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Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka

Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka

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2. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> – Amtsblatt 06/<strong>2009</strong> - 10 -<br />

Abwasserbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von<br />

uns durchgeführten Prüfung e<strong>in</strong>e Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter<br />

Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten<br />

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass<br />

Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch<br />

den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

F<strong>in</strong>anz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichender<br />

Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und<br />

über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Abwasserbetriebs<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />

der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben <strong>in</strong><br />

Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der<br />

Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen E<strong>in</strong>schätzungen<br />

der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der<br />

Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir<br />

s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften<br />

sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie der<br />

ThürEBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz-und Ertragslage des Abwasserbetriebs.<br />

Der Lagebericht steht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />

<strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von der Lage des Abwasserbetriebs<br />

und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.”<br />

Erfurt, 3. Januar 2008<br />

Ernst & Young AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

(gez. Schiffmann) (gez. Bösner)<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

Auslegungsh<strong>in</strong>weis<br />

Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 des Eigenbetriebes Abwasser der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> wird gemäß § 25 Abs. 4 Thür<strong>in</strong>ger Eigenbetriebsverordnung<br />

<strong>in</strong> der Zeit vom 04.05.09 - 12.05.09 <strong>in</strong> den Räumen der Verwaltung<br />

des Eigenbetriebes Abwasser, <strong>Tiefengruben</strong>er Str. 14, 99438<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> öffentlich ausgelegt und kann während der Geschäftszeiten<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 17.04.09<br />

gez. Thomas Liebetrau<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung <strong>Bad</strong><br />

<strong>Berka</strong><br />

Die Stadtverwaltung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> gibt bekannt:<br />

Die diesjährige Grabmalüberprüfung f<strong>in</strong>det am 12.05.<strong>2009</strong> auf den<br />

Friedhöfen <strong>in</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Tannroda, Bergern, Gutendorf, Meckfeld und<br />

<strong>Tiefengruben</strong> statt.<br />

Laut § 24 (2) geltender Friedhofssatzung wird die Standfestigkeit der<br />

Grabmale und baulichen Anlagen überprüft.<br />

Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten werden über eventuell notwendige<br />

Instandsetzungsmaßnahmen schriftlich <strong>in</strong>formiert.<br />

Friedhof Bergern 08:00 Uhr<br />

Friedhof Gutendorf 08:30 Uhr<br />

Friedhof Meckfeld 09:00 Uhr<br />

Friedhof <strong>Tiefengruben</strong> 09:30 Uhr<br />

Friedhof Tannroda 10:30 Uhr<br />

Friedhof <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> 12:00 Uhr<br />

Witterungsbed<strong>in</strong>gte Änderungen s<strong>in</strong>d möglich.<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, <strong>21.</strong>04.<strong>2009</strong><br />

gez. Thomas Liebetrau<br />

Bürgermeister<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> schreibt nachstehendes Baugrundstück zum Verkauf<br />

aus:<br />

- Baulücke <strong>in</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, He<strong>in</strong>rich-Schütz-Str. 12, Flur 1, Flurstück 284<br />

- Grundstücksgröße: 290 qm<br />

- Lage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />

- Bebauung mit zweigeschossigem Wohnhaus; Dachgeschossausbau<br />

möglich<br />

- E<strong>in</strong>haltung der Häuserflucht zu den Nachbarhäusern<br />

- Bebauungsverpflichtung für den Käufer <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraums<br />

von 2 Jahren<br />

- M<strong>in</strong>destgebot: 14.000 EUR<br />

Schriftliche Angebote können bis zum 30.05.<strong>2009</strong>, 12 Uhr, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

verschlossenen Umschlag, der mit A 1/<strong>2009</strong> gekennzeichnet ist, an die<br />

Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Bauamt/Liegenschaften, Am Markt 10,<br />

99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, abgegeben werden.<br />

E<strong>in</strong> Zuschlag kann nur vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates<br />

erfolgen. Mit der Ausschreibung entsteht ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zum Verkauf<br />

an den Meistbietenden, wenn das M<strong>in</strong>destgebot unterschritten<br />

wurde oder andere Gründe gegen die Veräußerung sprechen.<br />

gez. Thomas Liebetrau<br />

Bürgermeister<br />

Brunnenfest <strong>2009</strong><br />

Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen des Veranstalters/<br />

Platzordnung<br />

1. Das Veranstaltungsgelände umfasst folgende Bereiche:<br />

- den Kurpark<br />

- die öffentlichen Flächen rund um den Goethebrunnen<br />

- die Wiesen rechts und l<strong>in</strong>ks der Ilm zwischen der Brücke Blankenha<strong>in</strong>er<br />

Straße und der Fußgängerbrücke Höhe Firma Bröse<br />

- den Platz vor der alten Feuerwehr (Blankenha<strong>in</strong>er Str. 6 a)<br />

- die Ilmstraße zwischen der Parkstraße bis Fußgängerbrücke Höhe<br />

Firma Bröse.<br />

2. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den dafür vorgesehenen<br />

Wegen zu den Parkflächen erlaubt. Ausnahmen erteilt<br />

der Veranstalter <strong>in</strong> Form von Sonderfahrgenehmigungen.<br />

3. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen,<br />

Dosen, Plastikkanister und/ oder sonstige Tr<strong>in</strong>kbehälter,<br />

Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse<br />

sowie Fackeln oder pyrotechnische Erzeugnisse auf das Veranstaltungsgelände<br />

mitzubr<strong>in</strong>gen. Der Veranstalter ist <strong>in</strong> solchen Fällen<br />

berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung bzw. dem Veranstaltungsgelände<br />

zu verweigern bzw: zu verweisen, sofern der Besucher<br />

nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände abzugeben.<br />

4. Es ist verboten, Gegenstände während der Veranstaltung bzw. auf<br />

dem Veranstaltungsgelände zu führen, welche nach § 39 des Waffengesetzes<br />

auf öffentlichen Veranstaltungen nicht gestattet s<strong>in</strong>d.<br />

Verboten s<strong>in</strong>d auch alle waffenähnlichen Gegenstände oder solche,<br />

die als Waffen missbraucht werden können. Zuwiderhandlungen<br />

werden zur Anzeige gebracht.<br />

5. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist Fahrrad fahren untersagt.<br />

6. Hunde unterliegen e<strong>in</strong>er Le<strong>in</strong>enpflicht.

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