Teil 1 - Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ...
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Unsere Verfassung hat Stände in das Leben gerufen,<br />
Stände berufen <strong>und</strong> verpfl ichtet, über die Fragen<br />
des öffentlichen Wohles, namentlich über das Budget zu<br />
beraten <strong>und</strong> zu beschließen, <strong>und</strong> eben darum berechtigt,<br />
von der Regierung über jede Frage des öffentlichen Lebens<br />
raschen <strong>und</strong> nachhaltigen Aufschluß zu fordern.<br />
Derlei Aufschlüsse lassen sich nicht improvisieren.<br />
Um sie der Kammer <strong>und</strong> den Ausschüssen mit<br />
Biederkeit <strong>und</strong> Verlässigkeit mitteilen zu können,<br />
müssen sie auch vorliegen; <strong>und</strong> eine vollständige <strong>Statistik</strong>,<br />
eine genaue Kenntnis der Kräfte, ihrer Wechselwirkung<br />
bildet schon aus diesem Gesichtspunkt ein<br />
verfassungsmäßiges Postulat.<br />
Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein<br />
Bayerischer Staatsminister des Innern<br />
von 1832 bis 1837<br />
Rede des Fürsten zu Oettingen-Wallerstein<br />
im Jahre 1837 in der Kammer der Abgeordneten<br />
( Verhandlung der 2. Kammer der Ständeversammlung<br />
des Königreichs Bayern. München 1837. Bd. 4. Seite 559).<br />
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