Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka
Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka
Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka
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2. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> – Amtsblatt 06/<strong>2009</strong> - 8 -<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme ist durch e<strong>in</strong> Datensichtgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis für die betreffende<br />
Wahl e<strong>in</strong>getragen ist oder für diese e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />
2.<br />
Jeder Wahlberichtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />
unvollständig hält, kann <strong>in</strong>nerhalb der E<strong>in</strong>sichtsfrist (18. <strong>Mai</strong> bis<br />
22. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong>), spätestens am 22. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> (16. Tag vor der Wahl) bis<br />
12:00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>de <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> E<strong>in</strong>wendungen erheben.<br />
Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />
3.<br />
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, erhalten<br />
bis spätestens zum 17. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> (<strong>21.</strong> Tag vor der Wahl) e<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />
zu se<strong>in</strong>, muss rechtzeitig E<strong>in</strong>wendungen gegen das Wählerverzeichnis<br />
erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong> Wahlrecht<br />
nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />
werden und die bereits Wahlsche<strong>in</strong>(e) und Briefwahlunterlagen<br />
beantragt haben, erhalten ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />
4.<br />
Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an den oben genannten Wahlen im<br />
Wege der Briefwahl teilnehmen.<br />
4.1 E<strong>in</strong> Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen ist<br />
oder der aus e<strong>in</strong>em von ihm nicht zu vertretenden Grund <strong>in</strong> das<br />
Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf<br />
Antrag e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> von der Geme<strong>in</strong>deverwaltung.<br />
4. 2 E<strong>in</strong> Wahlberechtigter, der nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />
ist, erhält auf Antrag e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong><br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne se<strong>in</strong> Verschulden die Frist zur<br />
Erhebung von E<strong>in</strong>wendungen versäumt hat,<br />
b) wenn die Voraussetzungen für se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />
erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von E<strong>in</strong>wendungen<br />
e<strong>in</strong>getreten s<strong>in</strong>d oder<br />
c) wenn das Wahlrecht aufgrund e<strong>in</strong>er erhobenen E<strong>in</strong>wendung<br />
festgestellt wurde und dies der Geme<strong>in</strong>deverwaltung erst nach<br />
Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.<br />
Zugleich mit dem Wahlsche<strong>in</strong> erhält er:<br />
- e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />
ist,<br />
- e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettelumschlag und<br />
- e<strong>in</strong>en amtlichen Wahlbriefumschlag der von der Geme<strong>in</strong>de freigemacht<br />
worden ist, mit der Anschrift der Geme<strong>in</strong>de und auf dem<br />
die Nummer des Stimmbezirkes oder des Wahlsche<strong>in</strong>es angegeben<br />
se<strong>in</strong> muss sowie das Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Wahlsche<strong>in</strong>e können von Wahlberechtigten, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, bis zum 5. Juni <strong>2009</strong> (2. Tag vor der Wahl),<br />
18:00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>de schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch)<br />
beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,<br />
Fernschreiben, Telefax, E-<strong>Mai</strong>l oder durch sonstige dokumentierbare<br />
elektronische Übermittlung als gewahrt.<br />
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die e<strong>in</strong> Aufsuchen<br />
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr,<br />
gestellt werden.<br />
Nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene Wahlberechtigte können<br />
aus den unter Nummer 4.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen<br />
Wahlsche<strong>in</strong>e noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen.<br />
Versichert e<strong>in</strong> Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />
Wahlsche<strong>in</strong> nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl,<br />
12:00 Uhr, e<strong>in</strong> neuer Wahlsche<strong>in</strong> erteilt werden<br />
Wer den Antrag für e<strong>in</strong>en anderen stellt, muss durch Vorlage e<strong>in</strong>er<br />
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. E<strong>in</strong><br />
beh<strong>in</strong>derter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der<br />
Hilfe e<strong>in</strong>er anderen Person bedienen.<br />
5.<br />
Die Abholung von Wahlsche<strong>in</strong>en und Briefwahlunterlagen für e<strong>in</strong>en<br />
anderen ist nur im Falle e<strong>in</strong>er plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn<br />
die Empfangsberechtigung durch e<strong>in</strong>e schriftliche Vollmacht nachgewiesen<br />
wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr<br />
rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht<br />
werden können. Die bevollmächtigte Person hat der Geme<strong>in</strong>de<br />
vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie<br />
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich<br />
auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln<br />
der Kommunalwahlen und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen<br />
Wahlsche<strong>in</strong> so rechtzeitig der Geme<strong>in</strong>de übersenden, dass<br />
er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr e<strong>in</strong>geht.<br />
E<strong>in</strong> Wahlbrief wird <strong>in</strong>nerhalb der Bundesrepublik Deutschland als<br />
Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.<br />
E<strong>in</strong> Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
Nähere H<strong>in</strong>weise über die Briefwahl s<strong>in</strong>d dem Merkblatt für die Briefwahl<br />
zu entnehmen.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 22.04.<strong>2009</strong><br />
Die Geme<strong>in</strong>debehörde<br />
gez. Thomas Liebetrau/ Wahlleiter<br />
Bekanntmachung<br />
über das Recht auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis und<br />
die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en für die Wahl zum<br />
Europäischen Parlament am 07.06.<strong>2009</strong><br />
1.<br />
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die<br />
Geme<strong>in</strong>de - die Wahlbezirke der Geme<strong>in</strong>de <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> wird <strong>in</strong> der Zeit<br />
vom 18.05.<strong>2009</strong> (20. Tag vor der Wahl) bis 22.05.<strong>2009</strong> (16. Tag vor der<br />
Wahl) während der allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Wahlbüro, Am Markt 10, 99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> für Wahlberechtigte<br />
zur E<strong>in</strong>sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte<br />
kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu se<strong>in</strong>er Person im<br />
Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Daten überprüfen. Sofern e<strong>in</strong> Wahlberechtigter<br />
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen<br />
im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Personen überprüfen will, hat er<br />
Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich e<strong>in</strong>e Unrichtigkeit oder<br />
Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht<br />
auf Überprüfung besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />
für die im Melderegister e<strong>in</strong> Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs.<br />
5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der<br />
Landesmeldegesetzte e<strong>in</strong>getragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme ist durch e<strong>in</strong> Datensichtgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen ist oder<br />
e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />
2.<br />
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann<br />
<strong>in</strong> der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am<br />
22.05.<strong>2009</strong> (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>debehörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Wahlbüro, Am Markt 10,<br />
99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen.<br />
Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />
3.<br />
Wahlberechtigte, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, erhalten<br />
bis spätestens zum 17.05.<strong>2009</strong> (<strong>21.</strong> Tag vor der Wahl) e<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />
zu se<strong>in</strong>, muss E<strong>in</strong>spruch gegen das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>legen,<br />
wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong> Wahlrecht nicht ausüben<br />
kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />
werden und die bereits e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen<br />
beantragt haben, erhalten ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />
4.<br />
Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an der Wahl <strong>in</strong> dem Kreis/der kreisfreien<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> durch Stimmabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen<br />
Wahlraum dieses Kreises/dieser kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl<br />
teilnehmen.