Länderstudie Belarus - Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und ...
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stellt. Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Lehrerfortbildung sind im Gesetz „Über<br />
die Bildung in der Republik <strong>Belarus</strong>“ <strong>und</strong> der Verordnung des Ministerrates der<br />
Republik <strong>Belarus</strong> „Über die fortdauernde Fortbildung leitender Kader <strong>und</strong> Fachleute“<br />
niedergelegt. 21<br />
Lehrerfortbildung durch die Organisation Supolnasz, Minsk,<br />
<strong>Belarus</strong><br />
Die Lehrerfortbildung ist<br />
obligatorisch. Lehrer sind<br />
verpflichtet, alle fünf Jahre<br />
von dem Angebot dieser<br />
drei Institutionen Gebrauch<br />
zu machen. Die<br />
Lehrerfortbildung findet in<br />
Tages-, Abend- oder Fernkursen<br />
statt <strong>und</strong> ist staatlich<br />
finanziert. Jährlich<br />
nehmen um die 50.000<br />
Pädagogen an den Fortbildungskursen<br />
teil, davon<br />
allein 32.000 an den Veranstaltungen<br />
der regionalen IPKs. Das Angebot umfasst Fortbildungskurse, Hospitationen<br />
<strong>und</strong> die Möglichkeit, eine höhere fachliche Qualifikation zu erlangen<br />
(„aspirantura“, „soiskatel’stwo“, „magistratura“).<br />
Obwohl die Lehrerfortbildungsinstitute konservative Einrichtungen sind, die kein<br />
Interesse an einer demokratischen Reform der Schule in <strong>Belarus</strong> offenbaren, sind<br />
sie bisweilen für im Bildungsbereich tätige belarussische NGOs ein wichtiger<br />
Partner, da mit ihrer Unterstützung ein direkter <strong>und</strong> offiziell sanktionierter Zugang<br />
zu den Schulen möglich ist. 22 Der Spielraum der Lehrerfortbildungsinstitute<br />
für eine Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Akteuren ist jedoch begrenzt:<br />
Personell <strong>und</strong> technisch sehr gut ausgestattet, müssen diese Einrichtungen die von<br />
der Präsidialadministration verordnete Politik vertreten, wobei sie einer unmittelbaren<br />
<strong>und</strong> strengen Kontrolle des Bildungsministeriums unterliegen. 23 Da in den<br />
21<br />
Sakon Respubliki <strong>Belarus</strong>’ „Ob obrasowanii w Respubliki <strong>Belarus</strong>’“, Postanowlenie Soweta Ministrow<br />
RB „é neprerywnom professional’nom obutschenii rukowodjaschtschich rabotnikow i spezialistow“.<br />
22<br />
Sämtliche Schulbesuche, die im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Studie erfolgten, wurden<br />
erst durch die Zustimmung des zuständigen IPK möglich.<br />
23<br />
Auf einer von belarussischen NGOs im September 2006 organisierten internationalen Konferenz<br />
zum Thema „Non-formal education“ wurden hochrangige Vertreter vom RiWSch (Nationalen Hochschulinstitut)<br />
eingeladen. Die eingeladenen Personen waren an der Konferenz sehr interessiert <strong>und</strong> sagten<br />
zu, ihnen wurden dann aber im letzten Moment vom Ministerium auch die Teilnahme strikt untersagt.<br />
23