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Download - StadtZeit Kassel

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helleböhn<br />

Hessisches Verwaltungsgericht lehnt Revision ab<br />

Rhönplatz ist endlich Allgemeingut<br />

Von Katharina Haus<br />

der an der Kreuzung von Eugen-Richter-Straße<br />

und<br />

Rhönstraße gelegene Rhönplatz<br />

bietet zahlreiche Einkaufmöglichkeiten<br />

und den Anwohnern<br />

des Stadtteils Raum als Kommunikations-<br />

und Aufenthaltsfläche,<br />

ist aber auch Schauplatz eines<br />

langjährigen Rechtsstreits.<br />

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />

(VGH) hat nun am 2. August<br />

2010 für ein endgültiges Urteil<br />

um die Eigentumsverhältnisse und<br />

dazugehörige Nutzung des Rhönplatzes<br />

gesorgt, indem er den Antrag<br />

auf Zulassung der Berufung<br />

gegen das Urteil des <strong>Kassel</strong>er Verwaltungsgerichts<br />

ablehnte. Bereits<br />

am 1. Oktober 2009 bestätigte das<br />

Verwaltungsgericht <strong>Kassel</strong> die<br />

Rechtsauffassung, die die Stadt<br />

<strong>Kassel</strong> seit Beginn des Streits ver-<br />

treten hat. Der Rhönplatz gilt jetzt<br />

ein für allemal - auch in Bezug auf<br />

das den Klägern gehörende Privatgrundstück<br />

- straßenrechtlich als<br />

öffentliche Wegefläche, so dass<br />

diese von der Allgemeinheit unentgeltlich<br />

genutzt werden kann.<br />

So ist es auch möglich, dass die auf<br />

dem Rhönplatz aufgestellten Sitzbänke<br />

stehen bleiben, da die bisher<br />

zwischen den Beteiligten strittige<br />

Fläche auch künftig der Öffentlichkeit<br />

gewidmet ist.<br />

„Falsch geparktes Auto brachte<br />

den Stein ins Rollen“<br />

Der jetzige Eigentümer hatte eines<br />

der Gebäude, in dem sich derzeit<br />

eine Apotheke befindet, vor einigen<br />

Jahren gekauft, aber anscheinend<br />

ohne ausreichend von der<br />

Stadt <strong>Kassel</strong> darüber informiert gewesen<br />

zu sein, dass der Vorplatz<br />

dennoch weiterhin eine öffentliche<br />

Fläche bleiben sollte. Ein Knöllchen<br />

am Auto des Eigentümers, das auf<br />

dem Gelände parkte, brachte die<br />

unterschiedlichen Vorstellungen<br />

über die Nutzung der Fläche an<br />

den Tag. Der Eigentümer des Apothekengebäudes<br />

wollte das dazugehörige<br />

Grundstück wie eine vollständig<br />

private Fläche nutzen, die<br />

die Stadt aber für die Öffentlichkeit<br />

freihalten wollte. Auch die Verkehrssicherungspflicht<br />

lag in all<br />

den Jahren weiterhin bei der Stadt,<br />

die somit auch für die Reinigung<br />

und Winterräumung des Platzes<br />

aufkam.<br />

Daraufhin entspann sich ein<br />

Rechtsstreit zwischen der Stadt<br />

<strong>Kassel</strong> und dem Eigentümer des<br />

besagten Grundstücks. Seitdem<br />

gab es unter anderem im Jahr 2008<br />

ein Mediationsgespräch unter den<br />

Beteiligten und im März 2009 einen<br />

Vergleich mit Widerrufsrecht<br />

vor dem Verwaltungsgericht. Demnach<br />

sollten die auf dem Grundstück<br />

installierten Bänke entfernt<br />

werden. Über diese hatte sich der<br />

Eigentümer beschwert, nachdem<br />

sich dort vermehrt alkoholische<br />

Getränke konsumierende Gruppen<br />

aufgehalten haben sollen, die vor<br />

allem des Nachts für Unruhe gesorgt<br />

hätten. Das Ordnungsamt<br />

der Stadt <strong>Kassel</strong> konnte jedoch keine<br />

überdurchschnittlich hohe Zahl<br />

dieser Personen dort feststellen.<br />

Der vereinbarte Vergleich mit der<br />

Stadt wurde jedoch vom Kläger<br />

kurz darauf widerrufen und somit<br />

hinfällig. Das Urteil vom Oktober<br />

letzten Jahres wollte der Kläger<br />

dann so nicht hinnehmen und in<br />

Revision gehen, die nun vom VGH<br />

abgelehnt wurde.<br />

„Ortsbeirat ist froh über die<br />

schnelle Entscheidung“<br />

Der Ortsbeirat von Süsterfeld-Helleböhn<br />

mit Ortsvorsteher Jürgen<br />

Helferich zeigte sich positiv überrascht<br />

über die verhältnismäßig<br />

schnelle Entscheidung in Sachen<br />

Rhönplatz.<br />

„Nun können wir überlegen, das<br />

ein oder andere zu investieren, ohne<br />

Gefahr zu laufen, das Geld in ein<br />

Privatgrundstück zu stecken“, äußerte<br />

sich Herr Helferich. Angedacht<br />

sind zum Beispiel die Aufstellung<br />

eines Betonquaders, die mögliche<br />

Instandsetzung des Brunnens<br />

oder diverse Lichtstehlen, wie es<br />

sie auch auf der Documenta urbana<br />

gibt. Letztere waren bereits vor<br />

einigen Jahren schon einmal im<br />

Gespräch. Auch die Einrichtung eines<br />

Arbeitskreises zur Gestaltung<br />

des Rhönplatzes ist in Überlegung<br />

- da es ja nun ein Platz der Bürger<br />

ist, sind Ideen und Anregungen dazu<br />

auf jeden Fall willkommen.<br />

Rhönplatz,Foto: Maren Witte<br />

HANS KRÖNERT + SOHN KG<br />

M a l e r g e s c h ä f t<br />

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<strong>Kassel</strong>-Ndzw. • Leuschnerstraße 84<br />

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Der helle Blick<br />

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