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Ausgabe vom 12.12.2008 - SVP Kanton Zürich

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2 EIDGENÖSSISCHE POLITIK Der Zürcher Bote • Nr. 50 • Freitag, 12. Dezember 2008<br />

Gute Besserung<br />

Christoph Mörgeli!<br />

Liebe Leserinnen und Leser<br />

Wie Sie den Medien entnehmen muss -<br />

ten, war unser Kolumnist, Nationalrat<br />

Dr. Christoph Mörgeli, am Montagmorgen<br />

in einen Verkehrsunfall verwickelt<br />

und befindet sich zurzeit in<br />

Spitalpflege.<br />

Aufgrund des Auffahrunfalls hat<br />

Christoph Mörgeli eine Wirbelsäulenverletzung<br />

mit einer Prellung des<br />

Rückenmarks erlitten. Diese Verletzung<br />

wurde am Montagnachmittag im<br />

Universitätsspital Zürich operativ<br />

stabilisiert. Die Operation gilt als erfolgreich.<br />

Die neurologische Entwicklung<br />

muss aber in der kommenden<br />

Zeit beobachtet werden. Es kann jedoch<br />

mit einer weiteren Erholung gerechnet<br />

werden.<br />

Die <strong>SVP</strong> des <strong>Kanton</strong>s Zürich sowie<br />

Redaktion und Verlag des Zürcher<br />

Boten / Zürcher Bauern wünschen<br />

Christoph Mörgeli von ganzem Herzen<br />

gute Besserung und hoffen, dass<br />

er sich rasch erholt.<br />

Genesungswünsche können an untenstehende<br />

Adresse gerichtet werden:<br />

<strong>SVP</strong> des <strong>Kanton</strong>s Zürich<br />

Christoph Mörgeli<br />

Nüschelerstrasse 35<br />

8001 Zürich<br />

Gerne leiten wir diese für Sie an<br />

Chris toph Mörgeli weiter.<br />

HANS RUTSCHMANN<br />

NATIONALRAT <strong>SVP</strong><br />

RAFZ<br />

Selbstverständlich beschäftigten<br />

sich die<br />

Parlamentarier bereits<br />

am Montag mit den<br />

Bundesratswahlen am Mittwoch. Anfang<br />

Woche war die Wahl eines offiziellen<br />

<strong>SVP</strong>-Vertreters, Christoph Blocher<br />

oder Ueli Maurer, noch völlig offen.<br />

Vor allem die Haltung der CVP<br />

war wie immer unberechenbar. Man<br />

musste davon ausgehen, dass ein Teil<br />

wohl auch einen Sprengkandidaten unterstützen<br />

würde, um der <strong>SVP</strong> möglichst<br />

zu schaden. Das Manöver scheiterte<br />

dann tatsächlich nur knapp. Hansjörg<br />

Walter verhielt sich in dieser Situation<br />

jedoch vorbildlich, indem er eine<br />

Annahme der Wahl bereits zum Voraus<br />

ablehnte. Die Wahl von Ueli Maurer<br />

ist sowohl für unser Land wie für<br />

unsere Partei eine sehr gute Wahl.<br />

Umstrittene UBS-Rettungsaktion<br />

Ausserordentliche Ereignisse erfordern<br />

ausserordentliche Massnahmen.<br />

Deshalb beantragte der Bundesrat zusammen<br />

mit der Schweizerischen Nationalbank<br />

und der Eidgenössischen<br />

Bankenkommission dem Parlament<br />

ein Massnahmenpaket, um das<br />

Schweizer Finanzsystem zu stabilisieren<br />

und das Vertrauen in den Schweizer<br />

Finanzmarkt nachhaltig zu stärken.<br />

SESSIONSBERICHT 2. WOCHE<br />

Ueli Maurer Bundesrat! Massnahmenpaket zur Finanzmarktkrise,<br />

Strompreiserhöhungen und Ausland-WK<br />

In einer äusserst spannenden Wahl wählte die Bundesversammlung Ueli Maurer. Das Wahlmanöver der linken<br />

Ratsseite scheiterte aber nur knapp. Am Montag fand eine ausserordentliche Session zu den geplanten Massnahmen<br />

im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise statt. Das Parlament unterstützte das Massnahmenpaket. Einmal mehr<br />

beschäftigte sich der Nationalrat mit den stark gestiegenen Strompreisen.<br />

Dieses Paket umfasst zwei aufeinander<br />

abgestimmte Massnahmen. Die erste<br />

besteht in der Übertragung illiquider<br />

Aktiven der UBS in der Grössenordnung<br />

von 60 Milliarden Franken an eine<br />

Zweckgesellschaft. Diese Mass -<br />

nahme liegt in der Kompetenz der Nationalbank.<br />

Das Parlament hatte jedoch<br />

über den zweiten Punkt, einer<br />

Beteiligung des Bundes von max. 6<br />

Milliarden Franken an der Rekapitalisierung<br />

der UBS zu befinden. Diese<br />

Rettungsaktion für die folgenschweren<br />

Fehler einiger Banker, vor allem in<br />

den USA, ist für den Steuerzahler<br />

schmerzlich. Entsprechend hart waren<br />

denn auch die Voten im Parlament.<br />

Massnahmenpaket im Interesse<br />

der Schweizer Volkswirtschaft<br />

Die <strong>SVP</strong>-Fraktion unterstützte das<br />

Massnahmenpaket gezwungenermassen.<br />

Aufgrund der internationalen<br />

Wettbewerbsverzerrungen, welche<br />

durch die flächendeckend gewährten<br />

Staatsgarantien im Ausland entstanden<br />

sind, muss auch in der Schweiz gehandelt<br />

werden, um den Finanzplatz<br />

Schweiz zu stärken und die Schweizer<br />

Volkswirtschaft vor noch grösseren<br />

Schäden zu bewahren. Gemäss Bruno<br />

Zuppiger sollen dabei die staatlichen<br />

Eingriffe auf das Notwendige beschränkt<br />

und auf unnötige Regulierungen<br />

verzichtet werden. Demgegenüber<br />

stellte die linke Ratsseite eine ganze<br />

Reihe regulatorischer Minderheitsanträge.<br />

Schlussendlich stimmte der Rat<br />

dem Rettungspaket zu und lehnte alle<br />

linken Anträge ab.<br />

Strompreise – Verordnung vor<br />

Inkrafttreten wieder geändert<br />

Für unser Land, für unsere Wirtschaft<br />

und die Bevölkerung ist eine sichere<br />

und günstige Energieversorgung von<br />

zentraler Bedeutung. Nach den Autofahrern<br />

und Rauchern sind nun aber offensichtlich<br />

die Stromkunden im Visier<br />

der staatlichen Abzocker. Immerhin<br />

sind über 80 Prozent der Stromproduktion<br />

in der Schweiz in öffentlicher<br />

Hand. Die Strombarone sitzen also<br />

auch in den <strong>Kanton</strong>s- und Stadtregierungen.<br />

Auslöser für die überrissenen<br />

Strompreiserhöhungen war bekanntlich<br />

die geplante Inkraftsetzung des<br />

Stromversorgungsgesetzes mit der dazugehörigen<br />

Verordnung auf den 1. Januar<br />

2009. Dieses Gesetzeswerk wurde<br />

so unsorgfältig konzipiert, dass es die<br />

Stromversorger geradezu zu Preiserhöhungen<br />

ermunterte. Aufgrund des öffentlichen<br />

Druckes hat das Departement<br />

Leuenberger nun eine Änderung<br />

der Verordnung in Aussicht gestellt.<br />

Damit muss eine Verordnung bereits<br />

wieder geändert werden, bevor sie in<br />

Kraft tritt. Mit diesen neuen Vorschlägen<br />

wird das Problem aber nicht gelöst,<br />

sondern lediglich die Reservebildung<br />

aufgeschoben. Ein <strong>SVP</strong>-Antrag in der<br />

vorberatenden Kommission, die Inkraftsetzung<br />

des Gesetzes zu verschie-<br />

ben bis die georteten Mängel behoben<br />

sind, wurde leider abgelehnt. Die <strong>SVP</strong><br />

wehrte sich auch erfolglos gegen eine<br />

massive personelle Aufstockung der<br />

ElCom. aufzustocken.<br />

<strong>SVP</strong> gegen WK im Ausland<br />

Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahren<br />

diskutierte der Nationalrat<br />

nochmals die Änderung des Militärgesetzes.<br />

Der Bundesrat will mit<br />

der Änderung, dass Ausbildungsdiens -<br />

te ganz oder teilweise im Ausland<br />

durchgeführt werden können. Aus<br />

<strong>SVP</strong>-Sicht hat die Armee jedoch dort<br />

zu üben, wo sie auch im Ernstfall zum<br />

Einsatz käme. Mit Ausnahme der Luftwaffe<br />

verfügen wir über genügend eigene<br />

Waffenplätze. Im Rahmen der<br />

Umsetzung der Armee XXI wurden<br />

sogar Waffenplätze von der Armee<br />

aufgegeben mit der Begründung, sie<br />

würden nicht mehr benötigt. Ausland-<br />

WK sind auch nicht miliztauglich. Ein<br />

Ausland-WK würde beispielsweise<br />

länger als die üblichen drei Wochen<br />

dauern. Dies wäre für viele Milizsoldaten<br />

und Kaderleute kaum mit ihrer<br />

beruflichen Tätigkeit vereinbar.<br />

Ein WK in der Lüneburger Heide<br />

oder in Österreich, wie sie den Befürworter<br />

vorschwebt, wäre aber auch aus<br />

neutralitätspolitischen Gründen fragwürdig.<br />

Der Rat lehnte diesen Antrag<br />

mit Hilfe der <strong>SVP</strong> ab. Die Ja-Stimmen<br />

kamen vor allem aus den Mittepar -<br />

teien.<br />

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND BUNDESVERWALTUNGSGERICHT<br />

Schlamperei bei den Einbürgerungen<br />

Vor Abstimmungen im Zusammenhang mit Ausländerfragen wird dem verunsicherten Stimmvolk jeweils<br />

hoch und heilig versprochen, dass die Anforderungen gegenüber der Abstimmungsvorlage in der praktischen<br />

Anwendung noch zu erhöhen seien. Diese Äusserungen wurden auch im Vorfeld des Urnenganges zur<br />

Einbürgerungsinitiative der <strong>SVP</strong> von unseren politischen Gegnern beinahe unzählige Male gemacht. Sobald<br />

die Abstimmung aber der Vergangenheit angehört, der Alltag zurückgekehrt ist und Beweise der Versprechungen<br />

erwartet werden, scheint sich niemand mehr an die gemachten Aussagen erinnern zu wollen. Das<br />

bedeutet eine Aushebelung der gesetzlichen Vorgaben, der Volksrechte und eine Geringschätzung der Bürgerinnen<br />

und Bürger.<br />

ERNST SCHIBLI<br />

NATIONALRAT <strong>SVP</strong><br />

OTELFINGEN<br />

Ein neuseeländischer<br />

Staatsangehöriger<br />

stellte das Gesuch um<br />

erleichterte Einbürgerung<br />

in einer Ostschweizer Gemeinde.<br />

Zum damaligen Zeitpunkt war er mehr<br />

als fünf Jahre mit einer Schweizerin<br />

verheiratet. Die zuständige Gemeinde<br />

wurde <strong>vom</strong> Bundesamt für Migration<br />

aufgefordert über die Integration dieser<br />

Person einen Erhebungsbericht abzuliefern.<br />

Die Einbürgerungskommission<br />

machte daraufhin Abklärungen<br />

und führte mit dem Einbürgerungswilligen<br />

ein Gespräch. Dabei musste die<br />

Kommission feststellen, dass eine Verständigung<br />

nur äusserst knapp möglich<br />

war. Ebenfalls beanstandet wurde,<br />

dass sich der Neuseeländer nicht für<br />

das gesellschaftliche öffentliche Leben<br />

in der Schweiz, im <strong>Kanton</strong> und am<br />

Wohnort interessiere. Die Mitglieder<br />

der Einbürgerungskommission waren<br />

darum einstimmig der Auffassung, der<br />

Schweizer Pass sei aus diesen Gründen<br />

zu verweigern.<br />

Unverständliche Allmacht der<br />

Verwaltung und der Gerichte<br />

Trotz dieser schweren Einbürgerungsdefizite<br />

des Neuseeländers beschloss<br />

das Bundesamt für Migration den Gesuchssteller<br />

einzubürgern. Von Referenzpersonen<br />

waren nämlich Schreiben<br />

beim Bundesamt eingegangen, die<br />

sich positiv zur sozialen Integration<br />

dieses Mannes geäussert hatten. Soweit<br />

sind wir also, dass willkürlich abgefasste<br />

Referenzschreiben einem seriösen<br />

Abklärungsbericht einer Fachkommission<br />

vorgezogen werden.<br />

Die Einbürgerung wurde von der<br />

Ostschweizer Gemeinde nicht akzeptiert<br />

und sie beschwerte sich beim<br />

Bundesverwaltungsgericht. Doch<br />

auch hier hatte die Gemeinde keinen<br />

Erfolg, sondern «die Rechnung ohne<br />

den Wirt (Richter) gemacht!»<br />

Die Richter kamen zum Schluss,<br />

dass der Neuseeländer in der Schweiz<br />

integriert sei und die Gemeinde einen<br />

zu strengen Massstab angelegt habe.<br />

Es sei bei der erleichterten Einbürgerung<br />

von Ehegatten nicht zwingend,<br />

dass sich dieser oder diese in der am<br />

Ort gesprochenen Sprache verständigen<br />

könne. Die Richter warfen im konkreten<br />

Fall auch in die Waagschale,<br />

dass Neuseeland ein ähnlich gelagertes<br />

Land wie die Schweiz sei und so eine<br />

gewisse Vertrautheit mit unseren<br />

Verhältnissen gegeben sei.<br />

Welch arrogante Argumente, sie<br />

entbehren jeder sachbezogener Grundlage<br />

und werfen ein schlechtes Licht<br />

auf die Gesetzesauslegung und die Arbeit<br />

der Richter.<br />

Dringender Handlungsbedarf<br />

Solche Beispiele verursachen ungläubiges<br />

Kopfschütteln und rütteln auf.<br />

Wie will eine solche Person ihre Rechte<br />

und Pflichten in und für unseren<br />

Staat eigenständig erfüllen, wenn ihr<br />

die grundlegendsten Elemente dazu<br />

fehlen? Warum verfolgen die Verwaltung<br />

und die obersten Gerichte in der<br />

Schweiz den Grundsatz «Einbürgerung<br />

um jeden Preis, koste es was es<br />

wolle?» Andere Staaten haben in dieser<br />

Angelegenheit viel strengere Vorgaben<br />

und Richtlinien.<br />

Die <strong>SVP</strong> lässt eine solche Provokation,<br />

eine solche Schlamperei nicht auf sich<br />

sitzen, sondern wird in diesem Bereich,<br />

einmal mehr, politisch eingreifen.<br />

Die Bevölkerung hat ein Anrecht<br />

darauf, dass nach dem geltenden Recht<br />

entschieden wird und nicht nach dem<br />

Gutdünken der Verwaltung und der<br />

Richter.<br />

DER AKTUELLE VORSTOSS<br />

Interpellation: Konzessionsentscheide des UVEK: Unbefriedigende Situation – offene Fragen<br />

NATALIE RICKLI<br />

NATIONALRÄTIN <strong>SVP</strong><br />

WINTERTHUR<br />

Die Konzessionsentscheide des<br />

UVEK <strong>vom</strong> 31. Oktober haben verschiedenste<br />

Diskussionen ausgelöst.<br />

Vor allem die Fälle von One FM, Tele<br />

Tell, Tele Top, Tele Züri oder Radio<br />

Energy geben viel zu reden. Die Abläufe<br />

und Hintergründe verschiedener<br />

Entscheide sind unklar. Der noch gar<br />

nicht existierende Sender «Buzz FM»<br />

hat seine Konzession freiwillig an<br />

«One FM» zurückübertragen. Bundesrat<br />

Leuenberger sagte, der Konzessionsentzug<br />

gegenüber Radio Energy<br />

«tue ihm leid», und man fände ja vielleicht<br />

«doch noch eine Lösung». Ist<br />

der UVEK-Vorsteher wirklich überzeugt<br />

von den Entscheiden? Vor diesem<br />

Hintergrund gelange ich mit folgenden<br />

Fragen an den Bundesrat:<br />

1. Beurteilt der Bundesrat die Konzessionsentscheide<br />

<strong>vom</strong> 31.10.2008<br />

als befriedigend? Ist es der Meinungs-<br />

und Medienvielfalt in unserer<br />

direkten Demokratie förderlich,<br />

dass jemand, der Radio oder Fern-<br />

sehen machen möchte und könnte,<br />

an der Verweigerungshaltung staatlicher<br />

Behörden scheitert?<br />

2. Steht es einer freien Demokratie<br />

mit wettbewerblicher Wirtschaftsordnung<br />

gut an, dass Bundesbehörden<br />

die Schliessung einzelner Privatunternehmungen<br />

befehlen?<br />

3. Teilt der Bundesrat die Auffassung,<br />

dass es seltsam ist, einem Senderprojekt<br />

wie «Buzz FM» eine Konzession<br />

zu erteilen, während einem<br />

bestehenden und beliebten Sender<br />

wie «One FM» die Bewilligung<br />

entzogen wird?<br />

4. Wie beurteilt der Bundesrat den Entscheid<br />

gegen Tele Tell (Innerschweiz)<br />

und Tele Top (Ostschweiz)<br />

und die Tatsache, dass mit der Konzessionserteilung<br />

an Tele 1 und Tele<br />

Ostschweiz regionale Monopole<br />

(NZZ-Gruppe) in der Inner- und<br />

Ostschweiz geschaffen werden?<br />

5. Ist es nicht störend, dass mit Tele<br />

Züri ausgerechnet jene regionale<br />

TV-Station nun über keine Konzession<br />

mehr verfügt, welche gegenüber<br />

der SRG am ehesten konkurrenzfähig<br />

war?<br />

6. Sind sich der Bundesrat und insbesondere<br />

das UVEK bewusst, dass<br />

wir es bei Radio- und Regional-<br />

TV-Stationen nicht mit kleinen<br />

«Pionier-Teams» mit begrenzbarem<br />

wirtschaftlichem Risiko zu tun<br />

haben, sondern mit Unternehmungen,<br />

die oft mehrere Dutzend Mitarbeiter<br />

beschäftigen und umfangreiche<br />

finanzielle Verpflichtungen<br />

haben?<br />

7. Ist es richtig, das ein einzelnes Departement<br />

über die Zulassung von<br />

Radio- und Regional-TV-Stationen<br />

entscheidet? Müsste sich angesichts<br />

der Tragweite dieser Entscheide<br />

nicht der Bundesrat mit diesen Fragen<br />

befassen?

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