Lösungen Obj. Zurechnung
Lösungen Obj. Zurechnung
Lösungen Obj. Zurechnung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
strafrecht gk I<br />
Koll. AT I / 3. Stunde<br />
Seite 10 von 10<br />
Wintersemester 2006/07<br />
FAU Erlangen-Nürnberg • RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn<br />
c) Pflichtwidrigkeitszusammenhang<br />
Der Erfolg wäre auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten.<br />
d) Schutzzweckzusammenhang<br />
Der Erfolg liegt nicht im Schutzbereich der verletzten Norm.<br />
e) Risikoerhöhungslehre<br />
Die Handlung muss eine tatsächlich relevante Gefahr geschaffen haben. das gleiche<br />
gilt, wenn die Gefahr innerhalb eines erlaubten Risikos liegt.<br />
f) Risikozusammenhang<br />
Eine durch die Tathandlung geschaffene Gefahr muss sich in dem Erfolg verwirklicht<br />
haben.<br />
Zur Fallbearbeitung:<br />
Bei dem Lösen von Fällen zur Kausalität muss man stets im Blick haben, welchen<br />
Stellenwert die Kausalitätsfragen einnehmen. Meist sind sie nur am Rande zu<br />
erörtern. Klausuren mit dem Schwerpunkt in diesem Bereich sind selten. Ist es<br />
jedoch von Anfang klar, dass die Arbeit sich hauptsächlich mit Kausalitätsproblemen<br />
befasst, so muss man die verschiedenen Ansichten erörtern.<br />
1. Die Lösung des Problems nach der Rechtsprechung, also den weiten<br />
Kausalitätsbegriff ansprechen und schon im obj. TB erwähnen, dass die Korrektur im<br />
subj. TB erfolgt.<br />
2. Die Adäquanz baut man am besten in 1.) ein, da sie auf der objektiven Ebene ein<br />
Korrektiv darstellen soll.<br />
3. <strong>Obj</strong>ektive <strong>Zurechnung</strong><br />
Auch hier findet die Diskussion im objektiven Tatbestand statt. Aufbauprobleme<br />
entstehen hier nicht.<br />
Stand: 08.12.2006