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Anlage 1: Technische Einzelheiten zum ... - Sw-schuettorf.de

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Netzbetreiber im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Nr. 27 <strong>de</strong>s Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind o<strong>de</strong>r von ihm in <strong>zum</strong>utbarer<br />

Weise aufgeklärt wer<strong>de</strong>n können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>nsersatzes<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

(4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschä<strong>de</strong>n ist die Haftung <strong>de</strong>s Netzbetreibers,<br />

an <strong>de</strong>ssen Netz <strong>de</strong>r Anschlussnutzer angeschlossen ist, o<strong>de</strong>r eines dritten Netzbetreibers,<br />

gegen <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, gegenüber seinen Anschlussnutzern<br />

auf jeweils 5.000 Euro sowie je Scha<strong>de</strong>nsereignis insgesamt auf 20 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r in<br />

Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und 3 genannten Höchstbeträge begrenzt. Absatz 2<br />

Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 4 und 5 gelten entsprechend.<br />

(5) Übersteigt die Summe <strong>de</strong>r Einzelschä<strong>de</strong>n die jeweilige Höchstgrenze, so wird <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

in <strong>de</strong>m Verhältnis gekürzt, in <strong>de</strong>m die Summe aller Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche zur<br />

Höchstgrenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 o<strong>de</strong>r nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch in<br />

Verbindung mit Absatz 4, Schä<strong>de</strong>n von nicht unter diese Verordnung fallen<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n in die<br />

Höchstgrenze einbezogen wor<strong>de</strong>n, so sind sie auch bei <strong>de</strong>r Kürzung nach Satz 1 entsprechend<br />

einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Scha<strong>de</strong>nsersatzquote nicht<br />

höher sein als die Quote <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s dritten Netzbetreibers.<br />

(6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schä<strong>de</strong>n unter 30 Euro, die we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

verursacht wor<strong>de</strong>n sind.<br />

(7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n unverzüglich <strong>de</strong>m Netzbetreiber o<strong>de</strong>r,<br />

wenn dieses feststeht, <strong>de</strong>m ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen.<br />

Stadtwerke Schüttorf GmbH<br />

<strong>Anlage</strong>n <strong>zum</strong> Lieferantenrahmenvertrag Gas

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