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Teil 1 - Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ...

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Unsere Verfassung hat Stände in das Leben gerufen,<br />

Stände berufen <strong>und</strong> verpfl ichtet, über die Fragen<br />

des öffentlichen Wohles, namentlich über das Budget zu<br />

beraten <strong>und</strong> zu beschließen, <strong>und</strong> eben darum berechtigt,<br />

von der Regierung über jede Frage des öffentlichen Lebens<br />

raschen <strong>und</strong> nachhaltigen Aufschluß zu fordern.<br />

Derlei Aufschlüsse lassen sich nicht improvisieren.<br />

Um sie der Kammer <strong>und</strong> den Ausschüssen mit<br />

Biederkeit <strong>und</strong> Verlässigkeit mitteilen zu können,<br />

müssen sie auch vorliegen; <strong>und</strong> eine vollständige <strong>Statistik</strong>,<br />

eine genaue Kenntnis der Kräfte, ihrer Wechselwirkung<br />

bildet schon aus diesem Gesichtspunkt ein<br />

verfassungsmäßiges Postulat.<br />

Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein<br />

Bayerischer Staatsminister des Innern<br />

von 1832 bis 1837<br />

Rede des Fürsten zu Oettingen-Wallerstein<br />

im Jahre 1837 in der Kammer der Abgeordneten<br />

( Verhandlung der 2. Kammer der Ständeversammlung<br />

des Königreichs Bayern. München 1837. Bd. 4. Seite 559).<br />

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