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Lesen - Katholische Kirchengemeinde Seliger Niels Stensen

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Nachgefragt<br />

Kommunionempfang auch für<br />

geschiedene wiederverheiratete Katholiken?<br />

Die Kirche muss sich wandeln, so fordern viele Laien, und dazu<br />

gehört nach ihrer Meinung auch, dass die Kirche den geschiedenen<br />

wiederverheirateten Katholiken mit Barmherzigkeit begegnet<br />

und ihnen den Empfang der Kommunion nicht verweigert.<br />

Das Redaktionsteam (R) befragte dazu Pfarrer Karl Jasbinschek (J).<br />

R: Anfang Oktober wurde die<br />

Freiburger Erklärung veröffentlicht,<br />

danach dürfen geschiedene<br />

wiederverheiratete<br />

Katholiken nach eigener Gewissensentscheidung<br />

nun zur<br />

Kommunion gehen.<br />

Meine Skepsis hat sich leider bestätigt;<br />

drei Tage später kam eine<br />

Klarstellung von Bischof Zollitsch,<br />

dass diese Erklärung lediglich eine<br />

Diskussionsgrundlage für eine Arbeitsgruppe<br />

der deutschen Bischofskonferenz<br />

zu diesem Thema<br />

sei. Noch sei nichts entschieden.<br />

4<br />

J: Als ich diese Nachricht in der<br />

Zeitung las, war mein erster Gedanke<br />

– endlich. Ich konnte es<br />

kaum glauben, da es in dieser<br />

Frage trotz jahrelanger theologischer<br />

Diskussionen keine Bewegung<br />

gab. Schon in den 90er Jahren<br />

haben die Bischöfe Oskar Saier<br />

von Freiburg, Walter Kasper<br />

von Rottenburg-Stuttgart und Karl<br />

Lehmann von Mainz einen Vorstoß<br />

unternommen, um wiederverheiratete<br />

Geschiedene zu den Sakramenten<br />

zuzulassen. Das ist damals<br />

auf Druck aus Rom gestoppt<br />

worden.<br />

R: Also dürfen geschiedene<br />

wiederverheiratete Katholiken<br />

nicht zur Kommunion?<br />

J: Das kann man so nicht sagen.<br />

Was in der Freiburger Erklärung<br />

steht, ist seelsorgliche Praxis in<br />

den meisten Gemeinden, auch bei<br />

uns.<br />

Der Kommunionempfang ist immer<br />

eine Gewissensentscheidung,<br />

die nicht vom Priester oder Kommunionspender<br />

geprüft werden<br />

kann. Wenn jemand zum Kommunionempfang<br />

geht, darf ihm diese<br />

nicht verweigert werden.

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