Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka
Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka
Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka
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2. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> – Amtsblatt 06/<strong>2009</strong> - 10 -<br />
Abwasserbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von<br />
uns durchgeführten Prüfung e<strong>in</strong>e Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter E<strong>in</strong>beziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter<br />
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten<br />
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass<br />
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch<br />
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />
F<strong>in</strong>anz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichender<br />
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und<br />
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Abwasserbetriebs<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben <strong>in</strong><br />
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der<br />
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen E<strong>in</strong>schätzungen<br />
der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der<br />
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir<br />
s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften<br />
sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie der<br />
ThürEBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz-und Ertragslage des Abwasserbetriebs.<br />
Der Lagebericht steht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />
<strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von der Lage des Abwasserbetriebs<br />
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung<br />
zutreffend dar.”<br />
Erfurt, 3. Januar 2008<br />
Ernst & Young AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
(gez. Schiffmann) (gez. Bösner)<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />
Auslegungsh<strong>in</strong>weis<br />
Der Jahresabschluss zum 31.12.2006 des Eigenbetriebes Abwasser der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> wird gemäß § 25 Abs. 4 Thür<strong>in</strong>ger Eigenbetriebsverordnung<br />
<strong>in</strong> der Zeit vom 04.05.09 - 12.05.09 <strong>in</strong> den Räumen der Verwaltung<br />
des Eigenbetriebes Abwasser, <strong>Tiefengruben</strong>er Str. 14, 99438<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> öffentlich ausgelegt und kann während der Geschäftszeiten<br />
e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 17.04.09<br />
gez. Thomas Liebetrau<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung <strong>Bad</strong><br />
<strong>Berka</strong><br />
Die Stadtverwaltung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> gibt bekannt:<br />
Die diesjährige Grabmalüberprüfung f<strong>in</strong>det am 12.05.<strong>2009</strong> auf den<br />
Friedhöfen <strong>in</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Tannroda, Bergern, Gutendorf, Meckfeld und<br />
<strong>Tiefengruben</strong> statt.<br />
Laut § 24 (2) geltender Friedhofssatzung wird die Standfestigkeit der<br />
Grabmale und baulichen Anlagen überprüft.<br />
Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten werden über eventuell notwendige<br />
Instandsetzungsmaßnahmen schriftlich <strong>in</strong>formiert.<br />
Friedhof Bergern 08:00 Uhr<br />
Friedhof Gutendorf 08:30 Uhr<br />
Friedhof Meckfeld 09:00 Uhr<br />
Friedhof <strong>Tiefengruben</strong> 09:30 Uhr<br />
Friedhof Tannroda 10:30 Uhr<br />
Friedhof <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> 12:00 Uhr<br />
Witterungsbed<strong>in</strong>gte Änderungen s<strong>in</strong>d möglich.<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, <strong>21.</strong>04.<strong>2009</strong><br />
gez. Thomas Liebetrau<br />
Bürgermeister<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> schreibt nachstehendes Baugrundstück zum Verkauf<br />
aus:<br />
- Baulücke <strong>in</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, He<strong>in</strong>rich-Schütz-Str. 12, Flur 1, Flurstück 284<br />
- Grundstücksgröße: 290 qm<br />
- Lage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong><br />
- Bebauung mit zweigeschossigem Wohnhaus; Dachgeschossausbau<br />
möglich<br />
- E<strong>in</strong>haltung der Häuserflucht zu den Nachbarhäusern<br />
- Bebauungsverpflichtung für den Käufer <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Zeitraums<br />
von 2 Jahren<br />
- M<strong>in</strong>destgebot: 14.000 EUR<br />
Schriftliche Angebote können bis zum 30.05.<strong>2009</strong>, 12 Uhr, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
verschlossenen Umschlag, der mit A 1/<strong>2009</strong> gekennzeichnet ist, an die<br />
Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Bauamt/Liegenschaften, Am Markt 10,<br />
99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, abgegeben werden.<br />
E<strong>in</strong> Zuschlag kann nur vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates<br />
erfolgen. Mit der Ausschreibung entsteht ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zum Verkauf<br />
an den Meistbietenden, wenn das M<strong>in</strong>destgebot unterschritten<br />
wurde oder andere Gründe gegen die Veräußerung sprechen.<br />
gez. Thomas Liebetrau<br />
Bürgermeister<br />
Brunnenfest <strong>2009</strong><br />
Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen des Veranstalters/<br />
Platzordnung<br />
1. Das Veranstaltungsgelände umfasst folgende Bereiche:<br />
- den Kurpark<br />
- die öffentlichen Flächen rund um den Goethebrunnen<br />
- die Wiesen rechts und l<strong>in</strong>ks der Ilm zwischen der Brücke Blankenha<strong>in</strong>er<br />
Straße und der Fußgängerbrücke Höhe Firma Bröse<br />
- den Platz vor der alten Feuerwehr (Blankenha<strong>in</strong>er Str. 6 a)<br />
- die Ilmstraße zwischen der Parkstraße bis Fußgängerbrücke Höhe<br />
Firma Bröse.<br />
2. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur auf den dafür vorgesehenen<br />
Wegen zu den Parkflächen erlaubt. Ausnahmen erteilt<br />
der Veranstalter <strong>in</strong> Form von Sonderfahrgenehmigungen.<br />
3. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen,<br />
Dosen, Plastikkanister und/ oder sonstige Tr<strong>in</strong>kbehälter,<br />
Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse<br />
sowie Fackeln oder pyrotechnische Erzeugnisse auf das Veranstaltungsgelände<br />
mitzubr<strong>in</strong>gen. Der Veranstalter ist <strong>in</strong> solchen Fällen<br />
berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung bzw. dem Veranstaltungsgelände<br />
zu verweigern bzw: zu verweisen, sofern der Besucher<br />
nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände abzugeben.<br />
4. Es ist verboten, Gegenstände während der Veranstaltung bzw. auf<br />
dem Veranstaltungsgelände zu führen, welche nach § 39 des Waffengesetzes<br />
auf öffentlichen Veranstaltungen nicht gestattet s<strong>in</strong>d.<br />
Verboten s<strong>in</strong>d auch alle waffenähnlichen Gegenstände oder solche,<br />
die als Waffen missbraucht werden können. Zuwiderhandlungen<br />
werden zur Anzeige gebracht.<br />
5. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist Fahrrad fahren untersagt.<br />
6. Hunde unterliegen e<strong>in</strong>er Le<strong>in</strong>enpflicht.