01.11.2012 Aufrufe

Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka

Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka

Blütenfest in Tiefengruben 21. Mai - 23. Mai 2009 - Kurstadt Bad Berka

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> – Amtsblatt 06/<strong>2009</strong> - 8 -<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme ist durch e<strong>in</strong> Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis für die betreffende<br />

Wahl e<strong>in</strong>getragen ist oder für diese e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />

2.<br />

Jeder Wahlberichtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />

unvollständig hält, kann <strong>in</strong>nerhalb der E<strong>in</strong>sichtsfrist (18. <strong>Mai</strong> bis<br />

22. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong>), spätestens am 22. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> (16. Tag vor der Wahl) bis<br />

12:00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>de <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> E<strong>in</strong>wendungen erheben.<br />

Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />

3.<br />

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, erhalten<br />

bis spätestens zum 17. <strong>Mai</strong> <strong>2009</strong> (<strong>21.</strong> Tag vor der Wahl) e<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />

zu se<strong>in</strong>, muss rechtzeitig E<strong>in</strong>wendungen gegen das Wählerverzeichnis<br />

erheben, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong> Wahlrecht<br />

nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />

werden und die bereits Wahlsche<strong>in</strong>(e) und Briefwahlunterlagen<br />

beantragt haben, erhalten ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />

4.<br />

Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an den oben genannten Wahlen im<br />

Wege der Briefwahl teilnehmen.<br />

4.1 E<strong>in</strong> Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen ist<br />

oder der aus e<strong>in</strong>em von ihm nicht zu vertretenden Grund <strong>in</strong> das<br />

Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf<br />

Antrag e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> von der Geme<strong>in</strong>deverwaltung.<br />

4. 2 E<strong>in</strong> Wahlberechtigter, der nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />

ist, erhält auf Antrag e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong><br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne se<strong>in</strong> Verschulden die Frist zur<br />

Erhebung von E<strong>in</strong>wendungen versäumt hat,<br />

b) wenn die Voraussetzungen für se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von E<strong>in</strong>wendungen<br />

e<strong>in</strong>getreten s<strong>in</strong>d oder<br />

c) wenn das Wahlrecht aufgrund e<strong>in</strong>er erhobenen E<strong>in</strong>wendung<br />

festgestellt wurde und dies der Geme<strong>in</strong>deverwaltung erst nach<br />

Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.<br />

Zugleich mit dem Wahlsche<strong>in</strong> erhält er:<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist,<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettelumschlag und<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen Wahlbriefumschlag der von der Geme<strong>in</strong>de freigemacht<br />

worden ist, mit der Anschrift der Geme<strong>in</strong>de und auf dem<br />

die Nummer des Stimmbezirkes oder des Wahlsche<strong>in</strong>es angegeben<br />

se<strong>in</strong> muss sowie das Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Wahlsche<strong>in</strong>e können von Wahlberechtigten, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, bis zum 5. Juni <strong>2009</strong> (2. Tag vor der Wahl),<br />

18:00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>de schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch)<br />

beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm,<br />

Fernschreiben, Telefax, E-<strong>Mai</strong>l oder durch sonstige dokumentierbare<br />

elektronische Übermittlung als gewahrt.<br />

Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die e<strong>in</strong> Aufsuchen<br />

des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr,<br />

gestellt werden.<br />

Nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene Wahlberechtigte können<br />

aus den unter Nummer 4.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen<br />

Wahlsche<strong>in</strong>e noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen.<br />

Versichert e<strong>in</strong> Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Wahlsche<strong>in</strong> nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl,<br />

12:00 Uhr, e<strong>in</strong> neuer Wahlsche<strong>in</strong> erteilt werden<br />

Wer den Antrag für e<strong>in</strong>en anderen stellt, muss durch Vorlage e<strong>in</strong>er<br />

schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. E<strong>in</strong><br />

beh<strong>in</strong>derter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der<br />

Hilfe e<strong>in</strong>er anderen Person bedienen.<br />

5.<br />

Die Abholung von Wahlsche<strong>in</strong>en und Briefwahlunterlagen für e<strong>in</strong>en<br />

anderen ist nur im Falle e<strong>in</strong>er plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn<br />

die Empfangsberechtigung durch e<strong>in</strong>e schriftliche Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr<br />

rechtzeitig durch die Deutsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht<br />

werden können. Die bevollmächtigte Person hat der Geme<strong>in</strong>de<br />

vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie<br />

nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich<br />

auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit den Stimmzetteln<br />

der Kommunalwahlen und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen<br />

Wahlsche<strong>in</strong> so rechtzeitig der Geme<strong>in</strong>de übersenden, dass<br />

er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr e<strong>in</strong>geht.<br />

E<strong>in</strong> Wahlbrief wird <strong>in</strong>nerhalb der Bundesrepublik Deutschland als<br />

Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.<br />

E<strong>in</strong> Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

Nähere H<strong>in</strong>weise über die Briefwahl s<strong>in</strong>d dem Merkblatt für die Briefwahl<br />

zu entnehmen.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, 22.04.<strong>2009</strong><br />

Die Geme<strong>in</strong>debehörde<br />

gez. Thomas Liebetrau/ Wahlleiter<br />

Bekanntmachung<br />

über das Recht auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis und<br />

die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en für die Wahl zum<br />

Europäischen Parlament am 07.06.<strong>2009</strong><br />

1.<br />

Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die<br />

Geme<strong>in</strong>de - die Wahlbezirke der Geme<strong>in</strong>de <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> wird <strong>in</strong> der Zeit<br />

vom 18.05.<strong>2009</strong> (20. Tag vor der Wahl) bis 22.05.<strong>2009</strong> (16. Tag vor der<br />

Wahl) während der allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten der Stadtverwaltung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Wahlbüro, Am Markt 10, 99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> für Wahlberechtigte<br />

zur E<strong>in</strong>sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte<br />

kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu se<strong>in</strong>er Person im<br />

Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Daten überprüfen. Sofern e<strong>in</strong> Wahlberechtigter<br />

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen<br />

im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Personen überprüfen will, hat er<br />

Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich e<strong>in</strong>e Unrichtigkeit oder<br />

Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht<br />

auf Überprüfung besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />

für die im Melderegister e<strong>in</strong> Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs.<br />

5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der<br />

Landesmeldegesetzte e<strong>in</strong>getragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme ist durch e<strong>in</strong> Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen ist oder<br />

e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />

2.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann<br />

<strong>in</strong> der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am<br />

22.05.<strong>2009</strong> (16. Tag vor der Wahl) bis 12:00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>debehörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong>, Wahlbüro, Am Markt 10,<br />

99438 <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen.<br />

Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />

3.<br />

Wahlberechtigte, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, erhalten<br />

bis spätestens zum 17.05.<strong>2009</strong> (<strong>21.</strong> Tag vor der Wahl) e<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt<br />

zu se<strong>in</strong>, muss E<strong>in</strong>spruch gegen das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>legen,<br />

wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong> Wahlrecht nicht ausüben<br />

kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />

werden und die bereits e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen<br />

beantragt haben, erhalten ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />

4.<br />

Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an der Wahl <strong>in</strong> dem Kreis/der kreisfreien<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Berka</strong> durch Stimmabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen<br />

Wahlraum dieses Kreises/dieser kreisfreien Stadt oder durch Briefwahl<br />

teilnehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!