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Abstractband Download - Frauengesundheit-Wien

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Montag, 28. Jänner 2013<br />

37<br />

DSA in Andrea Brem, Österreich<br />

Schutzräume als Chance:<br />

Psychosoziale Hilfe im Frauenhaus<br />

n Frauen, die in ein Frauenhaus kommen,<br />

flüchten vor meist massiver Gewalt ihres<br />

Partners. Sie sind in psychischen Krisen, viele<br />

zeigen posttraumatische Belastungsstörungen<br />

oder andere schwerwiegende psychische<br />

Folgewirkungen oder sie sind psychisch<br />

krank. Mit den Frauen werden auch ihre Kinder<br />

im Frauenhaus aufgenommen. Diese haben<br />

selbst Gewalt oder auch sexuellen Missbrauch<br />

erlebt oder sie waren ZeugInnen der<br />

Gewalt und mussten miterleben, wie ihre<br />

Mutter gedemütigt, geschlagen oder auch mit<br />

dem Umbringen bedroht wurde. Daher brauchen<br />

auch die Kinder in dieser Zeit profes sionelle<br />

Unterstützung.<br />

Damit seelische Verletzungen, die durch häusliche<br />

Gewalt verursacht wurden, überhaupt<br />

bearbeitet werden können, braucht es zu allererst<br />

äußere Sicherheit in Form eines geschützten<br />

Wohnraums. Erst wenn neben dem<br />

„äußeren“ Schutz mit den Frauen dann auch<br />

ein inneres, subjektives Gefühl der Sicherheit<br />

erarbeitet werden konnte, ist es den Frauen<br />

möglich ihre Situation zu überblicken, Entscheidungen<br />

zu treffen und sich neu zu orientieren.<br />

In der Praxis der Krisenarbeit ist es manchmal<br />

nicht einfach das breite Spektrum des<br />

psychischen Hilfsbedarfs einzuschätzen und<br />

adäquate Unterstützung anzubieten. Manche<br />

der gewaltbetroffenen Frauen zeigen auffällige<br />

Belastungssymptome, stabilisieren sich<br />

jedoch schon nach wenigen Wochen. Bei anderen<br />

zeigt sich, dass sie psychiatrische Hilfe<br />

benötigen. Hier ist enge Kooperation mit den<br />

entsprechenden medizinischen Einrichtungen<br />

erforderlich. Bei einigen der Frauen ist ein<br />

Aufenthalt im Frauenhaus leider nicht möglich,<br />

da ihre psychische Störung so schwerwiegend<br />

ist, dass es zu großen Problemen im<br />

Zusammenleben mit den anderen Frauen und<br />

Kindern kommt. Besonders in den Fällen, wo<br />

es keine Krankheitseinsicht gibt und Kinder<br />

involviert sind, stehen die Mitarbeiterinnen<br />

der Frauenhäuser vor schwierigen Entscheidungen.<br />

Psychisch belastete Frauen in juristischen<br />

Verfahren zu begleiten, ist aus vielerlei Hinsicht<br />

eine große Herausforderung. So ist es<br />

etwa für Frauen, die zur Tatzeit betrunken<br />

waren oder die eben psychische Störungen<br />

zeigen, viel schwieriger von den Behörden als<br />

Opfer anerkannt zu werden, obwohl sie vielleicht<br />

besonders heftiger Gewalt ausgesetzt<br />

waren. Opfer von Gewalt verhalten sich vor<br />

Behörden oft nicht so, wie es – fälschlicher<br />

Weise – von ihnen erwartet wird. Auch können<br />

es Traumata mit sich bringen, dass in der Erinnerung<br />

Fakten z.B. in räumlicher und zeitlicher<br />

Hinsicht durcheinander geraten und sich<br />

Aussagen daher widersprechen. Immer wieder,<br />

wenn Widersprüche vor Gericht sichtbar<br />

werden, werden Frauen nicht mehr ernst genommen,<br />

oft wird ihren Aussagen dann zur<br />

Gänze nicht mehr geglaubt. Misshandelte<br />

Frauen haben in ihren Beziehungen oft gehört,<br />

dass ihnen niemand glauben wird - das<br />

bestätigt nun auch die staatliche Instanz. Dies<br />

wiederum zementiert ihr erfahrenes Unrecht<br />

und lässt Gewaltopfer doppelt gedemütigt zurück.<br />

n

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