Die Folgen der Insolvenz von Mietern und Wohnungseigentümern
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Strunz ♦ Alter<br />
Rechtsanwälte<br />
Soweit <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong> feststellt, dass die vorhandene Masse<br />
nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken <strong>und</strong><br />
auch keine St<strong>und</strong>ung <strong>der</strong> Verfahrenskosten gewährt wurde, so<br />
hat er dies unverzüglich dem Gericht mitzuteilen (sog.<br />
Masseunzulänglichkeit).<br />
<strong>Die</strong>s gilt während des gesamten Verfahrens, so dass das<br />
Vorhandensein <strong>von</strong> ausreichen<strong>der</strong> Masse stets kontrolliert<br />
werden muss.<br />
Der Treuhän<strong>der</strong> hat im Fall <strong>der</strong> Massearmut zunächst die<br />
Gerichtskosten, die Verwaltervergütung <strong>und</strong> die Kosten <strong>der</strong><br />
Veröffentlichung in Abzug zu bringen <strong>und</strong> den verbleibenden<br />
Betrag auf die Massegläubiger quotal zu verteilen. Im<br />
Übrigen gehen die Gläubiger leer aus!<br />
Mandantentreffen 2006