Abstractband Download - Frauengesundheit-Wien
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Montag, 28. Jänner 2013<br />
37<br />
DSA in Andrea Brem, Österreich<br />
Schutzräume als Chance:<br />
Psychosoziale Hilfe im Frauenhaus<br />
n Frauen, die in ein Frauenhaus kommen,<br />
flüchten vor meist massiver Gewalt ihres<br />
Partners. Sie sind in psychischen Krisen, viele<br />
zeigen posttraumatische Belastungsstörungen<br />
oder andere schwerwiegende psychische<br />
Folgewirkungen oder sie sind psychisch<br />
krank. Mit den Frauen werden auch ihre Kinder<br />
im Frauenhaus aufgenommen. Diese haben<br />
selbst Gewalt oder auch sexuellen Missbrauch<br />
erlebt oder sie waren ZeugInnen der<br />
Gewalt und mussten miterleben, wie ihre<br />
Mutter gedemütigt, geschlagen oder auch mit<br />
dem Umbringen bedroht wurde. Daher brauchen<br />
auch die Kinder in dieser Zeit profes sionelle<br />
Unterstützung.<br />
Damit seelische Verletzungen, die durch häusliche<br />
Gewalt verursacht wurden, überhaupt<br />
bearbeitet werden können, braucht es zu allererst<br />
äußere Sicherheit in Form eines geschützten<br />
Wohnraums. Erst wenn neben dem<br />
„äußeren“ Schutz mit den Frauen dann auch<br />
ein inneres, subjektives Gefühl der Sicherheit<br />
erarbeitet werden konnte, ist es den Frauen<br />
möglich ihre Situation zu überblicken, Entscheidungen<br />
zu treffen und sich neu zu orientieren.<br />
In der Praxis der Krisenarbeit ist es manchmal<br />
nicht einfach das breite Spektrum des<br />
psychischen Hilfsbedarfs einzuschätzen und<br />
adäquate Unterstützung anzubieten. Manche<br />
der gewaltbetroffenen Frauen zeigen auffällige<br />
Belastungssymptome, stabilisieren sich<br />
jedoch schon nach wenigen Wochen. Bei anderen<br />
zeigt sich, dass sie psychiatrische Hilfe<br />
benötigen. Hier ist enge Kooperation mit den<br />
entsprechenden medizinischen Einrichtungen<br />
erforderlich. Bei einigen der Frauen ist ein<br />
Aufenthalt im Frauenhaus leider nicht möglich,<br />
da ihre psychische Störung so schwerwiegend<br />
ist, dass es zu großen Problemen im<br />
Zusammenleben mit den anderen Frauen und<br />
Kindern kommt. Besonders in den Fällen, wo<br />
es keine Krankheitseinsicht gibt und Kinder<br />
involviert sind, stehen die Mitarbeiterinnen<br />
der Frauenhäuser vor schwierigen Entscheidungen.<br />
Psychisch belastete Frauen in juristischen<br />
Verfahren zu begleiten, ist aus vielerlei Hinsicht<br />
eine große Herausforderung. So ist es<br />
etwa für Frauen, die zur Tatzeit betrunken<br />
waren oder die eben psychische Störungen<br />
zeigen, viel schwieriger von den Behörden als<br />
Opfer anerkannt zu werden, obwohl sie vielleicht<br />
besonders heftiger Gewalt ausgesetzt<br />
waren. Opfer von Gewalt verhalten sich vor<br />
Behörden oft nicht so, wie es – fälschlicher<br />
Weise – von ihnen erwartet wird. Auch können<br />
es Traumata mit sich bringen, dass in der Erinnerung<br />
Fakten z.B. in räumlicher und zeitlicher<br />
Hinsicht durcheinander geraten und sich<br />
Aussagen daher widersprechen. Immer wieder,<br />
wenn Widersprüche vor Gericht sichtbar<br />
werden, werden Frauen nicht mehr ernst genommen,<br />
oft wird ihren Aussagen dann zur<br />
Gänze nicht mehr geglaubt. Misshandelte<br />
Frauen haben in ihren Beziehungen oft gehört,<br />
dass ihnen niemand glauben wird - das<br />
bestätigt nun auch die staatliche Instanz. Dies<br />
wiederum zementiert ihr erfahrenes Unrecht<br />
und lässt Gewaltopfer doppelt gedemütigt zurück.<br />
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