Leitfaden Energieausweis. Teil 3 – Energieverbrauchsausweise.
<p>Der dritte Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme und Berechnung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohn- und Nichwohngebäude. Es werden die anzuwendenden Regeln der Bekanntmachungen und die laut EnEV 2014 zulässigen Vereinfachungen dargestellt und praktische Tipps für die Ausweiserstellung gegeben. </p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>
<p>Der dritte Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme und Berechnung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohn- und Nichwohngebäude. Es werden die anzuwendenden Regeln der Bekanntmachungen und die laut EnEV 2014 zulässigen Vereinfachungen dargestellt und praktische Tipps für die Ausweiserstellung gegeben. </p>
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3.1 Aufnahme der Gebäudedaten 3<br />
3 Aufnahme der Gebäudeund<br />
Verbrauchsdaten.<br />
3.1 Aufnahme der Gebäudedaten.<br />
Zu einem vollständigen Energieverbrauchsausweis nach der EnEV gehört<br />
neben den berechneten Angaben zum Energieverbrauch und den Modernisierungsempfehlungen<br />
zunächst eine Reihe von grundlegenden Gebäudedaten.<br />
Diese werden auf den Seiten 1 und 3 des <strong>Energieverbrauchsausweise</strong>s<br />
eingetragen und sind <strong>–</strong> sofern nicht im <strong>Energieausweis</strong> als „freiwillig“ gekennzeichnet<br />
<strong>–</strong> Pflichtangaben. Der Aussteller muss sie daher in jedem Fall<br />
vom Eigentümer abfragen. Diese Pflichtangaben sollten sehr gewissenhaft<br />
ausgefüllt werden. Denn wird beispielsweise aus den allgemeinen Angaben<br />
nicht klar, welche Gebäudeteile genau durch den <strong>Energieausweis</strong> erfasst sind,<br />
fehlen dem Eigentümer und anderen Lesern des <strong>Energieausweis</strong>es elementar<br />
wichtige Aussagen, die sie für das Verständnis des Ausweises benötigen.<br />
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Der Aussteller sollte bei der Abfrage und Eintragung der allgemeinen Gebäudedaten<br />
die nachfolgend angeführten Punkte berücksichtigen. Details, die<br />
nur für Wohngebäude (WG) bzw. Nichtwohngebäude (NWG) relevant sind,<br />
sind entsprechend gekennzeichnet.<br />
Gebäudetyp (nur WG) bzw. Hauptnutzung/Gebäudekategorie (nur<br />
NWG): bei Wohngebäuden z. B. „Einfamilienhaus“, „Doppelhaushälfte“,<br />
„Reihenhaus“ oder „Mehrfamilienhaus“; bei Nichtwohngebäuden z. B.<br />
„Grundschule“ oder „Verwaltungsgebäude“.<br />
Bei Nichtwohngebäuden mit mehreren Nutzungen sieht die Bekanntmachung<br />
[5] vor, dass im <strong>Energieausweis</strong> die Nutzung mit dem größten Anteil<br />
an der Nettogrundfläche genannt wird. Weitere Nutzungen können unter<br />
bestimmten Bedingungen als „Sonderzonen“ im <strong>Energieausweis</strong> genannt<br />
werden (vgl. Kapitel 5.9). Zur Berechnung der Vergleichswerte müssen alle<br />
Nutzungen des Gebäudes erfasst werden. Anhaltspunkte für eine treffende<br />
Bezeichnung einer Nichtwohnnutzung im <strong>Energieausweis</strong> können die<br />
Tabellen der Vergleichswerte aus Anlage 2 der Bekanntmachung [5] geben,<br />
die in Kapitel 7.4 abgedruckt sind. Die in den Tabellenspalten „Gebäudekategorie“<br />
bzw. „Nutzung“ enthaltenen Bezeichnungen erleichtern zudem<br />
die Nachvollziehbarkeit der Vergleichswerte.<br />
Adresse: vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)<br />
Gebäudeteil: Werden nach § 22 EnEV nur <strong>Teil</strong>e des Gebäudes erfasst, muss<br />
dies hier beschrieben werden: bei getrennter Erfassung von Gebäudeteilen<br />
mit Wohn- und Nichtwohnnutzung z. B. „Supermarkt im Erdgeschoss“<br />
oder „Wohnungen im 2. bis 5. Obergeschoss“.<br />
Baujahr des Gebäudes: Ist das Baujahr des Gebäudes nicht genau feststellbar,<br />
sollte zumindest ein ungefährer Wert angegeben werden. Gibt es<br />
mehrere Baujahre, z. B. durch nachträgliche Anbauten, können im <strong>Energieausweis</strong><br />
mehrere Werte angegeben werden.<br />
Baujahr des Wärmeerzeugers: Ist das Baujahr des/der Wärmeerzeuger/-<br />
s (Mehrfachnennung möglich) nicht genau feststellbar, sollte auch hier<br />
zumindest ein ungefährer Wert angegeben werden. Wurden <strong>Teil</strong>e der<br />
Anlagentechnik erneuert, kann dies z. B. durch mehrere Baujahre und entsprechende<br />
Anmerkungen im <strong>Energieausweis</strong> vermerkt werden.<br />
Anzahl der Wohnungen (nur WG): Wohnungen sind meistens klar durch<br />
eine Wohnungstür voneinander getrennt und als selbstständige Einheiten<br />
nutzbar, d. h. in der Regel mit einer eigenen Küche und einem eigenen Bad<br />
ausgestattet. In manchen Gebäuden wie z. B. Studentenwohnheimen sind<br />
Küchen und Bäder sehr vielen Zimmern zugeordnet.<br />
Hier steht’s:<br />
Formulare der Anlagen<br />
6 und 7 der EnEV<br />
Effizienz Entscheidet<br />
19