Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de
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Ziffer 5 (zu § 9 Ziffer 10 <strong>de</strong>s Lieferantenrahmenvertrages)<br />
Es gelten die unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> veröffentlichten Entgelt- und Zahlungsbedingungen<br />
<strong>de</strong>s Netzbetreibers in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit enthalten die Entgelt- und Zahlungsbedingungen<br />
folgen<strong>de</strong> Regelungen:<br />
1. Allgemeines<br />
Der Transportkun<strong>de</strong> zahlt für die Nutzung <strong>de</strong>s örtlichen Verteilnetzes <strong>de</strong>s Netzbetreibers<br />
zur Ausspeisung von Gas die Entgelte, wie sie sich aus <strong>de</strong>m Lieferantenrahmenvertrag<br />
bzw. <strong>de</strong>m jeweiligen unter www.sw-<strong>schuettorf</strong>.<strong>de</strong> veröffentlichten Preisblatt<br />
<strong>de</strong>s Netzbetreibers ergeben. Für die Abrechnung dieser Entgelte kommen ergänzend<br />
<strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag die nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen zur Anwendung.<br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> ist für leistungsgemessene Entnahmestellen das Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
und für nicht leistungsgemessene Entnahmestellen <strong>de</strong>r Zeitraum vom 01. Dezember<br />
bis 30. November (nachfolgend: reguläre Abrechnungsperio<strong>de</strong>).<br />
Beginnt bzw. en<strong>de</strong>t das betreffen<strong>de</strong> Lieferverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Transportkun<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>ssen Kun<strong>de</strong>n (nachfolgend: Lieferverhältnis) nicht mit <strong>de</strong>m Beginn bzw. En<strong>de</strong><br />
einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong>, so gilt <strong>de</strong>r Beginn bzw. das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lieferverhältnisses<br />
auch als Beginn bzw. En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong> (nachfolgend:<br />
abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong>). Eine abweichen<strong>de</strong> Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
kann einer regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong> voran gehen o<strong>de</strong>r ihr folgen. Eine abweichen<strong>de</strong><br />
Abrechnungsperio<strong>de</strong> kann einer weiteren abweichen<strong>de</strong>n Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
voran gehen o<strong>de</strong>r die einzige Abrechnungsperio<strong>de</strong> sein.<br />
2. Netzentgelte<br />
2.1 Leistungsgemessene Kun<strong>de</strong>n (RLM-Kun<strong>de</strong>n)<br />
Das Netzentgelt für die Belieferung leistungsgemessener Kun<strong>de</strong>n setzt sich zusammen<br />
aus einem (Jahres-)Leistungsentgelt, einem (Jahres-)Arbeitsentgelt sowie <strong>de</strong>n<br />
Entgelten nach Ziffer 2.3.<br />
2.1.1 (Jahres-)Leistungsentgelt<br />
Die Höhe <strong>de</strong>s (Jahres-)Leistungsentgeltes bemisst sich nach <strong>de</strong>r am Ausspeisepunkt<br />
tatsächlich in Anspruch genommenen Jahreshöchstleistung. Entsprechend dieser<br />
Jahreshöchstleistung wird <strong>de</strong>r Ausspeisepunkt in eine Zone/Stufe nach <strong>de</strong>m jeweiligen<br />
Preisblatt eingeordnet.<br />
2.1.1.1 Bestimmung <strong>de</strong>r Jahreshöchstleistung bei regulärer Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
Als Jahreshöchstleistung gilt <strong>de</strong>r höchste Wert <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r regulären Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
aufgetretenen Stun<strong>de</strong>nmengen in kWh/h je Ausspeisepunkt.<br />
2.1.1.2 Bestimmung <strong>de</strong>r Jahreshöchstleistung bei abweichen<strong>de</strong>r Abrechnungsperio<strong>de</strong><br />
Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />
<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas