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Die Folgen der Insolvenz von Mietern und Wohnungseigentümern

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Strunz ♦ Alter<br />

Rechtsanwälte<br />

Vertragliche Rücktrittsrechte verlieren mit Verfahrenseröffnung<br />

ihre Wirksamkeit.<br />

Soweit Räume noch nicht übergeben wurden, sollte die<br />

Übergabe bei Kenntnis <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong>antragstellung o<strong>der</strong> gar<br />

Eröffnung tunlichst unterbleiben. Nicht selten reicht die<br />

<strong>Insolvenz</strong>masse nicht aus, alle For<strong>der</strong>ungen zu befriedigen, so<br />

dass ein hoher Ausfall droht. Daher erst Genehmigung vom<br />

Treuhän<strong>der</strong> einholen, so dass dieser im Zweifel in <strong>der</strong><br />

Haftung ist.<br />

Der Schadensersatzanspruch wegen Mietausfall bis zum<br />

gedachten frühesten Beendigungszeitpunkt unter Anrechnung<br />

ersparter Aufwendungen (neuer Mieter) kann als<br />

<strong>Insolvenz</strong>for<strong>der</strong>ung zur Tabelle angemeldet werden.<br />

Mandantentreffen 2006

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