Ausgabe vom 12.12.2008 - SVP Kanton Zürich
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2 EIDGENÖSSISCHE POLITIK Der Zürcher Bote • Nr. 50 • Freitag, 12. Dezember 2008<br />
Gute Besserung<br />
Christoph Mörgeli!<br />
Liebe Leserinnen und Leser<br />
Wie Sie den Medien entnehmen muss -<br />
ten, war unser Kolumnist, Nationalrat<br />
Dr. Christoph Mörgeli, am Montagmorgen<br />
in einen Verkehrsunfall verwickelt<br />
und befindet sich zurzeit in<br />
Spitalpflege.<br />
Aufgrund des Auffahrunfalls hat<br />
Christoph Mörgeli eine Wirbelsäulenverletzung<br />
mit einer Prellung des<br />
Rückenmarks erlitten. Diese Verletzung<br />
wurde am Montagnachmittag im<br />
Universitätsspital Zürich operativ<br />
stabilisiert. Die Operation gilt als erfolgreich.<br />
Die neurologische Entwicklung<br />
muss aber in der kommenden<br />
Zeit beobachtet werden. Es kann jedoch<br />
mit einer weiteren Erholung gerechnet<br />
werden.<br />
Die <strong>SVP</strong> des <strong>Kanton</strong>s Zürich sowie<br />
Redaktion und Verlag des Zürcher<br />
Boten / Zürcher Bauern wünschen<br />
Christoph Mörgeli von ganzem Herzen<br />
gute Besserung und hoffen, dass<br />
er sich rasch erholt.<br />
Genesungswünsche können an untenstehende<br />
Adresse gerichtet werden:<br />
<strong>SVP</strong> des <strong>Kanton</strong>s Zürich<br />
Christoph Mörgeli<br />
Nüschelerstrasse 35<br />
8001 Zürich<br />
Gerne leiten wir diese für Sie an<br />
Chris toph Mörgeli weiter.<br />
HANS RUTSCHMANN<br />
NATIONALRAT <strong>SVP</strong><br />
RAFZ<br />
Selbstverständlich beschäftigten<br />
sich die<br />
Parlamentarier bereits<br />
am Montag mit den<br />
Bundesratswahlen am Mittwoch. Anfang<br />
Woche war die Wahl eines offiziellen<br />
<strong>SVP</strong>-Vertreters, Christoph Blocher<br />
oder Ueli Maurer, noch völlig offen.<br />
Vor allem die Haltung der CVP<br />
war wie immer unberechenbar. Man<br />
musste davon ausgehen, dass ein Teil<br />
wohl auch einen Sprengkandidaten unterstützen<br />
würde, um der <strong>SVP</strong> möglichst<br />
zu schaden. Das Manöver scheiterte<br />
dann tatsächlich nur knapp. Hansjörg<br />
Walter verhielt sich in dieser Situation<br />
jedoch vorbildlich, indem er eine<br />
Annahme der Wahl bereits zum Voraus<br />
ablehnte. Die Wahl von Ueli Maurer<br />
ist sowohl für unser Land wie für<br />
unsere Partei eine sehr gute Wahl.<br />
Umstrittene UBS-Rettungsaktion<br />
Ausserordentliche Ereignisse erfordern<br />
ausserordentliche Massnahmen.<br />
Deshalb beantragte der Bundesrat zusammen<br />
mit der Schweizerischen Nationalbank<br />
und der Eidgenössischen<br />
Bankenkommission dem Parlament<br />
ein Massnahmenpaket, um das<br />
Schweizer Finanzsystem zu stabilisieren<br />
und das Vertrauen in den Schweizer<br />
Finanzmarkt nachhaltig zu stärken.<br />
SESSIONSBERICHT 2. WOCHE<br />
Ueli Maurer Bundesrat! Massnahmenpaket zur Finanzmarktkrise,<br />
Strompreiserhöhungen und Ausland-WK<br />
In einer äusserst spannenden Wahl wählte die Bundesversammlung Ueli Maurer. Das Wahlmanöver der linken<br />
Ratsseite scheiterte aber nur knapp. Am Montag fand eine ausserordentliche Session zu den geplanten Massnahmen<br />
im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise statt. Das Parlament unterstützte das Massnahmenpaket. Einmal mehr<br />
beschäftigte sich der Nationalrat mit den stark gestiegenen Strompreisen.<br />
Dieses Paket umfasst zwei aufeinander<br />
abgestimmte Massnahmen. Die erste<br />
besteht in der Übertragung illiquider<br />
Aktiven der UBS in der Grössenordnung<br />
von 60 Milliarden Franken an eine<br />
Zweckgesellschaft. Diese Mass -<br />
nahme liegt in der Kompetenz der Nationalbank.<br />
Das Parlament hatte jedoch<br />
über den zweiten Punkt, einer<br />
Beteiligung des Bundes von max. 6<br />
Milliarden Franken an der Rekapitalisierung<br />
der UBS zu befinden. Diese<br />
Rettungsaktion für die folgenschweren<br />
Fehler einiger Banker, vor allem in<br />
den USA, ist für den Steuerzahler<br />
schmerzlich. Entsprechend hart waren<br />
denn auch die Voten im Parlament.<br />
Massnahmenpaket im Interesse<br />
der Schweizer Volkswirtschaft<br />
Die <strong>SVP</strong>-Fraktion unterstützte das<br />
Massnahmenpaket gezwungenermassen.<br />
Aufgrund der internationalen<br />
Wettbewerbsverzerrungen, welche<br />
durch die flächendeckend gewährten<br />
Staatsgarantien im Ausland entstanden<br />
sind, muss auch in der Schweiz gehandelt<br />
werden, um den Finanzplatz<br />
Schweiz zu stärken und die Schweizer<br />
Volkswirtschaft vor noch grösseren<br />
Schäden zu bewahren. Gemäss Bruno<br />
Zuppiger sollen dabei die staatlichen<br />
Eingriffe auf das Notwendige beschränkt<br />
und auf unnötige Regulierungen<br />
verzichtet werden. Demgegenüber<br />
stellte die linke Ratsseite eine ganze<br />
Reihe regulatorischer Minderheitsanträge.<br />
Schlussendlich stimmte der Rat<br />
dem Rettungspaket zu und lehnte alle<br />
linken Anträge ab.<br />
Strompreise – Verordnung vor<br />
Inkrafttreten wieder geändert<br />
Für unser Land, für unsere Wirtschaft<br />
und die Bevölkerung ist eine sichere<br />
und günstige Energieversorgung von<br />
zentraler Bedeutung. Nach den Autofahrern<br />
und Rauchern sind nun aber offensichtlich<br />
die Stromkunden im Visier<br />
der staatlichen Abzocker. Immerhin<br />
sind über 80 Prozent der Stromproduktion<br />
in der Schweiz in öffentlicher<br />
Hand. Die Strombarone sitzen also<br />
auch in den <strong>Kanton</strong>s- und Stadtregierungen.<br />
Auslöser für die überrissenen<br />
Strompreiserhöhungen war bekanntlich<br />
die geplante Inkraftsetzung des<br />
Stromversorgungsgesetzes mit der dazugehörigen<br />
Verordnung auf den 1. Januar<br />
2009. Dieses Gesetzeswerk wurde<br />
so unsorgfältig konzipiert, dass es die<br />
Stromversorger geradezu zu Preiserhöhungen<br />
ermunterte. Aufgrund des öffentlichen<br />
Druckes hat das Departement<br />
Leuenberger nun eine Änderung<br />
der Verordnung in Aussicht gestellt.<br />
Damit muss eine Verordnung bereits<br />
wieder geändert werden, bevor sie in<br />
Kraft tritt. Mit diesen neuen Vorschlägen<br />
wird das Problem aber nicht gelöst,<br />
sondern lediglich die Reservebildung<br />
aufgeschoben. Ein <strong>SVP</strong>-Antrag in der<br />
vorberatenden Kommission, die Inkraftsetzung<br />
des Gesetzes zu verschie-<br />
ben bis die georteten Mängel behoben<br />
sind, wurde leider abgelehnt. Die <strong>SVP</strong><br />
wehrte sich auch erfolglos gegen eine<br />
massive personelle Aufstockung der<br />
ElCom. aufzustocken.<br />
<strong>SVP</strong> gegen WK im Ausland<br />
Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahren<br />
diskutierte der Nationalrat<br />
nochmals die Änderung des Militärgesetzes.<br />
Der Bundesrat will mit<br />
der Änderung, dass Ausbildungsdiens -<br />
te ganz oder teilweise im Ausland<br />
durchgeführt werden können. Aus<br />
<strong>SVP</strong>-Sicht hat die Armee jedoch dort<br />
zu üben, wo sie auch im Ernstfall zum<br />
Einsatz käme. Mit Ausnahme der Luftwaffe<br />
verfügen wir über genügend eigene<br />
Waffenplätze. Im Rahmen der<br />
Umsetzung der Armee XXI wurden<br />
sogar Waffenplätze von der Armee<br />
aufgegeben mit der Begründung, sie<br />
würden nicht mehr benötigt. Ausland-<br />
WK sind auch nicht miliztauglich. Ein<br />
Ausland-WK würde beispielsweise<br />
länger als die üblichen drei Wochen<br />
dauern. Dies wäre für viele Milizsoldaten<br />
und Kaderleute kaum mit ihrer<br />
beruflichen Tätigkeit vereinbar.<br />
Ein WK in der Lüneburger Heide<br />
oder in Österreich, wie sie den Befürworter<br />
vorschwebt, wäre aber auch aus<br />
neutralitätspolitischen Gründen fragwürdig.<br />
Der Rat lehnte diesen Antrag<br />
mit Hilfe der <strong>SVP</strong> ab. Die Ja-Stimmen<br />
kamen vor allem aus den Mittepar -<br />
teien.<br />
BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND BUNDESVERWALTUNGSGERICHT<br />
Schlamperei bei den Einbürgerungen<br />
Vor Abstimmungen im Zusammenhang mit Ausländerfragen wird dem verunsicherten Stimmvolk jeweils<br />
hoch und heilig versprochen, dass die Anforderungen gegenüber der Abstimmungsvorlage in der praktischen<br />
Anwendung noch zu erhöhen seien. Diese Äusserungen wurden auch im Vorfeld des Urnenganges zur<br />
Einbürgerungsinitiative der <strong>SVP</strong> von unseren politischen Gegnern beinahe unzählige Male gemacht. Sobald<br />
die Abstimmung aber der Vergangenheit angehört, der Alltag zurückgekehrt ist und Beweise der Versprechungen<br />
erwartet werden, scheint sich niemand mehr an die gemachten Aussagen erinnern zu wollen. Das<br />
bedeutet eine Aushebelung der gesetzlichen Vorgaben, der Volksrechte und eine Geringschätzung der Bürgerinnen<br />
und Bürger.<br />
ERNST SCHIBLI<br />
NATIONALRAT <strong>SVP</strong><br />
OTELFINGEN<br />
Ein neuseeländischer<br />
Staatsangehöriger<br />
stellte das Gesuch um<br />
erleichterte Einbürgerung<br />
in einer Ostschweizer Gemeinde.<br />
Zum damaligen Zeitpunkt war er mehr<br />
als fünf Jahre mit einer Schweizerin<br />
verheiratet. Die zuständige Gemeinde<br />
wurde <strong>vom</strong> Bundesamt für Migration<br />
aufgefordert über die Integration dieser<br />
Person einen Erhebungsbericht abzuliefern.<br />
Die Einbürgerungskommission<br />
machte daraufhin Abklärungen<br />
und führte mit dem Einbürgerungswilligen<br />
ein Gespräch. Dabei musste die<br />
Kommission feststellen, dass eine Verständigung<br />
nur äusserst knapp möglich<br />
war. Ebenfalls beanstandet wurde,<br />
dass sich der Neuseeländer nicht für<br />
das gesellschaftliche öffentliche Leben<br />
in der Schweiz, im <strong>Kanton</strong> und am<br />
Wohnort interessiere. Die Mitglieder<br />
der Einbürgerungskommission waren<br />
darum einstimmig der Auffassung, der<br />
Schweizer Pass sei aus diesen Gründen<br />
zu verweigern.<br />
Unverständliche Allmacht der<br />
Verwaltung und der Gerichte<br />
Trotz dieser schweren Einbürgerungsdefizite<br />
des Neuseeländers beschloss<br />
das Bundesamt für Migration den Gesuchssteller<br />
einzubürgern. Von Referenzpersonen<br />
waren nämlich Schreiben<br />
beim Bundesamt eingegangen, die<br />
sich positiv zur sozialen Integration<br />
dieses Mannes geäussert hatten. Soweit<br />
sind wir also, dass willkürlich abgefasste<br />
Referenzschreiben einem seriösen<br />
Abklärungsbericht einer Fachkommission<br />
vorgezogen werden.<br />
Die Einbürgerung wurde von der<br />
Ostschweizer Gemeinde nicht akzeptiert<br />
und sie beschwerte sich beim<br />
Bundesverwaltungsgericht. Doch<br />
auch hier hatte die Gemeinde keinen<br />
Erfolg, sondern «die Rechnung ohne<br />
den Wirt (Richter) gemacht!»<br />
Die Richter kamen zum Schluss,<br />
dass der Neuseeländer in der Schweiz<br />
integriert sei und die Gemeinde einen<br />
zu strengen Massstab angelegt habe.<br />
Es sei bei der erleichterten Einbürgerung<br />
von Ehegatten nicht zwingend,<br />
dass sich dieser oder diese in der am<br />
Ort gesprochenen Sprache verständigen<br />
könne. Die Richter warfen im konkreten<br />
Fall auch in die Waagschale,<br />
dass Neuseeland ein ähnlich gelagertes<br />
Land wie die Schweiz sei und so eine<br />
gewisse Vertrautheit mit unseren<br />
Verhältnissen gegeben sei.<br />
Welch arrogante Argumente, sie<br />
entbehren jeder sachbezogener Grundlage<br />
und werfen ein schlechtes Licht<br />
auf die Gesetzesauslegung und die Arbeit<br />
der Richter.<br />
Dringender Handlungsbedarf<br />
Solche Beispiele verursachen ungläubiges<br />
Kopfschütteln und rütteln auf.<br />
Wie will eine solche Person ihre Rechte<br />
und Pflichten in und für unseren<br />
Staat eigenständig erfüllen, wenn ihr<br />
die grundlegendsten Elemente dazu<br />
fehlen? Warum verfolgen die Verwaltung<br />
und die obersten Gerichte in der<br />
Schweiz den Grundsatz «Einbürgerung<br />
um jeden Preis, koste es was es<br />
wolle?» Andere Staaten haben in dieser<br />
Angelegenheit viel strengere Vorgaben<br />
und Richtlinien.<br />
Die <strong>SVP</strong> lässt eine solche Provokation,<br />
eine solche Schlamperei nicht auf sich<br />
sitzen, sondern wird in diesem Bereich,<br />
einmal mehr, politisch eingreifen.<br />
Die Bevölkerung hat ein Anrecht<br />
darauf, dass nach dem geltenden Recht<br />
entschieden wird und nicht nach dem<br />
Gutdünken der Verwaltung und der<br />
Richter.<br />
DER AKTUELLE VORSTOSS<br />
Interpellation: Konzessionsentscheide des UVEK: Unbefriedigende Situation – offene Fragen<br />
NATALIE RICKLI<br />
NATIONALRÄTIN <strong>SVP</strong><br />
WINTERTHUR<br />
Die Konzessionsentscheide des<br />
UVEK <strong>vom</strong> 31. Oktober haben verschiedenste<br />
Diskussionen ausgelöst.<br />
Vor allem die Fälle von One FM, Tele<br />
Tell, Tele Top, Tele Züri oder Radio<br />
Energy geben viel zu reden. Die Abläufe<br />
und Hintergründe verschiedener<br />
Entscheide sind unklar. Der noch gar<br />
nicht existierende Sender «Buzz FM»<br />
hat seine Konzession freiwillig an<br />
«One FM» zurückübertragen. Bundesrat<br />
Leuenberger sagte, der Konzessionsentzug<br />
gegenüber Radio Energy<br />
«tue ihm leid», und man fände ja vielleicht<br />
«doch noch eine Lösung». Ist<br />
der UVEK-Vorsteher wirklich überzeugt<br />
von den Entscheiden? Vor diesem<br />
Hintergrund gelange ich mit folgenden<br />
Fragen an den Bundesrat:<br />
1. Beurteilt der Bundesrat die Konzessionsentscheide<br />
<strong>vom</strong> 31.10.2008<br />
als befriedigend? Ist es der Meinungs-<br />
und Medienvielfalt in unserer<br />
direkten Demokratie förderlich,<br />
dass jemand, der Radio oder Fern-<br />
sehen machen möchte und könnte,<br />
an der Verweigerungshaltung staatlicher<br />
Behörden scheitert?<br />
2. Steht es einer freien Demokratie<br />
mit wettbewerblicher Wirtschaftsordnung<br />
gut an, dass Bundesbehörden<br />
die Schliessung einzelner Privatunternehmungen<br />
befehlen?<br />
3. Teilt der Bundesrat die Auffassung,<br />
dass es seltsam ist, einem Senderprojekt<br />
wie «Buzz FM» eine Konzession<br />
zu erteilen, während einem<br />
bestehenden und beliebten Sender<br />
wie «One FM» die Bewilligung<br />
entzogen wird?<br />
4. Wie beurteilt der Bundesrat den Entscheid<br />
gegen Tele Tell (Innerschweiz)<br />
und Tele Top (Ostschweiz)<br />
und die Tatsache, dass mit der Konzessionserteilung<br />
an Tele 1 und Tele<br />
Ostschweiz regionale Monopole<br />
(NZZ-Gruppe) in der Inner- und<br />
Ostschweiz geschaffen werden?<br />
5. Ist es nicht störend, dass mit Tele<br />
Züri ausgerechnet jene regionale<br />
TV-Station nun über keine Konzession<br />
mehr verfügt, welche gegenüber<br />
der SRG am ehesten konkurrenzfähig<br />
war?<br />
6. Sind sich der Bundesrat und insbesondere<br />
das UVEK bewusst, dass<br />
wir es bei Radio- und Regional-<br />
TV-Stationen nicht mit kleinen<br />
«Pionier-Teams» mit begrenzbarem<br />
wirtschaftlichem Risiko zu tun<br />
haben, sondern mit Unternehmungen,<br />
die oft mehrere Dutzend Mitarbeiter<br />
beschäftigen und umfangreiche<br />
finanzielle Verpflichtungen<br />
haben?<br />
7. Ist es richtig, das ein einzelnes Departement<br />
über die Zulassung von<br />
Radio- und Regional-TV-Stationen<br />
entscheidet? Müsste sich angesichts<br />
der Tragweite dieser Entscheide<br />
nicht der Bundesrat mit diesen Fragen<br />
befassen?