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Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de

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<strong>Anlage</strong> 3: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-<br />

/Min<strong>de</strong>rmengenabrechnung<br />

Der Netzbetreiber verwen<strong>de</strong>t das synthetische Standardlastprofilverfahren.<br />

Der Netzbetreiber verwen<strong>de</strong>t für die Abwicklung <strong>de</strong>s Transportes an Letztverbraucher bis zu<br />

einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstun<strong>de</strong>n/Stun<strong>de</strong> und bis zu<br />

einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstun<strong>de</strong>n vereinfachte Verfahren<br />

(Standardlastprofile).<br />

Für <strong>de</strong>n Heizgas-Letztverbraucher kommen netzbetreiberindividuelle Lastprofile gemäß <strong>Anlage</strong><br />

3.1 zur Anwendung. Für <strong>de</strong>n Kochgas-Letztverbraucher und Gewerbebetriebe kommen<br />

die Standardlastprofile <strong>de</strong>r TU München von 2005 zur Anwendung. Die Lastprofile können<br />

<strong>de</strong>r Veröffentlichung unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Maßgeblich für die zur Anwendung <strong>de</strong>s Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose<br />

ist die Wetterstation Lingen <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes (Nr. 10305).<br />

Angewen<strong>de</strong>tes Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenverfahren<br />

1. Verfahren: Stichtagsverfahren<br />

Die Ablesung <strong>de</strong>r Messeinrichtung fin<strong>de</strong>t jährlich <strong>zum</strong> Stichtag statt. Dabei darf die Ablesung<br />

gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor und 4 Wochen nach <strong>de</strong>m Stichtag<br />

stattfin<strong>de</strong>n. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>n Stichtag<br />

hochgerechnet. Für die Bestimmung <strong>de</strong>r Mehr-Min<strong>de</strong>rmengen wer<strong>de</strong>n auf die in <strong>de</strong>m<br />

Zeitraum zwischen <strong>de</strong>n Stichtagen ermittelten Netznutzungsmengen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bilanzkreis/<br />

das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für <strong>de</strong>n analogen Zeitraum gegenübergestellt.<br />

Lieferantenwechsel wer<strong>de</strong>n monatsscharf in <strong>de</strong>r Allokation und tagesscharf in<br />

<strong>de</strong>r Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend wer<strong>de</strong>n Ein- und Auszüge<br />

entsprechend GeLi Gas behan<strong>de</strong>lt.<br />

2. Abrechnungsart: einzelkun<strong>de</strong>nscharf<br />

3. Abrechnungszeitraum: 01.12. – 30.11.<br />

4. Preis: arithmetischer Mittelwert <strong>de</strong>r vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten<br />

12 monatlichen Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenpreise, veröffentlicht unter www.gaspool.<strong>de</strong><br />

5. Gewichtungsverfahren: keine Mengenaufteilung<br />

6. Zeitpunkt <strong>de</strong>r Rechnungserstellung: jährlich, bis spätestens 3 Monate nach Abrechnungszeitraum<br />

7. Erstellung <strong>de</strong>r Mehr-/Min<strong>de</strong>rmengenabrechnung gemeinsam mit <strong>de</strong>r Netznutzungsabrechnung:<br />

nein<br />

8. Übermittlung <strong>de</strong>r Rechnung: in Papierform<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas

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