstag<br />

am 31.12. Herrn Robert Tischler zum 75. Geburtstag<br />

am 05.01. Herrn Wolfgang Gorkow zum 74. Geburtstag<br />

am 16.01. Frau Irmgard Bettzüge zum 71. Geburtstag<br />

am 18.01. Frau Edith Karras zum 71. Geburtstag<br />

am 20.01. Herr Rolf Krüger zum 77. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.


Seite - 56 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Liebe <strong>Wettin</strong>er Bürgerinnen<br />

und Bürger!<br />

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien<br />

Besinnlichkeit, Ruhe und Zufriedenheit in<br />

<strong>der</strong> bevorstehenden Weihnachtszeit, für<br />

den Jahreswechsel und das Jahr 2013<br />

persönliches Wohlergehen, Gesundheit,<br />

Glück, Zuversicht und Erfolg.<br />

Das Jahr 2012 ist nun fast schon wie<strong>der</strong><br />

vorbei, daher ist es mir ein Herzenswunsch<br />

den Mitglie<strong>der</strong>n des Ortschaftsrates,<br />

unseren Vereinen, Betrieben und<br />

Gewerbetreibenden, <strong>der</strong> Grundschule,<br />

dem Burggymnasium, <strong>der</strong> Kita, dem<br />

Hort, dem Fremdenverkehrsamt, den<br />

Kirchengemeinden‚ den Arztpraxen, den<br />

Pflegeeinrichtungen und allen ehrenamtlich<br />

tätigen Bürgerinnen und Bürgern für<br />

ihr Engagement für unsere <strong>Stadt</strong> zu danken.<br />

Für das kommende Jahr, erhoffe ich mir<br />

dass weitere Zusammenwachsen unserer<br />

Ortschaften auf politischer wie auch<br />

auf kultureller Ebene, zum Wohle aller<br />

Bürger unserer noch jungen <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün!<br />

Unseren kleinen Mitbürgern wünsche ich<br />

am morgigen Tag einen vollen Nikolausstiefel!<br />

In diesem Sinne<br />

Volker Härzer<br />

Ortsbürgermeister<br />

Nachlese zum Burgfest 2012 in <strong>Wettin</strong>,<br />

Teil 2<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger!<br />

Das diesjährige Burgfest wäre ohne die Spenden unserer<br />

ansässigen Firmen und Bürger nicht durchführbar gewesen.<br />

Folgende Spen<strong>der</strong>firmen trugen zum Gelingen des Festes<br />

bei:<br />

Burgapotheke, Ada Ellen Jänicke, Bernhard Wagner,<br />

Bäckerei Neigenfink, Arztpraxis Lukowsky, Gartenbaubetrieb<br />

Hohmuth, Silvano Härzer, Steuer & Regeltechnik,<br />

Reinhard Zametschnik, Betreuungszentrum Kerstin<br />

Kirchhof, Jutta Härzer, Physiotherapie Monika Zwanzig,<br />

Jürgen Schmidt - Musikschule Fröhlich, Kosmetikstudio<br />

Katja Härzer, Hertema GbR, J&K Zametschnik, Metallbau<br />

Brinkmann, Helmut Danzer, Hendrik Meyer, Taxi Robert<br />

Jummrich und die zahlreichen privaten Spen<strong>der</strong>.<br />

Allen nochmals danke!<br />

Bis zum nächsten Burgfest 2013.<br />

In diesem Sinne verbleibe ich<br />

mit freundlichen Grüßen<br />

Volker Härzer<br />

OBM<br />

Wir gratulieren<br />

recht herzlich<br />

am 07.12. Frau Margit Furgber zum 75. Geburtstag<br />

am 08.12. Frau Waltraud Gneist zum 75. Geburtstag<br />

OT Zaschwitz<br />

am 08.12. Frau Ilse Kretschmann zum 88. Geburtstag<br />

OT Zaschwitz<br />

am 08.12. Frau Vera Theuerkorn zum 82. Geburtstag<br />

am 09.12. Frau Ursula Luzemann zum 87. Geburtstag<br />

am 10.12. Frau Margarete Hause zum 85. Geburtstag<br />

am 10.12. Herrn Alfred Majehrke zum 85. Geburtstag<br />

am 10.12. Herrn Alfred Zametschnik zum 72. Geburtstag<br />

am 11.12. Herrn Otto Jakob zum 74. Geburtstag<br />

am 11.12. Frau Irmgard Kohlmann zum 74. Geburtstag<br />

am 12.12. Herrn Gerhard Schenk zum 80. Geburtstag<br />

am 12.12. Herrn Eduard Ulmer zum 75. Geburtstag<br />

am 14.12. Herrn Heinz Nagel zum 78. Geburtstag<br />

am 19.12. Herrn Rudi Erge zum 78. Geburtstag<br />

am 19.12. Herrn Werner Hause zum 89. Geburtstag<br />

am 19.12. Frau Ilse Müller zum 81. Geburtstag<br />

am 19.12. Herrn Dr. Rainer Schenk zum 74. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Edith Rückriem zum 71. Geburtstag<br />

am 21.12. Frau Ursula Müller zum 78. Geburtstag<br />

am 22.12. Herrn Dieter Schubert zum 79. Geburtstag<br />

am 24.12. Frau Christel Petrik zum 77. Geburtstag<br />

am 24.12. Frau Anni Schiriott zum 79. Geburtstag<br />

am 25.12. Frau Christel Burgmann zum 75. Geburtstag<br />

am 25.12. Frau Marianna Höpfner zum 82. Geburtstag<br />

am 27.12. Frau Christa Messe zum 72. Geburtstag<br />

am 27.12. Herrn Erich Müller zum 82. Geburtstag<br />

am 31.12. Frau Hilde Martin zum 82. Geburtstag<br />

am 31.12. Herrn Siegfried Schwarz zum 74. Geburtstag<br />

am 31.12. Frau Karin Zwanzig zum 73. Geburtstag<br />

am 01.01. Herrn Gustav Klimaschewski zum 98. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Emmy Markgraf zum 83. Geburtstag<br />

am 03.01. Frau Doris Virkus zum 78. Geburtstag<br />

am 04.01. Frau Monika Rudolph zum 73. Geburtstag<br />

am 05.01. Frau Ursula Wiebach zum 77. Geburtstag<br />

OT Mücheln<br />

am 08.01. Frau Erna Erge zum 74. Geburtstag<br />

am 09.01. Frau Walli Brose zum 80. Geburtstag<br />

am 10.01. Frau Charlotte Hankel zum 75. Geburtstag<br />

am 10.01. Herrn Hermann Schulze zum 73. Geburtstag<br />

am 12.01.<br />

Herrn Gerhard Hammermann zum 77. Geburtstag<br />

OT Zaschwitz<br />

am 12.01. Herrn Günter Kirschnick zum 72. Geburtstag<br />

am 13.01. Frau Helga Grandke zum 70. Geburtstag<br />

am 13.01. Herrn Harry Zeidler zum 71. Geburtstag<br />

am 14.01. Frau Liane Haase zum 78. Geburtstag<br />

am 15.01. Frau Erika Nestle zum 72. Geburtstag<br />

am 16.01. Frau Johanna Härzer zum 88. Geburtstag<br />

am 17.01. Herrn Heinz Kaldenbach zum 74. Geburtstag<br />

am 19.01. Herrn Erich Brose zum 83. Geburtstag<br />

am 19.01. Frau Gertraud Hepner zum 84. Geburtstag<br />

am 19.01. Herrn Gerd Ide zum 71. Geburtstag<br />

am 19.01. Frau Käthe Lehneke zum 75. Geburtstag<br />

am 20.01. Herrn Horst Drescher zum 75. Geburtstag<br />

am 21.01. Herrn Dr. Martin Heik zum 87. Geburtstag<br />

am 22.01. Herrn Alfred Hunnius zum 78. Geburtstag<br />

am 22.01. Frau Karla Längerich zum 74. Geburtstag<br />

OT Mücheln<br />

am 22.01. Frau Emmi Rindt zum 75. Geburtstag<br />

am 22.01. Herrn Josef Wollmann zum 70. Geburtstag<br />

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei<br />

bester Gesundheit.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 57 -<br />

Die drei Spatzen<br />

In einem leeren Haselstrauch<br />

da sitzen drei Spatzen, Bauch an Bauch.<br />

Der Eric rechts und links <strong>der</strong> Franz<br />

und mittendrin <strong>der</strong> freche Hans.<br />

Sie haben die Augen zu, ganz zu,<br />

und obendrüber da schneit es, hu!<br />

Sie rücken zusammen, dicht, ganz dicht.<br />

So warm wie <strong>der</strong> Hans hat‘s niemand nicht.<br />

Sie hören alle drei ihrer Herzlein Gepoch.<br />

Und wenn sie nicht weg sind, so sitzen sie noch.<br />

Christian Morgenstern<br />

Wir wünschen allen Spatzenkin<strong>der</strong>n und<br />

<strong>der</strong>en Familien, unseren treuen Sponsoren<br />

und allen Lesern des <strong>Amtsblatt</strong>es<br />

eine ruhige Adventszeit, ein besinnliches<br />

Weinachtsfest und ein gesundes neues<br />

Jahr.<br />

Die Erzieher und Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Kita <strong>Wettin</strong> „Spatzenhaus“<br />

Ferienspaß im Spatzenhort<br />

Adventskonzert des Burg-Gymnasiums<br />

<strong>Wettin</strong><br />

mit Chor und Solisten<br />

& Preisverleihung Kunstpreis des Kulturverein<br />

<strong>Wettin</strong> e. V. 2012<br />

am 12.12.12, um 19.00 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Nikolaikirche<br />

Ines Sterz<br />

<strong>Wettin</strong>-Information<br />

Konzert <strong>der</strong> Klavierschüler <strong>der</strong><br />

Kreismusikschule ‚Carl Loewe‘<br />

am 15.12.2012, um 10:30 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Kirche St. Nikolai <strong>Wettin</strong><br />

Ines Sterz<br />

<strong>Wettin</strong>-Info<br />

Das „Nest“-Team überraschte<br />

uns mit einer Suche nach dem<br />

mysteriösen Stein und einem<br />

riesigen Schatz. In <strong>der</strong> Truhe<br />

entdeckten wir einen Gutschein<br />

über 50 € und allerlei<br />

Kunterbuntes für Kin<strong>der</strong>.<br />

Zur Halloweenparty wurde es<br />

wie<strong>der</strong> gruselig, schaurig und<br />

sehr laut. Fürchterliche Gestalten<br />

labten sich an Köstlichkeiten<br />

und verausgabten sich<br />

bei witzigen Spielen.<br />

In <strong>der</strong> Turnhalle nutzten wir die<br />

Zeit für einen Bewegungsspaß<br />

mit Wiki-Wiki. Völlig erschöpft<br />

und ausgelaugt vom klettern,<br />

rutschen und toben, warfen wir nach zwei Stunden Action das<br />

„Handtuch.“<br />

Zum Ferienausklang gestalteten wir kreative Laternen und putzige<br />

Igel.<br />

Wir bedanken uns beim Jugendtreff „Das Nest“ und allen Eltern.<br />

Bis bald - Peggy und Nessi<br />

Burg-Bücherei „lesenswert“<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

dank des Leseför<strong>der</strong>projektes 2012<br />

konnten wie<strong>der</strong> neue Bücher in den Bestand<br />

<strong>der</strong> Bücherei aufgenommen werden.<br />

Nachfolgen einige Neuerscheinungen:<br />

- Schatten des Dschungels/K. Brandis & HaPe Ziemek/(near<br />

future) Jugendbuch<br />

- Amelia - Reiterin <strong>der</strong> Prärie/T. Harrison/Jugendbuch<br />

- Der Ruf des Kulanjango/G. Lewis/Jugendbuch<br />

- Die ABC - Detektive/M. Mai & M. Goedelt/Erstlesebuch<br />

- Herr Fredo und Flo/L. Hazelaar & R. Verschraagen/Zweitlesergeschichten<br />

- Quint‘s Tierleben/Q. Buchholz<br />

- Der Wind trägt die Worte - Geschichte und Geschichten<br />

<strong>der</strong> Juden/ Waltraud Lewin<br />

- Ich kann Kunst - So malst du wie ein Künstler/DK<br />

- Neue Hörspiele sind eingetroffen!!!<br />

Mit besten Empfehlungen<br />

Ines Sterz<br />

Burg-Bücherei <strong>Wettin</strong>


Seite - 58 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Verehrte Leserinnen und Leser,<br />

die Mitarbeiter <strong>der</strong> Burg-Bücherei und <strong>Wettin</strong>-Information<br />

wünschen Ihnen einen besinnlichen Advent und angenehme<br />

Feiertage.<br />

Die Burg-Bücherei und die <strong>Wettin</strong>-Information<br />

bleiben in <strong>der</strong> Zeit vom 24.12.2012 bis<br />

04.01.2013 geschlossen.<br />

Wolfgang Nerlich<br />

Ines Sterz<br />

BBW/WI<br />

‚Eine kleine Stunde im Advent ...‘ für Kin<strong>der</strong><br />

und Erwachsene<br />

Do., 06.12.2012, 16:00 Uhr<br />

Kirche St. Nikolai <strong>Wettin</strong> | <strong>Wettin</strong><br />

Ch. Kupke<br />

Gemeindepädagogin<br />

Pfarrsprengel <strong>Wettin</strong><br />

Heimat- und Geschichtsverein<br />

Am Donnerstag, dem 13. Dezember findet unsere letzte Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

statt.<br />

Zeit:<br />

Ort:<br />

Thema:<br />

15.30 Uhr<br />

Gaststätte Alt-<strong>Wettin</strong><br />

Wie geht es 2013 weiter?<br />

Im Namen des Heimat- und Geschichtsvereins <strong>Wettin</strong> möchte<br />

ich allen Menschen - ob Groß, ob Klein - ein frohes Weihnachtsfest<br />

und ein gesundes Jahr 2013 wünschen.<br />

Siegfried Grünhagen<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Geburtstage „Schifferverein <strong>Wettin</strong> e. V.“<br />

am 17.12.2012<br />

am 26.12.2012<br />

am 02.01.2013<br />

am 02.01.2013<br />

am 10.04.2013<br />

am 19.01.2013<br />

Herrn Axel Kinkal<br />

Frau Cornelia Noack<br />

Frau Ilona Iffarth<br />

Frau Gerlinde Valentin<br />

Herrn Herrmann Schulze<br />

Frau Ingrid Waldowski<br />

Erich Müller<br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Blick in die Winterkirche<br />

Adventskonzert in <strong>der</strong> Nikolaikirche<br />

<strong>Wettin</strong><br />

Sonntag, 09.12.2012, um 17.00 Uhr<br />

Konzert, ‚Weihnachtsoratorium Teil 1 + Magnificat<br />

in D-Dur‘ von Johann Sebastian Bach<br />

mit dem Chor und Orchester <strong>der</strong> Paulusgemeinde<br />

Halle, Leitung: KMD A. Mücksch<br />

Karten zu 10,00 EUR, ermäßigt 8,00 EUR,<br />

Vorverkauf über Burgbücherei <strong>Wettin</strong><br />

Ines Sterz/BBW<br />

Werte Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Volkssolidarität<br />

<strong>Wettin</strong>!<br />

Sie sind alle recht herzlich zu unserer Weihnachtsfeier<br />

am 11. Dezember 2012<br />

wie immer um 14.30 Uhr<br />

im Burg Café <strong>Wettin</strong> eingeladen.<br />

E. Rindt<br />

VS <strong>Wettin</strong><br />

Feuerwehr<br />

retten - löschen - schützen - bergen<br />

Macht mit beim Weihnachtsbaumlagerfeuer<br />

Die Kameraden <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Wettin</strong> führen im Januar 2013<br />

wie<strong>der</strong> die Verbrennung <strong>der</strong> Weihnachtsbäume<br />

durch. Alle Bürger,<br />

die von diesem Angebot Gebrauch<br />

machen wollen, stellen dazu ihren<br />

Weihnachtsbaum am Samstag, dem<br />

12.01.2013 bis 11.00 Uhr vor ihre<br />

Haustür. Durch die Kameraden <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Wettin</strong> werden dann die Weihnachtsbäume kostenlos abgeholt<br />

und als Lagerfeuer im mittleren Burghof aufgebaut.<br />

Ab 15.00 Uhr ist dort für einen kleinen Imbiss und Glühwein<br />

gesorgt. Das Lagerfeuer wird gegen 16.00 Uhr angezündet.<br />

Interessierte Bürger sind herzlich willkommen.<br />

Topsnick<br />

Wehrleiter<br />

Adventsmarkt an <strong>der</strong><br />

Nikolaikirche<br />

Am 9. Dezember ab 14.00 Uhr erwartet den<br />

Besucher ein Adventsmarkt an <strong>der</strong> Nikolaikirche<br />

mit Köstlichkeiten, wie Kaffee und<br />

Kuchenangebot <strong>der</strong> Bäckerei Neigenfink,<br />

Zuckerwatte, Kräppelchen, Bratwurst und<br />

Glühwein. Dazu gesellen sich verschiedene<br />

Verkaufsstände, Basteleien aus dem Spatzenhaus<br />

und Kin<strong>der</strong>attraktionen, wie Ponyreiten,<br />

Kin<strong>der</strong>eisenbahn und Seife gestalten.<br />

17.00 Uhr beginnt das Adventskonzert in <strong>der</strong><br />

Nikolaikirche.<br />

Kristin Böhme<br />

Kulturverein <strong>Wettin</strong> e. V.


Jahrgang 2 5. Dezember 2012 Nr. 12 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 59 -<br />

Adventsmarkt<br />

9.12. ab 14.00 Uhr<br />

Nikolaikirchplatz <strong>Wettin</strong><br />

Glühwein, Bratwurst und Zuckerwatte<br />

Bäckerei Neigenfink und Verkaufsstände<br />

Basteleien aus dem Spatzenhaus<br />

Seife zum Selbermachen<br />

Kin<strong>der</strong>eisenbahn<br />

ab 17.00 Uhr:<br />

Konzert in <strong>der</strong> Nikolaikirche<br />

mit dem Pauluschor Halle<br />

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