Download - StadtZeit Kassel
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helleböhn<br />
Hessisches Verwaltungsgericht lehnt Revision ab<br />
Rhönplatz ist endlich Allgemeingut<br />
Von Katharina Haus<br />
der an der Kreuzung von Eugen-Richter-Straße<br />
und<br />
Rhönstraße gelegene Rhönplatz<br />
bietet zahlreiche Einkaufmöglichkeiten<br />
und den Anwohnern<br />
des Stadtteils Raum als Kommunikations-<br />
und Aufenthaltsfläche,<br />
ist aber auch Schauplatz eines<br />
langjährigen Rechtsstreits.<br />
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />
(VGH) hat nun am 2. August<br />
2010 für ein endgültiges Urteil<br />
um die Eigentumsverhältnisse und<br />
dazugehörige Nutzung des Rhönplatzes<br />
gesorgt, indem er den Antrag<br />
auf Zulassung der Berufung<br />
gegen das Urteil des <strong>Kassel</strong>er Verwaltungsgerichts<br />
ablehnte. Bereits<br />
am 1. Oktober 2009 bestätigte das<br />
Verwaltungsgericht <strong>Kassel</strong> die<br />
Rechtsauffassung, die die Stadt<br />
<strong>Kassel</strong> seit Beginn des Streits ver-<br />
treten hat. Der Rhönplatz gilt jetzt<br />
ein für allemal - auch in Bezug auf<br />
das den Klägern gehörende Privatgrundstück<br />
- straßenrechtlich als<br />
öffentliche Wegefläche, so dass<br />
diese von der Allgemeinheit unentgeltlich<br />
genutzt werden kann.<br />
So ist es auch möglich, dass die auf<br />
dem Rhönplatz aufgestellten Sitzbänke<br />
stehen bleiben, da die bisher<br />
zwischen den Beteiligten strittige<br />
Fläche auch künftig der Öffentlichkeit<br />
gewidmet ist.<br />
„Falsch geparktes Auto brachte<br />
den Stein ins Rollen“<br />
Der jetzige Eigentümer hatte eines<br />
der Gebäude, in dem sich derzeit<br />
eine Apotheke befindet, vor einigen<br />
Jahren gekauft, aber anscheinend<br />
ohne ausreichend von der<br />
Stadt <strong>Kassel</strong> darüber informiert gewesen<br />
zu sein, dass der Vorplatz<br />
dennoch weiterhin eine öffentliche<br />
Fläche bleiben sollte. Ein Knöllchen<br />
am Auto des Eigentümers, das auf<br />
dem Gelände parkte, brachte die<br />
unterschiedlichen Vorstellungen<br />
über die Nutzung der Fläche an<br />
den Tag. Der Eigentümer des Apothekengebäudes<br />
wollte das dazugehörige<br />
Grundstück wie eine vollständig<br />
private Fläche nutzen, die<br />
die Stadt aber für die Öffentlichkeit<br />
freihalten wollte. Auch die Verkehrssicherungspflicht<br />
lag in all<br />
den Jahren weiterhin bei der Stadt,<br />
die somit auch für die Reinigung<br />
und Winterräumung des Platzes<br />
aufkam.<br />
Daraufhin entspann sich ein<br />
Rechtsstreit zwischen der Stadt<br />
<strong>Kassel</strong> und dem Eigentümer des<br />
besagten Grundstücks. Seitdem<br />
gab es unter anderem im Jahr 2008<br />
ein Mediationsgespräch unter den<br />
Beteiligten und im März 2009 einen<br />
Vergleich mit Widerrufsrecht<br />
vor dem Verwaltungsgericht. Demnach<br />
sollten die auf dem Grundstück<br />
installierten Bänke entfernt<br />
werden. Über diese hatte sich der<br />
Eigentümer beschwert, nachdem<br />
sich dort vermehrt alkoholische<br />
Getränke konsumierende Gruppen<br />
aufgehalten haben sollen, die vor<br />
allem des Nachts für Unruhe gesorgt<br />
hätten. Das Ordnungsamt<br />
der Stadt <strong>Kassel</strong> konnte jedoch keine<br />
überdurchschnittlich hohe Zahl<br />
dieser Personen dort feststellen.<br />
Der vereinbarte Vergleich mit der<br />
Stadt wurde jedoch vom Kläger<br />
kurz darauf widerrufen und somit<br />
hinfällig. Das Urteil vom Oktober<br />
letzten Jahres wollte der Kläger<br />
dann so nicht hinnehmen und in<br />
Revision gehen, die nun vom VGH<br />
abgelehnt wurde.<br />
„Ortsbeirat ist froh über die<br />
schnelle Entscheidung“<br />
Der Ortsbeirat von Süsterfeld-Helleböhn<br />
mit Ortsvorsteher Jürgen<br />
Helferich zeigte sich positiv überrascht<br />
über die verhältnismäßig<br />
schnelle Entscheidung in Sachen<br />
Rhönplatz.<br />
„Nun können wir überlegen, das<br />
ein oder andere zu investieren, ohne<br />
Gefahr zu laufen, das Geld in ein<br />
Privatgrundstück zu stecken“, äußerte<br />
sich Herr Helferich. Angedacht<br />
sind zum Beispiel die Aufstellung<br />
eines Betonquaders, die mögliche<br />
Instandsetzung des Brunnens<br />
oder diverse Lichtstehlen, wie es<br />
sie auch auf der Documenta urbana<br />
gibt. Letztere waren bereits vor<br />
einigen Jahren schon einmal im<br />
Gespräch. Auch die Einrichtung eines<br />
Arbeitskreises zur Gestaltung<br />
des Rhönplatzes ist in Überlegung<br />
- da es ja nun ein Platz der Bürger<br />
ist, sind Ideen und Anregungen dazu<br />
auf jeden Fall willkommen.<br />
Rhönplatz,Foto: Maren Witte<br />
HANS KRÖNERT + SOHN KG<br />
M a l e r g e s c h ä f t<br />
Ausführung sämtlicher Malerarbeiten<br />
<strong>Kassel</strong>-Ndzw. • Leuschnerstraße 84<br />
Telefon 40 24 13 • Fax 40 44 22<br />
Der helle Blick<br />
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