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Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de

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<strong>Anlage</strong> 7: Ergänzungsvereinbarung <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Ziffer 3 <strong>de</strong>r Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate<br />

beim Wechsel <strong>de</strong>s Lieferanten bei <strong>de</strong>r Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-<br />

06-067 (GeLi-Beschluss)<br />

Präambel<br />

Die Bun<strong>de</strong>snetzagentur (nachfolgend BNetzA genannt) hat mit <strong>de</strong>r Festlegung einheitlicher<br />

Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel <strong>de</strong>s Lieferanten bei <strong>de</strong>r Belieferung mit<br />

Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“) verbindliche Vorgaben für alle Netzbetreiber<br />

geschaffen. Nach diesen Festlegungen sind von Netzbetreibern und <strong>de</strong>ren Marktpartnern<br />

einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate entsprechend Ziffer 1 <strong>de</strong>r Festlegungen<br />

anzuwen<strong>de</strong>n. Eine Ausnahme hiervon sieht Ziffer 3 <strong>de</strong>s GeLi-Beschlusses vor. Zur<br />

Verwendung eines an<strong>de</strong>ren Datenformats o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung<br />

einzelner Prozessschritte können freiwillige bilaterale Vereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Netzbetreiber nimmt diese Möglichkeit in Anspruch und bietet seinen Marktpartnern an,<br />

ebenso wie gegenüber <strong>de</strong>m eigenen, verbun<strong>de</strong>nen Vertrieb die nachfolgend aufgeführten Abweichungen<br />

anzuwen<strong>de</strong>n. Der Netzbetreiber hat die Inanspruchnahme von Tenor 3 <strong>de</strong>s Ge-<br />

Li-Beschlusses gegenüber <strong>de</strong>r BNetzA angezeigt und die nachfolgen<strong>de</strong> Mustervereinbarung<br />

<strong>de</strong>r BNetzA zur Kenntnisnahme übersandt.<br />

§ 1 Systembeschreibung<br />

Der für die von <strong>de</strong>r GeLi vorgeschriebenen Geschäftsprozesse anfallen<strong>de</strong> Datenaustausch<br />

wird vom Netzbetreiber über das IT-System Schleupen.CS abgewickelt. Für <strong>de</strong>n Netzbetreiber<br />

und <strong>de</strong>n verbun<strong>de</strong>nen Energievertrieb besteht ein gemeinsamer Datenbestand, d. h.<br />

es besteht eine so genannte „1-Mandanten-Lösung“.<br />

Um Benachteiligungen von externen Transportkun<strong>de</strong>n (nachfolgend Drittlieferanten genannt)<br />

zu vermei<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r Netzbetreiber organisatorische Än<strong>de</strong>rungen vorgenommen, um die<br />

Vorgaben <strong>de</strong>r informatorischen Entflechtung nach § 6a EnWG einzuhalten und eine Diskriminierung<br />

von Drittlieferanten auszuschließen. Darüber hinaus bietet <strong>de</strong>r Netzbetreiber<br />

externen Lieferanten nachfolgend dieselben Leistungen an, die er seinem eigenen Vertrieb<br />

einräumt, um eine Diskriminierung zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

§ 2 Angebot nach Tenor 3 GeLi-Gas<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas

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