Bäumige Stadt Basel.indd 1 - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt
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BÄUMIGE STADT BASEL<br />
Festhalten am öffentlichen Interesse der Erhaltung des<br />
Baumes unverhältnismässig erscheint.<br />
Die für die Umsetzung beauftragte Behörde wird durch<br />
eine vom Regierungsrat bestellte Baumschutzkommission<br />
beraten.<br />
FÄLLBEWILLIGUNGEN FÜR BÄUME AUF<br />
ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN<br />
Die <strong>Stadt</strong>gärtnerei publiziert ihre Fällgesuche jeweils im<br />
Oktober im <strong>Kanton</strong>sblatt und im Internet. Nach einer<br />
einmonatigen Einsprachefrist werden die Bewilligungen<br />
durch das Bauinspektorat ausgestellt.<br />
FÄLLBEWILLIGUNGEN FÜR BÄUME AUF<br />
PRIVATEN FLÄCHEN<br />
Fällgesuche von Privaten müssen an die Baumschutzfachstelle<br />
der <strong>Stadt</strong>gärtnerei gestellt werden. Lassen<br />
Sie sich vorher beraten. Allenfalls kann auch mit geeigneten<br />
Pflegemassnahmen eine Fällung hinausgezögert<br />
werden oder es können bereits vor dem Fällgesuch passende<br />
Ersatzpflanzungen diskutiert werden. Kontaktadressen<br />
sowie das Formular für ein Fällgesuch finden Sie<br />
auf den Internetseiten der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.<br />
© Obermeyer Jean-Luc<br />
Ein Pilzbefall zersetzte die tragende Struktur des Baumes<br />
Rittergasse 4, CH-4001 <strong>Basel</strong>, Tel: 061 267 67 36, bvdsf@bs.ch, www.stadtgaertnerei.bs.ch<br />
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