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Länderstudie Belarus - Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und ...

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stellt. Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Lehrerfortbildung sind im Gesetz „Über<br />

die Bildung in der Republik <strong>Belarus</strong>“ <strong>und</strong> der Verordnung des Ministerrates der<br />

Republik <strong>Belarus</strong> „Über die fortdauernde Fortbildung leitender Kader <strong>und</strong> Fachleute“<br />

niedergelegt. 21<br />

Lehrerfortbildung durch die Organisation Supolnasz, Minsk,<br />

<strong>Belarus</strong><br />

Die Lehrerfortbildung ist<br />

obligatorisch. Lehrer sind<br />

verpflichtet, alle fünf Jahre<br />

von dem Angebot dieser<br />

drei Institutionen Gebrauch<br />

zu machen. Die<br />

Lehrerfortbildung findet in<br />

Tages-, Abend- oder Fernkursen<br />

statt <strong>und</strong> ist staatlich<br />

finanziert. Jährlich<br />

nehmen um die 50.000<br />

Pädagogen an den Fortbildungskursen<br />

teil, davon<br />

allein 32.000 an den Veranstaltungen<br />

der regionalen IPKs. Das Angebot umfasst Fortbildungskurse, Hospitationen<br />

<strong>und</strong> die Möglichkeit, eine höhere fachliche Qualifikation zu erlangen<br />

(„aspirantura“, „soiskatel’stwo“, „magistratura“).<br />

Obwohl die Lehrerfortbildungsinstitute konservative Einrichtungen sind, die kein<br />

Interesse an einer demokratischen Reform der Schule in <strong>Belarus</strong> offenbaren, sind<br />

sie bisweilen für im Bildungsbereich tätige belarussische NGOs ein wichtiger<br />

Partner, da mit ihrer Unterstützung ein direkter <strong>und</strong> offiziell sanktionierter Zugang<br />

zu den Schulen möglich ist. 22 Der Spielraum der Lehrerfortbildungsinstitute<br />

für eine Zusammenarbeit mit nicht-staatlichen Akteuren ist jedoch begrenzt:<br />

Personell <strong>und</strong> technisch sehr gut ausgestattet, müssen diese Einrichtungen die von<br />

der Präsidialadministration verordnete Politik vertreten, wobei sie einer unmittelbaren<br />

<strong>und</strong> strengen Kontrolle des Bildungsministeriums unterliegen. 23 Da in den<br />

21<br />

Sakon Respubliki <strong>Belarus</strong>’ „Ob obrasowanii w Respubliki <strong>Belarus</strong>’“, Postanowlenie Soweta Ministrow<br />

RB „é neprerywnom professional’nom obutschenii rukowodjaschtschich rabotnikow i spezialistow“.<br />

22<br />

Sämtliche Schulbesuche, die im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Studie erfolgten, wurden<br />

erst durch die Zustimmung des zuständigen IPK möglich.<br />

23<br />

Auf einer von belarussischen NGOs im September 2006 organisierten internationalen Konferenz<br />

zum Thema „Non-formal education“ wurden hochrangige Vertreter vom RiWSch (Nationalen Hochschulinstitut)<br />

eingeladen. Die eingeladenen Personen waren an der Konferenz sehr interessiert <strong>und</strong> sagten<br />

zu, ihnen wurden dann aber im letzten Moment vom Ministerium auch die Teilnahme strikt untersagt.<br />

23

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