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Wie geht es weiter im modularisierten Lehramt? - Universität Augsburg

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7. Sem<strong>es</strong>ter<br />

• Vertiefungsmodule mit inhaltliche Staatsexamensausrichtung<br />

• Ggf. fachdid./zusätzl. studienbgl. Praktikum (GY)<br />

• Ggf. Beginn Masterstudium<br />

• Ggf. vorgezogen<strong>es</strong> EWS-Examen (GY): 1./2. vorl<strong>es</strong>ungsfreie Woche<br />

8. Sem<strong>es</strong>ter<br />

• Staatsexamen GS/HS/RS: ab 2. vorl<strong>es</strong>ungsfreien Woche<br />

• Zulassungsarbeit (GY) (wenn keine Bachelorarbeit anerkannt werden soll)<br />

• Anmeldung für das Staatsexamen (GY)<br />

9. Sem<strong>es</strong>ter<br />

• Vertiefungsmodule mit inhaltliche Staatsexamensausrichtung (Gy)<br />

10. Sem<strong>es</strong>ter<br />

• Staatsexamen (GY): ab 2. vorl<strong>es</strong>ungsfreien Woche<br />

• Ggf. Masterabschluss<br />

b) Vorgezogen<strong>es</strong> EWS-Staatsexamen<br />

Voraussetzungen:<br />

1. Auf Antrag möglich (LPO I § 22 Abs. 4), wenn<br />

2. das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum,<br />

alle 35 LP in EWS (GS/HS/RS/GY) und<br />

8 LP in EWS-Wahlpflicht (GS/HS) erfüllt sind.<br />

B<strong>es</strong>onderheit an der Universität <strong>Augsburg</strong>:<br />

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum wird mit 5 LP in EWS verrechnet -><br />

vorgezogen<strong>es</strong> EWS-Examen nur möglich nach Ableistung di<strong>es</strong><strong>es</strong> Praktikums<br />

Unterschied zum traditionellen <strong>Lehramt</strong>: Vorgezogen<strong>es</strong> EWS-Examen zählt nicht als<br />

„Freischuss“.<br />

c) Staatsexamensanmeldung<br />

Fristgemäß online be<strong>im</strong> Kultusministerium UND am örtlichen Prüfungsamt<br />

http://www.km.bayern.de/km/lehrerbildung/meldung_staatspruefung_1/index.shtml<br />

Anmerkungen: Bei der Staatsexamensanmeldung wird i. d. R. die geforderte LP-Anzahl noch<br />

nicht vorliegen, da die Prüfungsleistungen aus dem Anmelde- und dem<br />

Prüfungsvorbereitungssem<strong>es</strong>ter noch nicht erbracht bzw. eingetragen sind. Alle fehlenden<br />

Leistungen sind spät<strong>es</strong>tens bis zum Tag vor der ersten Prüfung nachzureichen, damit aus der<br />

vorläufigen Zulassung zum Staatsexamen eine endgültige wird. Bitte die Dozenten zu Beginn<br />

Sem<strong>es</strong>ters vor dem Staatsexamen darauf hinweisen, dass die B<strong>es</strong>tätigung der Prüfungsleistung<br />

bis zum Ende der Vorl<strong>es</strong>ungszeit eingetragen sein muss.

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