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Die Folgen der Insolvenz von Mietern und Wohnungseigentümern

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Strunz ♦ Alter<br />

Rechtsanwälte<br />

bb) Mietrückstände<br />

Bis zur Verfahrenseröffnung aufgelaufene Rückstände sind<br />

<strong>Insolvenz</strong>for<strong>der</strong>ung (Quote) <strong>und</strong> können zur Tabelle<br />

angemeldet werden.<br />

Ab Verfahrenseröffnung bis zum Ablauf <strong>der</strong> Kündigungsfrist<br />

auflaufende Mietrückstände sind Massefor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />

vom Verwalter zu erfüllen.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> Kündigungsfrist entstehende Mietrückstände<br />

sind vom Schuldner zum Ausgleich zu bringen.<br />

Mandantentreffen 2006

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