Leitfaden Energieausweis. Teil 3 – Energieverbrauchsausweise.
<p>Der dritte Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme und Berechnung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohn- und Nichwohngebäude. Es werden die anzuwendenden Regeln der Bekanntmachungen und die laut EnEV 2014 zulässigen Vereinfachungen dargestellt und praktische Tipps für die Ausweiserstellung gegeben. </p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>
<p>Der dritte Teil erläutert die Vorgehensweise bei der Datenaufnahme und Berechnung des verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohn- und Nichwohngebäude. Es werden die anzuwendenden Regeln der Bekanntmachungen und die laut EnEV 2014 zulässigen Vereinfachungen dargestellt und praktische Tipps für die Ausweiserstellung gegeben. </p>
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3.2 Aufnahme der Verbrauchsdaten und Leerstände 3<br />
3.2 Aufnahme der Verbrauchsdaten und Leerstände.<br />
Ziel der Verbrauchserfassung für den <strong>Energieausweis</strong> ist die Ermittlung eines<br />
Endenergieverbrauchs, der möglichst wenig durch lokale und temporäre<br />
klimatische Gegebenheiten sowie durch längere Leerstände verfälscht wird.<br />
Neben den Verbrauchsdaten selbst müssen also weitere Angaben für die<br />
Verbrauchsbereinigung erfasst werden. Während für die Witterungsbereinigung<br />
die Kenntnis der Postleitzahl ausreicht (vgl. Kapitel 4.6), müssen für eine<br />
Leerstandsbereinigung alle im Abrechnungszeitraum leer stehenden Wohnoder<br />
Nutzflächen einschließlich ihres Leerstandszeitraums aufgenommen<br />
werden (vgl. Kapitel 2.3.1 und 4.5). Persönliche Gewohnheiten der Nutzer (z. B.<br />
die Raumtemperatur oder das Lüftungsverhalten) können im Rahmen des<br />
<strong>Energieverbrauchsausweise</strong>s nicht bereinigt werden. Bei größeren Gebäuden<br />
mit unterschiedlichen Nutzern ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies<br />
zumindest teilweise ausgleicht.<br />
Erhält der Kunde von seinem Energieversorgungsunternehmen jährliche<br />
Abrechnungen, in denen der Energieverbrauch genau erfasst wird, sind<br />
hierin alle notwendigen Informationen für die Verbrauchserfassung (Abrechnungszeitraum<br />
und Energieverbrauch) enthalten. Für die Abrechnungen<br />
ist ein zusammenhängender Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen,<br />
der die jüngste Abrechnungsperiode einschließt. Stammt ein Zählerstand in<br />
der Abrechnung nicht aus einer tatsächlichen Zählerablesung, sondern aus<br />
einer maschinellen Schätzung des Energieversorgers über einen längeren<br />
Zeitraum, empfiehlt es sich, den Berechnungszeitraum bis zum vorhergehenden<br />
Ablesewert zu verlängern und das in den Bekanntmachungen [4] und [5]<br />
beschriebene Verfahren für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten zu<br />
verwenden.<br />
Effizienz Entscheidet<br />
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