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Die Folgen der Insolvenz von Mietern und Wohnungseigentümern

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Strunz ♦ Alter<br />

Rechtsanwälte<br />

Soweit <strong>der</strong> Treuhän<strong>der</strong> feststellt, dass die vorhandene Masse<br />

nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken <strong>und</strong><br />

auch keine St<strong>und</strong>ung <strong>der</strong> Verfahrenskosten gewährt wurde, so<br />

hat er dies unverzüglich dem Gericht mitzuteilen (sog.<br />

Masseunzulänglichkeit).<br />

<strong>Die</strong>s gilt während des gesamten Verfahrens, so dass das<br />

Vorhandensein <strong>von</strong> ausreichen<strong>der</strong> Masse stets kontrolliert<br />

werden muss.<br />

Der Treuhän<strong>der</strong> hat im Fall <strong>der</strong> Massearmut zunächst die<br />

Gerichtskosten, die Verwaltervergütung <strong>und</strong> die Kosten <strong>der</strong><br />

Veröffentlichung in Abzug zu bringen <strong>und</strong> den verbleibenden<br />

Betrag auf die Massegläubiger quotal zu verteilen. Im<br />

Übrigen gehen die Gläubiger leer aus!<br />

Mandantentreffen 2006

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