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Bäumige Stadt Basel.indd 1 - Stadtgärtnerei - Kanton Basel-Stadt

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BÄUMIGE STADT BASEL<br />

Festhalten am öffentlichen Interesse der Erhaltung des<br />

Baumes unverhältnismässig erscheint.<br />

Die für die Umsetzung beauftragte Behörde wird durch<br />

eine vom Regierungsrat bestellte Baumschutzkommission<br />

beraten.<br />

FÄLLBEWILLIGUNGEN FÜR BÄUME AUF<br />

ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN<br />

Die <strong>Stadt</strong>gärtnerei publiziert ihre Fällgesuche jeweils im<br />

Oktober im <strong>Kanton</strong>sblatt und im Internet. Nach einer<br />

einmonatigen Einsprachefrist werden die Bewilligungen<br />

durch das Bauinspektorat ausgestellt.<br />

FÄLLBEWILLIGUNGEN FÜR BÄUME AUF<br />

PRIVATEN FLÄCHEN<br />

Fällgesuche von Privaten müssen an die Baumschutzfachstelle<br />

der <strong>Stadt</strong>gärtnerei gestellt werden. Lassen<br />

Sie sich vorher beraten. Allenfalls kann auch mit geeigneten<br />

Pflegemassnahmen eine Fällung hinausgezögert<br />

werden oder es können bereits vor dem Fällgesuch passende<br />

Ersatzpflanzungen diskutiert werden. Kontaktadressen<br />

sowie das Formular für ein Fällgesuch finden Sie<br />

auf den Internetseiten der <strong>Stadt</strong>gärtnerei.<br />

© Obermeyer Jean-Luc<br />

Ein Pilzbefall zersetzte die tragende Struktur des Baumes<br />

Rittergasse 4, CH-4001 <strong>Basel</strong>, Tel: 061 267 67 36, bvdsf@bs.ch, www.stadtgaertnerei.bs.ch<br />

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