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( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 05.12.2012

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Seite - 18 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 12 5. Dezember 2012 Jahrgang 2<br />

Die Verwendung von Asche ist verboten.<br />

Die Räum- und Streupflichten gelten für die Zeit von 07:00 bis<br />

20:00 Uhr an Werktagen und von 08:30 bis 20:00 an Sonn- und<br />

Feiertagen. Sie sind nach Schneefall unverzüglich durchzuführen.<br />

Bauamt<br />

Wohnungsbaugebiet <strong>der</strong> Ortschaft Dößel<br />

in Dobis „Am Weinberg“<br />

<br />

Das Ordnungsamt wird in den kommenden Monaten Kontrollen<br />

des geleisteten Winterdienstes durchführen.<br />

Bitte leisten Sie Ihren Beitrag zur Sicherheit auf allen öffentlichen<br />

Wegen und Plätzen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün.<br />

i. A. Papendieck<br />

Ordnungsamt<br />

Das Ordnungsamt informiert!<br />

Hinweis für das Abbrennen von Pyrotechnischen<br />

Gegenständen!<br />

Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und<br />

Unfälle. Hauptursache ist immer wie<strong>der</strong> unsachgemäßer o<strong>der</strong><br />

leichtsinniger Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen.<br />

Folgendes sollte beim Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen<br />

selbstverständlich sein:<br />

· Pyrotechnische Gegenstände <strong>der</strong> Kategorie 2 und <strong>der</strong> Klasse<br />

II dürfen am 31 Dezember ab 0:00 Uhr bis zum 1. Januar<br />

24:00 Uhr abgebrannt werden, soweit die zuständige Behörde<br />

keine weiteren Einschränkungen festgelegt hat.<br />

· Personen unter 12 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen<br />

Gegenständen <strong>der</strong> Kategorie 1 und <strong>der</strong> Klasse I nicht<br />

erlaubt.<br />

· Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen<br />

Gegenständen <strong>der</strong> Kategorie 2 und <strong>der</strong> Klasse II nicht<br />

erlaubt.<br />

· Die beiliegende o<strong>der</strong> aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist<br />

unbedingt einzuhalten<br />

· Pyrotechnische Gegenstände <strong>der</strong> Kategorie 2 und Klasse II<br />

dürfen nur im Freien verwendet werden.<br />

· Pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe<br />

von Kirchen, Krankenhäusern, Kin<strong>der</strong>n- und Altersheimen<br />

sowie Reet- und Fachwerkhäusern zünden.<br />

· Im betrunkenen Zustand o<strong>der</strong> unter Drogeneinfluss keine pyrotechnischen<br />

Gegenstände zünden.<br />

· Keine pyrotechnischen Gegenstände in Personengruppen<br />

o<strong>der</strong> in offene Fenster, Türen o<strong>der</strong> Briefkästen werfen.<br />

· Beim Zünden des Silvesterfeuerwerkes die übrigen pyrotechnischen<br />

Gegenstände nicht offen herumliegen lassen<br />

und auch nicht direkt am Körper tragen.<br />

· Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden o<strong>der</strong> von<br />

Oben herunter werfen.<br />

· Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken.<br />

· Flugrichtung <strong>der</strong> Pyrotechnischen Gegenstände so wählen,<br />

dass sie nicht in Häusern o<strong>der</strong> in leicht brennbaren Materialien<br />

nie<strong>der</strong>gehen können. Dabei sind auch die Windrichtung<br />

und -stärke zu beachten!<br />

· Nach dem Anzünden de pyrotechnischen Gegenstandes<br />

diesen nicht in den Händen behalten und auf Sicherheitsabstand<br />

gehen.<br />

· „Blindgänger“ auf keinen Fall noch einmal zünden; Hinweise<br />

<strong>der</strong> Gebrauchsanweisung beachten!<br />

· „Blindgänger“ NACH ABLAUF EINER WARTEZEIT VON<br />

MINDESTENS 15 MINUTEN durch Eintauchen in Wasser unschädlich<br />

machen.<br />

· Die selbstständige Herstellung o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung von<br />

pyrotechnischen Gegenständen ist lebensgefährlich und<br />

unbedingt zu unterlassen!<br />

Frau Meier, Sachbearbeiterin<br />

Lage:<br />

Die Ortschaft Dößel bietet in <strong>der</strong> Ortslage Dobis, gelegen im<br />

Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal,<br />

in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung<br />

noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an.<br />

Größe <strong>der</strong> Grundstücke:<br />

400 - 600 qm<br />

Kaufpreis <strong>der</strong> Grundstücke:<br />

Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 €/m 2<br />

Ansprechpartner und weitere Informationen:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Bauverwaltung<br />

Markt 1, in 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />

Tel. 03 46 03/7 57 -0 o<strong>der</strong> 03 46 03/7 57 32<br />

Landesamt für Vermessung und Halle(Saale), 15.11.2012<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Neustädter Passage 15<br />

06122 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345-6912-0<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Landesamtes für Vermessung und<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

Verfahren nach dem Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz -<br />

BoSoG in Verbindung mit dem<br />

Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG<br />

Son<strong>der</strong>ungsplan-Nr. V25-8014904-2012<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün, Gemarkung Gimritz, Flur 1, Flurstücke<br />

120/1 und 204 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über<br />

die Son<strong>der</strong>ung unvermessener und überbauter Grundstücke<br />

nach <strong>der</strong> Karte (Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz) vom 22. Dezember<br />

2010 (BGBl. I S. 2255) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

vom 26.Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) - jeweils<br />

in <strong>der</strong> gültigen Fassung - eingeleitet worden.

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