11.09.2014 Aufrufe

Leitfaden Energieausweis. Teil 3 – Energieverbrauchsausweise.

<p>Der dritte Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme und Berechnung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohn- und Nichwohngebäude. Es werden die anzuwendenden Regeln der Bekanntmachungen und die laut EnEV 2014 zulässigen Vereinfachungen dargestellt und praktische Tipps für die Ausweiserstellung gegeben. </p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>

<p>Der dritte Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme und Berechnung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohn- und Nichwohngebäude. Es werden die anzuwendenden Regeln der Bekanntmachungen und die laut EnEV 2014 zulässigen Vereinfachungen dargestellt und praktische Tipps für die Ausweiserstellung gegeben. </p>
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3.1 Aufnahme der Gebäudedaten 3<br />

3 Aufnahme der Gebäudeund<br />

Verbrauchsdaten.<br />

3.1 Aufnahme der Gebäudedaten.<br />

Zu einem vollständigen Energieverbrauchsausweis nach der EnEV gehört<br />

neben den berechneten Angaben zum Energieverbrauch und den Modernisierungsempfehlungen<br />

zunächst eine Reihe von grundlegenden Gebäudedaten.<br />

Diese werden auf den Seiten 1 und 3 des <strong>Energieverbrauchsausweise</strong>s<br />

eingetragen und sind <strong>–</strong> sofern nicht im <strong>Energieausweis</strong> als „freiwillig“ gekennzeichnet<br />

<strong>–</strong> Pflichtangaben. Der Aussteller muss sie daher in jedem Fall<br />

vom Eigentümer abfragen. Diese Pflichtangaben sollten sehr gewissenhaft<br />

ausgefüllt werden. Denn wird beispielsweise aus den allgemeinen Angaben<br />

nicht klar, welche Gebäudeteile genau durch den <strong>Energieausweis</strong> erfasst sind,<br />

fehlen dem Eigentümer und anderen Lesern des <strong>Energieausweis</strong>es elementar<br />

wichtige Aussagen, die sie für das Verständnis des Ausweises benötigen.<br />

Für eine standardisierte<br />

Datenaufnahme für den<br />

Verbrauchsausweis bietet<br />

die dena Checklisten für <strong>Energieausweis</strong>aussteller<br />

an unter<br />

ƒ www.shop.dena.de<br />

Der Aussteller sollte bei der Abfrage und Eintragung der allgemeinen Gebäudedaten<br />

die nachfolgend angeführten Punkte berücksichtigen. Details, die<br />

nur für Wohngebäude (WG) bzw. Nichtwohngebäude (NWG) relevant sind,<br />

sind entsprechend gekennzeichnet.<br />

Gebäudetyp (nur WG) bzw. Hauptnutzung/Gebäudekategorie (nur<br />

NWG): bei Wohngebäuden z. B. „Einfamilienhaus“, „Doppelhaushälfte“,<br />

„Reihenhaus“ oder „Mehrfamilienhaus“; bei Nichtwohngebäuden z. B.<br />

„Grundschule“ oder „Verwaltungsgebäude“.<br />

Bei Nichtwohngebäuden mit mehreren Nutzungen sieht die Bekanntmachung<br />

[5] vor, dass im <strong>Energieausweis</strong> die Nutzung mit dem größten Anteil<br />

an der Nettogrundfläche genannt wird. Weitere Nutzungen können unter<br />

bestimmten Bedingungen als „Sonderzonen“ im <strong>Energieausweis</strong> genannt<br />

werden (vgl. Kapitel 5.9). Zur Berechnung der Vergleichswerte müssen alle<br />

Nutzungen des Gebäudes erfasst werden. Anhaltspunkte für eine treffende<br />

Bezeichnung einer Nichtwohnnutzung im <strong>Energieausweis</strong> können die<br />

Tabellen der Vergleichswerte aus Anlage 2 der Bekanntmachung [5] geben,<br />

die in Kapitel 7.4 abgedruckt sind. Die in den Tabellenspalten „Gebäudekategorie“<br />

bzw. „Nutzung“ enthaltenen Bezeichnungen erleichtern zudem<br />

die Nachvollziehbarkeit der Vergleichswerte.<br />

Adresse: vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)<br />

Gebäudeteil: Werden nach § 22 EnEV nur <strong>Teil</strong>e des Gebäudes erfasst, muss<br />

dies hier beschrieben werden: bei getrennter Erfassung von Gebäudeteilen<br />

mit Wohn- und Nichtwohnnutzung z. B. „Supermarkt im Erdgeschoss“<br />

oder „Wohnungen im 2. bis 5. Obergeschoss“.<br />

Baujahr des Gebäudes: Ist das Baujahr des Gebäudes nicht genau feststellbar,<br />

sollte zumindest ein ungefährer Wert angegeben werden. Gibt es<br />

mehrere Baujahre, z. B. durch nachträgliche Anbauten, können im <strong>Energieausweis</strong><br />

mehrere Werte angegeben werden.<br />

Baujahr des Wärmeerzeugers: Ist das Baujahr des/der Wärmeerzeuger/-<br />

s (Mehrfachnennung möglich) nicht genau feststellbar, sollte auch hier<br />

zumindest ein ungefährer Wert angegeben werden. Wurden <strong>Teil</strong>e der<br />

Anlagentechnik erneuert, kann dies z. B. durch mehrere Baujahre und entsprechende<br />

Anmerkungen im <strong>Energieausweis</strong> vermerkt werden.<br />

Anzahl der Wohnungen (nur WG): Wohnungen sind meistens klar durch<br />

eine Wohnungstür voneinander getrennt und als selbstständige Einheiten<br />

nutzbar, d. h. in der Regel mit einer eigenen Küche und einem eigenen Bad<br />

ausgestattet. In manchen Gebäuden wie z. B. Studentenwohnheimen sind<br />

Küchen und Bäder sehr vielen Zimmern zugeordnet.<br />

Hier steht’s:<br />

Formulare der Anlagen<br />

6 und 7 der EnEV<br />

Effizienz Entscheidet<br />

19

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