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Die Folgen der Insolvenz von Mietern und Wohnungseigentümern

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Strunz ♦ Alter<br />

Rechtsanwälte<br />

I. Einleitung<br />

Das <strong>Insolvenz</strong>recht kennt neben <strong>der</strong> sog. Regelinsolvenz<br />

nunmehr die Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO).<br />

Verbraucher ist nicht nur die natürliche Person im Sinne<br />

des § 13 BGB, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> vormals wirtschaftlich<br />

selbständig Tätige. Hierunter fallen all diejenigen, <strong>der</strong>en<br />

Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20<br />

Gläubiger nach § 304 Abs. 2 InsO) <strong>und</strong> keine For<strong>der</strong>ungen<br />

aus Arbeitsverträgen gegen den Schuldner bestehen (§ 304<br />

Abs. 1 Satz 2 InsO).<br />

Mandantentreffen 2006

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